Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2021, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Beschluss (EU) 2021/1362 der Kommission vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Irlands, bestimmte in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4736)
(Nur der englische Text ist verbindlich)

(ABl. L 293 vom 16.08.2021 S. 19)



s.a: Liste - zur Ermächtigung ... der VO (EU) 2021/267 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls nach Artikel 7 und Anhang I Nummer 3 Buchstabe d der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wäre, verlängert.

(2) Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 stellte Irland einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannter Zeiträume. Irland legte am 4. Juni 2021 zusätzliche Informationen zur Untermauerung seines Antrags vor.

(3) Mit seinem Antrag ersucht Irland um die Ermächtigung, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 um vier Monate zu verlängern.

(4) Den von Irland übermittelten Informationen zufolge dürfte die Erneuerung der Führerscheine in Irland aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen über den 30. Juni 2021 hinaus undurchführbar bleiben.

(5) Im Rahmen dieser Maßnahmen, die zu einem Rückstand bei der Erneuerung von Führerscheinen geführt hätten, habe Irland vom 27. März 2020 bis zum 8. Juni 2020 auch seine nationalen Führerscheinstellen (National Driving Licence Service (NDLS)) geschlossen. In der Folge seien diese Stellen schrittweise wieder geöffnet worden: Am 8. Juni 2020 wurden 20 Stellen wieder eröffnet, am 22. Juni 2020 weitere 6 Stellen und die übrigen acht Stellen am 29. Juni 2020. Allerdings habe nach der Wiedereröffnung das Abstandsgebot von zwei Metern die Kapazität der NDLS-Stellen um fast ein Drittel reduziert.

(6) Darüber hinaus sei die Fahrerprüfstelle vom 1. Januar 2021 bis zum 17. Mai 2021 weiter eingeschränkt worden, indem nur systemrelevanten Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt worden sei, in den NDLS-Stellen persönlich Anträge auf Erneuerung oder Ausstellung eines Führerscheins oder eines provisorischen Führerscheins einzureichen. Damit sei es in diesem Zeitraum Personen, die nicht zu dieser Kategorie gehörten, unmöglich gewesen, einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins oder eines provisorischen Führerscheins zu stellen.

(7) Seit dem 18. Mai 2021 stünden die NDLS-Stellen wieder allen Fahrern offen. Allerdings werde durch das weiterhin geltende Abstandsgebot von zwei Metern die Kapazität dieser Stellen für die Erneuerung oder Ausstellung eines Führerscheins oder eines provisorischen Führerscheins um etwa ein Drittel verringert.

(8) Die Behörde für Straßenverkehrssicherheit (RSA), der die NDLS-Stellen unterstehen, habe im November 2020 einen verbesserten Online-Dienst eingeführt, über den Kunden einen Führerschein online beantragen könnten. Trotz der Möglichkeit, Führerscheine online zu beantragen, werde dieser Dienst von einem Großteil der Führerscheininhaber aufgrund der Registrierungsanforderungen nicht genutzt. Dazu gehöre auch der Besitz eines Ausweises für öffentliche Dienstleistungen (Public Services Card - PSC), bei dem es sich um einen staatlich ausgestellten Ausweis zur Authentifizierung der Identität beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen handele. Von März bis Juli 2020 und von Januar bis Mai 2021 habe der ausstellende Dienst mit sehr geringer Kapazität funktioniert, weshalb die Kunden keine Karte erhalten konnten. Derzeit bestehe eine hohe Nachfrage nach den PSC für den Zugang zu anderen staatlichen Diensten sowie nach Online-Führerscheinanträgen. Deshalb stellten einige Kunden, deren Online-Beantragung eines Führerscheins sich verzögere, persönlich einen Antrag bei einer NDLS-Stelle.

(9) Zudem stünden nunmehr die bisher eingeschränkten Theorie- und Fahrprüfungen wieder allen Antragstellern zur Verfügung. Nach der in der Verordnung (EU) 2021/267

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.08.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion