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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2498 der Kommission vom 9. Dezember 2022 zur Festlegung der technischen Angaben der Datensätze der Stichprobenerhebung im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen über Zugang zu Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 325 vom 20.12.2022 S. 16)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission sollte die technischen Angaben der Datensätze über Zugang zu Dienstleistungen festlegen, um sicherzustellen, dass der Bereich Einkommen und Lebensbedingungen korrekt umgesetzt wird.

(2) Der Bereich Einkommen und Lebensbedingungen liefert die Informationen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung, benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für verschiedene andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der Union bereitgestellt. In diesem Zusammenhang sollten der Kommission (Eurostat) detaillierte Informationen über Zugang zu Dienstleistungen, insbesondere über Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Erschwinglichkeit, nicht erfüllte Bedürfnisse und Gründe für Nichterfüllung bereitgestellt werden.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die technischen Merkmale der Datensätze im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen hinsichtlich der Einzelthemen "Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung", "Erschwinglichkeit der Dienstleistungen" und "Nicht erfüllte Bedürfnisse und Gründe für Nichterfüllung" sind im Anhang aufgeführt und beziehen sich auf Folgendes:

  1. die Kennung der Variable,
  2. die Bezeichnung der Variable,
  3. das Modalitätslabel und den Modalitätscode,
  4. die Erhebungseinheit,
  5. den Bezugszeitraum.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Dezember 2022

1) ABl. L 261I vom 14.10.2019 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).


.

Technische Merkmale der Variablen Anhang


Kennung der Variable Bezeichnung der Variable Modalitätscode Modalitätslabel Erhebungseinheit Bezugszeitraum

Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung

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