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Regelwerk, EU 2017, Natur-/ Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2187 der Kommission vom 16. November 2017 zur Verlängerung der Geltungsdauer des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/179 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, eine Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zu gewähren für Verpackungsmaterial aus Holz von Nadelbäumen (Coniferales) in Form von Munitionskisten mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, die unter Kontrolle des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten stehen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 7489)

(ABl. Nr. L 309 vom 24.11.2017 S. 19)



s. Liste - zur Ergänzung der RL 2000/29/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1 erster Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/179 der Kommission 2 können die Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2000/29/EG in Verbindung mit ihrem Anhang IV Teil a Kapitel I Nummer 2 die Verbringung von Verpackungsmaterial aus Holz in Form von Munitionskisten mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika in ihr Hoheitsgebiet zulassen, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind.

(2) Da die Umstände, die zur Erteilung dieser Ermächtigung geführt haben, weiterhin gegeben sind und keine neuen Informationen vorliegen, die eine Überprüfung der besonderen Anforderungen erforderlich machen würden, sollte diese Ermächtigung verlängert werden.

(3) Aufgrund der Erfahrungen mit der Anwendung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/179 und der von der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten vorgelegten Informationen ist es angezeigt, die Ermächtigung um drei Jahre zu verlängern.

(4) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/179 sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In Artikel 7 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/179 wird das Datum "31. Dezember 2017" durch "31. Dezember 2020" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 16. November 2017

________

1) ABl. Nr. L 169 vom 10.07.2000 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2015/179 der Kommission vom 4. Februar 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, eine Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zu gewähren für Verpackungsmaterial aus Holz von Nadelbäumen (Coniferales) in Form von Munitionskisten mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, die unter Kontrolle des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten stehen (ABl. Nr. L 30 vom 06.02.2015 S. 38).

ENDE

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