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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 der Kommission vom 12. Oktober 2022 über harmonisierte Normen für Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 269 vom 17.10.2022 S. 20 A, ber. L 2026/90175;
Beschl. (EU) 2024/201 - ABl. L 2024/201 vom 12.01.2024 A;
Beschl. (EU) 2024/1197 - ABl. L 2024/1197 vom 25.04.2024 A;
Beschl. (EU) 2026/550 - ABl. L 2026/550 vom 13.03.2026 Gültig)
Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2019/919 und Mitt. 2018/C 209/05
| Ergänzende Informationen |
| => 10. ProdSV - Sportboote // Normenübersicht // Normen - Beschl. (EU) 2022/1954 - Archiv 2019 / 2018 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.
(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN und Cenelec ebenfalls aufgefordert, Normen zu überarbeiten, deren Referenzen in der Mitteilung 2018/C 209/05 der Kommission 5 veröffentlicht worden waren.
(4) Auf der Grundlage des Auftrags gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 10087:2019 über die Schiffskörper-Kennzeichnung und das Codierungssystem für kleine Wasserfahrzeuge, deren Referenz in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 der Kommission 6 enthalten ist. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN ISO 10087:2022 über die Schiffskörper-Kennzeichnung und das Codierungssystem für kleine Wasserfahrzeuge.
(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese harmonisierte Norm dem Auftrag gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 entspricht.
(Stand: 13.03.2026)
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