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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2500 des Rates vom 10. November 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

(ABl. L 2023/2500 vom 13.11.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 angenommen.

(2) Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, hat der Rat am 10. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2201 2 angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2023 verlängert wurden. Am selben Tag hat der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2194 3 angenommen, mit der die Begründungen für 17 in der Liste aufgeführte Personen geändert wurden.

(3) Der Rat hat die geltenden restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2063 überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen, die in der darin enthaltenen Liste aufgeführt sind, mit Ausnahme einer Person, die verstorben ist, bis zum 14. Mai 2024 verlängert und die Begründungen für 16 Personen aktualisiert werden.

(4) Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden.

(5) Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 10. November 2023.

1) ABl. L 295 vom 14.11.2017 S. 21.

2) Beschluss (GASP) 2022/2201 des Rates vom 10. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 292 vom 11.11.2022 S. 61).

3) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2194 des Rates vom 10. November 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 292 vom 11.11.2022 S. 24).


.

Anhang

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird wie folgt geändert:

1. In der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen wird Eintrag 3 gestrichen.

2. Die Einträge 2, 7, 8, 11, 14, 16, 19, 21, 23, 24, 25, 29, 31, 38, 51 und 53 werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"2. Gustavo Enrique GONZÁ LEZ LÓPEZ Geburtsdatum: 2. November 1960
Geschlecht: männlich

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(Stand: 14.11.2023)

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