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Regelwerk, EU 2023, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2669 der Kommission vom 27. November 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 hinsichtlich harmonisierter Normen für schnurlose Kommunikationsgeräte, die in enger Nachbarschaft zum Ohr oder zum menschlichen Körper benutzt werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2669 vom 01.12.2023)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 16 der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Funkanlagen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit den grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 der Richtlinie vermutet, wenn sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt werden.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 5376 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen für Funkanlagen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/53/EU (im Folgenden "Auftrag").

(3) Auf der Grundlage des Auftrags änderte das Cenelec die harmonisierte Norm EN 50360:2017 für schnurlose Kommunikationsgeräte, die in enger Nachbarschaft zum Ohr benutzt werden, und die harmonisierte Norm EN 50566:2017 für schnurlose Kommunikationsgeräte, die in enger Nachbarschaft zum menschlichen Körper benutzt werden; die Referenzen der harmonisierten Normen sind mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2191 der Kommission 4 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Dies führte zur Annahme der geänderten harmonisierten Normen EN 50360:2017/A1:2023 und EN 50566:2017/A1:2023.

(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem Cenelec geprüft, ob diese Normen dem Auftrag entsprechen.

(5) Die harmonisierten Normen EN 50360:2017, geändert durch EN 50360:2017/A1:2023, und EN 50566:2017, geändert durch EN 50566:2017/A1:2023, erfüllen die grundlegenden Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Artikel 3 der Richtlinie 2014/53/EU festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenzen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 sind die Referenzen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/53/EU gilt. Um sicherzustellen, dass alle Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/53/EU in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 50360:2017, geändert durch EN 50360:2017/A1:2023, und EN 50566:2017, geändert durch EN 50566:2017/A1:2023 in den genannten Anhang aufgenommen werden.

(7) Es ist notwendig, die Referenzen der harmonisierten Normen EN 50360:2017 und EN 50566:2017 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen, da diese geändert wurden. Diese Referenzen sollten deshalb aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 gestrichen werden.

(8) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2191 sollte daher entsprechend geändert werden.

(9) Um den Herstellern ausreichend Zeit einzuräumen, ihre Funkanlagen, die von den harmonisierten Normen EN 50360:2017 oder EN 50566:2017 abgedeckt werden, anzupassen, ist es notwendig, die Streichung der Referenzen dieser harmonisierten Normen zurückzustellen.

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(Stand: 01.12.2023)

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