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6. Ausrüstung nach COLREG-72

Nummer und Bezeichnung SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO Prüfnormen Module für die Konformitätsbewertung Erstes Inverkehrbringen Letztes Anbordbringen
MED/6.1
Navigationslichter
Zeile 1 von 1
Anforderungen für die Baumusterzulassung
  • COLREG-72 Anlage I/14.
  • EN 14744:2005 einschl. AC:2006,
  • EN 60945:2002 einschl. IEC 60945 Berichtig. 1:2008.

Oder

  • EN 14744:2005 einschl. AC:2006,
  • IEC 60945:2002 einschl. IEC 60945 Berichtig. 1:2008.
B+D
B+E
B+F
G
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
  • COLREG-72 Anlage I/14,
  • IMO-Entschließung A.694(17),
  • IMO-Entschließung MSC.253(83).

7. Sonstige Sicherheitsausrüstung

Nummer und Bezeichnung SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO Prüfnormen Module für die Konformitätsbewertung Erstes Inverkehrbringen Letztes Anbordbringen
MED/7.1
Pressluftatmer für das Betreten gasgefüllter Räume und das Arbeiten darin
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/773 eingefügter neuer Gegenstand (siehe MED/3.7)
Zeile 1 von 1
Anforderungen für die Baumusterzulassung
  • ISO 23269-3:2011.

Bemerkung: Das Atemgerät ist mit der zugehörigen feuerfesten Rettungsleine MED/3.44 zu verwenden; diese muss mit einem Karabinerhaken am Tragegeschirr des Atemgeräts oder an einem gesonderten Gurt befestigt werden können, damit sich das Atemgerät bei Betätigung der Rettungsleine nicht lösen kann. In der Konformitätserklärung ist anzugeben, dass die Ausrüstung mit einer Rettungsleine MED/3.44 zu verwenden ist und wo die Rettungsleine zu befestigen ist.

B+D
B+E
B+F
G
19.6.2018
Beförderungs- und Leistungsanforderungen

8. Ausrüstung nach SOLAS- Kapitel II-1

Nummer und Bezeichnung SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO Prüfnormen Module für die Konformitätsbewertung Erstes Inverkehrbringen Letztes Anbordbringen
MED/8.1
Wasserstandsmelder
Zeile 1 von 3
Anforderungen für die Baumusterzulassung
  • IEC-60092-504:2016,
  • IEC 60529 Ed. 2.2:2013,
  • IMO-Entschließung MSC.188(79),
  • IMO MSC.1/Rundschreiben 1291.
B+D
B+E
B+F
16.3.2017 13.9.2022
(iii)
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
MED/8.1
Wasserstandsmelder
Zeile 2 von 3
Anforderungen für die Baumusterzulassung
  • IEC-60092-504:2016,
  • IEC 60529 Ed. 2.2:2013 einschl. Berichtig. 1:2013 und Berichtig. 2:2015,
  • IMO-Entschließung MSC.188(79)

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