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Regelwerk, EU 2023, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/600 der Kommission vom 13. März 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 hinsichtlich harmonisierter Normen für Raumheizgeräte, Aquarienleuchten, Schutzschalter und Trommeltrockner

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 79 vom 17.03.2023 S. 171)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), die erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen vorzulegen und harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen (im Folgenden "Auftrag"). Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an das CEN, das Cenelec und das ETSI nicht geändert.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 60335-2-11:2010, geändert durch EN 60335-2-11:2010/A1:2015 und EN 60335-2-11:2010/A11:2012, für Trommeltrockner, deren Fundstellen in der Mitteilung der Kommission 2018/C 326/02 3 veröffentlicht wurden. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN IEC 60335-2-11:2022 und von deren Änderung EN IEC 60335-2-11:2022/A11:2022.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags änderten das CEN und das Cenelec die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission 4 veröffentlicht wurden: EN 60335-2-30:2009, geändert durch EN 60335-2-30:2009/A11:2012, EN 60335-2-30:2009/A1:2020 und EN 60335-2-30:2009/A12:2020 und berichtigt durch EN 60335-2-30:2009/AC:2010 und EN 60335-2-30:2009/AC:2014, für Raumheizgeräte, sowie EN 62423:2012, geändert durch EN 62423:2012/A11:2021, für Schutzschalter. Dies führte zur Annahme der folgenden Änderungen: EN 60335-2-30:2009/A2:2022 und EN 60335-2-30:2009/A13:2002 sowie EN 62423:2012/A12:2022.

(5) Auf der Grundlage des Auftrags änderten das CEN und das Cenelec auch die harmonisierte Norm EN 60598-2-11:2013 für Aquarienleuchten, deren Fundstelle in der Mitteilung 2018/C 326/02 veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der geänderten harmonisierten Norm EN 60598-2-11:2013/A1:2022.

(6) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob diese harmonisierten Normen und die Änderungen dem Auftrag entsprechen.

(7) Die folgenden harmonisierten Normen entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/35

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(Stand: 17.03.2023)

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