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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2764 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich harmonisierter Normen für Lampenfassungen mit Edisongewinde, Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte, ortsfeste Umwälzpumpen, Geräte für Toiletten und konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2764 vom 31.10.2024)
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Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), die erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen vorzulegen und harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen (im Folgenden "Auftrag"). Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an das CEN, das Cenelec und das ETSI nicht geändert.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das Cenelec die harmonisierte Norm EN 60335-2-51:2003, geändert durch EN 60335-2-51:2003/A1:2008 und EN 60335-2-51:2003/A2:2012 über besondere Anforderungen für ortsfeste Umwälzpumpen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission 3 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Dies führte zur Annahme der Norm EN IEC 60335-2-51:2023, geändert durch EN IEC 60335-2-51:2023/A11:2023.
(4) Darüber hinaus änderte das Cenelec auf der Grundlage des Auftrags die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN IEC 60335-2-84:2021, geändert durch EN IEC 60335-2-84:2021/A11:2021 über besondere Anforderungen für Geräte für Toiletten; EN 60670-21:2007, geändert durch EN 60670-21:2007/A11:2023 über besondere Anforderungen für Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte und EN IEC 60238:2018 über Lampenfassungen mit Edisongewinde. Dies führte zur Annahme der folgenden geänderten harmonisierten Normen: EN IEC 60335-2-84:2021/A12:2023; EN 60670-21:2007/A1:2023; EN IEC 60238:2018/A1:2018 und EN IEC 60238:2018/A2:2021.
(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem Cenelec geprüft, ob die vom Cenelec ausgearbeiteten Normen sowie deren Änderungen dem Auftrag entsprechen.
(6) Die folgenden harmonisierten Normen und deren Änderungen entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/35
(Stand: 31.10.2024)
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