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Regelwerk, EU 2022, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/405 der Kommission vom 3. März 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 hinsichtlich harmonisierter Normen für Abdeckplatten und -bänder, Leuchten, elektrisches Installationsmaterial, Stromschienensysteme, Leistungsschutzschalter, elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte sowie Widerstandsschweißeinrichtungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 83 vom 10.03.2022 S. 48)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen imAmtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), die erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen vorzulegen und harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen. Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an CEN, Cenelec und ETSI nicht geändert.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags M/511 erarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN IEC 61010-2-034:2021 und deren Änderung EN IEC 61010-2-034:2021/A11:2021 für Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags M/511 überarbeiteten und änderten das CEN und das Cenelec die folgenden harmonisierten Normen, deren Bezugsnummern in der Mitteilung der Kommission (2016/C 249/03) 3 veröffentlicht sind: EN 50520:2009 für Abdeckplatten und -bänder, EN 60898-2:2006 für Leitungsschutzschalter für Wechsel- und Gleichstrom (AC und DC), EN 61010-2-051:2015 für Laborgeräte zum Mischen und Rühren und EN 61010-2-030:2010 für Geräte mit Prüf- oder Messstromkreisen. Dies führte zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen und Änderungen: EN 50520:2020 und EN 50520:2020/A1:2021, EN 60898-2:2021, EN IEC 61010-2-051:2021 und EN IEC 61010-2-051:2021/A11:2021, EN IEC 61010-2-030:2021 und EN IEC 61010-2-030:2021/A11:2021. Auf der Grundlage dieses Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec auch die harmonisierte Norm EN 61010-2-061:2015 für Labor-Atomspektrometer mit thermischer Atomisierung und Ionisation, deren Fundstelle im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission 4 veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der Norm EN IEC 61010-2-061:2021 und ihrer Änderung EN IEC 61010-2-061:2021/A11:2021.

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