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6. Ausrüstung nach COLREG-72
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen | Module für die Konformitätsbewertung | Erstes Inverkehrbringen | Letztes Anbordbringen |
MED/6.1 Navigationslichter Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
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Oder
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B+D B+E B+F G |
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Beförderungs- und Leistungsanforderungen
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7. Sonstige Sicherheitsausrüstung
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen | Module für die Konformitätsbewertung | Erstes Inverkehrbringen | Letztes Anbordbringen |
MED/7.1 Pressluftatmer für das Betreten gasgefüllter Räume und das Arbeiten darin Mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/773 eingefügter neuer Gegenstand (siehe MED/3.7) Zeile 1 von 1 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung
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Bemerkung: Das Atemgerät ist mit der zugehörigen feuerfesten Rettungsleine MED/3.44 zu verwenden; diese muss mit einem Karabinerhaken am Tragegeschirr des Atemgeräts oder an einem gesonderten Gurt befestigt werden können, damit sich das Atemgerät bei Betätigung der Rettungsleine nicht lösen kann. In der Konformitätserklärung ist anzugeben, dass die Ausrüstung mit einer Rettungsleine MED/3.44 zu verwenden ist und wo die Rettungsleine zu befestigen ist. |
B+D B+E B+F G |
19.6.2018 | |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
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8. Ausrüstung nach SOLAS- Kapitel II-1
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen | Module für die Konformitätsbewertung | Erstes Inverkehrbringen | Letztes Anbordbringen |
MED/8.1 Wasserstandsmelder Zeile 1 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung |
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B+D B+E B+F |
16.3.2017 | 13.9.2022 (iii) |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
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MED/8.1 Wasserstandsmelder Zeile 2 von 3 |
Anforderungen für die Baumusterzulassung |
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(Stand: 14.09.2023)
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