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Regelwerk, EU 2024, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1721 der Kommission vom 19. Juni 2024 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Muster für die Genehmigung des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, des Warnsystems bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, des Ereignisdatenspeichers, der Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre und des hochentwickelten Warnsystems bei nachlassender Konzentration des Fahrers

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1721 vom 20.06.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2144 müssen Kraftfahrzeuge mit Folgendem ausgerüstet sein: intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenspeichern, Vorrichtungen zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre und hochentwickelte Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers. Um eine einheitliche Durchführung der genannten Verordnung zu gewährleisten, sollten die für die Genehmigung jedes dieser Systeme relevanten Informationen festgelegt werden.

(2) Es ist notwendig, für einen kohärenten Ansatz zu sorgen, insbesondere in Bezug auf die spezifischen für die Genehmigung der einzelnen Systeme relevanten Informationen, die in den Beschreibungsbogen gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 und in den EU-Typgenehmigungsbogen gemäß Artikel 28 Absatz 1 der genannten Verordnung aufzunehmen sind.

(3) Harmonisierte Muster der Genehmigungsunterlagen sind darüber hinaus erforderlich, um die Klarheit, Berechenbarkeit und Kohärenz der bereitzustellenden Informationen zu gewährleisten und so den Verwaltungsaufwand sowohl für die Hersteller als auch für die Genehmigungsbehörden zu verringern.

(4) Die Muster für die Genehmigungsunterlagen für intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenspeicher, Vorrichtungen zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre und für hochentwickelte Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers sollten daher in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Technischen Ausschusses "Kraftfahrzeuge"

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Muster für den Beschreibungsbogen und den Typgenehmigungsbogen hinsichtlich des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten

(1) Das Muster in Anhang I Teil I ist für den Beschreibungsbogen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer intelligenten Geschwindigkeitsassistenten und für die Typgenehmigung dieser Systeme als selbstständige technische Einheiten zu verwenden.

(2) Das Muster in Anhang I Teil II ist für den Typgenehmigungsbogen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer intelligenten Geschwindigkeitsassistenten zu verwenden. Das Muster in Anhang I Teil III ist für den Typgenehmigungsbogen für intelligente Geschwindigkeitsassistenten als selbstständige technische Einheiten zu verwenden.

Artikel 2 Muster für den Beschreibungsbogen und den Typgenehmigungsbogen hinsichtlich des Warnsystems bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

(1) Das Muster in Anhang II Teil I

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