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Hinweise zu den Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage für Gruppen Anhang III

Dieser Anhang enthält Hinweise zu den Meldebögen in Anhang I. In der ersten Tabellenspalte werden die zu berichtenden Elemente entsprechend den im Meldebogen in Anhang I angegebenen Spalten- und Zeilennummern aufgeführt.

Meldebögen, die gemäß den Hinweisen der verschiedenen Abschnitte dieses Anhangs auszufüllen sind, werden im gesamten Text dieses Anhangs als "dieser Meldebogen" bezeichnet.

S.02.01. - Bilanz

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Offenlegung von Informationen für Gruppen.

Dieser Meldebogen ist auszufüllen, wenn Methode 1 (Berechnung auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses) entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 (Abzugs- und Aggregationsmethode) verwendet wird. Anteile an verbundenen Unternehmen, die nicht gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe a, b oder c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zeilenweise konsolidiert sind, sind ebenso wie Anteile an Unternehmen, die bei einer Kombination beider Methoden durch Methode 2 einbezogen werden, unter "Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen" anzugeben.

Die Spalte "Solvabilität-II-Wert" (C0010) ist anhand der Bewertungsgrundsätze auszufüllen, die in der Richtlinie 2009/138/EG, der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 und den technischen Standards und Leitlinien zu Solvabilität II dargelegt sind.

ELEMENT HINWEISE
Vermögenswerte
C0010/R0030 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert. Ein identifizierbarer nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz.
C0010/R0040 Latente Steueransprüche Latente Steueransprüche sind die Beträge an Ertragsteuern, die in künftigen Perioden erstattungsfähig sind und aus
  1. abzugsfähigen temporären Differenzen,
  2. dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste oder
  3. dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Gewinne resultieren.
C0010/R0050 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen Dies ist der gesamte Nettoüberschuss im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für Mitarbeiter.
C0010/R0060 Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf Zur ständigen Nutzung bestimmte Sachanlagen und Eigentumswerte, die von der Gruppe für den Eigenbedarf genutzt werden. Einschließlich im Bau befindlicher zur Eigennutzung vorgesehener Immobilien.
C0010/R0070 Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge) Dies ist die Gesamtsumme der Anlagen außer Vermögenswerten für index- und fondsgebundene Verträge.
C0010/R0080 Immobilien (außer zur Eigennutzung) Wert der nicht zur Eigennutzung vorgesehenen Immobilien. Einschließlich im Bau befindlicher nicht zur Eigennutzung vorgesehener Immobilien.
C0010/R0090 Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen Beteiligungen gemäß Artikel 13 Absatz 20 der Richtlinie 2009/138/EG und Artikel 212 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG sowie Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß Artikel 212 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG.
Beziehen sich Teile der Vermögenswerte im Zusammenhang mit Beteiligungen und verbundenen Unternehmen auf fonds- und indexgebundene Verträge, sind diese unter "Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge" in C0010/R0220 anzugeben.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen auf Gruppenebene umfassen:
  • Anteile an verbundenen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften, die keine Tochterunternehmen des Mutterunternehmens sind, gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35;
  • Anteile an verbundenen Unternehmen aus anderen Finanzbranchen gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35;
  • andere verbundene Unternehmen gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35;
  • Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischte Finanzholdinggesellschaften, die durch die Abzugs- und Aggregationsmethoden einbezogen werden (bei Verwendung einer Kombination der Methoden).
C0010/R0100 Aktien Dies ist der Gesamtbetrag der notierten und nicht notierten Aktien.
C0010/R0110 Aktien - notiert Aktien, die Eigenkapital von Gesellschaften darstellen, d. h. die Eigentümerschaft an einer Gesellschaft widerspiegeln, gehandelt an einem geregelten Markt oder innerhalb eines multilateralen Handelssystems gemäß Richtlinie 2010/65/EU.
Ausgenommen sind Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen.
C0010/R0120

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