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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2887 der Kommission vom 15. November 2024 zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema für 2026 "Beschäftigung auf digitalen Plattformen" im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2887 vom 18.11.2024)
Ergänzende Informationen |
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Damit die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gewährleistet ist, ist es erforderlich, die technischen Angaben des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema für 2026 "Beschäftigung auf digitalen Plattformen" zu spezifizieren.
(2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die technischen Angaben des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema für 2026 "Beschäftigung auf digitalen Plattformen" im Bereich Arbeitskräfte sind im Anhang festgelegt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 15. November 2024
2) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).
Anhang |
Beschreibung des technischen Formats der für das Ad-hoc-Thema für 2026 "Beschäftigung auf digitalen Plattformen" im Bereich Arbeitskräfte zu erhebenden Variablen und zu verwendende Codierung.
Thema | Einzelthema | Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable | Codes | Labels | Filter | Filterlabels | Mindestsatz an Variablen | Art der Variable |
3d. Erwerbsbeteiligung | Beschäftigung auf digitalen Plattformen | DPWORK | Tätigkeitsbereich der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten | 01 | Tätigkeiten des Verkaufs von Waren | AGE = 15-64 | Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren | Nicht zutreffend | Erfasst |
02 | Zustelldienste (Beförderung ausschließlich von Waren) | ||||||||
03 | Taxidienstleistungen (Personenbeförderung) | ||||||||
04 | Tätigkeiten der Vermietung von Unterkünften | ||||||||
05 | IT-Dienstleistungen | ||||||||
06 | Medizinische Dienstleistungen | ||||||||
07 | Reinigung und handwerkliche Leistungen | ||||||||
08 | Erstellung von Inhalten wie Videos oder Texten gegen Bezahlung | ||||||||
09 | Sonstige Arbeit auf digitalen Plattformen | ||||||||
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(Stand: 25.11.2024)
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