Beschl. 2011/314/EU
- Inhalt =>
Anhang Technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrsmanagement"
1. Einleitung
1.1 Technischer Anwendungsbereich
1.2 Geographischer Anwendungsbereich
1.3 Inhalt der TSI
2. Beschreiibung des Teilsystems/Anwendungsbereichs
2.1 Teilsystem
2.2 Anwendungsbereich
2.2.1 Personal und Züge
2.2.2 Grundsätze
2.2.3 Anwendbarkeit bei bestehenden Fahrzeugen und Infrastrukturen
3. Grundlegende Anforderungen
3.1 Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen
3.2 Grundlegende Anforderungen - Übersicht
4. Merkmale des Teilsystems
4.1 Einleitung
4.2 Funktionelle und technische Spezifikationen des Teilsystems
4.2.1 Spezifikationen zum Personal
4.2.1.1 Allgemeine Anforderungen
4.2.1.2 Unterlagen für Triebfahrzeugführer
4.2.1.2.1 Triebfahrzeugführerheft (Regelbuch für Triebfahrzeugführer)
4.2.1.2.2 Beschreibung der Strecke und der dieser zugeordneten streckenseitigen Ausrüstung
4.2.1.2.2.1 Erstellung des Streckenbuchs
4.2.1.2.2.2 Änderungen von Informationen im Streckenbuch
4.2.1.2.2.3 Information des Triebfahrzeugführers in Echtzeit
4.2.1.2.3 Fahrpläne
4.2.1.2.4 Fahrzeuge
4.2.1.3 Unterlagen für andere Mitarbeiter des Eisenbahnverkehrsunternehmens als Triebfahrzeugführer
4.2.1.4 Unterlagen für das Zugfahrten zulassende Personal des Infrastrukturbetreibers
4.2.1.5 Sicherheitsrelevante Kommunikation zwischen Zugpersonal, sonstigem Personal der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Zugfahrten zulassendem Personal
4.2.2 Züge betreffende Spezifikationen
4.2.2.1 Zugsichtbarkeit
4.2.2.1.1 Allgemeine Anforderungen
4.2.2.1.2 Zugspitze
4.2.2.1.3 Zugschluss
4.2.2.1.3.1 Reisezüge
4.2.2.1.3.2 Güterzüge im internationalen Verkehr
4.2.2.1.3.3 Güterzüge, die keine Grenze zwischen Mitgliedstaaten überschreiten
4.2.2.2 Zughörbarkeit
4.2.2.2.1 Allgemeine Anforderungen
4.2.2.2.2 Bedienung
4.2.2.3 Fahrzeugkennzeichnung
4.2.2.4 Sicherheit der Reisenden und der Ladung
4.2.2.4.1 Ladungssicherung
4.2.2.4.2 Sicherheit der Reisenden
4.2.2.5 Zugbildung
4.2.2.6 Zugbremsung
4.2.2.6.1 Mindestanforderungen an das Bremssystem
4.2.2.6.2 Bremsleistung
4.2.2.7 Abfahrbereitschaft des Zuges
4.2.2.7.1 Allgemeine Anforderungen
4.2.2.7.2 Erforderliche Daten
4.2.2.8 Anforderungen an die Erkennung von Signalen und streckenseitigen Markierungen
4.2.2.9 Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers
4.2.3 Spezifikationen zur Zugfahrt
4.2.3.1 Zugplanung
4.2.3.2 Zugkennzeichnung
4.2.3.2.1 Format der Zugnummer
4.2.3.3 Abfahrt des Zuges
4.2.3.3.1 Prüfungen und Tests vor der Abfahrt
4.2.3.4 Disposition des Betriebes
4.2.3.4.1. Allgemeine Anforderungen
4.2.3.4.2. Zugpositionsmeldung
4.2.3.4.2.1. Für die Zugpositionsmeldung erforderliche Daten
4.2.3.4.3. Gefahrguttransport
4.2.3.4.4. Betriebsqualität
4.2.3.5 Datenaufzeichnung
4.2.3.6 Gestörter Betrieb
4.2.3.6.1 Benachrichtigung anderer Benutzer
4.2.3.6.2 Anweisungen an die Triebfahrzeugführer
4.2.3.6.3 Wiederherstellungsregelungen
4.2.3.7 Verhalten in Notsituationen
4.2.3.8 Unterstützung des Zugperson als bei gefährlichen Unregelmäßigkeiten oder größeren Fahrzeugstörungen
4.3 Funktionelle und technische Spezifikationen zu den Schnittstellen
4.3.1 Schnittstellen zum Teilsystem Infrastruktur
4.3.2 Schnittstellen zum Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
4.3.3 Schnittstellen zur TSI Fahrzeuge
4.3.3.1 Schnittstellen zur TSI Triebfahrzeuge und zur TSI Personenwagen
4.3.3.2 Schnittstellen zur TSI Güterwagen
4.3.4 Schnittstellen zur TSI Energie
4.4 Betriebsvorschriften
4.5 Instandhaltungsvorschriften
4.6 Berufliche Qualifikation
4.6.1 Berufliche Kompetenz
4.6.1.1 Fachkenntnisse
4.6.1.2 Fähigkeit, die Kenntnisse in die Praxis umzusetzen
4.6.2 Sprachliche Kompetenz
4.6.2.1 Grundsätze
4.6.2.2 Kenntnistiefe
4.6.3 Erstmalige und fortlaufende Beurteilung des Personals
4.6.3.1 Grundelemente
4.6.3.2 Ermittlung des Schulungsbedarfs
4.6.3.2.1 Aufbau der Ermittlung des Schulungsbedarfs
4.6.3.2.2 Aktualisierung der Ermittlung des Schulungsbedarfs
4.6.3.2.3 Spezifische Punkte für das Zugpersonal und Hilfspersonal
4.6.3.2.3.1 Infrastrukturkenntnis
4.6.3.2.3.2 Kenntnis der Fahrzeuge
4.6.3.2.3.3 Hilfspersonal
4.7 Arbeitsmedizinische Anforderungen
4.7.1 Einleitung
4.7.2 Gestrichen
4.7.3 Gestrichen
4.7.4 Medizinische Untersuchungen und psychologische Gutachten
4.7.4.1 Vor der Einstellung
4.7.4.1.1 Mindestumfang der medizinischen Untersuchung
4.7.4.1.2 Psychologisches Gutachten
4.7.4.2 Nach der Einstellung
4.7.4.2.1 Häufigkeit der periodischen medizinischen Untersuchungen
4.7.4.2.2 Mindestumfang der periodischen medizinischen Untersuchung
4.7.4.2.3 Zusätzliche medizinische Untersuchungen und/oder psychologische Gutachten
4.7.5 Medizinische Anforderungen
4.7.5.1 Allgemeine Anforderungen
4.7.5.2 Anforderungen an das Sehvermögen
4.7.5.3 Anforderungen an das Hörvermögen
4.8 Infrastruktur- und Fahrzeugregister
4.8.1 Infrastruktur
4.8.2 Fahrzeuge
5. Interoperabilitätskomponenten
5.1 Definition
5.2 Komponentenliste
6. Bewertung der Konformität und/oder Eignung von Komponenten und Überprüfung des Teilsystems
6.1 Interoperabilitätskomponenten
6.2 Teilsystem Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
6.2.1 Grundsätze
7. Umsetzung
7.1 Grundsätze
7.2 Umsetzungsrichtlinien
7.3 Sonderfälle
7.3.1 Einleitung
7.3.2 Liste der Sonderfälle
7.3.2.1 Temporärer Sonderfall Estland, Lettland und Litauen (T1)
7.3.2.2 Temporärer Sonderfall Irland und Vereinigtes Königreich (T2)
Anlage A ERTMS-Betriebsvorschriften
Anlage B Andere Vorschriften, die einen kohärenten Betrieb ermöglichen
A. Allgemeines
B. Sicherheit des Personals
C. Betriebsschnittstelle mit Signal- und Zugsteuerungs-/Zugsicherungsausrüstung
C1. Sandstreuanlage
C2. Aktivierung von Heißläuferortungsanlagen
D. Zugfahrt
D1. Normalbetrieb
D2. Gestörter Betrieb
E. Unregelmässigkeiten, Störungen und Unfälle
Anlage C Sicherheitsrelevante Kommunikationsmethodik
1. Kommunikationsmethodik
1.1 Elemente und Regeln der Methodik
1.1.1 Glossar der beim Verfahren verwendeten Begriffe
1.1.1.1 Verfahren zur Regelung des Sprachverkehrs
1.1.1.2 Verfahren beim Empfangen einer Meldung
1.1.1.3 Verfahren zum Beenden der Kommunikation
1.1.1.4 Verfahren zum Abbrechen einer Meldung
1.1.2 Verfahren bei fehlerhaften und nicht verstandenen Meldungen
1.1.2.1 Fehlerhafte Meldung
1.1.2.2 Nicht verstandene Meldung
1.1.3 Buchstabiercode für Wörter, Zahlen, Uhrzeit, Entfernung, Geschwindigkeit und Datum
1.1.3.1 Buchstabieren von Wörtern und Buchstabengruppen
1.1.3.2 Aussprechen von Zahlen
1.1.3.3 Aussprechen von Uhrzeiten
1.1.3.4 Aussprechen von Entfernungen und Geschwindigkeiten
1.1.3.5 Aussprechen des Datums
1.2 Kommunikationsstruktur
1.2.1 Verfahren zur Identifizierung und Anforderung von Anweisungen
1.2.1.1 Identifizierung
1.2.1.2 Anforderung von Anweisungen
1.2.2 Verfahren zur Übertragung von Meldungen
1.2.2.1 Sicherheitskritische Meldungen mit höchster Priorität
1.2.2.2 Betriebstechnische Meldungen
1.2.2.2.1 Meldungen senden
1.2.2.2.2 Meldungen empfangen
1.2.2.2.3 Zurücklesen
1.2.2.2.4 Bestätigung, dass die Meldung richtig zurück gelesen wurde
1.2.2.2.5 Bestätigung des Meldungsempfangs
1.2.2.2.7 Rückmeldung
1.2.2.3 Zusatzmeldungen
1.2.2.4 Informationsmeldungen mit unterschiedlichem, nicht vorher bestimmtem Inhalt
2. Betriebstechnische Meldungen
2.1 Art der Meldungen
2.2 Verfahrenstechnische Formulare
2.3 Formularheft
3. Zusatzmeldungen
3.1 Strukturmuster für die Meldungen
3.2 Glossar bahntechnischer Begriffe
3.3 Das Fahrzeug beschreibendes Diagramm
3.4 Beschreibung der Merkmale der Infrastrukturkomponenten (Gleis, Bahnstrom usw.)
4. Art und Struktur der Meldungen
4.1 Notmeldungen
4.2 Entweder von der Strecke oder vom Triebfahrzeugführer kommende Meldungen
4.3 Vom Triebfahrzeugführer kommende Meldungen
Anlage D Streckenspezifische Informationen, auf die das betreibende Eisenbahnverkehrsunternehmen Zugriff haben muss
Teil 1: Allgemeine Informationen zum Infrastrukturbetreiber
Teil 2: Karten und Diagramme
Teil 3: Spezifische Informationen zum Streckenabschnitt
Anlage E Sprach- und Kommunikationsniveau
Anlage F Nicht verwendet
Anlage G Nicht verwendet
Anlage H Nicht verwendet
Anlage I Nicht verwendet
Anlage J Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation von Zugbegleitern
1. Allgemeine Anforderungen
2. Fachkenntnis
2.1 Allgemeine Kenntnisse
2.2 Kenntnis der betrieblichen Verfahren und Sicherheitssysteme auf der befahrenen Infrastruktur
2.3 Kenntnis der Fahrzeuge
2.4 Streckenkenntnis
3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
Anlage K Nicht verwendet
Anlage L Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation von Zugvorbereitern
1. Allgemeine Anforderungen
2. Fachkenntnis
2.1. Allgemeine Fachkenntnisse
2.2. Kenntnis der betrieblichen Verfahren und Sicherheitssysteme auf der befahrenen Infrastruktur
2.3. Kenntnis der Zugausrüstung
3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
Anlage M Nicht verwendet
Anlage N Nicht verwendet
Anlage O Nicht verwendet
Teil "0" - Fahrzeugkennzeichnung
Teil 1 - Fahrzeughalterkennzeichnung
Teil 2 - Kennzeichnung der Wagen mit ihrer Nummer und den entsprechenden Kennbuchstaben
Teil 3 - Verbindliches Verfahren zum Bestimmen der Prüfziffer (12. Ziffer)
Teil 4 - Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden (3. und 4. Ziffer und Abkürzung)
Teil 5 - Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen Einsatz
Teil 6 - Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)
Teil 7 - Codes für internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)
Teil 8 - Triebfahrzeugtypen (1. und 2. Ziffer)
Teil 9 - Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)
Teil 12 - Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und Mehrteiligen Wagen)
Teil 13 - Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen
Teil 14 - Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge
Teil "0" - Fahrzeugkennzeichnung
Teil 1 - Fahrzeughalterkennzeichnung
2. Format der Fahrzeughalterkennzeichnung
3. Bestimmungen zur Zuweisung von Fahrzeughalterkennzeichnungen
4. VKM-Register und Zuweisungsverfahren
Teil 2 - Kennzeichnung der Wagen mit ihrer Nummer und den entsprechenden Kennbuchstaben
1. Allgemeine Bestimmungen zur äusseren Kennzeichnung
2. Güterwagen
3. Personenwagen und beförderte Reisezugwagen
4. Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Sonderfahrzeuge
Teil 3 - Verbindliches Verfahren zum Bestimmen der Prüfziffer (12. Ziffer)
Teil 4 - Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden
(3. und 4. Ziffer und Abkürzung)
Teil 5 - Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen Einsatz
Teil 6 - Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)
Teil 7 - Codes für Internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)
Teil 8 - typen von Triebfahrzeugen und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung (1. und 2. Ziffer)
Teil 9 - Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)
Teil 10 - Codes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)
Teil 11 - Codes für die technischen Merkmale bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)
Teil 12 - Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und Mehrteiligen Wagen)
Teil 13 - Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen
Teil 14 - Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge
Anlage Q Nicht verwendet
Anlage R Nicht verwendet
Anlage S Nicht verwendet
Anlage T Bremsleistung
A. Rolle des Infrastrukturbetreibers
B. Rolle des Eisenbahnverkehrsunternehmens
C. Nichterreichen der Bremsleistung
Anlage U Liste der offenen Punkte
Anlage V Nicht verwendet