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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/1199 des Rates vom 12. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/254 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala

(ABl. L 2025/1199 vom 12.06.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 12. Januar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/254 1 angenommen.

(2) Der Rat ist nach wie vor zutiefst besorgt angesichts von Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und einen friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben, einschließlich durch die Instrumentalisierung des Justizsystems. Der Rat ist besonders besorgt über die anhaltenden Angriffe auf die demokratisch gewählte Regierung von Präsident Arévalo und den Missbrauch von Rechts- und Verfahrensmaßnahmen gegen gewählte Amtsträger, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, indigene Führungspersönlichkeiten und unabhängige Justizbeamte.

(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass drei Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/254 aufgenommen werden sollten. Die Einträge für 5 Personen sollten aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2024/254 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/254 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 12. Juni 2025.

1) Beschluss (GASP) 2024/254 des Rates vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala (ABl. L, 2024/254, 15.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/254/oj).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/254 erhält folgende Fassung:

" Anhang
Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß den Artikeln 1 und 2

A. Natürliche Personen

Name Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
1. María Consuelo PORRAS ARGUETa DE PORRES Funktion(en): Generalstaatsanwältin Guatemalas, Leiterin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas

Geburtsdatum: 23.8.1953

Staatsangehörigkeit: Guatemaltekin

Nationale Identifikationsnummer: 242159605 (Reisepass)

Geschlecht: weiblich

In ihrer Funktion als Generalstaatsanwältin Guatemalas ist María Porras Argueta De Porres (alias "Porras") als höchste Beamtin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht, an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, auch durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht, die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft unter ihrer Führung willkürliche Verfahren gegen unabhängige Journalisten, Staatsanwälte, Richter und Aktivisten der Zivilgesellschaft, einschließlich indigener Führungspersönlichkeiten und Studierender, angestrengt.

María Porras Argueta De Porres ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala.

2.2.2024
2. Ángel Arnoldo PINEDAÁ VILA Funktion(en): Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas

Geburtsdatum: 10.5.1975

Staatsangehörigkeit: Guatemalteke

Nationale Identifikationsnummer: 238937186 (Reisepass)

Geschlecht: männlich

Ángel PinedaÁvila ist Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht. Er ist nach der Generalstaatsanwältin der ranghöchste Beamte der Generalstaatsanwaltschaft und Leiter des Generalsekretariats dieser Institution. In dieser Funktion istÁngel PinedaÁvila an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, unter anderem durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht (TSE), die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Er nahm im Dezember 2023 an einer Pressekonferenz teil, in der die Generalstaatsanwaltschaft Behauptungen vorlegte, wonach das Ergebnis der ersten Runde der Wahlen von Juni 2023 ungültig sei.

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