Regelwerk, EU 2018

VO (EU) 2018/858
- Inhalt =>

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Fahrzeugklassen

Kapitel II
Allgemeine Pflichten

Artikel 5 Technische Anforderungen

Artikel 6 Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 7 Pflichten der Genehmigungsbehörden

Artikel 8 Pflichten der Marktüberwachungsbehörden

Artikel 9 Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch die Kommission

Artikel 10 Bewertungen durch die Kommission

Artikel 11 Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung

Artikel 12 Online-Datenaustausch

Artikel 13 Allgemeine Pflichten der Hersteller

Artikel 14 Pflichten von Herstellern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten, Teilen und Ausrüstungen, die nicht konform sind oder eine ernste Gefahr darstellen

Artikel 15 Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers

Artikel 16 Pflichten der Einführer

Artikel 17 Pflichten von Einführern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten, Teilen und Ausrüstungen, die nicht konform sind oder eine ernste Gefahr darstellen

Artikel 18 Pflichten der Händler

Artikel 19 Pflichten von Händlern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten, die nicht konform sind, oder eine ernste Gefahr darstellen

Artikel 20 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 21 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Verfahren für die EU-Typgenehmigung

Artikel 22 Verfahren für die EU-Typgenehmigung

Artikel 23 Antrag auf Erteilung einer EU-Typgenehmigung

Artikel 24 Beschreibungsmappe

Artikel 25 Zusätzliche Angaben, die bei Anträgen auf EU-Typgenehmigung bereitzustellen sind

Kapitel IV
Durchführung der Verfahren für die EU-Typgenehmigung

Artikel 26 Allgemeine Bestimmungen für die Durchführung der Verfahren für die EU-Typgenehmigung

Artikel 27 Meldung der erteilten, geänderten, versagten und widerrufenen EU-Typgenehmigung

Artikel 28 EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 29 Besondere Bestimmungen für EU-Typgenehmigungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Artikel 30 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen

Artikel 31 Übereinstimmung der Produktion

Artikel 32 Gebühren

Kapitel V
Änderungen an und Gültigkeit von EU-Typgenehmigungen

Artikel 33 Allgemeine Bestimmungen über Änderungen von EU-Typgenehmigungen

Artikel 34 Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen

Artikel 35 Erlöschen der Gültigkeit

Kapitel VI
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnungen

Artikel 36 Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform

Artikel 37 Übereinstimmungsbescheinigung in elektronischer Form

Artikel 38 Gesetzlich vorgeschriebene und zusätzliche Schilder sowie Kennzeichnungen und Typgenehmigungszeichen für Bauteile und für selbstständige technische Einheiten des Herstellers

Kapitel VII
Neue Techniken oder neue Konzepte

Artikel 39 Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte

Artikel 40 Nachfolgende Anpassung von Rechtsakten

Kapitel VIII
Kleinserienfahrzeuge

Artikel 41 EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge

Artikel 42 Nationale Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge

Artikel 43 Gültigkeit einer nationalen Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge

Kapitel IX
Fahrzeug-Einzelgenehmigungen

Artikel 44 EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen

Artikel 45 Nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigungen

Artikel 46 Gültigkeit nationaler Fahrzeug-Einzelgenehmigungen

Artikel 47 Besondere Bestimmungen

Kapitel X
Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme

Artikel 48 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen, die nicht zu einer auslaufenden Serie gehören

Artikel 49 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen aus einer auslaufenden Serie

Artikel 50 Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Kapitel XI
Schutzklauseln

Artikel 51 Einzelstaatliche Bewertung für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die mutmaßlich eine ernste Gefahr darstellen oder nicht konform sind

Artikel 52 Einzelstaatliche Verfahren für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die eine ernste Gefahr darstellen oder nicht konform sind

Artikel 53 Abhilfemaßnahmen und beschränkende Maßnahmen auf Unionsebene

Artikel 54 Nichtkonforme EU-Typgenehmigungen

Artikel 55 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen eine ernste Gefahr für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Artikel 56 Weitere Anforderungen für Teile oder Ausrüstungen, von denen eine ernste Gefahr für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Kapitel XII
Internationale Regelungen

Artikel 57 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-Regelungen

Artikel 58 Gleichwertigkeit von UN-Regelungen für die Zwecke der EU-Typgenehmigung

Kapitel XIII
Technische Informationen

Artikel 59 Für Nutzer bestimmte Informationen

Artikel 60 Für Hersteller bestimmte Informationen

Kapitel XIV
Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen und zu Fahrzeugreparatur- und -Wartungsinformationen

Artikel 61 Pflichten des Herstellers zur Bereitstellung von Fahrzeug- OBD- und Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen

Artikel 62 Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern

Artikel 63 Gebühren für den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen

Artikel 64 Nachweis der Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit den Fahrzeug-OBD-Informationen und der Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 65 Übereinstimmung mit den Vorschriften über den Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen

Artikel 66 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen

Kapitel XV
Bewertung, Benennung, Meldung und Überwachung von technischen Diensten

Artikel 67 Für technische Dienste zuständige Genehmigungsbehörde

Artikel 68 Benennung von technischen Diensten

Artikel 69 Unabhängigkeit der technischen Dienste

Artikel 70 Fähigkeiten der technischen Dienste

Artikel 71 Zweigunternehmen von technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 72 Interner technischer Dienst des Herstellers

Artikel 73 Bewertung und Benennung technischer Dienste

Artikel 74 Meldung der Benennung technischer Dienste an die Kommission

Artikel 75 Änderungen und Erneuerungen von Benennungen technischer Dienste

Artikel 76 Überwachung von technischen Diensten

Artikel 77 Anfechtung der Kompetenz technischer Dienste

Artikel 78 Informationsaustausch über die Bewertung, Benennung und Überwachung technischer Dienste

Artikel 79 Zusammenarbeit mit nationalen Akkreditierungsstellen

Artikel 80 Verpflichtungen der technischen Dienste im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit

Artikel 81 Informationspflichten der technischen Dienste

Kapitel XVI
Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse

Artikel 82 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 83 Ausschussverfahren

Kapitel XVII
Schlussbestimmungen

Artikel 84 Sanktionen

Artikel 85 Geldbußen zur Unterstützung von Abhilfemaßnahmen und beschränkenden Maßnahmen auf Unionsebene

Artikel 86 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Artikel 87 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009

Artikel 88 Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 89 Übergangsbestimmungen

Artikel 90 Berichterstattung

Artikel 91 Inkrafttreten und Geltung

Anhang I Allgemeine Begriffsbestimmungen, Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen, den Fahrzeugtypen und Arten des Aufbaus

Einleitung
Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften

1. Begriffsbestimmungen

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Anzahl der Sitzplätze

2.2. Gesamtmasse

2.3. Besondere Ausrüstung

2.4. Einheiten

3. Einteilung in Fahrzeugklassen

Teil A
Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen

1. Fahrzeugklassen

2. Fahrzeugunterklassen

2.1. Geländefahrzeuge

2.2. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

2.3. Geländefahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung

3. Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen zur Klasse N

3.8. Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen zur Klasse N1

4. Kriterien für die Einteilung von Fahrzeugen in die Unterklasse der Geländefahrzeuge

5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

6. Bemerkungen

Teil B
Kriterien für Fahrzeugtypen, -varianten und -versionen

1. Klasse M1

1.1. Fahrzeugtyp

1.2. Variante

1.3. Version

2. Klassen M2 und M3

2.1. Fahrzeugtyp

2.2. Variante

2.3. Version

3. Klasse N1

3.1. Fahrzeugtyp

3.2. Variante

3.3. Version

4. Klassen N2 und N3

4.1. Fahrzeugtyp

4.2. Variante

4.3. Version

5. Klassen 01 und 02

5.1. Fahrzeugtyp

5.2. Variante

5.3. Version

6. Klassen 03 und 04

6.1. Fahrzeugtyp

6.2. Varianten

6.3. Versionen

7. Gemeinsame Anforderungen an alle Fahrzeugklassen

Teil C
Bestimmung der Art des Aufbaus

1. Allgemeines

2. Fahrzeuge der Klasse M1

3. Fahrzeuge der Klasse M2 oder M3

4. Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 oder N3

5. Fahrzeuge der Klasse O

Anlage 1 Verfahren zur Prüfung, ob ein Fahrzeug als Geländefahrzeug eingestuft werden kann

1. Allgemeines

2. Prüfbedingungen für geometrische Messungen

3. Messung des vorderen und hinteren Überhangwinkels und des Rampenwinkels

4. Messung der Bodenfreiheit

4.1. Bodenfreiheit zwischen den Achsen

4.2. Bodenfreiheit unter einer Achse

5. Steigfähigkeit

6. Prüfbedingungen und Kriterium für das Bestehen

Anlage 2 Zahlen zur Verwendung als Ergänzung der Codes für die verschiedenen Arten von Aufbauten

Anhang II Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen

Teil I
Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen

Anlage 1 Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in kleiner Serie hergestellten Fahrzeugen nach Artikel 41

Tabelle 1 Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in kleiner Serie hergestellten Fahrzeugen mit manuellem Antrieb nach Artikel 41

Tabelle 2 Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung nach Artikel 41 von vollautomatisierten Fahrzeugen (gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 22 der Verordnung (EU) 2019/2144), die in kleiner Serie hergestellt werden

Anlage 2 Anforderungen für die EU-Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs nach Artikel 44

1. Anwendung

2. Verwaltungsvorschriften

3. Prüfung der technischen Anforderungen

4. Technische Anforderungen

Teil I Fahrzeuge der Klasse M1

Teil II Fahrzeuge der Klasse N1

Teil II
Liste der UN-Regelungen, die als Alternativen für die in Teil I genannten Richtlinien oder Verordnungen anerkannt werden

Teil III
Aufstellung der Rechtsakte zur Festlegung der Anforderungen für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung

Anlage 1 Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen

Anlage 2 Beschussgeschützte Fahrzeuge

Anlage 3 Rollstuhlgerechte Fahrzeuge

Anlage 4 Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

Anlage 5 Mobilkräne

Anlage 6 Fahrzeuge für Schwerlasttransporte

Anhang III Verfahren für die EU-Typgenehmigung

1. Ziele und Anwendungsbereich

2. Typgenehmigungsverfahren

3. Kombination von technischen Spezifikationen

4. Besondere Bestimmungen

Anlage 1 Normen für die in Artikel 68 genannten technischen Dienste

1. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Typgenehmigungsprüfungen gemäß den in Anhang II aufgeführten Rechtsakten

2. Tätigkeiten hinsichtlich der Übereinstimmung der Produktion

Anlage 2 Verfahren zur Bewertung der technischen Dienste

1. Ziel und Geltungsbereich

2. Bewertungen

3. Geforderte Fähigkeiten der Bewerter

4. Antrag auf Benennung

5. Ressourcenüberprüfung

6. Unterauftragsvergabe der Bewertung

7. Vorbereitung der Bewertung

8. Vor-Ort-Bewertung

9. Analyse der Ergebnisse und Bewertungsbericht

10. Benennung, Bestätigung oder Verlängerung einer Benennung

11. Wiederbewertung und Überwachung

12. Aufzeichnungen über benannte technische Dienste

Anhang IV Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

1. Ziele

2. Anfangsbewertung

3. Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte

4. Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung

5. Vorkehrungen betreffend die Softwareaktualisierung

Anhang V Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien und auslaufende Serien

A. Höchstzulässige Stückzahlen pro Jahr für Kleinserien

B. Höchstzulässige Stückzahlen für auslaufende Serien

Anhang VI Aufstellung der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, sowie der Leistungsanforderungen für solche Teile und Ausrüstungen, geeigneten Prüfverfahren und Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften

I. Teile und Ausrüstungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Fahrzeugsicherheit haben

II. Teile oder Ausrüstungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs haben

Anhang VII Rechtsvorschriften, für die ein interner technischer Dienst eines Herstellers als technischer Dienst benannt werden kann

1. Ziele und Anwendungsbereich

2. Benennung eines internen technischen Dienstes eines Herstellers als technischer Dienst

3. Aufstellung der Rechtsakte und Beschränkungen

Anlage Benennung eines internen technischen Dienstes eines Herstellers als technischer Dienst und Vergabe von Unteraufträgen

1. Allgemeines

2. Vergabe von Unteraufträgen

3. Prüfbericht

Anhang VIII Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden durch einen Hersteller oder technischen Dienst

1. Ziele und Anwendungsbereich

2. Aufstellung der Rechtsakte

Anlage 1 Allgemeine Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden

1. Prüfschema für virtuelle Prüfungen

2. Grundlagen der Computersimulation und -berechnung

2.1. Mathematisches Modell

2.2. Validierungsverfahren für das mathematische Modell

2.3. Unterlagen

3. Werkzeuge und Unterstützung

Anlage 2 Besondere Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden

1. Aufstellung der Rechtsakte

Anlage 3 Validierungsverfahren

Anhang IX Bei der Mehrstufen-Typgenehmigung anzuwendende Verfahren

1. Pflichten der Hersteller

2. Pflichten der Genehmigungsbehörden

3. Geltende Anforderungen

4. Identifizierung des Fahrzeugs

Anlage Muster des zusätzlichen Herstellerschildes

Anhang X Zugang zu OBD- sowie Fahrzeugreparatur- und -Wartungsinformationen

1. Einführung

2. Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen

3. Mehrstufen-Typgenehmigung

4. Kundenspezifische Anpassungen

5. Kleinserienhersteller

6. Anforderungen

7. Anforderungen für die Typgenehmigung

Anlage 1 Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Anhang A Adressen der Internetseiten, auf die in dieser Bescheinigung verwiesen wird

Anhang B Kontaktdaten des Bevollmächtigten des Herstellers, auf den in dieser Bescheinigung verwiesen wird

Anhang C typen eines Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit

Anlage 2 Fahrzeug-OBD-Informationen

3. Für die Herstellung von Diagnosegeräten erforderliche Informationen

3.1. Informationen über das Kommunikationsprotokoll

3.2. Prüfung und Diagnose bei vom OBD-System überwachten Bauteilen

3.3. Für die Reparatur erforderliche Daten

3. Für die Herstellung von Diagnosegeräten erforderliche Informationen

3.1. Informationen über das Kommunikationsprotokoll

3.2. Prüfung und Diagnose bei vom OBD-System überwachten Bauteilen

3.3. Für die Reparatur erforderliche Daten

Anlage 3 Verfahren für die Zulassung und Autorisierung des Zugangs unabhängiger Wirtschaftsakteure zu den Sicherheitsmerkmalen der Fahrzeuge

1. Geltungsbereich

2. Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2.1. Begriffsbestimmungen

2.1.1. "Akkreditierung"

2.1.2. "IO-Mitarbeiter"

2.1.3. "Sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen" oder "sicherheitsrelevante RMI"

2.1.4. Prüfbescheinigung über die Zulassung

2.1.5. Prüfbescheinigung über die Autorisierung

2.1.6. "Trustcenter" oder "TC"

2.1.7. "Sicherheitstoken"

2.1.8. "Elektronisches Zertifikat"

2.1.9. "Datenbank für die Autorisierungen"

2.1.10. "Datenbank mit den Zertifizierungen"

2.1.11. "Europäische Kooperation für Akkreditierung" oder "EA"

2.1.12. "Forum für den Zugang zu sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen" oder "SERMI"

2.1.13. "Zuständige Behörden"

3. Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, Zulassung von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und Autorisierung von IO-Mitarbeitern

Abbildung 1
Stellen, die an der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, der Zulassung von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und der Autorisierung von IO-Mitarbeitern beteiligt sind; ihr Verhältnis zueinander

Abbildung 2
Verfahren zur Zulassung von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und zur Autorisierung von IO-Mitarbeitern

3.1. Überblick über den Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI

Abbildung 3
Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI

4. Detaillierte Vorschriften für den Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI

4.1. Die Rolle des SERMI

4.1.1. Zuständigkeiten und Verpflichtungen

4.1.2. Auswahl der Trustcenter

4.2. Die Rolle der nationalen Akkreditierungsstellen

4.2.1. Zuständigkeiten und Anforderungen

4.2.2. Kriterien für die Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstelle

4.3. Die Rolle der Konformitätsbewertungsstellen

4.3.1. Zuständigkeiten und Anforderungen

4.3.2. Erneuerung der Zulassung

4.3.3. Kriterien über die Zulassung der unabhängigen Wirtschaftsakteure durch die Konformitätsbewertungsstelle

4.3.4. Kriterien für die Autorisierung der IO-Mitarbeiter durch die Konformitätsbewertungsstelle

4.4. Rolle der unabhängigen Wirtschaftsakteure

4.4.1. Zuständigkeiten und Anforderungen

4.5. Rolle der IO-Mitarbeiter

4.5.1. Zuständigkeiten und Anforderungen

4.6. Rolle des Trustcenters

4.6.1. Zuständigkeiten und Anforderungen

4.7. Rolle der Fahrzeughersteller

4.7.1. Zuständigkeiten und Anforderungen

4.7.2. Verfahrensvorschriften für Fahrzeughersteller

Anhang XI Entsprechungstabelle

1. Verordnung (EG) Nr. 715/2007

2. Verordnung (EG) Nr. 595/2009

3.