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Regelwerk, EU 2013, Wirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 517/2013 des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung einiger Verordnungen und Beschlüsse in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Verkehrspolitik, Energie, Steuern, Statistik, transeuropäische Netze, Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit, Umwelt, Zollunion, Außenbeziehungen, Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Organe aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien

(ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 1;
VO (EU) 2015/936 - ABl. Nr. L 160 vom 25.06.2015 S. 1;
VO (EU) 2015/1589 - ABl. Nr. L 248 vom 24.09.2015 S. 9)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Vertrag über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 50,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Erfordern vor dem Beitritt erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung und sind die erforderlichen Anpassungen in der Beitrittsakte Kroatiens oder ihren Anhängen nicht vorgesehen, so erlässt nach Artikel 50 dieser Beitrittsakte der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen Rechtsakte, sofern nicht die Kommission den ursprünglichen Rechtsakt erlassen hat.

(2) In der Schlussakte der Konferenz, auf der der Beitrittsvertrag Kroatiens abgefasst wurde, wird festgehalten, dass die Hohen Vertragsparteien eine politische Einigung über einige Anpassungen der Rechtsakte der Organe erzielt haben, die aufgrund des Beitritts erforderlich geworden sind, und den Rat und die Kommission ersuchen, diese Anpassungen vor dem Beitritt anzunehmen, wobei erforderlichenfalls eine Ergänzung und Aktualisierung erfolgt, um der Weiterentwicklung des Unionsrechts Rechnung zu tragen.

(3) Die in der vorliegenden Verordnung aufgeführten Beschlüsse und Verordnungen sollten daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(1) Die folgenden Verordnungen werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert:

  1. im Bereich freier Warenverkehr:
  2. im Bereich Freizügigkeit:
  3. im Bereich Gesellschaftsrecht:
  4. im Bereich Wettbewerbspolitik:
  5. im Bereich Landwirtschaft:

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(Stand: 15.07.2022)

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