Leitfaden 2016/C 272/01
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1. Regulierung des freien Warenverkehrs
1.1. Historischer Überblick
1.1.1. Das "Alte Konzept"
1.1.2. Gegenseitige Anerkennung
1.1.3. Das "Neue Konzept" und das "Gesamtkonzept"
1.2. Der "Neue Rechtsrahmen"
1.2.1. Das Konzept
1.2.2. Der rechtliche Charakter von Rechtsvorschriften des neuen Rechtsrahmens und ihr Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU
1.2.2.1. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008
1.2.2.2. Beschluss Nr. 768/2008/EG
1.2.3. Ein ineinandergreifendes System
1.3. Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
1.4. Die Rechtsvorschriften zur Produkthaftung
1.5. Geltungsbereich des Leitfadens
2. Wann gelten die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften für Produkte?
2.1. Geltungsbereich
2.2. Bereitstellung auf dem Markt
2.3. Inverkehrbringen
2.4. Aus Drittländern importierte Produkte
2.5. Inbetriebnahme oder Benutzung (und Einbau)
2.6. Gleichzeitige Anwendung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
2.7. Vorgesehener Verwendungszweck / Fehlanwendung
2.8. Räumlicher Geltungsbereich (EWR-EFTA-Staaten, überseeische Länder und Gebiete (ÜLG), Türkei)
2.8.1. Mitgliedstaaten und überseeische Länder und Gebiete
2.8.2. EWR-EFTA-Staaten
2.8.2.1. Grundlegende Elemente des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
2.8.2.2. Schutzklauselverfahren
2.8.3. Monaco, San Marino und Andorra
2.8.4. Türkei
2.9. Übergangszeiten bei neuen oder überarbeiteten EU-Vorschriften
2.10. Übergangsbestimmungen für die EU-Konformitätserklärung aufgrund der Angleichung an den Beschluss Nr. 768/2008/EG
3. Die Akteure in der Lieferkette und deren Verpflichtungen
3.1. Hersteller
3.2. Bevollmächtigter
3.3. Einführer
3.4. Händler
3.5. Andere Vermittler: Vermittler im Rahmen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
3.6. Endbenutzer
4. Produktanforderungen
4.1. Wesentliche Produktanforderungen
4.1.1. Definition der wesentlichen Anforderungen
4.1.2. Konformität mit den wesentlichen Anforderungen: Harmonisierte Normen
4.1.2.1. Definition einer harmonisierten Norm
4.1.2.2 Die Rolle der harmonisierten Normen
4.1.2.3. Verfahren zur Festlegung von die Konformitätsvermutung begründenden harmonisierten Normen
Ablaufdiagramm 1 Verfahren zur Festlegung von die Konformitätsvermutung begründenden harmonisierten Normen
4.1.2.4. Die Konformitätsvermutung
4.1.2.5. Rücknahme, Einschränkung oder Verhinderung der Konformitätsvermutung
4.1.2.6. Überarbeitung harmonisierter Normen
4.1.3. Konformität mit den wesentlichen Anforderungen: Andere Möglichkeiten
4.2. Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit
4.2.1. Warum ist Rückverfolgbarkeit wichtig?
4.2.2. Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit
4.2.2.1. Die Verpflichtung der Hersteller zur Angabe von Namen und Anschrift
4.2.2.2. Die Pflicht der Einführer zur Angabe von Namen und Anschrift
4.2.2.3. Identifikationskennzeichen
4.2.2.4. Identifikation der Wirtschaftsakteure
4.3. Technische Unterlagen
4.4. EU-Konformitätserklärung
4.5. Kennzeichnungsvorschriften
4.5.1. CE-Kennzeichnung
4.5.1.1. Definition und Funktion der CE-Kennzeichnung
4.5.1.2. Beziehung zu bestehenden Rechtsvorschriften
4.5.1.3. Wer muss die CE-Kennzeichnung anbringen, wer nicht?
4.5.1.4. Grundsätze für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
4.5.1.5. Anbringung der CE-Kennzeichnung gemeinsam mit der notifizierten Stelle
4.5.1.6. Mit der CE-Kennzeichnung (nicht) zu versehende Produkte
4.5.1.7 CE-Kennzeichnung und andere Zeichen
4.5.1.8. Sanktionen
4.5.2. Sonstige obligatorische Zeichen
5. Konformitätsbewertung
5.1. Module für die Konformitätsbewertung
5.1.1. Was ist die Konformitätsbewertung?
5.1.2. Die Modulstruktur der Konformitätsbewertung in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
(Stand: 29.08.2023)
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