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Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. LI 261 vom 14.10.2019 S. 1, ber. L 267 S. 16)
Neufassung -Ersetzt VO"en (EG) 577/98 und (EG) 1177/2003
Ergänzende Informationen |
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Statistische Daten und Indikatoren sind für eine verantwortungsbewusste faktengestützte Politik von zentraler Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 und der Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung spielen soziale Indikatoren eine wesentliche Rolle dabei, für die Hauptprioritäten der Union Informationen bereitzustellen und diese Prioritäten zu unterstützen. Diese Prioritäten beziehen sich insbesondere auf Folgendes: inklusives und nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen; sozialer Zusammenhalt, die Verringerung der Armut, der Ungleichheiten und der sozialen Ausgrenzung; die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Gleichbehandlung; ferner Qualifikationen, Mobilität und digitale Wirtschaft. Insbesondere werden soziale Indikatoren gebraucht, um eine tragfähige statistische Basis zur Erarbeitung und Überwachung der politischen Strategien bereitzustellen, mit denen die Union und die Mitgliedstaaten diese Prioritäten verwirklichen möchten. Um die Krisenfestigkeit der Union zu verbessern, ihre Kohäsionsziele zu erreichen und das Wohlstandsniveau zu erhalten, bedarf es hochwertiger Sozialstatistiken. Solide Daten sind auch als Bollwerk gegen Desinformation unerlässlich.
(2) Sozialstatistiken spielen eine zentrale Rolle bei der Festigung der sozialen Ziele im Rahmen des Europäischen Semesters; zudem muss die Verfügbarkeit sozialer Indikatoren unbedingt verbessert werden, um zu gewährleisten, dass sie für die einschlägigen politischen Rahmenkonzepte rechtzeitig zur Verfügung stehen. Eine Stärkung der sozialen Dimension des Europäischen Semesters würde die Krisenfestigkeit der Union und ihrer Kohäsionsziele verbessern und gewährleisten, dass das Wohlstandsniveau erhalten bleibt.
(3) Entsprechend der Initiative "Beyond GDP" ("Das BIP und mehr") ist es wichtig, soziale Aspekten des Fortschritts mit aussagekräftigen Indikatoren anzugehen, die den Schwerpunkt auf die Situation der Bürgerinnen und Bürger legen, mit denen beschrieben wird, wie materielle Lebensbedingungen und Ungleichheiten verteilt sind, und mit denen sich die Vielschichtigkeit der Lebensqualität besser durchdringen lässt.
(4) Europäische Sozialstatistiken sollten nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Arten von Nutzern - wie politischen Entscheidungsträgern, öffentlichen Verwaltungen, Forschern, Gewerkschaften, Studierenden, Vertretern der Zivilgesellschaft einschließlich Nichtregierungsorganisationen und Bürgerinnen und Bürgern - zur Verfügung gestellt werden, und die Nutzer sollten über Datenbanken der Kommission (Eurostat) auf ihrer Website und über ihre Veröffentlichungen freien und problemlosen Zugang zu Statistiken haben können. Hierzu sollte die Website der Kommission (Eurostat) noch aktueller und nutzerfreundlicher gestaltet werden.
(5) Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass soziale Indikatoren die erforderliche hohe Qualität aufweisen, insbesondere hinsichtlich ihrer Genauigkeit, Aktualität, Nutzbarkeit und Verfügbarkeit, ihrer Relevanz, ihrer Anpassungsfähigkeit an neue Nutzeranfragen sowie ihrer Vergleichbarkeit, Kohärenz und Effizienz. Insbesondere muss die Aktualität sozialer Indikatoren unbedingt so weit verbessert werden, dass sie für die einschlägigen politischen Rahmenkonzepte, z.B. für das Europäische Semester, rechtzeitig zur Verfügung stehen. Darüber hinaus könnten genauere und aktuellere Indikatoren von außerordentlichem Nutzen für die Überwachung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sein.
(Stand: 07.12.2023)
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