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Regelwerk, EU 2023, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2163 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EU) 2015/340 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text mit Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2163 vom 18.10.2023)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EG) 216/2008

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die dänische, die italienische, die kroatische, die litauische, die maltesische, die portugiesische, die rumänische, die schwedische, die slowakische, die slowenische und die ungarische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2015/340 der Kommission 2 enthalten in Anhang III Teilabschnitt C Punkt ATCO.OR.C.020 Buchstabe b einen Fehler. Durch diesen Fehler wird die Bedeutung jener Bestimmung verändert.

(2) Die estnische, die französische, die slowenische und die ungarische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2015/340 enthalten in Anhang III Teilabschnitt C Punkt ATCO.OR.C.020 Buchstabe b einen zusätzlichen Fehler. Durch diesen Fehler wird die Bedeutung jener Bestimmung verändert.

(3) Die dänische, die estnische, die französische, die italienische, die kroatische, die litauische, die maltesische, die portugiesische, die rumänische, die schwedische, die slowakische, die slowenische und die ungarische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/340 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 127 der Verordnung (EU) 2018/1139 vorgesehenen Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Oktober 2023

1) ABl. L 212 vom 22.08.2018 S. 1.

2) Verordnung (EU) 2015/340 der Kommission vom 20. Februar 2015 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 805/2011 der Kommission (ABl. L 63 vom 06.03.2015 S. 1).


ENDE

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