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Regelwerk, EU 2018, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Beschluss (EU) 2018/1697 des Rates vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Verabschiedung von Standards im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertretenden Standpunkt

(ABl. Nr. L 282 vom 12.11.2018 S. 13)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Ein Tätigwerden der Union auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt sollte darauf ausgerichtet sein, die Entwicklung einheitlicher technischer Vorschriften für Binnenschiffe, die in der Union anzuwenden sind, zu gewährleisten.

(2) Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Comité Européen pour l'Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure - CESNI) wurde im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) am 3. Juni 2015 eingerichtet und damit beauftragt, in verschiedenen Bereichen technische Standards für die Binnenschifffahrt zu entwickeln, darunter insbesondere für Schiffe, Informationstechnologie und Schiffspersonal.

(3) Für einen reibungslosen Verkehr auf den Binnenwasserstraßen ist es wichtig, dass die technischen Vorschriften für Schiffe kompatibel und - soweit im Rahmen der unterschiedlichen Rechtsordnungen in Europa möglich - harmonisiert sind. Insbesondere sollten Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der ZKR sind, befugt sein, Beschlüsse zur Angleichung der ZKR-Vorschriften an die in der Union geltenden Vorschriften zu unterstützen.

(4) Es ist zu erwarten, dass der CESNI in seiner Sitzung am 8. November 2018 den Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (European Standard laying down Technical Requirements for Inland Navigation vessels - ES-TRIN) 2019/1 verabschiedet.

(5) Im ES-TRIN 2019/1 werden einheitliche technische Vorschriften festgelegt, die für die Sicherheit von Binnenschiffen notwendig sind. Der Standard enthält: Bestimmungen für den Bau, die Ausrüstung und Einrichtung von Binnenschiffen; besondere Bestimmungen für bestimmte Schiffsarten wie Fahrgastschiffe, Schubverbände und Containerschiffe; Bestimmungen für das automatische Schiffsidentifizierungssystem; Bestimmungen für die Schiffskennzeichnung; ein Muster für Zeugnisse und Register; Übergangsbestimmungen sowie Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards.

(6) Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 verweist unmittelbar darauf, dass es sich bei den technischen Vorschriften für Fahrzeuge um diejenigen handelt, die im ES-TRIN 2017/1 aufgeführt sind. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Bezugnahme in Anhang II auf die jeweils neueste Ausgabe des ES-TRIN zu aktualisieren und den Beginn ihrer Anwendung festzulegen.

(7) Folglich wird der ES-TRIN 2019/1 Auswirkungen auf die Richtlinie (EU) 2016/1629 haben.

(8) Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Daher ist es erforderlich, dass der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigt, den Standpunkt der Union in Bezug auf die Verabschiedung des ES-TRIN 2019/1 in den betreffenden Gremien zu vertreten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Der Standpunkt, der im Namen der Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Comité Européen pour l'Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure - CESNI) am 8. November 2018 zu vertreten ist, ist für die Annahme des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (European Standard laying down Technical Requirements for Inland Navigation vessels - ES-TRIN) 2019/1 zu stimmen.

(2) Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der Plenartagung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Bezug auf Beschlüsse über technische Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist, ist alle Vorschläge zur Angleichung der technischen Vorschriften an den ES-TRIN 2019/1 zu unterstützen.

Artikel 2

(1) Der in Artikel 1 Absatz 1 genannte Standpunkt der Union wird einvernehmlich von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder des CESNI sind.

(2) Der in Artikel 1 Absatz 2 genannte Standpunkt der Union wird einvernehmlich von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder der ZKR sind.

Artikel 3

Geringfügige technische Änderungen der in Artikel 1 festgelegten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 6. November 2018.

1) Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100

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