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Regelwerk, EU 2015, Anlagentechnik/Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1143 der Kommission vom 13. Juli 2015 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und in nationalen Verfahren der Fundstelle der Norm EN 60335-2-15:2002 "Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung" gemäß der Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 185 vom 14.07.2015 S. 23)



Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 und Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b,

gestützt auf die Stellungnahme der Arbeitsgruppe für die Niederspannungsrichtlinie, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Entspricht eine nationale Norm zur Umsetzung einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union und in nationalen Verfahren veröffentlicht worden ist, einem oder mehreren Teilen der Sicherheits- und Gesundheitsziele gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/95/EG, wird bei nach dieser Norm gebauten elektrischen Betriebsmitteln zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen davon ausgegangen, dass sie den betreffenden Sicherheitszielen genügen.

(2) Zypern hat im September 2014 einen förmlichen Einwand gegen die Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012: "Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Sicherheit - Teil 2-15: Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung" eingelegt.

(3) In dem förmlichen Einwand Zyperns heißt es, dass die Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012, keine besonderen Bestimmungen für Kaffee oder für Haushaltsgeräte, die dazu bestimmt sind oder erfahrungsgemäß dafür verwendet werden, bestimmte Arten von Kaffee zuzubereiten oder bestimmte Flüssigkeiten (z.B. Milch) zu erhitzen, enthält. Das fragliche Elektrogerät besteht aus einem offenen topf mit einem inliegenden Heizelement auf dem Boden und einem Handgriff. Das Heizelement wird eingeschaltet, indem der topf auf ein Sockelelement mit runder elektrischer Steckverbindung gesetzt wird, ähnlich der von handelsüblichen Wasserkochern. Der gemahlene Kaffee steigt vor dem Kochen im topf auf, und aufgrund der im Gerät gespeicherten Wärmeenergie fließt der Kaffee über, selbst wenn der Betrieb später unterbrochen oder das Gerät vom Sockelelement genommen wird. Bei Erhitzung von Milch kommt es in ähnlicher Weise zu einem Überlaufen. Infolgedessen besteht die Gefahr schwerer Verbrennungen, wenn die siedende Flüssigkeit mit der Haut von Nutzern oder von sich neben diesen aufhaltenden Kindern in Kontakt kommt, und die Norm als solche lässt keine Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2006/95/EG zu.

(4) Nach Prüfung der Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012, kam die Kommission zusammen mit den Vertretern der Arbeitsgruppe für die Niederspannungsrichtlinie zu dem Schluss, dass die Norm nicht den Sicherheitszielen nach Anhang I Nummer 1 Buchstabe d in Verbindung mit Nummer 2 Buchstabe b der Richtlinie 2006/95/EG entspricht.

(5) Unter Berücksichtigung der zu verbessernden Sicherheitsaspekte und bis zu einer sachdienlichen Überarbeitung dieser Norm sollte für die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012, im Amtsblatt der Europäischen Union und in nationalen Verfahren ein entsprechender Warnhinweis vorgesehen werden.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eingerichteten Ausschusses

- beschliesst:

Artikel 1

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