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Durchführungsverordnung (EU) 2024/1340 des Rates vom 13. Mai 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
(ABl. L 2024/1340 vom 14.05.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 4,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 angenommen.
(2) Der Rat hat am 10. November 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2498 2 angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 14. Mai 2024 verlängert wurden. Am selben Tag hat der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2500 3 angenommen.
(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollten die Einträge zu sechs natürlichen Personen in dem genannten Anhang aktualisiert werden.
(4) Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2024.
2) Beschluss (GASP) 2023/2498 des Rates vom 10. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L, 2023/2498, 13.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2498/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2500 des Rates vom 10. November 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L, 2023/2500, 13.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2500/oj).
Anhang |
In der "Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 8 Absatz 3" in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 erhalten die Einträge 6, 9, 21, 23, 49 und 50 folgende Fassung:
Name | Angaben zur Person | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"6. | Tarek William SAAB HALABI | Geburtsdatum: 10. September 1963 Geburtsort: El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui, Venezuela Geschlecht: männlich |
Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) seit Dezember 2023. Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In diesen Funktionen und in seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat. | 22.1.2018 |
9. | Sergio José RIVERO MARCANO | Geburtsdatum: 8. November 1964 Geschlecht: männlich |
Generalinspekteur der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB), Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis 16. Januar 2018, im Juli 2023 in "aktive Reserve" versetzt. Er ist an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die die bolivarische Nationalgarde unter seinem Kommando verübt hat, einschließlich des übermäßigen Gewalteinsatzes und der willkürlichen Festnahme und Misshandlung von Angehörigen der Zivilgesellschaft und der Opposition. Seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde - u. a. im Zusammenhang mit dem Angriff der bolivarischen Nationalgarde auf Mitglieder der demokratisch gewählten Nationalversammlung und der Einschüchterung von Journalisten, die über die manipulierten Wahlen zur unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung berichtet haben - haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. | 25.6.2018 |
21. | Carlos Alberto CALDERÓN CHIRINOS |
(Stand: 21.05.2024)
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