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Regelwerk, EU 2023, Arbeitsschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 der Kommission vom 2. Mai 2023 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für persönliche Schutzausrüstungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 125 vom 11.05.2023 S. 37 A;
Beschl. (EU) 2023/2752 - ABl. L 2023/2752 vom 11.12.2023 Inkrafttreten Gültig)



Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2020/668 und Mitt. 2018/C 209/03

Ergänzende Informationen
=> 8. ProdSV => PSA-DG - PSA-Durchführungsgesetz // Normenübersicht / Normen Archiv 2020 2018

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei persönliche Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission 3 fordert die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) auf, harmonisierte Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 zu erstellen.

(3) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss der Kommission C(2020) 7924 festgelegten Normungsauftrag erstellte das CEN mehrere neue Normen und überarbeitete eine Reihe bestehender harmonisierter Normen.

(4) Auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses C(2020) 7924 hat das CEN die folgenden neuen harmonisierten Normen erstellt: EN 13138-1:2021 über sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen berichtigt durch EN 13138-1:2021/AC:2022, EN 17520:2021 über sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Selbstsicherungsverbindungsmittel sowie EN ISO 16321-2:2021 über zusätzliche Anforderungen an Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425.

(5) Auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses C(2020) 7924 überarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 166:2001, EN 169:2002, EN 170:2002, EN 171:2002, EN 172:1994, geändert durch EN 172:1994/A1:2000, sowie EN 172:1994/A2:2001, EN 174:2001, EN 379:2003+A1:2009, EN 1731:2006 und EN ISO 20345:2011. Diese Überarbeitung führte zur Annahme der harmonisierten Normen EN ISO 16321-1:2022 über allgemeine Anforderungen an Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen, EN ISO 16321-3:2022 über zusätzliche Anforderungen an Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Gewebe, EN ISO 18527-1:2022 über Anforderungen an Anforderungen an Abfahrtski- und Snowboardbrillen sowie EN ISO 20345:2022 über Sicherheitsschuhe.

(6) Die Kommission hat zusammen mit dem CEN geprüft, ob die vom CEN ausgearbeiteten und überarbeiteten harmonisierten Normen dem im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 festgelegten Auftrag entsprechen.

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(Stand: 14.12.2023)

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