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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/254 des Rates vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala

(ABl. L 2024/254 vom 15.01.2024;
Beschluss (GASP) 2024/457 - ABl. L 2024/457 vom 02.02.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Oberste Wahlgericht Guatemalas (Tribunal Supremo Electoral, im Folgenden "TSE") hat am 28. August 2023 das offizielle Ergebnis des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahl, der am 20. August 2023 in dem Land stattfand, verkündet.

(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") hat am 5. Oktober 2023 eine Erklärung im Namen der Union zu den Entwicklungen nach der Präsidentschaftswahl abgegeben. Er brachte tiefe Besorgnis über die anhaltenden und fortgesetzten Versuche, die Wahlergebnisse durch selektive und willkürliche rechtliche und verfahrenstechnische Maßnahmen zu untergraben, die weder mit der Verfassung Guatemalas noch mit den internationalen und regionalen Standards, zu denen sich Guatemala verpflichtet hat, im Einklang stehen, zum Ausdruck und forderte alle Institutionen und staatlichen Bediensteten Guatemalas auf, die Integrität der Wahlergebnisse, die vom Obersten Wahlgericht bestätigt wurden, uneingeschränkt zu achten und für einen friedlichen und geordneten Machtwechsel zu sorgen, und alle Handlungen einzustellen, die dies gefährden könnten. Ferner machte er darin deutlich, dass weitere Maßnahmen zur Aufhebung des Wahlergebnisses und die fortgesetzte Instrumentalisierung der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden zur Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sich auf die Beziehungen Guatemalas zur Union auswirken würden.

(3) Die EU-Wahlbeobachtungsmission für Guatemala 2023 hat am 13. November 2023 ihre Abschlussbericht und Empfehlungen zur Parlamentswahl von 2023 in Guatemala veröffentlicht. In dem Bericht wird Folgendes hervorgehoben: das eindeutige, vom Obersten Wahlgericht am 28. August 2023 bestätigte Wahlergebnis, das bemerkenswerte Engagement und die bemerkenswerte Resilienz der guatemaltekischen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Eintreten für die Demokratie sowie der Eindruck des Bestehens einer tiefen Krise der Demokratie, nachdem die Staatsanwaltschaft und andere Mitglieder der Justiz des Landes den Versuch unternommen haben, die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler aufzuheben und das Wahlergebnis nicht umzusetzen. In ihrer Analyse des Kontextes der Wahlen hat die EU-Wahlbeobachtungsmission auf eine Reihe von Menschenrechtsproblemen hingewiesen, insbesondere auf die schwerwiegenden Einschränkungen der Meinungs- und der Pressefreiheit.

(4) Am 8. Dezember 2023 hat der Hohe Vertreter eine Erklärung zu den jüngsten Entwicklungen in Guatemala abgegeben, in der die Versuche, die Ergebnisse der Parlaments- und der Präsidentschaftswahlen für ungültig erklären zu lassen, verurteilt werden, die guatemaltekische Regierung aufgefordert wird, für den Wahlprozess und die Verfassungsordnung des Landes einzutreten, und hervorgehoben wird, dass die letzten Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Guatemalas einen Verstoß gegen die Verfassung Guatemalas, die Rechtsstaatlichkeit, den Wahlprozess und die wichtigsten Grundsätze der Demokratie darstellen. In der Erklärung wurde betont, dass die Union grundsätzlich Einvernehmen darüber erzielt hat und bereit ist, einen Rahmen anzunehmen, der gezielte restriktive Maßnahmen gegen diejenigen ermöglicht, die für solche Handlungen verantwortlich sind.

(5) In vollem Einklang mit dem konsequenten Standpunkt der Union zur Parlamentswahl in Guatemala hat die internationale Gemeinschaft wiederholt - unter anderem die Organisation Amerikanischer Staaten in ihrer am 15. November 2023 verabschiedeten Resolution und das Amt des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen in einer Erklärung vom 2. Oktober 2023 - angesichts der Versuche, das Wahlergebnis aufzuheben, ernste Bedenken geäußert und zu einem friedlichen und geordneten Machtwechsel in Guatemala aufgerufen.

(6) Angesichts der ernsten Lage, die eine Bedrohung für die Stabilität Guatemalas und der Region darstellt, ist es angezeigt, einen speziellen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit oder den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben, verantwortlich sind oder die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala, einschließlich durch schweres finanzielles Fehlverhalten im Zusammenhang mit öffentlichen Geldern und unerlaubter Kapitalausfuhr, untergraben, sowie gegen mit ihnen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu schaffen.

(7) Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein Tätigwerden der Union erforderlich

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die im Anhang aufgeführten natürlichen Personen in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen.

(2) Der Anhang umfasst natürliche Personen, die

  1. für Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit oder den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben, verantwortlich sind, oder die solche Handlungen begehen, unterstützen oder davon profitieren, einschließlich:

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(Stand: 06.02.2024)

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