umwelt-online: Beschluss 2011/314/EU über die technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems (2)

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Teil 5 - Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen Einsatz

"TEN": Fahrzeug, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Es entspricht allen einschlägigen TSI, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs in Kraft sind, und seine Inbetriebnahme wurde gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG genehmigt und
  2. für das Fahrzeug wurde eine in allen Mitgliedstaaten gültige Genehmigung gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG erteilt.

"PPV/PPW": Fahrzeug, das die Anforderungen des PPV/PPW- oder PGW-Abkommens erfüllt (innerhalb der OSJD-Staaten)

Hinweise:

  1. Fahrzeuge mit der Kennzeichnung "TEN" haben als erste Ziffer gemäß Festlegung in Teil 6 eine Ziffer von 0 bis 3.
  2. Fahrzeuge, die nicht für den Betrieb in allen Mitgliedstaaten genehmigt sind, benötigen eine Kennzeichnung zur Angabe der Mitgliedstaaten, in denen sie genehmigt sind. Die Liste der genehmigenden Mitgliedstaaten sollte gemäß einer der folgenden Zeichnungen angegeben werden, in denen D für den Mitgliedstaat steht, der die erste Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Deutschland), und F für den zweiten Mitgliedstaat, der eine Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Frankreich). Die Mitgliedstaaten sind mit den Codes gemäß Teil 4 anzugeben. Dies kann Fahrzeuge betreffen, die die TSI erfüllen oder die sie nicht erfüllen. Diese Fahrzeuge haben als erste Ziffer gemäß der Festlegung in Teil 6 die Ziffer 4 oder 8.

Teil 6 - Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)

  1. Ziffer 2. Ziffer 0 1 2 3 4 5 6 7 g 9 2. Ziffer 1. Ziffer
    Spurweite fest oder veränderlich fest veränderlich fest veränderlich fest veränderlich fest veränderlich fest oder veränderlich Spurweite  
TSIa und/oder COTIFb und/oder PPW 0 mit Achsen Reserve TSI und/oder COTIF Güterwagenb
[deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]
Bis auf weitere Entscheidung nicht zu nutzen PPW Güterwagen (veränderliche Spurweite) mit Achsen 0
1 mit Drehgestellen In der Industriebenutzte Güterwagen mit Drehgestellen 1
2 mit Achsen Reserve TSI und/oder COTIF Güterwagenb [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] PPW Güterwagen TSI und/oder COTIF Güterwagenb
PPW Güterwagen
Andere TSI und/oder COTIF Güterwagenb
PPW Güterwagen
PPW Güterwagen (feste Spurweite) mit Achsen 2
3 mit Drehgestellen mit Drehgestellen 3
Nicht TSI und nicht COTIFb und nicht PPW 4 mit Achsenc Dienstgüterwagen Sonstige Güterwagen [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] Sonstige Güterwagen Sonstige Güterwagen Güterwagen mit Spezialnummerierung für technische Daten mit Achsenc 4
8 mit Drehgestellenc mit Drehgestellenc 8
    Verkehr Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung Internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung Inlandsverkehr Internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung Inlandsverkehr Internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung Inlandsverkehr Internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung Inlandsverkehr Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung Verkehr  
  1. Ziffer 2. Ziffer 0 1 2 3 4 5 6 7 g 9 2. Ziffer 1. Ziffer
_____
a) Erfüllung mindestens der Anforderungen in der TSI Fahrzeuge

b) Einschließlich Fahrzeugen, die bei Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen gemäß den bestehenden Vorschriften diese Ziffern tragen.

c) Feste oder veränderliche Spurweite.

Teil 7 - Codes für internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)

Wichtiger Hinweis Die Angaben in eckigen Klammern sind vorläufig und werden in kommenden Versionen der RIC-Bestimmungen gelöscht (siehe Allgemeine Anmerkungen, Punkt 3).

  Inlandsverkehr TSIa und/oder RIC/COTIFb und/oder PPW Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung TSIa und/oder RIC/COTIFb PPW
1. Ziffer 2. Ziffer 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
5 Fahrzeuge für Inlandsverkehr [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] Fahrzeuge mit fester Spurweite ohne Klimaanlage (einschließlich Autotransportwagen) [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) ohne Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] Reserviert Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1672) ohne Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] Fahrzeuge mit spezieller Nummerierung für die technischen Daten Fahrzeuge mit fester Spurweite Fahrzeuge mit fester Spurweite Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch Drehgestellwechsel Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge
(1435/1520) durch verstellbare Achsen
6 Instandhaltungsfahrzeuge ohne kommerziellen Einsatz Fahrzeuge mit fester Spurweite
mit Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]
Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) mit Klimaanlage [deren Halter ein
EVU nach Teil 4 ist]
Instandhaltungsfahrzeuge ohne kommerziellen Einsatz [deren Halter ein EVU nach Teil. 4 ist] Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1672) mit Klimaanlage [deren Halter ein
EVU nach Teil 4 ist]
Autotransportwagen Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge
7 Druckdichte Fahrzeuge mit Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] Reserviert Reserviert Druckdichte Fahrzeuge mit fester Spurweite mit Klimaanlage [deren Halter ein RIVC-EVU nach Teil 4 ist] Reserviert Sonstige Fahrzeuge Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert

______
a) Erfüllung mindestens der Anforderungen in der zukünftigen TSI Fahrzeuge für beförderte Reisezugwagen

b) Erfüllung der Anforderungen in der RIC oder COTIF nach den jeweils geltenden Bestimmungen.

Teil 8 - Triebfahrzeugtypen (1. und 2. Ziffer)

Die 1. Ziffer lautet "9".

Die 2. Ziffer wird vom jeweiligen Mitgliedstaat bestimmt. Sie kann z.B. mit der Prüfziffer zusammenpassen, wenn diese mit der Seriennummer berechnet wird. Wenn die 2.

Falls die 2. Ziffer den Triebfahrzeugtyp beschreiben soll, muss einer der nachfolgenden Codes gewählt werden:

Code Allgemeiner Fahrzeugtyp
0 Unterschiedlich
1 Elektrische Lokomotive
2 Diesellokomotive
3 Elektrischer Triebzug (Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
4 Elektrischer Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
5 Diesel-Triebzug [Triebwagen oder Beiwagen]
6 Spezieller Beiwagen
7 Elektrische Rangierlok
8 Diesel-Rangierlok
9 Sonderfahrzeug

Teil 9 - Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)

In diesem Teil sind Tabellen zur Kennzeichnung von Güterwagen mit 4 Zahlen angegeben, die den technischen Hauptdaten des Güterwagens entsprechen.

Dieser Teil wird auf einem getrennten Datenträger verteilt (elektronische Datei).

Teil 10

Zahlencodes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)

  6. Ziffer
5. Ziffer
0 1 2 3 4
Reserviert 0 Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert
Sitzplatzwagen 1. Klasse 1 10 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang > 11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang Reserviert Reserviert 2 oder 3 Achsen
Sitzplatzwagen 2. Klasse 2 10 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang 11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang > 12 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang 3 Achsen 2 Achsen
Sitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse 3 10 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang 11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang > 12 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang Reserviert 2 oder 3 Achsen
Liegewagen 1. oder 1./2. Klasse 4 10 Abteile 1. und 2. Klasse Reserviert Reserviert Reserviert < 9 Abteile 1. und 2. Klasse
Liegewagen 2. Klasse 5 10 Abteile 11 Abteile > 12 Abteile Reserviert Reserviert
Reserviert 6 Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert
Schlafwagen 7 10 Abteile 11 Abteile 12 Abteile Reserviert Reserviert
Fahrzeuge mit spezieller Auslegung und Packwagen 8 Steuerwagen mit Sitzplätzen, alle Klassen, mit oder ohne Gepäckabteil, mit Führerraum für Wendezugbetrieb Sitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse und Gepäck- oder Postabteil Sitzplatzwagen 2. Klasse und Gepäck- oder Postabteil Reserviert Sitzplatzwagen, alle Klassen, mit speziell eingerichteten Abteilen, z.B. Kinder-/Spielabteil
9 Postwagen Gepäckwagen mit Postabteil Gepäckwagen Gepäckwagen und 2- oder 3-achsige Sitzplatzwagen 2. Klasse und Gepäck- oder Postabteil Gepäckwagen mit Seitengang, mit oder ohne Abteil mit Zollverschluss

Anmerkung: Unterteilungen von Abteilen werden nicht berücksichtigt. Ein gleichwertiger Großraum mit Mittelgang wird durch Teilen der verfügbaren Sitzplätze durch 6, 8 oder 10 je nach Bauart des Fahrzeugs bestimmt.

Zahlencodes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)

  6. Ziffer
5. Ziffer
5 6 7 8 9
Reserviert 0 Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert
Sitzplatzwagen 1. Klasse 1 Reserviert Doppelstock-Personenwagen > 7 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang 8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang 9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang
Sitzplatzwagen 2. Klasse 2 Nur für OSJD, Doppelstock-Personenwagen Doppelstock-Personenwagen Reserviert > 8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang 9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang
Sitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse 3 Reserviert Doppelstock-Personenwagen Reserviert > 8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang 9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang
Liegewagen 1. oder 1./2. Klasse 4 Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert < 9 Abteile 1. Klasse
Liegewagen 2. Klasse 5 Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert < 9 Abteile
Reserviert 6 Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert
Schlafwagen 7 > 12 Abteile Reserviert Reserviert Reserviert Reserviert
Fahrzeuge mit spezieller Auslegung und Packwagen 8 Personenwagen mit Sitzplätzen und Liegewagen, alle Klassen, mit Bar oder Buffetbereich Doppelstock-Personenwagen mit Sitzplätzen, alle Klassen, mit oder ohne Gepäckabteil, mit Führerraum für Wendezugbetrieb Speisewagen oder Personenwagen mit Bar oder Buffetbereich, mit Gepäckabteil Speisewagen Andere Sonderpersonenwagen (Konferenz-, Disko-, Bar-, Kino-, Video-, Krankenwagen)
9 2- oder 3-achsige Gepäckwagen mit Postabteil Reserviert 2- oder 3-achsige Autotransportwagen Autotransportwagen Instandhaltungsfahrzeuge

Anmerkung: Unterteilungen von Abteilen werden nicht berücksichtigt. Ein gleichwertiger Großraum mit Mittelgang wird durch Teilen der verfügbaren Sitzplätze durch 6, 8 oder 10 je nach Bauart des Fahrzeugs bestimmt.

Zahlencodes für die allgemeinen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (7. und 8. Ziffer)

Energieversorgung Höchstgeschwindigkeit 7. Ziffer 8. Ziffer 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
< 120 km/h 0 Alle Spannungen* Reserviert 3.000 V-
+ 3.000 V =
1.000 V-* Reserviert 1.500 V- Andere Spannung als 1.000 V, 1 500 V, 3.000 V 1.500 V-
+ 1.500 V =
3.000 V = Reserviert
1 Alle Spannungen*
+ Dampf1
1.000 V-
+ Dampf1
1.000 V-
+ Dampf1
1.000 V-
+ Dampf1
1.000 V-
+ Dampf1
1.000 V-
+ Dampf1
Reserviert 1.500 V-
+ 1.500 V =
+ Dampf1
3.000 V =
+ Dampf1
3.000 V =
+ Dampf1
2 Dampf1 Dampf1 3.000 V-
+ 3.000 V =
+ Dampf1
Dampf1 3.000 V-
+ 3 000 V =
+ Dampf1
Dampf1 3.000 V- + 3.000 V =1.500 V- + Dampf1 1.500 V-
+ Dampf1
1.500 V-
+ Dampf1
a1
121 bis 140 km/h 3 Alle Spannungen Reserviert 1.000 V-
+ 3.000 V =
1.000 V-*1 1.000 V-* 1 1.000 V- 1.000 V-
+ 1.500 V-
+ 1.500 V =
1.500 V-
+ 1.500 V =
3.000 V = 3.000 V =
4 Alle Spannungen*
+ Dampf1
Alle Spannungen
+ Dampf1
Alle Spannungen
+ Dampf1
1.000 V-
* 1
+ Dampf (1)
1.500 V-
+ 1.500 V =
1.000 V-
+ Dampf1
3.000 V-
+ 3.000 V =
1.500 V-
+ 1.500 V =
+ Dampf1
3.000 V =
+ Dampf1
Reserviert
5 Alle Spannungen*
+ Dampf1
Alle Spannungen
+ Dampf1
Alle Spannungen
+ Dampf1
1.000 V-
+ Dampf1
Reserviert 1.500 V-
+ Dampf1
Andere Spannung als 1.000 V, 1.500 V, 3.000 V 1.500 V-
+ 1.500 V =
+ Dampf1
Reserviert Reserviert
6 Dampf1 Reserviert 3.000 V-
+ 3.000 V =
Reserviert 3.000 V-
+ 3.000 V =
Reserviert Dampf1 Reserviert Reserviert a1
141 bis 160 km/h 7 Alle Spannungen* Alle Spannungen 1.500 V-1 + 3.000 V =1 Alle Spannungen2 1.000 V-* 1.500 V-
+ 1.500 V =
1.000 V- 1.500 V- 1.500 V-
+ 1.500 V =
3.000 V = 3.000 V =
8 Alle Spannungen*
+ Dampf1
Alle Spannungen
+ Dampf1
3.000 V-
+ 3.000 V =
Reserviert Alle Spannungen*
+ Dampf1
1.000 V-
+ Dampf1
3.000 V-
+ 3.000 V =
Andere Spannung als 1.000 V, 1.500 V, 3.000 V Alle Spannungen*
+ Dampf1
a1
G2
> 160 km/h 9 Alle Spannungen* 2 Alle Spannungen Alle Spannungen+
Dampf1
1.000 V-
+ 1.500 V-
1.000 V- 1.000 V- Reserviert 1.500 V-
+ 1.500 V =
3.000 V = a1
G2

Anmerkungen:

1) Nur für im Inlandsverkehr eingesetzten Fahrzeuge.
2) Nur für Fahrzeuge mit Eignung zum internationalen Verkehr.
Alle Spannungen Einphasen-Wechselstrom 1.000 V 51-15 Hz, Einphasen-Wechselstrom 1.500 V 50 Hz,
Gleichstrom 1.500 V, Gleichstrom 3.000 V.
Kann Einphasen-Wechselstrom 3.000 V 50 Hz einschließen.
*) Bei bestimmten Fahrzeugen mit 1.000 V Einphasen-Wechselstrom ist nur eine der Frequenzen 16 2/3 oder 50 Hz zulässig
A Autonome Heizung ohne Stromversorgung über den Zugbus
G Fahrzeuge Stromversorgung über den Zugbus für alle Spannungen, die jedoch einen Generatorwagen für die Klimaanlage benötigen
Dampf Nur Dampfheizung. Wenn Spannungen angegeben sind, ist der Code auch für Fahrzeuge ohne Dampfheizung verfügbar.

Teil 11

Zahlencodes für die technischen Merkmale bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)

Zulässige Geschwindigkeit für Sonderfahrzeuge (6. Ziffer)

Einstufung Fahrgeschwindigkeit bei Fahrzeugen mit Eigenantrieb
> 100 km/h < 100 km/h 0 km/h
Kann in einen Zug-
verband eingeordnet werden
V> 100 km/h Mit Eigenantrieb 1 2  
Ohne Eigenantrieb     3
V < 100 km/h und/oder Beschränkunga Mit Eigenantrieb   4  
Ohne Eigenantrieb     5
Kann nicht in einen Zugverband eingeordnet werden Mit Eigenantrieb   6  
Ohne Eigenantrieb     7
Zweiwegfahrzeug mit Eigenantrieb, das in einen Zugverband eingeordnet werden kannb   8  
Zweiwegfahrzeug mit Eigenantrieb, das nicht in einen Zugverband eingeordnet werden kannb   9  
Zweiwegfahrzeug ohne Eigenantriebb     0

______
a) Beschränkung bedeutet hier eine besondere Position im Zugverband (z.B. am Zugschluss), einen verbindlichen Schutzwagen (Güterwagen) usw.

b) Spezielle Bedingungen für die Einordnung in einen Zugverband sind zu befolgen.

Haupt- und Nebentypen von Sonderfahrzeugen (7. und 8. Ziffer)

7. Ziffer 8. Ziffer Fahrzeuge/Maschine
1
Infrastruktur und Oberbau
1 Gleisverlege- und Gleisumbauzug
2 Verlegegeräte für Weichen und Kreuzungen
3 Gleiserneuerungszug
4 Schotterreinigungsmaschine
5 Erdbaumaschine
6
7
8
9 Schienenkran (außer für Aufgleisung)
0 Andere oder allgemeine Anwendungen
2
Gleis
1 Hochleistungsgleisstopfmaschine
2 Andere Gleisstopfmaschinen
3 Gleisstopfmaschine mit Stabilisierung
4 Gleisstopfmaschine für Weichen und Kreuzungen
5 Schotterpflug
6 Stabilisierungsmaschine
7 Schleif- und Schweißmaschine
8 Mehrzweckmaschine
9 Gleisinspektionswagen
0 Sonstige
3
Fahrleitung
1 Mehrzweckmaschine
2 Auf- und Abrollmaschine
3 Mastaufstellmaschine
4 Rollentragmaschine
5 Fahrdrahtspannmaschine
6 Maschine mit Hebebühne und Maschine mit Arbeitsgerüst
7 Reinigungszug
8 Abschmierzug
9 Fahrleitungsinspektionswagen
0 Sonstige
4
Strukturen
1 Laufbrückenverlegemaschine
2 Brückeninspektionsbühne
3 Tunnelinspektionsbühne
4 Gasreinigungsmaschine
5 Ventilationsmaschine
6 Maschine mit Hebebühne und Maschine mit Arbeitsgerüst
7 Tunnelbeleuchtungsmaschine
8  
9  
0 Sonstige
5
Be- und Entladen sowie diverse Transporte
1 Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schienen
2 Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schotter, Kies usw.
3
4
5 Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schwellen
6
7
8 Be-/Entlade- und Transportmaschine für Weichen, Kreuzungen usw.
9 Be-/Entlade- und Transportmaschine für anderes Material
0 Sonstige
6
Messung
1 Erdbau-Messwagen
2 Gleis-Messwagen
3 Fahrdraht-Messwagen
4 Spurweiten-Messwagen
5 Signalisierungs-Messwagen
6 Telekommunikations-Messwagen
7  
8  
9  
0 Sonstige
7
Noteinsatzausrüstung
1 Noteinsatzkran
2 Notabschleppwagen
3 Noteinsatz-Tunnelzug
4 Noteinsatzwagen
5 Feuerwehrwagen
6 Sanitätsfahrzeug
7 Ausrüstungswagen
8  
9  
0 Sonstige
8
Traktion, Transport, Energie usw.
1 Triebfahrzeuge
2
3 Transportwagen (außer 59)
4 Wagen mit Stromerzeuger
5 Schienenfahrzeug mit Eigenantrieb
6
7 Betonierzug
8  
9  
0 Sonstige
9
Umwelt
1 Schneepflug mit Eigenantrieb
2 Schneepflug ohne Eigenantrieb
3 Schneefeger
4 Enteismaschine
5 Unkrautvertilgungsmaschine
6 Schienenreinigungsmaschine
7  
8  
9  
0 Sonstige
0
Zweiwegfahrzeuge
1 Zweiwegfahrzeug der Klasse 1
2
3 Zweiwegfahrzeug der Klasse 2
4
5 Zweiwegfahrzeug der Klasse 3
6
7 Zweiwegfahrzeug der Klasse 4
8
9  
0 Sonstige

Teil 12 - Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und Mehrteiligen Wagen)

Bestimmung der Kategorie und der Kennbuchstaben

1. Wichtige Hinweise

Auf den beigefügten Tabellen

2. Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit für alle Kategorien

q Leitung für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann

qq Leitung und Installation für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann

s Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "s"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)

ss Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "ss"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)

3. Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit

t, u, v, w, x, y, z

Die Gültigkeit der einzelnen Buchstaben ist in jedem Mitgliedstaat festgelegt.

Kategorie-Kennbuchstabe E: Offener Güterwagen mit hohen Wänden

Güterwagentyp Regelgüterwagen,
seitlich und rückseitig kippend, mit flachem Boden
mit 2 Achsen: lu> 7,70 m; 25 t< tu< 30 t
mit 4 Achsen: lu> 12 m; 50 t< tu< 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: lu> 12 m; 60 t< tu< 75 t
Index-Kennbuchstaben a mit 4 Achsen
aa mit 6 Achsen oder mehr
c mit Bodenklappena
k mit 2 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kk mit 2 Achsen: 20 t< tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t
l ohne seitliches Kippen
ll ohne Bodenklappenb
m mit 2 Achsen: lu < 7,70 m
mit 4 Achsen oder mehr: lu < 12 m
mm mit 4 Achsen oder mehr: lu >12 mb
n mit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
o ohne rückseitiges Kippen
p mit Bremserhausb

_____
a) Dieses Konzept gilt nur für offene Güterwagen mit hohen Wänden und flachem Boden, die durch entsprechende Vorrichtungen zur Verwendung als Regelgüterwagen mit flachem Boden oder zum Entladen bestimmter Güter durch Schwerkraft bei entsprechender Einstellung der Bodenklappen geeignet sind.

b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe F: Offener Güterwagen mit hohen Wänden

Güterwagentyp Spezialgüterwagen
mit 2 Achsen: 25 t< tu< 30 t
mit 3 Achsen: 25 t< tu< 40 t
mit 4 Achsen: 50 t< tu< 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 60 t< tu< 75 t
Index-Kennbuchstaben a mit 4 Achsen
aa mit 6 Achsen oder mehr
b Großraumwagen mit Achsen (Ladekapazität > 45 m3 )
c mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena
cc mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
k mit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kk mit 2 oder 3 Achsen: 20 t< tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t
l mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena
ll mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena
n mit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 3 Achsen oder mehr: tu > 40 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
o mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena
oo mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena
p mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena
pp mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Bodena
ppp mit Bremserhausb
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie F sind offene Güterwagen ohne flachen Boden und ohne seitliche oder rückseitige Kippvorrichtung

b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:  
- axial: Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen
(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben: Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden: Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart:  
- in einem Gang: Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert: Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe G: Gedeckter Güterwagen

Güterwagentyp Regelgüterwagen
mit mindestens 8 Lüftungsöffnungen
mit 2 Achsen: 9 m< lu < 12 m; 25 t< tu< 30 t
mit 4 Achsen: 15 m< lu < 18 m; 50 t< tu< 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 15 m< lu < 18 m; 60 t< tu< 75 t
Index-Kennbuchstaben a mit 4 Achsen
aa mit 6 Achsen oder mehr
b Großraumwagen:
  • mit 2 Achsen: lu ≥ 12 m und Ladekapazität ≥ 70 m3
  • mit 4 Achsen oder mehr: lu ≥ 18 m
bb mit 4 Achsen: lu > 18 ma
g für Getreide
h für Obst und Gemüseb
k mit 2 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kk mit 2 Achsen: 20 t< tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t
l mit weniger als 8 Luftöffnungen
ll mit vergrößerter Türöffnung aa
m mit 2 Achsen: lu < 9 m
mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 m
n mit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
o mit 2 Achsen: lu < 12 m und Ladekapazität≥ 70 m3
p mit Bremserhausa
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

b) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe.

Kategorie-Kennbuchstabe H: Gedeckter Güterwagen

Güterwagentyp Spezialgüterwagen
mit 2 Achsen: 9 m< lu< 12 m; 25 t< tu< 28 t
mit 4 Achsen: 15 m< lu < 18 m; 50 t< tu< 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 15 m< lu < 18 m; 60 t< tu< 75 t
Index-Kennbuchstaben a mit 4 Achsen
aa mit 6 Achsen oder mehr
b mit 2 Achsen: 12 m< lu< 14 m und Ladekapazität> 70 m3a
mit 4 Achsen oder mehr: 18 m< lu < 22 m
bb mit 2 Achsen: lu> 14m
mit 4 Achsen oder mehr: lu> 22 m
c mit rückseitigen Türen
cc mit rückseitigen Türen und inneren Ausstattung für den Transport von Kraftfahrzeugen
d mit Bodenklappen
dd mit kippendem Wagenkastenb
e mit 2 Stockwerken
ee mit 3 Stockwerken oder mehr
f zum Verkehr in Großbritannien geeigneta
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)a
g für Getreide
gg für Zementb
h für Obst und Gemüsec
hh für Kunstdüngerb
i mit öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wänden
ii mit sehr robusten öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wändend
k mit 2 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kk mit 2 Achsen: 20 t< tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t
l mit abnehmbaren Trennwändene
ll mit verriegelbaren abnehmbaren Trennwändenb
m mit 2 Achsen: lu < 9 m
mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 m
mm mit 4 Achsen oder mehr: lu > 18 mb
n mit 2 Achsen: tu > 28 t
mit 4 Achsen: tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
o mit 2 Achsen: lu 12 m < 14 m und Ladekapazität≥ 70 m3
p mit Bremserhausb
a) 2-achsige Güterwagen mit den Kennbuchstaben "f", "fff" können eine Ladekapazität unter 70 m3 haben.

b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

c) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe.

d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

e) Abnehmbare Trennwände können zeitweilig entfernt werden.

Kategorie-Kennbuchstabe I: Temperierter Güterwagen

Güterwagentyp Kühlwagen
mit Wärmedämmung der Klasse IN,
mit Zwangslüftung, Gittern und Eisbunker> 3,5 m3
mit 2 Achsen: 19 m2< Bodenfläche < 22 m2 ; 15 t< tu< 25 t
mit 4 Achsen: Bodenfläche ≥ 39 m2 ; 30 t< tu< 40 t
Index-Kennbuchstaben a mit 4 Achsen
b mit 2 Achsen und breiter Bodenfläche: 22 m 2< Bodenfläche< 27 m2
bb mit 2 Achsen und sehr breiter Bodenfläche:Bodenfläche > 27 m2
c mit Fleischhaken
d für Fisch
e mit elektrischer Ventilation
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g mit mechanischer Kühlunga b
gg mit Flüssiggas-Kühlaggregata
h mit Wärmedämmung der Klasse IR
i mit mechanischer Kühlung durch die Anlage in einem mitfahrenden Technikwagena b c
ii mitfahrender Technikwagena c
k mit 2 Achsen: tu > 15 t
mit 4 Achsen: tu < 30 t
l mit Wärmedämmung, ohne Eisbunkera d
m mit 2 Achsen:Bodenfläche < 19 m2
mit 4 Achsen: Bodenfläche < 39 m2
mm mit 4 Achsen: Bodenfläche ≥ 39 m2e
n mit 2 Achsen: tu > 25 t
mit 4 Achsen; tu > 40 t
o mit Eisbunkern mit weniger als 3,5 m3d
p ohne Gitter
a) Der Kennbuchstabe "I" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "g", "gg", "i" oder "ii" tragen.

b) Güterwagen, die beide Kennbuchstaben "g" und "i" tragen, können einzeln oder in einem mechanisch gekühlten Verband eingesetzt werden.

c) Das Konzept "mitfahrender Technikwagen" gilt gleichzeitig auch für Fabrikwagen, Werkstattwagen (mit oder ohne Schlafgelegenheiten) und Bauzug-Wohnwagen.

d) Der Kennbuchstabe "o" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "I" tragen.

e) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

Anmerkung Die Bodenfläche bei gedeckten Kühlwagen wird immer unter Einbeziehung der Eisbunker bestimmt

Kategorie-Kennbuchstabe K: 2-Achsiger Flachwagen

Güterwagentyp Regelgüterwagen
mit klappbaren Seitenwänden und kurzen Rungen
lu ≥ 12 m; 25 t< tu< 30 t
Index-Kennbuchstaben b mit langen Rungen
g für den Transport von Containern geeigneta
i mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endenb
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
k tu < 20 t
kk 20 t< tu < 25 t
l ohne Rungen
m 9 m< lu < 12 m
mm lu < 9 m
n tu > 30 t
o mit nicht abnehmbaren Seitenwänden
p ohne Seitenwändeb
pp mit abnehmbaren Seitenwänden
a) Der Kennbuchstabe "g" kann mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "K" nur bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "L" tragen.

b) Der Kennbuchstabe "p" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "i" tragen.

Kategorie-Kennbuchstabe L: 2-Achsiger Flachwagen

Güterwagentyp Spezialgüterwagen
lu ≥ 12 m; 25 t< tu< 30 t
Index-Kennbuchstaben b mit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa)a
c mit Drehschemela
d ausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrückea
e mit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugena
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g ausgerüstet für den Transport von Containern (außer pa) a b
h ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlicha c
hh ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obena c
i mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endena
ii mit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckungd und nicht abnehmbaren Endena
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
k tu < 20 t
kk 20 t< tu < 25 t
l ohne Rungena
m 9 m< lu < 12 m
mm lu < 9 m
n tu > 30 t
p ohne Seitenwändea
a) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.

b) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern verwendet werden (außer pa).

c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe O: Mischung aus Flachwagen und offenem Güterwagen mit hohen Wänden

Güterwagentyp Regelgüterwagen
mit 2 oder 3 Achsen, mit klappbaren Seitenwänden oder Enden und Rungen
mit 2 Achsen: lu ≥ 12 m; 25 t< tu< 30 t
mit 3 Achsen: lu ≥ 12 m; 25 t< tu< 40 t
Index-Kennbuchstaben a mit 3 Achsen
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
k tu < 20 t
kk 20 t< tu < 25 t
l ohne Rungen
m 9 m< lu < 12 m
mm lu < 9 m
n mit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 3 Achsen: tu > 40 t

Kategorie-Kennbuchstabe R: Flachwagen mit Drehgestellen

Güterwagentyp Regelgüterwagen mit klappbaren Enden und Rungen
18 m< lu < 22 m; 50 t< tu< 60 t
Index-Kennbuchstaben b lu> 22 m
e mit klappbaren Seitenwänden
g ausgerüstet für den Transport von Containerna
h ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlichb
hh ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obenb
i mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endenc
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
k tu < 40 t
kk 40 t< tu < 50 t
l ohne Rungen
m 15 m< lu < 18 m
mm lu < 15 m
n tu > 60 t
o mit nicht abnehmbaren Enden, weniger als 2 m hoch
oo mit nicht abnehmbaren Enden, 2 m hoch oder höherc
p ohne klappbare Endenc
pp mit abnehmbaren Seitenwänden
a) Der Kennbuchstabe "g" kann mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "R" nur bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "S" tragen.

b) Der Kennbuchstabe "h" oder "hh" darf nur mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "R" bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "S" tragen.

c) Der Kennbuchstabe "oo" und/oder "p" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "i" tragen.

Kategorie-Kennbuchstabe S: Flachwagen mit Drehgestellen

Güterwagentyp Spezialgüterwagen
mit 4 Achsen: lu ≥ 18 m; 50 t< tu< 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: lu ≥ 22 m; 60 t< tu< 75 t
Index Kennbuchstaben a mit 6 Achsen (2 Drehgestelle mit je 3 Achsen)
aa mit 8 Achsen oder mehr
aaa mit 4 Achsen (2 Drehgestellen mit je 2 Achsen)a
b mit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa)b
c mit Drehschemelb
d ausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrückeb c
e mit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugenb
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g ausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge< 60' (außer a)b c d
gg ausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge > 60' (außer a)b c d
h ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich b e
hh ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obenb e
i mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endenb
ii mit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckungf und nicht abnehmbaren Endenb
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
k mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kk mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t
l ohne Rungenb
m mit 4 Achsen: 15 m< lu < 18 m;
mit 6 Achsen oder mehr: 18 m< lu < 22 m
mm mit 4 Achsen: lu < 15 m
mit 6 Achsen oder mehr: lu < 18 m
mmm mit 4 Achsen : lu ≥ 22 ma
n mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
p ohne Seitenwändeb
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

b) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.

c) Güterwagen, die zusätzlich zum Transport von Containern und Wechselbehältern auch zum Transport von Fahrzeugen benutzt werden, müssen den Kennbuchstaben "g" oder "gg" sowie den Kennbuchstaben "d" tragen.

d) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

e) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

f) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe T: Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach

Güterwagentyp mit 2 Achsen: 9 m< lu < 12 m; 25 t< tu< 30 t
mit 4 Achsen: 15 m< lu < 18 m; 50 t< tu< 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 15 m< lu < 18 m; 60 t< tu< 75 t
Index-Kennbuchstaben a mit 4 Achsen
aa mit 6 Achsen oder mehr
b Großraumwagen: mit 2 Achsen: lu> 12 m
  mit 4 Achsen oder mehr: lu> 18 ma b
c mit rückseitigen Türen
d mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena b c
dd mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena b c
e mit nicht versperrter Türhöhe > 1,90 ma b c
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g für Getreide
h ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich
hh ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben
i mit öffnungsfähigen Wändena
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
k mit 2 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kk mit 2 Achsen: 20 t< tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t
l mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena b c
ll mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena b c
m mit 2 Achsen: lu < 9 m
mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 mb
n mit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
o mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena b c
oo mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena b c
p mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena b c
pp mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Bodena b c
a) Kennbuchstabe "e":
  • kann bei Güterwagen mit dem Kennbuchstaben "b" verwendet werden (wobei jedoch der Zahlencodes immer dem Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen muss),
  • Die Kennbuchstaben "b" und "m" dürfen nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "d", "dd", "l", "ll", "o", "oo", "p" oder "pp" tragen.

b) darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "d", "dd", "i", "l", "ll", "o", "oo", "p" oder "pp" tragen.

c) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie T sind mit einem öffnungsfähigen Dach ausgestattet, womit eine Ladeluke über die gesamte Länge des Wagenkastens gebildet werden kann. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.

Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:
- axial: Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen
(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben: Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden: Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart:  
- in einem Gang: Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert: Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe U: Spezialgüterwagen

Güterwagentyp Andere Güterwagen als die der Kategorien F, H, L, S oder Z
mit 2 Achsen: 25 t< tu< 30 t
mit 3 Achsen: 25 t< tu< 40 t
mit 4 Achsen: 50 t< tu< 60t
mit 6 Achsen oder mehr: 60 t< tu< 75 t
Index-Kennbuchstaben a mit 4 Achsen
aa mit 6 Achsen oder mehr
c mit Entladen durch Druckbeaufschlagung
d mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena
dd mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g für Getreide
i ausgerüstet für den Transport von Objekten, die über die Begrenzungslinie hinausragen würden, wenn sie auf einen Regelgüterwagen verladen worden wärenb c
k mit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kk mit 2 oder 3 Achsen: 20 t< tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t
l mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena
ll mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena
n mit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 3 Achsen: tu > 40 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 tc
o mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena
oo mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena
p mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena
pp mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie "U" sind geschlossene Güterwagen, die nur über eine oder mehrere Ladeöffnungen beladen werden können, die oben am Wagenkasten angebracht sind und deren Gesamtöffnungsweite geringer als die Länge des Wagenkastens ist. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.

b) Diese betreffen insbesondere:

  • Tiefladewagen/Güterwagen mit Ladebrücke
  • Güterwagen mit einer Vertiefung in der Mitte
  • Güterwagen mit einer Vorrichtung zur ständigen Überprüfung der diagonalen Schräge

c) Der Kennbuchstabe "n" darf nicht an einem Güterwagen angebracht werden, der bereits den Kennbuchstaben "i" trägt.

Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:
- axial: Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen (Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben: Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden: Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart:  
- in einem Gang: Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert: Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe Z: Tank-Güterwagen

Güterwagentyp mit Metallbehälter,
für den Transport von Flüssigkeiten oder Gasen
mit 2 Achsen: 25 t< lu< 30 t
mit 3 Achsen: 25 t< tu< 40 t
mit 4 Achsen: 50 t< tu< 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 60 t< tu< 75 t
Index Kennbuchstaben a mit 4 Achsen
aa mit 6 Achsen oder mehr
b für Ölproduktea
c mit Entladen durch Druckbeaufschlagungb
d für Lebensmittel und chemische Produktea
e mit Vorrichtungen zum Aufwärmen ausgerüstet
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g für den Transport von Gasen unter Druck, in verflüssigtem oder unter Druck gelöstem Zustandb
i Tank aus nichtmetallischem Werkstoff
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
k mit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kk mit 2 oder 3 Achsen: 20 t< tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t
n mit 2 Achsen: tu > 30 t mit 3 Achsen: tu > 40 t
mit 4 Achsen tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
p mit Bremserhausa
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

b) Der Kennbuchstabe "c" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "g" tragen.

Kennbuchstaben für Gelenkwagen und mehrteilige Güterwagen

Bestimmung der Kategorie und der Kennbuchstaben

1. Wichtige Hinweise

Auf den beigefügten Tabellen beziehen sich die Meterangaben (lu) auf die Innenlänge der Güterwagen

2. Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit für alle Kategorien

q Leitung für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann

qq Leitung und Installation für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann

s Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "s"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)

ss Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "ss"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)

3. Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit

t, u, v, w, x, y, z

Die Gültigkeit der einzelnen Buchstaben ist in jedem Mitgliedstaat festgelegt.

Kategorie-Kennbuchstabe F: Offener Güterwagen mit hohen Wänden

Güterwagentyp Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m< lu < 27 m
Index Kennbuchstaben a mit Drehgestellen
c mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena
cc mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena
E mit 3 Teilwagen
ee mit 4 Teilwagen oder mehr
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
l mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena
ll mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena
m mit 2 Teilwagen: lu> 27 m
mm mit 2 Teilwagen: lu < 22 m
o mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena
oo mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena
p mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena
pp mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Bodena
r Gelenkwagen
rr mehrteilige Wagen
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie F sind offene Güterwagen, die keinen flachen Boden besitzen und nicht für rückseitiges oder seitliches Kippen ausgelegt sind
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:
- axial: Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen

(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen

  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben: Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden: Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart:  
- in einem Gang: Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert: Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe H: Gedeckter Güterwagen

Güterwagentyp Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m< lu < 27 m
Index Kennbuchstaben a mit Drehgestellen
c mit rückseitigen Türen
cc mit rückseitigen Türen und inneren Ausstattung für den Transport von Kraftfahrzeugen
d mit Bodenklappen
e mit 3 Teilwagen
ee mit 4 Teilwagen oder mehr
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g für Getreide
h für Obst und Gemüsea
i mit öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wänden
ii mit sehr robusten öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wändenb
l mit abnehmbaren Trennwändenc
ll mit verriegelbaren abnehmbaren Trennwändenc
m mit 2 Teilwagen: lu> 27 m
mm mit 2 Teilwagen: lu < 22 m
r Gelenkwagen
rr mehrteilige Wagen
a) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe.

b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

c) Abnehmbare Trennwände können zeitweilig entfernt werden.

Kategorie-Kennbuchstabe I: Temperierte Güterwagen

Güterwagentyp Kühlwagen
mit Wärmedämmung der Klasse IN,
mit Zwangslüftung, Gittern und Eisbunker≥ 3,5 m3
Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m< lu < 27 m
Index Kennbuchstaben a mit Drehgestellen
c mit Fleischhaken
d für Fisch
e mit elektrischer Ventilation
ee mit 4 Teilwagen oder mehr
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g mit mechanischer Kühlunga
gg mit Flüssiggas-Kühlaggregata
h mit Wärmedämmung der Klasse IR
i mit mechanischer Kühlung durch die Anlage in einem mitfahrenden Technikwagena b
ii mitfahrender Technikwagena b
l mit Wärmedämmung, ohne Eisbunker a c
m mit 2 Teilwagen: lu> 27 m
mm mit 2 Teilwagen: lu < 22 m
o mit Eisbunkern mit weniger als 3,5 m3 Volumenc
oo mit 3 Teilwagen
p ohne Gitter
r Gelenkwagen
rr mehrteilige Wagen
a) Der Kennbuchstabe "l" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "g", "gg", "i" oder "ii" tragen.

b) Das Konzept "mitfahrender Technikwagen" gilt gleichzeitig auch für Fabrikwagen, Werkstattwagen (mit oder ohne Schlafgelegenheiten) und Bauzug-Wohnwagen.

c) Der Kennbuchstabe "o" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "l" tragen.

Kategorie-Kennbuchstabe L: Flachwagen mit getrennten Achsen

Güterwagentyp Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit 2 Teilwagen
22 m< lu < 27 m
Index Kennbuchstaben a Gelenkwagen
aa mehrteilige Wagen
b mit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa)a
c mit Drehschemela
d ausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrückea
e mit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugena
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g ausgerüstet für den Transport von Containerna b
h ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlicha c
hh ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obena c
i mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endena
ii mit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckungd und nicht abnehmbaren Endena
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
l ohne Rungena
m mit 2 Teilwagen: 18 m< lu < 22 m
mm mit 2 Teilwagen: lu < 18 m
o mit 3 Teilwagen
oo mit 4 Teilwagen oder mehr
p ohne Seitenwändea
r mit 2 Teilwagen: lu> 27 m
a) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.

b) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern verwendet werden (außer pa).

c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe S: Flachwagen mit Drehgestellen

Güterwagentyp Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit 2 Teilwagen
22 m< lu < 27 m
Index Kennbuchstaben b mit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa)a
c mit Drehschemela
d ausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrücke ()b
e mit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugena
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g ausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge< 60' (außer pa)a b c
gg ausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge > 60' (außer pa)a b c
h ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlicha d
hh ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obena d
i mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endena
ii mit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckunga und nicht abnehmbaren Endene
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
l ohne Rungena
m mit 2 Teilwagen: lu> 27 m
mm mit 2 Teilwagen: lu < 22 m
o mit 3 Teilwagen
oo mit 4 Teilwagen oder mehr
p ohne Seitenwändea
r Gelenkwagen
rr mehrteilige Wagen
a) Der Kennbuchstabe "l" oder "p" kann bei Güterwagen, die bereit einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "gg", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, angebracht werden, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.

b) Güterwagen, die zusätzlich zum Transport von Containern und Wechselbehältern auch zum Transport von Fahrzeugen benutzt werden, müssen den Kennbuchstaben "g" oder "gg" sowie den Kennbuchstaben "d" tragen

c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern oder mittels Greifzangen und Spreadern aufnehmbaren Wechselbehältern verwendet werden

d) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

e) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe T: Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach

Güterwagentyp Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m< lu < 27 m
Index Kennbuchstaben a mit Drehgestellen
b mit unversperrter Türhöhe > 1,90 mb
c mit rückseitigen Türen
d mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obenb
dd mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena b
e mit 3 Teilwagen
ee mit 4 Teilwagen oder mehr
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g für Getreide
h ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich
hh ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben
i mit öffnungsfähigen Wändena
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
l mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena b
ll mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena b
m mit 2 Teilwagen: lu> 27 m
mm mit 2 Teilwagen: lu < 22 m
o mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena b
oo mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a b
p mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena b
pp mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Boden a b
r Gelenkwagen
rr mehrteilige Wagen
a) Der Kennbuchstabe "b" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "d", "dd", "i", "l", "ll", "o", "oo", "p" oder "pp" tragen.

b) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie T sind mit einem öffnungsfähigen Dach ausgestattet, womit eine Ladeluke über die gesamte Länge des Wagenkastens gebildet werden kann. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.

Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:
- axial: Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen

(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen

  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben: Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden: Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart:  
- in einem Gang: Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert: Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe U: Spezialgüterwagen

Güterwagentyp Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen,
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m< lu < 27 m
Index Kennbuchstaben a mit Drehgestellen
e mit 3 Teilwagen
ee mit 4 Teilwagen oder mehr
c mit Entladen durch Druckbeaufschlagung
d mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena
dd mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g für Getreide
i ausgerüstet für den Transport von Objekten, die über die Begrenzungslinie hinausragen würden, wenn sie auf einen Regelgüterwagen verladen worden wärenb
l mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obenb
ll mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodenb
m mit 2 Teilwagen: lu> 27 m
mm mit 2 Teilwagen: lu < 22 m
o mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obenb
oo mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena b
p mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena
pp mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Bodena
r Gelenkwagen
rr mehrteilige Wagen
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie "U" sind geschlossene Güterwagen, die nur über eine oder mehrere Ladeöffnungen beladen werden können, die oben am Wagenkasten angebracht sind und deren Gesamtöffnungsweite geringer als die Länge des Wagenkastens ist. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.

b) Diese betreffen insbesondere:

  • Tiefladewagen/Güterwagen mit Ladebrücke
  • Güterwagen mit einer Vertiefung in der Mitte
  • Güterwagen mit einer Vorrichtung zur ständigen Überprüfung der diagonalen Schräge
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt
Anordnung der Entladeöffnungen
- axial: Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen

(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen

  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben: Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden: Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart:  
- in einem Gang: Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert: Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe Z: Tank-Güterwagen

Güterwagentyp mit Metallbehälter,
für den Transport von Flüssigkeiten oder Gasen
Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m< lu < 27 m
Index Kennbuchstaben a mit Drehgestellen
c mit Entladen durch Druckbeaufschlagunga
e mit Vorrichtungen zum Aufwärmen ausgerüstet
f zum Verkehr in Großbritannien geeignet
ff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fff zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
g für den Transport von Gasen unter Druck, in verflüssigtem oder unter Druck gelöstem Zustanda
i Tank aus nichtmetallischem Werkstoff
j mit stoßdämpfender Vorrichtung
m mit 2 Teilwagen: lu> 27 m
mm mit 2 Teilwagen: lu < 22 m
o mit 3 Teilwagen
oo mit 4 Teilwagen oder mehr
r Gelenkwagen
rr mehrteilige Wagen
a) Der Kennbuchstabe "c" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "g" tragen.

Teil 13 - Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen

Serienbuchstaben mit internationaler Gültigkeit:

A Personenwagen 1. Klasse mit Sitzplätzen
B Personenwagen 2. Klasse mit Sitzplätzen
AB Personenwagen 1./2. Klasse mit Sitzplätzen
WL Schlafwagen mit Serienbuchstabe A, B oder AB je nach angebotener Leistung. Die Serienbuchstaben bei Schlafwagen mit "Sonderabteilen" müssen zusätzlich den Kennbuchstaben "S" tragen.
WR Speisewagen
R Personenwagen mit Speisewagen-, Buffet- oder Barabteil (Serienbuchstabe zusätzlich verwendet)
D Gepäckwagen
DD Offener, zweistöckiger Autotransportwagen
Post Postwagen
AS
SR
WG
Barwagen mit Tanzeinrichtung
WSP Pullmanwagen
Le Offener, 2-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen
Leq Offener, 2-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen mit Zugstromversorgungskabel
Laeq Offener, 3-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen mit Zugstromversorgungskabel

Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit:

b
h
Personenwagen mit Ausrüstung für Körperbehinderte
c Abteile mit Umbaumöglichkeit der Sitzplätze in Liegeplätze
d
v
Fahrzeug mit Fahrradabteil
ee
z
Fahrzeug mit zentraler Energieversorgung
f Fahrzeug mit Führerraum (Steuerwagen)
p '
t
Großraumwagen mit Sitzplätzen und Mittelgang
m Fahrzeug über 24,5 m Länge
s Mittelgang in Gepäckwagen und Personenwagen mit Gepäckabteil

Die Anzahl der Abteile ist als angefügte Zahl anzugeben (z.B. "Bc9")

Serienbuchstaben und Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit

Die Serienbuchstaben und Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt.

Teil 14 - Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge

Diese Kennzeichnung ist in der EN 14033-1 "Bahnanwendungen - Oberbau - Tragbare Maschinen und Rollwagen für Bau und Instandhaltung - 1. Teil: Betrieb der tragbaren Maschinen und Rollwagen" angegeben.

.

  Anlage Pa

Teil "0" - Fahrzeugkennzeichnung

Allgemeine Anmerkungen

In dieser Anlage sind die europäische Fahrzeugnummern (European Vehicle Number, EVN) und die zugehörige Kennzeichnung beschrieben, die sichtbar an den Fahrzeugen angebracht werden müssen, um diese beim Betrieb eindeutig und dauerhaft identifizieren zu können. Andere Nummern und Kennzeichnungen am Fahrzeug, die am Wagenkasten oder an den Hauptkomponenten des Fahrzeugs bei dessen Bau eingraviert oder auf andere Weise dauerhaft daran angebracht sind, sind nicht Gegenstand dieser Anlage.

Europäische Fahrzeugnummer und damit verbundene Abkürzungen

Jedes Eisenbahnfahrzeug erhält eine 12-stellige Nummer (sog. europäische Fahrzeugnummer, EVN) mit folgender Struktur:

Fahrzeuggruppe Fahrzeugtyp und Interoperabilitätseignung Land, in dem das Fahrzeug registriert ist Technische Merkmale Seriennummer Prüfziffer
  [2 Ziffern] [2 Ziffern] [4 Ziffern] [3 Ziffern] [1 Ziffer]
Güterwagen 00 bis 09
10 bis 19
20 bis 29
30 bis 39
40 bis 49
80 bis 89
[Details in Teil 6]
01 bis 99
[Details in Teil 4]
0000 bis 9999
[Details in Teil 9]
000 bis 999 0 bis 9
[Details in Teil 3]
Reisezugwagen ohne Eigenantrieb 50 bis 59
60 bis 69
70 bis 79
[Details in Teil 7]
0000 bis 9999
[Details in Teil 10]
000 bis 999
Triebfahrzeuge und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung 90 bis 99
[Details in Teil 8]
0000000 bis 8999999
[Die Bedeutung dieser Ziffern wird von den Mitgliedstaaten festgelegt, ggf. durch bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen]
Sonderfahrzeuge 9000 bis 9999
[Details in Teil 11]
000 bis 999

In einem gegebenen Land sind die 7 Ziffern der technischen Merkmale und die Seriennummer ausreichend zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrzeugs in den Gruppen Reisezugwagen ohne Eigenantrieb und Sonderfahrzeuge 7.

Diese Nummer wird durch alphabetische Kennzeichnungen ergänzt:

  1. Kennzeichnung für die Eignung zum interoperablen Einsatz (Details in Teil 5),
  2. Abkürzung des Landes, in dem das Fahrzeug registriert ist (Details in Teil 4),
  3. Fahrzeughalterkennzeichnung (Details in Teil 1),
  4. Abkürzungen der technischen Merkmale (Details in Teil 12 für Güterwagen und in Teil 13 für Reisezugwagen ohne Eigenantrieb).

Zuweisung der Nummern

Die europäische Fahrzeugnummer wird gemäß den Bestimmungen der Entscheidung 2007/756/EG 8 zugewiesen.

Die europäische Fahrzeugnummer ist zu ändern, wenn sie aufgrund technischer Veränderungen des Fahrzeugs für die Interoperabilitätseignung oder die technischen Merkmale gemäß dieser Anlage nicht mehr zutrifft. Solche technischen Veränderungen erfordern gegebenenfalls eine neue Inbetriebnahme gemäß Artikel 20 bis 25 der Richtlinie 2008/57/EG .

Teil 1 - Fahrzeughalterkennzeichnung

1. Definition der Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM)

Die Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM, Vehicle Keeper Marking) ist ein alphabetischer Code aus 2 bis 5 Buchstaben 9. Eine VKM muss an jedem Eisenbahnfahrzeug in der Nähe der europäischen Fahrzeugnummer angebracht werden. Die VKM drückt aus, dass der Fahrzeughalter in einem nationalen Einstellungsregister eingetragen ist.

Die VKM wird in allen von dieser TSI betroffenen Ländern und in allen Ländern, die eine Vereinbarung abgeschlossen haben, nach der das System der Fahrzeugnummerierung und der VKM nach dieser TSI übernommen wird, nur einmal vergeben und hat dort Gültigkeit.

2. Format der Fahrzeughalterkennzeichnung

Die VKM ist die Darstellung des vollen Namens des Fahrzeughalters oder einer Abkürzung davon, wenn möglich in einer erkennbaren Ausführung. Dazu können alle 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets verwendet werden. Die Buchstaben der VKM müssen Großbuchstaben sein. Buchstaben, die nicht die ersten Buchstaben in den Wörtern des Fahrzeughalternamens darstellen, können klein geschrieben werden. Bei der Prüfung auf Eindeutigkeit werden die klein geschriebenen Buchstaben wie Großbuchstaben behandelt.

Die Buchstaben können diakritische Zeichen enthalten 10. Bei diesen Buchstaben verwendete diakritische Zeichen werden bei der Prüfung auf Eindeutigkeit der Kennzeichnung ignoriert.

Bei Fahrzeugen von Haltern in einem Land, in dem keine lateinischen Buchstaben benutzt werden, kann hinter der VKM eine Übersetzung in landesüblicher Schrift - durch einen Schrägstrich (/) getrennt - hinzugefügt werden. Diese VKM- Übersetzung wird bei der Datenverarbeitung nicht berücksichtigt.

3. Bestimmungen zur Zuweisung von Fahrzeughalterkennzeichnungen

Einem Fahrzeughalter kann mehr als eine VKM zugewiesen werden, wenn

Eine einheitliche VKM kann für eine Gruppe von Unternehmen vergeben werden,

4. VKM-Register und Zuweisungsverfahren

Das VKM-Register ist öffentlich und wird in Echtzeit aktualisiert.

Ein Antrag auf Zuweisung einer VKM wird bei der zuständigen nationalen Behörde des Antragstellers eingereicht und an die ERa weitergeleitet. Eine VKM darf erst nach deren Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.

Der VKM-Inhaber muss der zuständigen nationalen Behörde das Ende der Benutzung seiner VKM mitteilen, wonach die zuständige nationale Behörde diese Information an die ERa weiterleitet. Daraufhin wird die VKM zurückgenommen, sobald der Halter nachgewiesen hat, dass die Kennzeichnung an allen betreffenden Fahrzeugen geändert wurde. Sie wird 10 Jahre lang nicht wieder vergeben, außer an den früheren Halter oder auf dessen Antrag hin an einen anderen Halter.

Eine VKM kann auf einen anderen Halter übertragen werden, der Rechtsnachfolger des bisherigen Halters ist. Eine VKM bleibt auch gültig, wenn der VKM-Inhaber seinen Namen so verändert, dass er keine Ähnlichkeit mehr mit der VKM hat.

Bei einer Änderung des Halters, die eine Änderung der VKM zur Folge hat, müssen die betreffenden Güterwagen innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Halteränderung im nationalen Einstellungsregister mit der neuen VKM versehen werden. Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen der am Fahrzeug angebrachten VKM und den im nationalen Einstellungsregister eingetragenen Daten hat die Eintragung im nationalen Einstellungsregister Vorrang.

Teil 2 - Kennzeichnung der Wagen mit ihrer Nummer und den entsprechenden Kennbuchstaben

1. Allgemeine Bestimmungen zur äusseren Kennzeichnung

Die zur Kennzeichnung verwendeten Großbuchstaben und Ziffern müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 80 mm aufweisen und in serifenlosen Schriftzeichen in Korrespondenzqualität ausgeführt sein. Eine geringere Zeichenhöhe ist nur dann zulässig, wenn die Kennzeichnung nur an den Längsträgern angebracht werden kann.

Die Kennzeichnung darf höchstens 2 Meter über Schienenoberkante angebracht werden.

2. Güterwagen

Die Kennzeichnung ist nach folgenden Vorgaben am Wagenkasten anzubringen:

23 TEN   31 TEN   33 TEN  
80 D-RFC   80 D-DB   84 NL-ACTS  
7369   553-4 0691   235-2 4796   100-8
Zcs     Tanoos     Slpss    

Bei Wagen, die keine Fläche aufweisen, die für diese Anordnung breit genug ist (was insbesondere bei Flachwagen der Fall sein kann), muss die Kennzeichnung wie folgt angebracht werden:

01 87 3320 644-7

TEN F-SNCF Ks

Wenn ein oder mehrere Buchstaben mit nationaler Bedeutung am Güterwagen angebracht sind, muss diese nationale Kennzeichnung hinter der internationalen Buchstabenkennzeichnung angebracht und wie folgt durch einen Trennstrich von ihr getrennt sein:

01 87 3320 644-7

TEN F-SNCF Ksxy

3. Personenwagen und beförderte Reisezugwagen

Die Nummer ist auf jeder Seitenwand des Fahrzeugs wie folgt anzubringen:

F-SNCF 61 87 20 - 72 021 - 7
B10 tu

Die Kennzeichnung des Landes, in dem das Fahrzeug registriert ist, und die technischen Daten müssen direkt vor, hinter oder unter der europäischen Fahrzeugnummer angebracht sein.

Bei Personenwagen mit Führerraum muss die europäische Fahrzeugnummer auch im Führerraum angebracht sein.

4. Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Sonderfahrzeuge

Die europäische Fahrzeugnummer muss auf jeder Seitenwand des Triebfahrzeugs wie folgt angebracht sein:

92 10 1108 062-6

Die europäische Fahrzeugnummer muss auch in jedem Führerraum des Triebfahrzeugs angebracht sein.

Der Halter kann in Buchstaben, die größer sind als die Ziffern der europäischen Fahrzeugnummer, eine eigene Kennnummer anbringen (die im Allgemeinen aus einer Seriennummer und einer alphabetischen Ergänzung besteht), wenn er dies für den Betrieb als nützlich erachtet. Die Stelle, an der diese Kennnummer angebracht wird, bleibt dem Halter überlassen; es muss jedoch gewährleistet sein, dass die europäische Fahrzeugnummer stets leicht von der eigenen Kennnummer des Halters zu unterscheiden ist.

Teil 3 - Verbindliches Verfahren zum Bestimmen der Prüfziffer (12. Ziffer)

Die Prüfziffer ist wie folgt zu bestimmen:

Beispiele:

1 - Grundnummer: 3 3 8 4 4 7 9 6 1 0 0
  Multiplikationsfaktor: 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2
    _______________________________________________________
    6 3 16 4 8 7 18 6 2 0 0

  Summenbildung: 6 + 3 + 1 + 6 + 4 + 8 + 7 + 1 + 8 + 6 + 2 + 0 + 0 = 52

Die Einerstelle dieser Summe ist 2.

Demnach ist die Prüfziffer 8, worauf die Grundnummer zur Registriernummer 33 84 4796 100 - 8 vervollständigt wird.

2 - Grundnummer: 3 1 5 1 3 3 2 0 1 9 8
  Multiplikationsfaktor: 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2
    ________________________________________________________
    6 1 10 1 6 3 4 0 2 9 16

Summenbildung: 6 + 1 + 1 + 0 + 1 + 6 + 3 + 4 + 0 + 2 + 9 + 1 + 6 = 40

Die Einerstelle dieser Summe ist 0.

Demnach ist die Prüfziffer 0, worauf die Grundnummer zur Registriernummer 31 51 3320 198 - 0 vervollständigt wird.

Teil 4 - Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden
(3. und 4. Ziffer und Abkürzung)

Die Angaben zu Drittstaaten dienen allein Informationszwecken.

Staat Buchstabencode1 Zifferncode
Albanien AL 41
Algerien DZ 92
Armenien AM 58
Österreich A 81
Aserbaidschan AZ 57
Belarus BY 21
Belgien B 88
Bosnien und Herzegowina BIH 49
Bulgarien BG 52
China RC 33
Kroatien HR 78
Kuba CU1 40
Zypern CY  
Tschechische Republik CZ 54
Dänemark DK 86
Ägypten ET 90
Estland EST 26
Finnland FIN 10
Frankreich F 87
Georgien GE 28
Deutschland D 80
Griechenland GR 73
Ungarn H 55
Iran IR 96
Irak IRQ1 99
Irland IRL 60
Israel IL 95
Italien I 83
Japan J 42
Kasachstan KZ 27
Kirgistan KS 59
Lettland LV 25
Libanon RL 98
Liechtenstein FL  
Litauen LT 24
Luxemburg L 82
Mazedonien MK 65
Malta M  
Moldau MD1 23
Monaco MC  
Mongolei MGL 31
Montenegro ME 62
Marokko MA 93
Niederlande NL 84
Nordkorea PRK1 30
Norwegen N 76
Polen PL 51
Portugal P 94
Rumänien RO 53
Russland RUS 20
Serbien SRB 72
Slowakei SK 56
Slowenien SLO 79
Republik Korea ROK 61
Spanien E 71
Schweden SE 74
Schweiz CH 85
Syrien SYR 97
Tadschikistan TJ 66
Tunesien TN 91
Türkei TR 75
Turkmenistan TM 67
Ukraine UA 22
Vereinigtes Königreich GB 70
Usbekistan UZ 29
Vietnam VN1 32

____
1) Nach dem alphabetischen Codiersystem in Anhang 4 des Abkommens von 1949 und Artikel 45 Absatz 4 des Abkommens von 1968 zum Straßenverkehr.

Teil 5 - Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen Einsatz

"TEN": Fahrzeug, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Es entspricht allen einschlägigen TSI, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs in Kraft sind, und seine Inbetriebnahme wurde gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG genehmigt.
  2. Für das Fahrzeug wurde eine in allen Mitgliedstaaten gültige Genehmigung gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG erteilt.

"PPV/PPW": Fahrzeug, das die Anforderungen des PPV/PPW- oder PGW-Abkommens erfüllt (innerhalb der OSJD-Staaten)

Anmerkungen:

  1. Fahrzeuge mit der Kennzeichnung "TEN" haben als erste Ziffer der in Anlage P Teil 6 festgelegten Zahlencodes den Code 0 bis 3.
  2. Fahrzeuge, die nicht für den Betrieb in allen Mitgliedstaaten genehmigt sind, benötigen eine Kennzeichnung zur Angabe der Mitgliedstaaten, in denen sie genehmigt sind. Die Liste der genehmigenden Mitgliedstaaten sollte gemäß einer der folgenden Zeichnungen angegeben werden, in denen D für den Mitgliedstaat steht, der die erste Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Deutschland), und F für den zweiten Mitgliedstaat, der eine Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Frankreich). Die Mitgliedstaaten sind mit den Codes gemäß Teil 4 anzugeben. Dies kann Fahrzeuge betreffen, die die TSI erfüllen oder die sie nicht erfüllen. Diese Fahrzeuge haben als erste Ziffer gemäß der Festlegung in Teil 6 die Ziffer 4 oder 8.

Teil 6 - Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)

  1. Ziffer 2. Ziffer 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2. Ziffer 1. Ziffer
    Spurweite fest oder veränderlich fest veränderlich fest veränderlich fest veränderlich fest veränderlich fest oder veränderlich Spurweite  
TENa und/oder COTIFb und/oder PPV/PPW 0 mit Achsen bleibt frei TENa und/oder COTIF Güterwagen bleibt freid PPV/PPW Güterwagen (veränderliche Spurweite) mit Achsen 0
1 mit Drehgestellen mit Drehgestellen 1
TENa und/oder COTIFb und/oder PPV/PPW 2 mit Achsen TENa und/oder COTIF Güterwagen PPV/PPW Güterwagen (feste Spurweite) mit Achsen 2
3 mit Drehgestellen mit Drehgestellen 3
Sonstige Güterwagen 4 mit Achsenc Wagen für Instandhaltungszwecke Sonstige Güterwagen Wagen mit spezieller Nummerierung für die
technischen Merkmale, die nicht innerhalb der EU in Betrieb genommen sind
mit Achsen 4
8 mit Drehgestellenc mit Drehgestellen 8
    Verkehr Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung    
  1. Ziffer 2. Ziffer 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2. Ziffer 1. Ziffer

_____
a) Wagen, die mit der Kennzeichnung "TEN" versehen werden dürfen, siehe Teil 5.

b) Einschließlich Wagen, die nach bestehenden Vorschriften die in dieser Tabelle festgelegten Ziffern tragen. COTIF: Fahrzeug entspricht den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahmen geltenden COTIF-Vorschriften.

c) Feste oder veränderliche Spurweite.

d) Ausnahme Güterwagen der Kategorie I (temperierte Güterwagen); nicht für neu in Betrieb genommene Fahrzeuge zu verwenden.

Teil 7 - Codes für Internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)

  Inlandsverkehr TENa und/oder COTIFb und/oder PPV/PPW Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung TENa und/oder
COTIFb
PPV/PPW
2. Ziffer

1. Ziffer

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
5 Fahrzeuge für Inlandsverkehr Fahrzeuge mit fester Spurweite ohne Klimaanlage (einschließlich Autotransportwagen) Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) ohne Klimaanlage bleibt frei Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1668) ohne Klimaanlage Historische Fahrzeuge bleibt freic Fahrzeuge mit fester Spurweite Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch Drehgestellwechsel Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch verstellbare Achsen
6 Instandhaltungsfahrzeuge Fahrzeuge mit fester Spurweite
mit Klimaanlage
Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) mit Klimaanlage Instandhaltungsfahrzeuge Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1668) mit Klimaanlage Autotransportwagen bleibt freic
7 Druckdichte Fahrzeuge mit Klimaanlage bleibt frei bleibt frei Druckdichte Fahrzeuge mit fester Spurweite mit Klimaanlage bleibt frei Sonstige Fahrzeuge bleibt frei bleibt frei bleibt frei bleibt frei
a) Einhaltung der anwendbaren TSI, siehe Anlage P Teil 5.

b) Einschließlich Fahrzeuge, die nach bestehenden Vorschriften die in dieser Tabelle festgelegten Ziffern tragen. COTIF: Fahrzeug entspricht den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahmen geltenden COTIF-Vorschriften.

c) Ausnahme Reisezugwagen mit fester Spurweite (56) und veränderlicher Spurweite (66), die bereits in Betrieb genommen wurden; nicht für neue Fahrzeuge zu verwenden.

Teil 8 - typen von Triebfahrzeugen und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung (1. und 2. Ziffer)

Die 1. Ziffer lautet "9".

Falls die 2. Ziffer den Triebfahrzeugtyp beschreiben soll, muss einer der nachfolgenden Codes gewählt werden:

Code Allgemeiner Fahrzeugtyp
0 Unterschiedlich
1 Elektrische Lokomotive
2 Diesellokomotive
3 Elektrischer Triebzug (Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
4 Elektrischer Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
5 Diesel-Triebzug [Triebwagen oder Beiwagen]
6 Spezieller Beiwagen
7 Elektrische Rangierlok
8 Diesel-Rangierlok
9 Sonderfahrzeug

Teil 9 - Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)

In dieser Anlage ist die Nummernkennzeichnung der technischen Hauptmerkmale des Wagens festgelegt. Sie ist auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu).veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.

Teil 10 - Codes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)

Teil 10 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.

Teil 11 - Codes für die technischen Merkmale bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)

Teil 11 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.

Teil 12 - Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und Mehrteiligen Wagen)

Teil 12 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.

Teil 13 - Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen

Teil 13 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.

Teil 14 - Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge

gestrichen

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  Anlage Q

Nicht verwendet

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  Anlage R

Nicht verwendet

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  Anlage S

Nicht verwendet

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Bremsleistung  Anlage T

A. Rolle des Infrastrukturbetreibers

Der Infrastrukturbetreiber informiert das Eisenbahnverkehrsunternehmen über die auf jeder Strecke erforderliche Bremsleistung und hat Angaben zu den Streckenmerkmalen zu machen. Der Infrastrukturbetreiber stellt sicher, dass der Einfluss der Streckenmerkmale und gleisseitige Sicherheitsreserven bei der erforderlichen Bremsleistung berücksichtigt werden.

Die erforderliche Bremsleistung ist grundsätzlich in Bremshundertstel anzugeben, sofern der Infrastrukturbetreiber und das Eisenbahnverkehrsunternehmen keine andere Einheit zur Angabe der Bremsleistung (z.B. gebremste Tonnen, Bremskräfte, Verzögerungswerte, Verzögerungsprofile) vereinbart haben.

Für Triebwagen und feste Zugzusammensetzungen soll der Infrastrukturbetreiber die Bremsleistungsanforderungen auf Wunsch des Eisenbahnverkehrsunternehmens als Verzögerungswerte angeben.

B. Rolle des Eisenbahnverkehrsunternehmens

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen stellt sicher, dass jeder Zug die vom Infrastrukturbetreiber geforderte Bremsleistung erfüllt oder übererfüllt. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen berechnet die Bremsleistung eines Zuges daher unter Berücksichtigung der Zugzusammensetzung.

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss die Bremsleistung des Fahrzeugs oder der Zugeinheit, die bei Inbetriebnahme festgelegt wurde, berücksichtigen. Rollmaterialbezogenen Sicherheitsreserven wie Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Bremsen ist Rechnung zu tragen. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss auch die Angaben zu Streckenmerkmalen berücksichtigen, die das Zugverhalten beeinflussen, wenn die Bremsleistung für das Anhalten und Sichern des Zugs angewendet wird.

Die Bremsleistung, die sich aus der Überprüfung des tatsächlich verkehrenden Zuges (wie Zugzusammensetzung, Bremsenverfügbarkeit, Bremseinstellungen) ergibt, wird als Ausgangswert für anschließend auf den Zug angewandte Betriebsvorschriften zugrunde gelegt.

C. Nichterreichen der Bremsleistung

Der Infrastrukturbetreiber hat Vorschriften aufzustellen, die anzuwenden sind, wenn ein Zug die erforderliche Bremsleistung nicht erreicht, und diese Vorschriften den Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen.

Erreicht ein Zug die für die zu befahrenden Strecken erforderliche Bremsleistung nicht, muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen sich daraus ergebende Beschränkungen, z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, einhalten.

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Liste der offenen Punkte  Anlage U

Anlage B (Siehe Punkt 4.4 dieser TSI)

Andere Vorschriften, die einen kohärenten Betrieb ermöglichen

Punkt 4.2.2.1.3.3

Güterzüge, die keine Grenze zwischen Mitgliedstaaten überschreiten

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  Anlage V

Nicht verwendet

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Glossar  Anlage W

Die Definitionen in diesem Glossar beziehen sich auf die Verwendung der Bezeichnungen in dieser TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung im konventionellen Eisenbahnsystem

Bezeichnung Definition
Unfall Definition nach Artikel 3 der Richtlinie 2004/49/EG .
Zulassung von Zugfahrten Ausführung von Bedienungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten zur sicheren Durchführung des Zugverkehrs in Stellwerken, in Kontrollräumen für Bahnstromversorgung und in Betriebsleitstellen, die die Erlaubnis für Zugfahrten erteilen. Dazu gehört nicht das Personal von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die für die Verwaltung der Ressourcen wie Zugpersonal und Fahrzeuge verantwortlich sind.
Kompetenz Die erforderliche Qualifikation und Erfahrung zur sicheren und zuverlässigen Durchführung der Aufgaben. Die Erfahrung kann im Rahmen der Ausbildung erworben werden.
Gefährliche Güter Gemäß der Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland
Gestörter Betrieb Betrieb bei ungeplanten Ereignissen, die einen normalen Zugbetrieb verhindern.
Abfertigung Siehe Abfahrbereitschaft
Triebfahrzeugführer Definition nach Artikel 3 der Richtlinie 2007/59/EG .
Außergewöhnliche Ladung Ladung (z.B. Container, Wechselbehälter o. Ä.) auf einem Schienenfahrzeug, dessen Größe und/oder Achslast eine Sondergenehmigung für die Fahrt und/oder besondere Fahrbedingungen auf der Strecke oder auf einem Teil davon erfordert.
Arbeitsmedizinische Anforderungen Im Rahmen dieser TSI bezieht sich dies nur auf die medizinischen und psychologischen Anforderungen hinsichtlich des Betriebs der jeweiligen Elemente des Teilsystems.
Heißläufer Achslager, dessen Temperatur die zulässige Betriebstemperatur überschreitet.
gefährliche Unregelmäßigkeit Definition nach Artikel 3 der Richtlinie 2004/49/EG .
Zuglänge Länge aller Fahrzeuge über Puffer einschließlich der Triebfahrzeuge
Betriebssprache Sprache bzw. Sprachen, die von einem Infrastrukturbetreiber für die Vermittlung von betriebs- oder sicherheitsrelevanten Meldungen zwischen dem Personal des Infrastrukturbetreibers und Eisenbahnverkehrsunternehmen verwendet wird und in seinen Netzzugangsbedingungen veröffentlicht ist.
Reisender Person (jedoch kein Beschäftigter mit speziellen Aufgaben im Zug), die im Zug fährt bzw. sich vor und nach einer Zugfahrt auf dem Eisenbahngelände aufhält.
Leistungsüberwachung Systematische Beobachtung und Aufzeichnung/Dokumentation zur Leistung des Zugbetriebs und der Infrastruktur mit dem Ziel, die Leistung beider zu verbessern.
Qualifikation Die physische und psychologische Eignung für die Aufgaben in Verbindung mit den erforderlichen Kenntnissen.
Echtzeit Möglichkeit, Informationen zu bestimmten Ereignissen bei einer Zugfahrt (Ankunft, Durchfahrt, Abfahrt in einem Bahnhof) zu demselben Zeitpunkt zu verarbeiten / auszutauschen, an dem sie eintreten.
Meldepunkt Punkt auf dem Fahrplan, an dem ein Bericht über die Ankunft, Durchfahrt, Abfahrt der Züge verlangt wird.
Streckenabschnitt Spezieller Abschnitt bzw. spezielle Abschnitte einer Strecke
Sicherheitsrelevante Tätigkeit Tätigkeit des Personals, die mit der Steuerung oder Bewegung eines Fahrzeugs verbunden ist oder bei der streckenseitigen Regelung von Fahrten, durch die die Gesundheit und Sicherheit von Personen beeinträchtigt werden kann.
Personal Beschäftigte eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder eines Infrastrukturbetreibers bzw. deren Unterauftragnehmer, die Aufgaben nach dieser TSI erfüllen.
Haltepunkt Im Fahrplan eines Zugs festgelegter Punkt, an dem dieser gewöhnlich anhält, um bestimmte Tätigkeiten zu ermöglichen, z.B. Ein-, Um- und Aussteigen von Reisenden.
Fahrplan Dokument oder System mit Einzelangaben zu Fahrten von Zügen auf Fahrplantrassen.
Fahrzeitmesspunkt Ein festgelegter Ort auf der fahrplanmäßigen Zugstrecke, an dem ein bestimmter Zeitpunkt erfasst wird. Dabei kann es sich um die Ankunfts- oder Abfahrtszeit oder, falls der Zug an dem Ort gemäß Fahrplan nicht hält, die Durchfahrtzeit handeln.
Triebfahrzeug Fahrzeug, das allein fahren kann und andere Fahrzeuge ziehen kann, die mit ihm gekuppelt sind.
Zug Ein oder mehrere Triebfahrzeuge mit oder ohne angekuppelte Eisenbahnfahrzeuge unter Verfügbarkeit von Zugdaten im Verkehr zwischen zwei oder mehr festgelegten Punkten.
Abfahrbereitschaft Mitteilung an den Triebfahrzeugführer, dass alle Bahnhofs- oder Betriebswerktätigkeiten beendet sind und - soweit das verantwortliche Personal betroffen ist - die Zugfahrt zugelassen ist.
Zugpersonal Mitglieder des Bordpersonals eines Zuges, die nachweislich qualifiziert sind und von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu eingesetzt werden, spezifische, genau festgelegte sicherheitsrelevante Aufgaben im Zug zu erfüllen, zum Beispiel der Triebfahrzeugführer oder Schaffner.
Zugvorbereitung Tätigkeiten, mit denen ein Zug für den sicheren Betriebseinsatz vorbereitet wird, so dass die Zugausrüstung einwandfrei funktioniert und die Zusammensetzung des Zugs seiner Fahrplantrasse entspricht. Die Zugvorbereitung beinhaltet auch technische Inspektionen vor der Abfahrt.
Abkürzung Erläuterung
AC Wechselstrom
CCS Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung (Command, Control, Signalling)
CEN Europäisches Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation)
COTIF Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires)
CR Konventionelles Eisenbahnsystem (Conventional Rail)
dB Dezibel
DC Gleichstrom
DMI Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine (Driver Machine Interface)
EG Europäische Gemeinschaft
EKG Elektrokardiogramm
EIRENE Europäisches integriertes Eisenbahn-Funknetzwerk (European Integrated Railway Radio Enhanced Network)
EN Europäische Norm
ENE Energie
ERA Europäische Eisenbahnagentur
ERTMS Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System)
ETCS Europäisches Zugsteuerungssystem
EU Europäische Union
FRS Spezifikation für funktionale Anforderungen (Functional Requirement Specification)
GSM-R Digitale Mobilfunk-Kommunikation für Eisenbahnen
HABD Heißläuferortungsanlage (Hot Axle Box Detector)
Hz Hertz
IM Infrastrukturbetreiber (Infrastructure Manager)
INF Infrastruktur
OPE Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (Operation and Traffic Management)
OSJD Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen
PPV/PPW Russische Abkürzung für "Prawila Polsowanija Wagonami w meschdunarodnom soobschtschenij" = Vorschriften für den Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen im internationalen Verkehr
RST Fahrzeuge (Rolling Stock)
RU Eisenbahnverkehrsunternehmen (Railway Undertaking)
SMS Sicherheitsmanagementsystem
SPAD Überfahrenes Haltesignal (Signal Passed at Danger)
SRS Spezifikation der Systemanforderungen (System Requirement Specification)
TAF Telematikanwendungen im Güterverkehr (Telematic Applications for Freight)
TEN Transeuropäisches Netz
TSI Technische Spezifikation für die Interoperabilität
UIC Internationaler Eisenbahnverband (Union Internationale des Chemins de fer)
VKM Fahrzeughalterkennzeichnung (Vehicle Keeper Marking)

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1) ABl. Nr. L 260 vom 30.09.2008 S. 13.

2) Bei Triebfahrzeugen muss die Nummer in einem gegebenen Land eindeutig sein und 6 Stellen umfassen.

3) Bei Sonderfahrzeugen muss in einem gegebenen Land die Nummer aus der ersten Ziffer und den 5 letzten Ziffern der technischen Merkmale sowie der Seriennummer einmalig sein.

4) Der Halter eines Fahrzeugs ist entweder dessen Eigentümer oder er kann rüber das Fahrzeug verfügen und nutzt es dauernd wirtschaftlich als Transportmittel, wozu er im Fahrzeugregister eingetragen ist.

5) Für NMBS/SNCB kann der eingekreiste Buchstabe B weiter verwendet werden.

6) Diakritische Zeichen sind Akzente u. Ä. wie bei den Buchstaben À, Ç, Ö, Z, Å usw. Besondere Buchstaben wie Ø und Æ sind als einzelne Buchstaben auszuführen, bei der Prüfung auf Eindeutigkeit wird wie O und wie a behandelt.

7) Bei Sonderfahrzeugen muss in einem gegebenen Land die Nummer aus der ersten Ziffer und den 5 letzten Ziffern der technischen Merkmale sowie der Seriennummer einmalig sein.

8) ABl. Nr. L 305 vom 23.11.2007 S. 30.

9) Für NMBS/SNCB kann der eingekreiste Buchstabe B weiter verwendet werden.

10) Diakritische Zeichen sind Akzente u. Ä. wie bei den Buchstaben À, Ç, Ö, Z, Å usw. Besondere Buchstaben wie Ø und Æ sind als einzelne Buchstaben auszuführen, bei der Prüfung auf Eindeutigkeit wird wie O und wie a behandelt.

ENDE

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