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Regelwerk, EU 2014, Betriebssicherheit - EU Bund / 1. ProdSV

Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
- Niederspannungsrichtlinie -

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 96 vom 29.03.2014 S. 357 A;
RL (EU) 2024/2749 - ABl. L 2024/2749 vom 08.11.2024 Inkrafttreten Umsetzung)



Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2011/65/EU, 2013/53/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU, 2014/68/EU und 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen ID 251856

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Neufassung -Ersetzt die RL 2006/95/EG - Entsprechungstabelle

Ergänzende Informationen
=> 1. ProdSV - Verordnung über elektrische Betriebsmittel // Normenübersicht // Normen - Beschl.'e (EU) 2025/1464, 2023/2723 -Archiv 2019, 09/2018, 06/2018

LVD Guide - Low Voltage Directive 2014/35/EU Guidelines [en]


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) An der Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen sind eine Reihe von Änderungen vorzunehmen 3. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, eine Neufassung dieser Richtlinie vorzunehmen.

(2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten 4 werden Bestimmungen für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen festgelegt, es wird ein Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten sowie für Kontrollen von aus Drittländern stammenden Produkten geschaffen und es werden die allgemeinen Prinzipien für die CE-Kennzeichnung festgelegt.

(3) Der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten 5 enthält gemeinsame Grundsätze und Musterbestimmungen, die in allen sektoralen Rechtsakten angewandt werden sollen, um eine einheitliche Grundlage für die Überarbeitung oder Neufassung dieser Rechtsvorschriften zu bieten. Die Richtlinie 2006/95/EG sollte an diesen Beschluss angepasst werden.

(4) Unter diese Richtlinie fallen elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, die beim Inverkehrbringen neu auf den Markt der Union gelangen; das bedeutet, dass es sich entweder um neue, von einem in der Union niedergelassenen Hersteller erzeugte elektrische Betriebsmittel oder um aus einem Drittland eingeführte - neue oder gebrauchte - elektrische Betriebsmittel handelt.

(5) Diese Richtlinie sollte für alle Absatzarten gelten, einschließlich Fernabsatz.

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(Stand: 22.10.2025)

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