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Regelwerk, EU 2021, Steuern/Abgaben - EU Bund

Beschluss (EU) 2021/463 des Rates vom 9. März 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR eingesetzten Verwaltungsausschuss in Bezug auf die Änderungen jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt

(ABl. L 95 vom 18.03.2021 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR vom 14. November 1975 (im Folgenden " TIR-Übereinkommen") wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2112/78 des Rates 1 im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt und trat in Bezug auf die Gemeinschaft am 20. Juni 1983 in Kraft.

(2) Eine konsolidierte Fassung des TIR-Übereinkommens wurde als Anhang des Beschlusses 2009/477/EG des Rates 2 veröffentlicht. Der genannte Beschluss sieht vor, dass die Kommission künftige Änderungen des TIR-Übereinkommens unter Angabe des Datums ihres Inkrafttretens im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen hat.

(3) Gemäß des TIR-Übereinkommens kann der Verwaltungsausschuss des TIR-Übereinkommens (im Folgenden "Verwaltungsausschuss") mit einer Zweidrittelmehrheit seiner anwesenden und abstimmenden Mitglieder Änderungen des TIR-Übereinkommens und seiner Anlagen annehmen.

(4) Auf seiner 74. Sitzung am 9.-12. Februar 2021 oder einer folgenden Sitzung soll der Verwaltungsausschuss mehrere Änderungen der Anlagen des TIR-Übereinkommens annehmen.

(5) Um der zuvor angenommenen Änderung des Artikels 18 des TIR-Übereinkommens Rechnung zu tragen, durch die die Gesamtzahl der Zollstellen, die an einem TIR-Transport beteiligt sein dürfen, erhöht wurde, ist es erforderlich, Anlage 1 des TIR-Übereinkommens zu ändern und das Layout der Versionen 1 und 2 des Musters des Carnet TIR zu aktualisieren.

(6) Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Verwaltungsausschuss zu vertretenden Standpunkt bezüglich der Änderungen des TIR-Übereinkommens festzulegen, da diese Änderungen für die Union bindend sein werden.

(7) Daher sollte der von der Union im Verwaltungsausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Änderungsentwurf beruhen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im mit dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR eingesetzten Verwaltungsausschuss während seiner 74. Sitzung vom 9.-12. Februar 2021 oder einer der folgenden Sitzungen in Bezug auf die Änderungen jenes Übereinkommens zu vertreten ist, beruht auf den diesem Beschluss beigefügten Änderungsentwurf.

Geringfügige technische Änderungen des Änderungsentwurfs können von den Vertretern der Union im Verwaltungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Artikel 2

Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von der Kommission vorgetragen. Die Mitgliedstaaten vertreten den Standpunkt der Union bei einer förmlichen Abstimmung im Verwaltungsausschuss gemeinsam handelnd im Interesse der Union.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. März 2021.

1) Verordnung (EWG) Nr. 2112/78 des Rates vom 25. Juli 1978 über den Abschluss des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR ( TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975, Genf (ABl. L 252 vom 14.09.1978 S. 1).

2) Beschluss 2009/477/EG des Rates vom 28. Mai 2009 über die Veröffentlichung einer konsolidierten Fassung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR ( TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 mit den seither vorgenommenen Änderungen (ABl. L 165 vom 26.06.2009 S. 1).

.

Anhang

Anlage 1, VERSION 1, Seite 2 des Umschlags: Muster des Carnet TIR, Nr. 5 der "règles relatives à l'utilisation du carnet TIR"

Vierwird ersetzt durch acht

Anlage 1, VERSION 1, Seite 3 des Umschlags: Muster des Carnet TIR Version 1, Nr. 5 der "rules regarding the use of the TIR Carnet"

Vierwird ersetzt durch acht

Anlage 1, VERSION 1, Seite 5 (weiß) des Musters des Carnet TIR, Voucher No. 1

Das vorhandene Voucher No. 1wird ersetzt durch 1

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