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Regelwerk, EU 2017, Immissionsschutz - EU Bund / Gefahrgut/Transport - EU Bund

Verordnung (EU) 2017/1347 der Kommission vom 13. Juli 2017 zur Berichtigung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission und der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 192 vom 24.07.2017 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge 1, insbesondere auf Artikel 8 und Artikel 14 Absatz 3,

gestützt auf die Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) 2, insbesondere auf Artikel 39 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG 3, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Richtlinie 2007/46/EG wird ein Rahmen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge festgelegt. Mehrere Elemente dieses Rahmens, insbesondere im Zusammenhang mit dem Beschreibungsbogen des Herstellers, den Prüfberichten, der Übereinstimmungsbescheinigung und den Typgenehmigungsbedingungen, bedürften einer Anpassung unter Berücksichtigung der neuen Verordnung (EU) 2017/1151 4 der Kommission.

(2) In den Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 werden für neue leichte bzw. schwere Nutzfahrzeuge bestimmte Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben und weitere Anforderungen in Bezug auf den Zugang zu Reparatur und Wartungsinformationen für Fahrzeuge festgelegt.

(3) In Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge wurden einige zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 notwendige spezifische technische Vorschriften durch die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission 5 angepasst. Mehrere technische Irrtümer in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 müssen berichtigt werden, um die ordnungsgemäße Durchführung der Verordnung sicherzustellen.

(4) In Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission 6 und der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission einige für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 notwendige spezifische technische Vorschriften erlassen. Auf dem Wege einer Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 wurde mit der Verordnung (EU) 2017/1221 7 der Kommission ein neues Verfahren für Verdunstungsemissionen eingeführt. Mit der Verordnung (EU) 2017/1151

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