umwelt-online: Beschluss 2011/314/EU über die technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems (2)
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Teil 5 - Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen Einsatz
"TEN": Fahrzeug, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
"PPV/PPW": Fahrzeug, das die Anforderungen des PPV/PPW- oder PGW-Abkommens erfüllt (innerhalb der OSJD-Staaten)
Hinweise:
Teil 6 - Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)
1. Ziffer | 2. Ziffer | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | g | 9 | 2. Ziffer | 1. Ziffer | |
Spurweite | fest oder veränderlich | fest | veränderlich | fest | veränderlich | fest | veränderlich | fest | veränderlich | fest oder veränderlich | Spurweite | |||
TSIa und/oder COTIFb und/oder PPW | 0 | mit Achsen | Reserve | TSI und/oder COTIF Güterwagenb [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] |
Bis auf weitere Entscheidung nicht zu nutzen | PPW Güterwagen (veränderliche Spurweite) | mit Achsen | 0 | ||||||
1 | mit Drehgestellen | In der Industriebenutzte Güterwagen | mit Drehgestellen | 1 | ||||||||||
2 | mit Achsen | Reserve | TSI und/oder COTIF Güterwagenb [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] PPW Güterwagen | TSI und/oder COTIF Güterwagenb PPW Güterwagen |
Andere TSI und/oder COTIF Güterwagenb PPW Güterwagen |
PPW Güterwagen (feste Spurweite) | mit Achsen | 2 | ||||||
3 | mit Drehgestellen | mit Drehgestellen | 3 | |||||||||||
Nicht TSI und nicht COTIFb und nicht PPW | 4 | mit Achsenc | Dienstgüterwagen | Sonstige Güterwagen [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] | Sonstige Güterwagen | Sonstige Güterwagen | Güterwagen mit Spezialnummerierung für technische Daten | mit Achsenc | 4 | |||||
8 | mit Drehgestellenc | mit Drehgestellenc | 8 | |||||||||||
Verkehr | Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | Internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | Inlandsverkehr | Internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | Inlandsverkehr | Internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | Inlandsverkehr | Internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | Inlandsverkehr | Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | Verkehr | |||
1. Ziffer | 2. Ziffer | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | g | 9 | 2. Ziffer | 1. Ziffer |
b) Einschließlich Fahrzeugen, die bei Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen gemäß den bestehenden Vorschriften diese Ziffern tragen.
c) Feste oder veränderliche Spurweite.
Teil 7 - Codes für internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)
Wichtiger Hinweis Die Angaben in eckigen Klammern sind vorläufig und werden in kommenden Versionen der RIC-Bestimmungen gelöscht (siehe Allgemeine Anmerkungen, Punkt 3).
Inlandsverkehr | TSIa und/oder RIC/COTIFb und/oder PPW | Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | TSIa und/oder RIC/COTIFb | PPW | |||||||
1. Ziffer | 2. Ziffer | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
5 | Fahrzeuge für Inlandsverkehr [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] | Fahrzeuge mit fester Spurweite ohne Klimaanlage (einschließlich Autotransportwagen) [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) ohne Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] | Reserviert | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1672) ohne Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] | Fahrzeuge mit spezieller Nummerierung für die technischen Daten | Fahrzeuge mit fester Spurweite | Fahrzeuge mit fester Spurweite | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch Drehgestellwechsel | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch verstellbare Achsen |
|
6 | Instandhaltungsfahrzeuge ohne kommerziellen Einsatz | Fahrzeuge mit fester Spurweite mit Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] |
Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) mit Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] |
Instandhaltungsfahrzeuge ohne kommerziellen Einsatz [deren Halter ein EVU nach Teil. 4 ist] | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1672) mit Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] |
Autotransportwagen | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge | ||||
7 | Druckdichte Fahrzeuge mit Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] | Reserviert | Reserviert | Druckdichte Fahrzeuge mit fester Spurweite mit Klimaanlage [deren Halter ein RIVC-EVU nach Teil 4 ist] | Reserviert | Sonstige Fahrzeuge | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert |
______
a) Erfüllung mindestens der Anforderungen in der zukünftigen TSI Fahrzeuge für beförderte Reisezugwagen
b) Erfüllung der Anforderungen in der RIC oder COTIF nach den jeweils geltenden Bestimmungen.
Teil 8 - Triebfahrzeugtypen (1. und 2. Ziffer)
Die 1. Ziffer lautet "9".
Die 2. Ziffer wird vom jeweiligen Mitgliedstaat bestimmt. Sie kann z.B. mit der Prüfziffer zusammenpassen, wenn diese mit der Seriennummer berechnet wird. Wenn die 2.
Falls die 2. Ziffer den Triebfahrzeugtyp beschreiben soll, muss einer der nachfolgenden Codes gewählt werden:
Code | Allgemeiner Fahrzeugtyp |
0 | Unterschiedlich |
1 | Elektrische Lokomotive |
2 | Diesellokomotive |
3 | Elektrischer Triebzug (Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen] |
4 | Elektrischer Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen] |
5 | Diesel-Triebzug [Triebwagen oder Beiwagen] |
6 | Spezieller Beiwagen |
7 | Elektrische Rangierlok |
8 | Diesel-Rangierlok |
9 | Sonderfahrzeug |
Teil 9 - Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)
In diesem Teil sind Tabellen zur Kennzeichnung von Güterwagen mit 4 Zahlen angegeben, die den technischen Hauptdaten des Güterwagens entsprechen.
Dieser Teil wird auf einem getrennten Datenträger verteilt (elektronische Datei).
Zahlencodes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)
6. Ziffer 5. Ziffer |
0 | 1 | 2 | 3 | 4 | |
Reserviert | 0 | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert |
Sitzplatzwagen 1. Klasse | 1 | 10 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | > 11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | Reserviert | Reserviert | 2 oder 3 Achsen |
Sitzplatzwagen 2. Klasse | 2 | 10 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | 11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | > 12 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | 3 Achsen | 2 Achsen |
Sitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse | 3 | 10 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | 11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | > 12 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | Reserviert | 2 oder 3 Achsen |
Liegewagen 1. oder 1./2. Klasse | 4 | 10 Abteile 1. und 2. Klasse | Reserviert | Reserviert | Reserviert | < 9 Abteile 1. und 2. Klasse |
Liegewagen 2. Klasse | 5 | 10 Abteile | 11 Abteile | > 12 Abteile | Reserviert | Reserviert |
Reserviert | 6 | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert |
Schlafwagen | 7 | 10 Abteile | 11 Abteile | 12 Abteile | Reserviert | Reserviert |
Fahrzeuge mit spezieller Auslegung und Packwagen | 8 | Steuerwagen mit Sitzplätzen, alle Klassen, mit oder ohne Gepäckabteil, mit Führerraum für Wendezugbetrieb | Sitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse und Gepäck- oder Postabteil | Sitzplatzwagen 2. Klasse und Gepäck- oder Postabteil | Reserviert | Sitzplatzwagen, alle Klassen, mit speziell eingerichteten Abteilen, z.B. Kinder-/Spielabteil |
9 | Postwagen | Gepäckwagen mit Postabteil | Gepäckwagen | Gepäckwagen und 2- oder 3-achsige Sitzplatzwagen 2. Klasse und Gepäck- oder Postabteil | Gepäckwagen mit Seitengang, mit oder ohne Abteil mit Zollverschluss |
Anmerkung: Unterteilungen von Abteilen werden nicht berücksichtigt. Ein gleichwertiger Großraum mit Mittelgang wird durch Teilen der verfügbaren Sitzplätze durch 6, 8 oder 10 je nach Bauart des Fahrzeugs bestimmt.
Zahlencodes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)
6. Ziffer 5. Ziffer |
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |
Reserviert | 0 | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert |
Sitzplatzwagen 1. Klasse | 1 | Reserviert | Doppelstock-Personenwagen | > 7 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | 8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | 9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang |
Sitzplatzwagen 2. Klasse | 2 | Nur für OSJD, Doppelstock-Personenwagen | Doppelstock-Personenwagen | Reserviert | > 8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | 9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang |
Sitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse | 3 | Reserviert | Doppelstock-Personenwagen | Reserviert | > 8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang | 9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang |
Liegewagen 1. oder 1./2. Klasse | 4 | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert | < 9 Abteile 1. Klasse |
Liegewagen 2. Klasse | 5 | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert | < 9 Abteile |
Reserviert | 6 | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert |
Schlafwagen | 7 | > 12 Abteile | Reserviert | Reserviert | Reserviert | Reserviert |
Fahrzeuge mit spezieller Auslegung und Packwagen | 8 | Personenwagen mit Sitzplätzen und Liegewagen, alle Klassen, mit Bar oder Buffetbereich | Doppelstock-Personenwagen mit Sitzplätzen, alle Klassen, mit oder ohne Gepäckabteil, mit Führerraum für Wendezugbetrieb | Speisewagen oder Personenwagen mit Bar oder Buffetbereich, mit Gepäckabteil | Speisewagen | Andere Sonderpersonenwagen (Konferenz-, Disko-, Bar-, Kino-, Video-, Krankenwagen) |
9 | 2- oder 3-achsige Gepäckwagen mit Postabteil | Reserviert | 2- oder 3-achsige Autotransportwagen | Autotransportwagen | Instandhaltungsfahrzeuge |
Anmerkung: Unterteilungen von Abteilen werden nicht berücksichtigt. Ein gleichwertiger Großraum mit Mittelgang wird durch Teilen der verfügbaren Sitzplätze durch 6, 8 oder 10 je nach Bauart des Fahrzeugs bestimmt.
Zahlencodes für die allgemeinen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (7. und 8. Ziffer)
Energieversorgung Höchstgeschwindigkeit | 7. Ziffer | 8. Ziffer | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
< 120 km/h | 0 | Alle Spannungen* | Reserviert | 3.000 V- + 3.000 V = |
1.000 V-* | Reserviert | 1.500 V- | Andere Spannung als 1.000 V, 1 500 V, 3.000 V | 1.500 V- + 1.500 V = |
3.000 V = | Reserviert | |
1 | Alle Spannungen* + Dampf1 |
1.000 V- + Dampf1 |
1.000 V- + Dampf1 |
1.000 V- + Dampf1 |
1.000 V- + Dampf1 |
1.000 V- + Dampf1 |
Reserviert | 1.500 V- + 1.500 V = + Dampf1 |
3.000 V = + Dampf1 |
3.000 V = + Dampf1 |
||
2 | Dampf1 | Dampf1 | 3.000 V- + 3.000 V = + Dampf1 |
Dampf1 | 3.000 V- + 3 000 V = + Dampf1 |
Dampf1 | 3.000 V- + 3.000 V =1.500 V- + Dampf1 | 1.500 V- + Dampf1 |
1.500 V- + Dampf1 |
a1 | ||
121 bis 140 km/h | 3 | Alle Spannungen | Reserviert | 1.000 V- + 3.000 V = |
1.000 V-*1 | 1.000 V-* 1 | 1.000 V- | 1.000 V- + 1.500 V- + 1.500 V = |
1.500 V- + 1.500 V = |
3.000 V = | 3.000 V = | |
4 | Alle Spannungen* + Dampf1 |
Alle Spannungen + Dampf1 |
Alle Spannungen + Dampf1 |
1.000 V- * 1 + Dampf (1) |
1.500 V- + 1.500 V = |
1.000 V- + Dampf1 |
3.000 V- + 3.000 V = |
1.500 V- + 1.500 V = + Dampf1 |
3.000 V = + Dampf1 |
Reserviert | ||
5 | Alle Spannungen* + Dampf1 |
Alle Spannungen + Dampf1 |
Alle Spannungen + Dampf1 |
1.000 V- + Dampf1 |
Reserviert | 1.500 V- + Dampf1 |
Andere Spannung als 1.000 V, 1.500 V, 3.000 V | 1.500 V- + 1.500 V = + Dampf1 |
Reserviert | Reserviert | ||
6 | Dampf1 | Reserviert | 3.000 V- + 3.000 V = |
Reserviert | 3.000 V- + 3.000 V = |
Reserviert | Dampf1 | Reserviert | Reserviert | a1 | ||
141 bis 160 km/h | 7 | Alle Spannungen* | Alle Spannungen | 1.500 V-1 + 3.000 V =1 Alle Spannungen2 | 1.000 V-* | 1.500 V- + 1.500 V = |
1.000 V- | 1.500 V- | 1.500 V- + 1.500 V = |
3.000 V = | 3.000 V = | |
8 | Alle Spannungen* + Dampf1 |
Alle Spannungen + Dampf1 |
3.000 V- + 3.000 V = |
Reserviert | Alle Spannungen* + Dampf1 |
1.000 V- + Dampf1 |
3.000 V- + 3.000 V = |
Andere Spannung als 1.000 V, 1.500 V, 3.000 V | Alle Spannungen* + Dampf1 |
a1 G2 |
||
> 160 km/h | 9 | Alle Spannungen* 2 | Alle Spannungen | Alle Spannungen+ Dampf1 |
1.000 V- + 1.500 V- |
1.000 V- | 1.000 V- | Reserviert | 1.500 V- + 1.500 V = |
3.000 V = | a1 G2 |
Anmerkungen:
1) | Nur für im Inlandsverkehr eingesetzten Fahrzeuge. |
2) | Nur für Fahrzeuge mit Eignung zum internationalen Verkehr. |
Alle Spannungen | Einphasen-Wechselstrom 1.000 V 51-15 Hz, Einphasen-Wechselstrom 1.500 V 50 Hz, Gleichstrom 1.500 V, Gleichstrom 3.000 V. Kann Einphasen-Wechselstrom 3.000 V 50 Hz einschließen. |
*) | Bei bestimmten Fahrzeugen mit 1.000 V Einphasen-Wechselstrom ist nur eine der Frequenzen 16 2/3 oder 50 Hz zulässig |
A | Autonome Heizung ohne Stromversorgung über den Zugbus |
G | Fahrzeuge Stromversorgung über den Zugbus für alle Spannungen, die jedoch einen Generatorwagen für die Klimaanlage benötigen |
Dampf | Nur Dampfheizung. Wenn Spannungen angegeben sind, ist der Code auch für Fahrzeuge ohne Dampfheizung verfügbar. |
Zahlencodes für die technischen Merkmale bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)
Zulässige Geschwindigkeit für Sonderfahrzeuge (6. Ziffer)
Einstufung | Fahrgeschwindigkeit bei Fahrzeugen mit Eigenantrieb | ||||
> 100 km/h | < 100 km/h | 0 km/h | |||
Kann in einen Zug- verband eingeordnet werden |
V> 100 km/h | Mit Eigenantrieb | 1 | 2 | |
Ohne Eigenantrieb | 3 | ||||
V < 100 km/h und/oder Beschränkunga | Mit Eigenantrieb | 4 | |||
Ohne Eigenantrieb | 5 | ||||
Kann nicht in einen Zugverband eingeordnet werden | Mit Eigenantrieb | 6 | |||
Ohne Eigenantrieb | 7 | ||||
Zweiwegfahrzeug mit Eigenantrieb, das in einen Zugverband eingeordnet werden kannb | 8 | ||||
Zweiwegfahrzeug mit Eigenantrieb, das nicht in einen Zugverband eingeordnet werden kannb | 9 | ||||
Zweiwegfahrzeug ohne Eigenantriebb | 0 |
______
a) Beschränkung bedeutet hier eine besondere Position im Zugverband (z.B. am Zugschluss), einen verbindlichen Schutzwagen (Güterwagen) usw.
b) Spezielle Bedingungen für die Einordnung in einen Zugverband sind zu befolgen.
Haupt- und Nebentypen von Sonderfahrzeugen (7. und 8. Ziffer)
7. Ziffer | 8. Ziffer | Fahrzeuge/Maschine |
1 Infrastruktur und Oberbau |
1 | Gleisverlege- und Gleisumbauzug |
2 | Verlegegeräte für Weichen und Kreuzungen | |
3 | Gleiserneuerungszug | |
4 | Schotterreinigungsmaschine | |
5 | Erdbaumaschine | |
6 | ||
7 | ||
8 | ||
9 | Schienenkran (außer für Aufgleisung) | |
0 | Andere oder allgemeine Anwendungen | |
2 Gleis |
1 | Hochleistungsgleisstopfmaschine |
2 | Andere Gleisstopfmaschinen | |
3 | Gleisstopfmaschine mit Stabilisierung | |
4 | Gleisstopfmaschine für Weichen und Kreuzungen | |
5 | Schotterpflug | |
6 | Stabilisierungsmaschine | |
7 | Schleif- und Schweißmaschine | |
8 | Mehrzweckmaschine | |
9 | Gleisinspektionswagen | |
0 | Sonstige | |
3 Fahrleitung |
1 | Mehrzweckmaschine |
2 | Auf- und Abrollmaschine | |
3 | Mastaufstellmaschine | |
4 | Rollentragmaschine | |
5 | Fahrdrahtspannmaschine | |
6 | Maschine mit Hebebühne und Maschine mit Arbeitsgerüst | |
7 | Reinigungszug | |
8 | Abschmierzug | |
9 | Fahrleitungsinspektionswagen | |
0 | Sonstige | |
4 Strukturen |
1 | Laufbrückenverlegemaschine |
2 | Brückeninspektionsbühne | |
3 | Tunnelinspektionsbühne | |
4 | Gasreinigungsmaschine | |
5 | Ventilationsmaschine | |
6 | Maschine mit Hebebühne und Maschine mit Arbeitsgerüst | |
7 | Tunnelbeleuchtungsmaschine | |
8 | ||
9 | ||
0 | Sonstige | |
5 Be- und Entladen sowie diverse Transporte |
1 | Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schienen |
2 | Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schotter, Kies usw. | |
3 | ||
4 | ||
5 | Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schwellen | |
6 | ||
7 | ||
8 | Be-/Entlade- und Transportmaschine für Weichen, Kreuzungen usw. | |
9 | Be-/Entlade- und Transportmaschine für anderes Material | |
0 | Sonstige | |
6 Messung |
1 | Erdbau-Messwagen |
2 | Gleis-Messwagen | |
3 | Fahrdraht-Messwagen | |
4 | Spurweiten-Messwagen | |
5 | Signalisierungs-Messwagen | |
6 | Telekommunikations-Messwagen | |
7 | ||
8 | ||
9 | ||
0 | Sonstige | |
7 Noteinsatzausrüstung |
1 | Noteinsatzkran |
2 | Notabschleppwagen | |
3 | Noteinsatz-Tunnelzug | |
4 | Noteinsatzwagen | |
5 | Feuerwehrwagen | |
6 | Sanitätsfahrzeug | |
7 | Ausrüstungswagen | |
8 | ||
9 | ||
0 | Sonstige | |
8 Traktion, Transport, Energie usw. |
1 | Triebfahrzeuge |
2 | ||
3 | Transportwagen (außer 59) | |
4 | Wagen mit Stromerzeuger | |
5 | Schienenfahrzeug mit Eigenantrieb | |
6 | ||
7 | Betonierzug | |
8 | ||
9 | ||
0 | Sonstige | |
9 Umwelt |
1 | Schneepflug mit Eigenantrieb |
2 | Schneepflug ohne Eigenantrieb | |
3 | Schneefeger | |
4 | Enteismaschine | |
5 | Unkrautvertilgungsmaschine | |
6 | Schienenreinigungsmaschine | |
7 | ||
8 | ||
9 | ||
0 | Sonstige | |
0 Zweiwegfahrzeuge |
1 | Zweiwegfahrzeug der Klasse 1 |
2 | ||
3 | Zweiwegfahrzeug der Klasse 2 | |
4 | ||
5 | Zweiwegfahrzeug der Klasse 3 | |
6 | ||
7 | Zweiwegfahrzeug der Klasse 4 | |
8 | ||
9 | ||
0 | Sonstige |
Teil 12 - Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und Mehrteiligen Wagen)
Bestimmung der Kategorie und der Kennbuchstaben
1. Wichtige Hinweise
Auf den beigefügten Tabellen
2. Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit für alle Kategorien
q Leitung für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann
qq Leitung und Installation für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann
s Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "s"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)
ss Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "ss"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)
3. Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit
t, u, v, w, x, y, z
Die Gültigkeit der einzelnen Buchstaben ist in jedem Mitgliedstaat festgelegt.
Kategorie-Kennbuchstabe E: Offener Güterwagen mit hohen Wänden
Güterwagentyp | Regelgüterwagen, seitlich und rückseitig kippend, mit flachem Boden mit 2 Achsen: lu> 7,70 m; 25 t< tu< 30 t mit 4 Achsen: lu> 12 m; 50 t< tu< 60 t mit 6 Achsen oder mehr: lu> 12 m; 60 t< tu< 75 t |
|
Index-Kennbuchstaben | a | mit 4 Achsen |
aa | mit 6 Achsen oder mehr | |
c | mit Bodenklappena | |
k | mit 2 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40 t mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t |
|
kk | mit 2 Achsen: 20 t< tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t |
|
l | ohne seitliches Kippen | |
ll | ohne Bodenklappenb | |
m | mit 2 Achsen: lu < 7,70 m mit 4 Achsen oder mehr: lu < 12 m |
|
mm | mit 4 Achsen oder mehr: lu >12 mb | |
n | mit 2 Achsen: tu > 30 t mit 4 Achsen: tu > 60 t mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t |
|
o | ohne rückseitiges Kippen | |
p | mit Bremserhausb |
_____
a) Dieses Konzept gilt nur für offene Güterwagen mit hohen Wänden und flachem Boden, die durch entsprechende Vorrichtungen zur Verwendung als Regelgüterwagen mit flachem Boden oder zum Entladen bestimmter Güter durch Schwerkraft bei entsprechender Einstellung der Bodenklappen geeignet sind.
b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.
Kategorie-Kennbuchstabe F: Offener Güterwagen mit hohen Wänden
Güterwagentyp | Spezialgüterwagen mit 2 Achsen: 25 t< tu< 30 t mit 3 Achsen: 25 t< tu< 40 t mit 4 Achsen: 50 t< tu< 60 t mit 6 Achsen oder mehr: 60 t< tu< 75 t |
||
Index-Kennbuchstaben | a | mit 4 Achsen | |
aa | mit 6 Achsen oder mehr | ||
b | Großraumwagen mit Achsen (Ladekapazität > 45 m3 ) | ||
c | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena | ||
cc | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena | ||
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | ||
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | ||
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | ||
k | mit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40 t mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t |
||
kk | mit 2 oder 3 Achsen: 20 t< tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50t mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t |
||
l | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena | ||
ll | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena | ||
n | mit 2 Achsen: tu > 30 t mit 3 Achsen oder mehr: tu > 40 t mit 4 Achsen: tu > 60 t mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t |
||
o | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena | ||
oo | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena | ||
p | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena | ||
pp | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Bodena | ||
ppp | mit Bremserhausb | ||
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie F sind offene Güterwagen ohne flachen Boden und ohne seitliche oder rückseitige Kippvorrichtung
b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm. |
|||
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt: | |||
Anordnung der Entladeöffnungen: | |||
- axial: | Öffnung über der Gleismittellinie | ||
- bilateral: | Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen (Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
|
||
- oben: | Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
- am Boden: | Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
Entladeart: | |||
- in einem Gang: | Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist | ||
- kontrolliert: | Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden |
Kategorie-Kennbuchstabe G: Gedeckter Güterwagen
Güterwagentyp | Regelgüterwagen mit mindestens 8 Lüftungsöffnungen mit 2 Achsen: 9 m< lu < 12 m; 25 t< tu< 30 t mit 4 Achsen: 15 m< lu < 18 m; 50 t< tu< 60 t mit 6 Achsen oder mehr: 15 m< lu < 18 m; 60 t< tu< 75 t |
|
Index-Kennbuchstaben | a | mit 4 Achsen |
aa | mit 6 Achsen oder mehr | |
b | Großraumwagen:
|
|
bb | mit 4 Achsen: lu > 18 ma | |
g | für Getreide | |
h | für Obst und Gemüseb | |
k | mit 2 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40t mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t |
|
kk | mit 2 Achsen: 20 t< tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t |
|
l | mit weniger als 8 Luftöffnungen | |
ll | mit vergrößerter Türöffnung aa | |
m | mit 2 Achsen: lu < 9 m mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 m |
|
n | mit 2 Achsen: tu > 30 t mit 4 Achsen: tu > 60 t mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t |
|
o | mit 2 Achsen: lu < 12 m und Ladekapazität≥ 70 m3 | |
p | mit Bremserhausa | |
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.
b) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe. |
Kategorie-Kennbuchstabe H: Gedeckter Güterwagen
Güterwagentyp | Spezialgüterwagen mit 2 Achsen: 9 m< lu< 12 m; 25 t< tu< 28 t mit 4 Achsen: 15 m< lu < 18 m; 50 t< tu< 60 t mit 6 Achsen oder mehr: 15 m< lu < 18 m; 60 t< tu< 75 t |
|
Index-Kennbuchstaben | a | mit 4 Achsen |
aa | mit 6 Achsen oder mehr | |
b | mit 2 Achsen: 12 m< lu< 14 m und Ladekapazität> 70 m3a mit 4 Achsen oder mehr: 18 m< lu < 22 m |
|
bb | mit 2 Achsen: lu> 14m mit 4 Achsen oder mehr: lu> 22 m |
|
c | mit rückseitigen Türen | |
cc | mit rückseitigen Türen und inneren Ausstattung für den Transport von Kraftfahrzeugen | |
d | mit Bodenklappen | |
dd | mit kippendem Wagenkastenb | |
e | mit 2 Stockwerken | |
ee | mit 3 Stockwerken oder mehr | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeigneta | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)a | |
g | für Getreide | |
gg | für Zementb | |
h | für Obst und Gemüsec | |
hh | für Kunstdüngerb | |
i | mit öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wänden | |
ii | mit sehr robusten öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wändend | |
k | mit 2 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40 t mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t |
|
kk | mit 2 Achsen: 20 t< tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t |
|
l | mit abnehmbaren Trennwändene | |
ll | mit verriegelbaren abnehmbaren Trennwändenb | |
m | mit 2 Achsen: lu < 9 m mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 m |
|
mm | mit 4 Achsen oder mehr: lu > 18 mb | |
n | mit 2 Achsen: tu > 28 t mit 4 Achsen: tu < 60 t mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t |
|
o | mit 2 Achsen: lu 12 m < 14 m und Ladekapazität≥ 70 m3 | |
p | mit Bremserhausb | |
a) 2-achsige Güterwagen mit den Kennbuchstaben "f", "fff" können eine Ladekapazität unter 70 m3 haben.
b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm. c) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe. d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm. e) Abnehmbare Trennwände können zeitweilig entfernt werden. |
Kategorie-Kennbuchstabe I: Temperierter Güterwagen
Güterwagentyp | Kühlwagen mit Wärmedämmung der Klasse IN, mit Zwangslüftung, Gittern und Eisbunker> 3,5 m3 mit 2 Achsen: 19 m2< Bodenfläche < 22 m2 ; 15 t< tu< 25 t mit 4 Achsen: Bodenfläche ≥ 39 m2 ; 30 t< tu< 40 t |
|
Index-Kennbuchstaben | a | mit 4 Achsen |
b | mit 2 Achsen und breiter Bodenfläche: 22 m 2< Bodenfläche< 27 m2 | |
bb | mit 2 Achsen und sehr breiter Bodenfläche:Bodenfläche > 27 m2 | |
c | mit Fleischhaken | |
d | für Fisch | |
e | mit elektrischer Ventilation | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | mit mechanischer Kühlunga b | |
gg | mit Flüssiggas-Kühlaggregata | |
h | mit Wärmedämmung der Klasse IR | |
i | mit mechanischer Kühlung durch die Anlage in einem mitfahrenden Technikwagena b c | |
ii | mitfahrender Technikwagena c | |
k | mit 2 Achsen: tu > 15 t mit 4 Achsen: tu < 30 t |
|
l | mit Wärmedämmung, ohne Eisbunkera d | |
m | mit 2 Achsen:Bodenfläche < 19 m2 mit 4 Achsen: Bodenfläche < 39 m2 |
|
mm | mit 4 Achsen: Bodenfläche ≥ 39 m2e | |
n | mit 2 Achsen: tu > 25 t mit 4 Achsen; tu > 40 t |
|
o | mit Eisbunkern mit weniger als 3,5 m3d | |
p | ohne Gitter | |
a) Der Kennbuchstabe "I" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "g", "gg", "i" oder "ii" tragen.
b) Güterwagen, die beide Kennbuchstaben "g" und "i" tragen, können einzeln oder in einem mechanisch gekühlten Verband eingesetzt werden. c) Das Konzept "mitfahrender Technikwagen" gilt gleichzeitig auch für Fabrikwagen, Werkstattwagen (mit oder ohne Schlafgelegenheiten) und Bauzug-Wohnwagen. d) Der Kennbuchstabe "o" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "I" tragen. e) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm. Anmerkung Die Bodenfläche bei gedeckten Kühlwagen wird immer unter Einbeziehung der Eisbunker bestimmt |
Kategorie-Kennbuchstabe K: 2-Achsiger Flachwagen
Güterwagentyp | Regelgüterwagen mit klappbaren Seitenwänden und kurzen Rungen lu ≥ 12 m; 25 t< tu< 30 t |
|
Index-Kennbuchstaben | b | mit langen Rungen |
g | für den Transport von Containern geeigneta | |
i | mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endenb | |
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | |
k | tu < 20 t | |
kk | 20 t< tu < 25 t | |
l | ohne Rungen | |
m | 9 m< lu < 12 m | |
mm | lu < 9 m | |
n | tu > 30 t | |
o | mit nicht abnehmbaren Seitenwänden | |
p | ohne Seitenwändeb | |
pp | mit abnehmbaren Seitenwänden | |
a) Der Kennbuchstabe "g" kann mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "K" nur bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "L" tragen.
b) Der Kennbuchstabe "p" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "i" tragen. |
Kategorie-Kennbuchstabe L: 2-Achsiger Flachwagen
Güterwagentyp | Spezialgüterwagen lu ≥ 12 m; 25 t< tu< 30 t |
|
Index-Kennbuchstaben | b | mit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa)a |
c | mit Drehschemela | |
d | ausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrückea | |
e | mit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugena | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | ausgerüstet für den Transport von Containern (außer pa) a b | |
h | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlicha c | |
hh | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obena c | |
i | mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endena | |
ii | mit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckungd und nicht abnehmbaren Endena | |
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | |
k | tu < 20 t | |
kk | 20 t< tu < 25 t | |
l | ohne Rungena | |
m | 9 m< lu < 12 m | |
mm | lu < 9 m | |
n | tu > 30 t | |
p | ohne Seitenwändea | |
a) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.
b) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern verwendet werden (außer pa). c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden. d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm. |
Kategorie-Kennbuchstabe O: Mischung aus Flachwagen und offenem Güterwagen mit hohen Wänden
Güterwagentyp | Regelgüterwagen mit 2 oder 3 Achsen, mit klappbaren Seitenwänden oder Enden und Rungen mit 2 Achsen: lu ≥ 12 m; 25 t< tu< 30 t mit 3 Achsen: lu ≥ 12 m; 25 t< tu< 40 t |
|
Index-Kennbuchstaben | a | mit 3 Achsen |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
k | tu < 20 t | |
kk | 20 t< tu < 25 t | |
l | ohne Rungen | |
m | 9 m< lu < 12 m | |
mm | lu < 9 m | |
n | mit 2 Achsen: tu > 30 t mit 3 Achsen: tu > 40 t |
Kategorie-Kennbuchstabe R: Flachwagen mit Drehgestellen
Güterwagentyp | Regelgüterwagen mit klappbaren Enden und Rungen 18 m< lu < 22 m; 50 t< tu< 60 t |
|
Index-Kennbuchstaben | b | lu> 22 m |
e | mit klappbaren Seitenwänden | |
g | ausgerüstet für den Transport von Containerna | |
h | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlichb | |
hh | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obenb | |
i | mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endenc | |
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | |
k | tu < 40 t | |
kk | 40 t< tu < 50 t | |
l | ohne Rungen | |
m | 15 m< lu < 18 m | |
mm | lu < 15 m | |
n | tu > 60 t | |
o | mit nicht abnehmbaren Enden, weniger als 2 m hoch | |
oo | mit nicht abnehmbaren Enden, 2 m hoch oder höherc | |
p | ohne klappbare Endenc | |
pp | mit abnehmbaren Seitenwänden | |
a) Der Kennbuchstabe "g" kann mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "R" nur bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "S" tragen.
b) Der Kennbuchstabe "h" oder "hh" darf nur mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "R" bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "S" tragen. c) Der Kennbuchstabe "oo" und/oder "p" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "i" tragen. |
Kategorie-Kennbuchstabe S: Flachwagen mit Drehgestellen
Güterwagentyp | Spezialgüterwagen mit 4 Achsen: lu ≥ 18 m; 50 t< tu< 60 t mit 6 Achsen oder mehr: lu ≥ 22 m; 60 t< tu< 75 t |
|
Index Kennbuchstaben | a | mit 6 Achsen (2 Drehgestelle mit je 3 Achsen) |
aa | mit 8 Achsen oder mehr | |
aaa | mit 4 Achsen (2 Drehgestellen mit je 2 Achsen)a | |
b | mit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa)b | |
c | mit Drehschemelb | |
d | ausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrückeb c | |
e | mit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugenb | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | ausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge< 60' (außer a)b c d | |
gg | ausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge > 60' (außer a)b c d | |
h | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich b e | |
hh | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obenb e | |
i | mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endenb | |
ii | mit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckungf und nicht abnehmbaren Endenb | |
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | |
k | mit 4 Achsen: tu < 40 t mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t |
|
kk | mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t |
|
l | ohne Rungenb | |
m | mit 4 Achsen: 15 m< lu < 18 m; mit 6 Achsen oder mehr: 18 m< lu < 22 m |
|
mm | mit 4 Achsen: lu < 15 m mit 6 Achsen oder mehr: lu < 18 m |
|
mmm | mit 4 Achsen : lu ≥ 22 ma | |
n | mit 4 Achsen: tu > 60 t mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t |
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p | ohne Seitenwändeb | |
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.
b) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen. c) Güterwagen, die zusätzlich zum Transport von Containern und Wechselbehältern auch zum Transport von Fahrzeugen benutzt werden, müssen den Kennbuchstaben "g" oder "gg" sowie den Kennbuchstaben "d" tragen. d) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden. e) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden. f) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm. |
Kategorie-Kennbuchstabe T: Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach
Güterwagentyp | mit 2 Achsen: 9 m< lu < 12 m; 25 t< tu< 30 t mit 4 Achsen: 15 m< lu < 18 m; 50 t< tu< 60 t mit 6 Achsen oder mehr: 15 m< lu < 18 m; 60 t< tu< 75 t |
||
Index-Kennbuchstaben | a | mit 4 Achsen | |
aa | mit 6 Achsen oder mehr | ||
b | Großraumwagen: mit 2 Achsen: lu> 12 m | ||
mit 4 Achsen oder mehr: lu> 18 ma b | |||
c | mit rückseitigen Türen | ||
d | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena b c | ||
dd | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena b c | ||
e | mit nicht versperrter Türhöhe > 1,90 ma b c | ||
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | ||
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | ||
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | ||
g | für Getreide | ||
h | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich | ||
hh | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben | ||
i | mit öffnungsfähigen Wändena | ||
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | ||
k | mit 2 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40 t mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t |
||
kk | mit 2 Achsen: 20 t< tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t |
||
l | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena b c | ||
ll | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena b c | ||
m | mit 2 Achsen: lu < 9 m mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 mb |
||
n | mit 2 Achsen: tu > 30 t mit 4 Achsen: tu > 60 t mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t |
||
o | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena b c | ||
oo | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena b c | ||
p | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena b c | ||
pp | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Bodena b c | ||
a) Kennbuchstabe "e":
b) darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "d", "dd", "i", "l", "ll", "o", "oo", "p" oder "pp" tragen. c) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie T sind mit einem öffnungsfähigen Dach ausgestattet, womit eine Ladeluke über die gesamte Länge des Wagenkastens gebildet werden kann. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt. |
|||
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt: | |||
Anordnung der Entladeöffnungen: | |||
- axial: | Öffnung über der Gleismittellinie | ||
- bilateral: | Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen (Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
|
||
- oben: | Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
- am Boden: | Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
Entladeart: | |||
- in einem Gang: | Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist | ||
- kontrolliert: | Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden |
Kategorie-Kennbuchstabe U: Spezialgüterwagen
Güterwagentyp | Andere Güterwagen als die der Kategorien F, H, L, S oder Z mit 2 Achsen: 25 t< tu< 30 t mit 3 Achsen: 25 t< tu< 40 t mit 4 Achsen: 50 t< tu< 60t mit 6 Achsen oder mehr: 60 t< tu< 75 t |
||
Index-Kennbuchstaben | a | mit 4 Achsen | |
aa | mit 6 Achsen oder mehr | ||
c | mit Entladen durch Druckbeaufschlagung | ||
d | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena | ||
dd | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena | ||
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | ||
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | ||
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | ||
g | für Getreide | ||
i | ausgerüstet für den Transport von Objekten, die über die Begrenzungslinie hinausragen würden, wenn sie auf einen Regelgüterwagen verladen worden wärenb c | ||
k | mit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40 t mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t |
||
kk | mit 2 oder 3 Achsen: 20 t< tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t |
||
l | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena | ||
ll | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena | ||
n | mit 2 Achsen: tu > 30 t mit 3 Achsen: tu > 40 t mit 4 Achsen: tu > 60 t mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 tc |
||
o | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena | ||
oo | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena | ||
p | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena | ||
pp | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena | ||
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie "U" sind geschlossene Güterwagen, die nur über eine oder mehrere Ladeöffnungen beladen werden können, die oben am Wagenkasten angebracht sind und deren Gesamtöffnungsweite geringer als die Länge des Wagenkastens ist. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.
b) Diese betreffen insbesondere:
c) Der Kennbuchstabe "n" darf nicht an einem Güterwagen angebracht werden, der bereits den Kennbuchstaben "i" trägt. |
|||
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt: | |||
Anordnung der Entladeöffnungen: | |||
- axial: | Öffnung über der Gleismittellinie | ||
- bilateral: | Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen (Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
|
||
- oben: | Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
- am Boden: | Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
Entladeart: | |||
- in einem Gang: | Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist | ||
- kontrolliert: | Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden |
Kategorie-Kennbuchstabe Z: Tank-Güterwagen
Güterwagentyp | mit Metallbehälter, für den Transport von Flüssigkeiten oder Gasen mit 2 Achsen: 25 t< lu< 30 t mit 3 Achsen: 25 t< tu< 40 t mit 4 Achsen: 50 t< tu< 60 t mit 6 Achsen oder mehr: 60 t< tu< 75 t |
|
Index Kennbuchstaben | a | mit 4 Achsen |
aa | mit 6 Achsen oder mehr | |
b | für Ölproduktea | |
c | mit Entladen durch Druckbeaufschlagungb | |
d | für Lebensmittel und chemische Produktea | |
e | mit Vorrichtungen zum Aufwärmen ausgerüstet | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | für den Transport von Gasen unter Druck, in verflüssigtem oder unter Druck gelöstem Zustandb | |
i | Tank aus nichtmetallischem Werkstoff | |
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | |
k | mit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40 t mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t |
|
kk | mit 2 oder 3 Achsen: 20 t< tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t< tu < 50 t mit 6 Achsen oder mehr: 50 t< tu < 60 t |
|
n | mit 2 Achsen: tu > 30 t mit 3 Achsen: tu > 40 t mit 4 Achsen tu > 60 t mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t |
|
p | mit Bremserhausa | |
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.
b) Der Kennbuchstabe "c" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "g" tragen. |
Kennbuchstaben für Gelenkwagen und mehrteilige Güterwagen
Bestimmung der Kategorie und der Kennbuchstaben
1. Wichtige Hinweise
Auf den beigefügten Tabellen beziehen sich die Meterangaben (lu) auf die Innenlänge der Güterwagen
2. Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit für alle Kategorien
q Leitung für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann
qq Leitung und Installation für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann
s Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "s"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)
ss Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "ss"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)
3. Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit
t, u, v, w, x, y, z
Die Gültigkeit der einzelnen Buchstaben ist in jedem Mitgliedstaat festgelegt.
Kategorie-Kennbuchstabe F: Offener Güterwagen mit hohen Wänden
Güterwagentyp | Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen mit Achsen, mit 2 Teilwagen 22 m< lu < 27 m |
||
Index Kennbuchstaben | a | mit Drehgestellen | |
c | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena | ||
cc | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena | ||
E | mit 3 Teilwagen | ||
ee | mit 4 Teilwagen oder mehr | ||
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | ||
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | ||
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | ||
l | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena | ||
ll | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena | ||
m | mit 2 Teilwagen: lu> 27 m | ||
mm | mit 2 Teilwagen: lu < 22 m | ||
o | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena | ||
oo | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena | ||
p | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena | ||
pp | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Bodena | ||
r | Gelenkwagen | ||
rr | mehrteilige Wagen | ||
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie F sind offene Güterwagen, die keinen flachen Boden besitzen und nicht für rückseitiges oder seitliches Kippen ausgelegt sind | |||
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt: | |||
Anordnung der Entladeöffnungen: | |||
- axial: | Öffnung über der Gleismittellinie | ||
- bilateral: | Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen
(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
|
||
- oben: | Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
- am Boden: | Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
Entladeart: | |||
- in einem Gang: | Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist | ||
- kontrolliert: | Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden |
Kategorie-Kennbuchstabe H: Gedeckter Güterwagen
Güterwagentyp | Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen mit Achsen, mit 2 Teilwagen 22 m< lu < 27 m |
|
Index Kennbuchstaben | a | mit Drehgestellen |
c | mit rückseitigen Türen | |
cc | mit rückseitigen Türen und inneren Ausstattung für den Transport von Kraftfahrzeugen | |
d | mit Bodenklappen | |
e | mit 3 Teilwagen | |
ee | mit 4 Teilwagen oder mehr | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | für Getreide | |
h | für Obst und Gemüsea | |
i | mit öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wänden | |
ii | mit sehr robusten öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wändenb | |
l | mit abnehmbaren Trennwändenc | |
ll | mit verriegelbaren abnehmbaren Trennwändenc | |
m | mit 2 Teilwagen: lu> 27 m | |
mm | mit 2 Teilwagen: lu < 22 m | |
r | Gelenkwagen | |
rr | mehrteilige Wagen | |
a) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe.
b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm. c) Abnehmbare Trennwände können zeitweilig entfernt werden. |
Kategorie-Kennbuchstabe I: Temperierte Güterwagen
Güterwagentyp | Kühlwagen mit Wärmedämmung der Klasse IN, mit Zwangslüftung, Gittern und Eisbunker≥ 3,5 m3 Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen mit Achsen, mit 2 Teilwagen 22 m< lu < 27 m |
|
Index Kennbuchstaben | a | mit Drehgestellen |
c | mit Fleischhaken | |
d | für Fisch | |
e | mit elektrischer Ventilation | |
ee | mit 4 Teilwagen oder mehr | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | mit mechanischer Kühlunga | |
gg | mit Flüssiggas-Kühlaggregata | |
h | mit Wärmedämmung der Klasse IR | |
i | mit mechanischer Kühlung durch die Anlage in einem mitfahrenden Technikwagena b | |
ii | mitfahrender Technikwagena b | |
l | mit Wärmedämmung, ohne Eisbunker a c | |
m | mit 2 Teilwagen: lu> 27 m | |
mm | mit 2 Teilwagen: lu < 22 m | |
o | mit Eisbunkern mit weniger als 3,5 m3 Volumenc | |
oo | mit 3 Teilwagen | |
p | ohne Gitter | |
r | Gelenkwagen | |
rr | mehrteilige Wagen | |
a) Der Kennbuchstabe "l" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "g", "gg", "i" oder "ii" tragen.
b) Das Konzept "mitfahrender Technikwagen" gilt gleichzeitig auch für Fabrikwagen, Werkstattwagen (mit oder ohne Schlafgelegenheiten) und Bauzug-Wohnwagen. c) Der Kennbuchstabe "o" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "l" tragen. |
Kategorie-Kennbuchstabe L: Flachwagen mit getrennten Achsen
Güterwagentyp | Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen mit 2 Teilwagen 22 m< lu < 27 m |
|
Index Kennbuchstaben | a | Gelenkwagen |
aa | mehrteilige Wagen | |
b | mit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa)a | |
c | mit Drehschemela | |
d | ausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrückea | |
e | mit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugena | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | ausgerüstet für den Transport von Containerna b | |
h | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlicha c | |
hh | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obena c | |
i | mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endena | |
ii | mit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckungd und nicht abnehmbaren Endena | |
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | |
l | ohne Rungena | |
m | mit 2 Teilwagen: 18 m< lu < 22 m | |
mm | mit 2 Teilwagen: lu < 18 m | |
o | mit 3 Teilwagen | |
oo | mit 4 Teilwagen oder mehr | |
p | ohne Seitenwändea | |
r | mit 2 Teilwagen: lu> 27 m | |
a) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.
b) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern verwendet werden (außer pa). c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden. d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm. |
Kategorie-Kennbuchstabe S: Flachwagen mit Drehgestellen
Güterwagentyp | Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen mit 2 Teilwagen 22 m< lu < 27 m |
|
Index Kennbuchstaben | b | mit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa)a |
c | mit Drehschemela | |
d | ausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrücke ()b | |
e | mit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugena | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | ausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge< 60' (außer pa)a b c | |
gg | ausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge > 60' (außer pa)a b c | |
h | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlicha d | |
hh | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch obena d | |
i | mit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Endena | |
ii | mit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckunga und nicht abnehmbaren Endene | |
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | |
l | ohne Rungena | |
m | mit 2 Teilwagen: lu> 27 m | |
mm | mit 2 Teilwagen: lu < 22 m | |
o | mit 3 Teilwagen | |
oo | mit 4 Teilwagen oder mehr | |
p | ohne Seitenwändea | |
r | Gelenkwagen | |
rr | mehrteilige Wagen | |
a) Der Kennbuchstabe "l" oder "p" kann bei Güterwagen, die bereit einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "gg", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, angebracht werden, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.
b) Güterwagen, die zusätzlich zum Transport von Containern und Wechselbehältern auch zum Transport von Fahrzeugen benutzt werden, müssen den Kennbuchstaben "g" oder "gg" sowie den Kennbuchstaben "d" tragen c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern oder mittels Greifzangen und Spreadern aufnehmbaren Wechselbehältern verwendet werden d) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden. e) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm. |
Kategorie-Kennbuchstabe T: Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach
Güterwagentyp | Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen mit Achsen, mit 2 Teilwagen 22 m< lu < 27 m |
||
Index Kennbuchstaben | a | mit Drehgestellen | |
b | mit unversperrter Türhöhe > 1,90 mb | ||
c | mit rückseitigen Türen | ||
d | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obenb | ||
dd | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena b | ||
e | mit 3 Teilwagen | ||
ee | mit 4 Teilwagen oder mehr | ||
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | ||
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | ||
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | ||
g | für Getreide | ||
h | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich | ||
hh | ausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben | ||
i | mit öffnungsfähigen Wändena | ||
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | ||
l | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obena b | ||
ll | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodena b | ||
m | mit 2 Teilwagen: lu> 27 m | ||
mm | mit 2 Teilwagen: lu < 22 m | ||
o | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obena b | ||
oo | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a b | ||
p | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena b | ||
pp | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Boden a b | ||
r | Gelenkwagen | ||
rr | mehrteilige Wagen | ||
a) Der Kennbuchstabe "b" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "d", "dd", "i", "l", "ll", "o", "oo", "p" oder "pp" tragen.
b) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie T sind mit einem öffnungsfähigen Dach ausgestattet, womit eine Ladeluke über die gesamte Länge des Wagenkastens gebildet werden kann. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt. |
|||
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt: | |||
Anordnung der Entladeöffnungen: | |||
- axial: | Öffnung über der Gleismittellinie | ||
- bilateral: | Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen
(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
|
||
- oben: | Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
- am Boden: | Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
Entladeart: | |||
- in einem Gang: | Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist | ||
- kontrolliert: | Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden |
Kategorie-Kennbuchstabe U: Spezialgüterwagen
Güterwagentyp | Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen, mit Achsen, mit 2 Teilwagen 22 m< lu < 27 m |
||
Index Kennbuchstaben | a | mit Drehgestellen | |
e | mit 3 Teilwagen | ||
ee | mit 4 Teilwagen oder mehr | ||
c | mit Entladen durch Druckbeaufschlagung | ||
d | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, obena | ||
dd | mit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Bodena | ||
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | ||
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | ||
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | ||
g | für Getreide | ||
i | ausgerüstet für den Transport von Objekten, die über die Begrenzungslinie hinausragen würden, wenn sie auf einen Regelgüterwagen verladen worden wärenb | ||
l | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, obenb | ||
ll | mit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Bodenb | ||
m | mit 2 Teilwagen: lu> 27 m | ||
mm | mit 2 Teilwagen: lu < 22 m | ||
o | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, obenb | ||
oo | mit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Bodena b | ||
p | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, obena | ||
pp | mit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Bodena | ||
r | Gelenkwagen | ||
rr | mehrteilige Wagen | ||
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie "U" sind geschlossene Güterwagen, die nur über eine oder mehrere Ladeöffnungen beladen werden können, die oben am Wagenkasten angebracht sind und deren Gesamtöffnungsweite geringer als die Länge des Wagenkastens ist. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.
b) Diese betreffen insbesondere:
|
|||
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt | |||
Anordnung der Entladeöffnungen | |||
- axial: | Öffnung über der Gleismittellinie | ||
- bilateral: | Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen
(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
|
||
- oben: | Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
- am Boden: | Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts. | ||
Entladeart: | |||
- in einem Gang: | Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist | ||
- kontrolliert: | Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden |
Kategorie-Kennbuchstabe Z: Tank-Güterwagen
Güterwagentyp | mit Metallbehälter, für den Transport von Flüssigkeiten oder Gasen Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen mit Achsen, mit 2 Teilwagen 22 m< lu < 27 m |
|
Index Kennbuchstaben | a | mit Drehgestellen |
c | mit Entladen durch Druckbeaufschlagunga | |
e | mit Vorrichtungen zum Aufwärmen ausgerüstet | |
f | zum Verkehr in Großbritannien geeignet | |
ff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel) | |
fff | zum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) | |
g | für den Transport von Gasen unter Druck, in verflüssigtem oder unter Druck gelöstem Zustanda | |
i | Tank aus nichtmetallischem Werkstoff | |
j | mit stoßdämpfender Vorrichtung | |
m | mit 2 Teilwagen: lu> 27 m | |
mm | mit 2 Teilwagen: lu < 22 m | |
o | mit 3 Teilwagen | |
oo | mit 4 Teilwagen oder mehr | |
r | Gelenkwagen | |
rr | mehrteilige Wagen | |
a) Der Kennbuchstabe "c" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "g" tragen. |
Teil 13 - Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen
Serienbuchstaben mit internationaler Gültigkeit:
A | Personenwagen 1. Klasse mit Sitzplätzen |
B | Personenwagen 2. Klasse mit Sitzplätzen |
AB | Personenwagen 1./2. Klasse mit Sitzplätzen |
WL | Schlafwagen mit Serienbuchstabe A, B oder AB je nach angebotener Leistung. Die Serienbuchstaben bei Schlafwagen mit "Sonderabteilen" müssen zusätzlich den Kennbuchstaben "S" tragen. |
WR | Speisewagen |
R | Personenwagen mit Speisewagen-, Buffet- oder Barabteil (Serienbuchstabe zusätzlich verwendet) |
D | Gepäckwagen |
DD | Offener, zweistöckiger Autotransportwagen |
Post | Postwagen |
AS SR WG |
Barwagen mit Tanzeinrichtung |
WSP | Pullmanwagen |
Le | Offener, 2-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen |
Leq | Offener, 2-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen mit Zugstromversorgungskabel |
Laeq | Offener, 3-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen mit Zugstromversorgungskabel |
Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit:
b h |
Personenwagen mit Ausrüstung für Körperbehinderte |
c | Abteile mit Umbaumöglichkeit der Sitzplätze in Liegeplätze |
d v |
Fahrzeug mit Fahrradabteil |
ee z |
Fahrzeug mit zentraler Energieversorgung |
f | Fahrzeug mit Führerraum (Steuerwagen) |
p ' t |
Großraumwagen mit Sitzplätzen und Mittelgang |
m | Fahrzeug über 24,5 m Länge |
s | Mittelgang in Gepäckwagen und Personenwagen mit Gepäckabteil |
Die Anzahl der Abteile ist als angefügte Zahl anzugeben (z.B. "Bc9")
Serienbuchstaben und Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit
Die Serienbuchstaben und Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt.
Teil 14 - Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge
Diese Kennzeichnung ist in der EN 14033-1 "Bahnanwendungen - Oberbau - Tragbare Maschinen und Rollwagen für Bau und Instandhaltung - 1. Teil: Betrieb der tragbaren Maschinen und Rollwagen" angegeben.
Anlage Pa |
Teil "0" - Fahrzeugkennzeichnung
Allgemeine Anmerkungen
In dieser Anlage sind die europäische Fahrzeugnummern (European Vehicle Number, EVN) und die zugehörige Kennzeichnung beschrieben, die sichtbar an den Fahrzeugen angebracht werden müssen, um diese beim Betrieb eindeutig und dauerhaft identifizieren zu können. Andere Nummern und Kennzeichnungen am Fahrzeug, die am Wagenkasten oder an den Hauptkomponenten des Fahrzeugs bei dessen Bau eingraviert oder auf andere Weise dauerhaft daran angebracht sind, sind nicht Gegenstand dieser Anlage.
Europäische Fahrzeugnummer und damit verbundene Abkürzungen
Jedes Eisenbahnfahrzeug erhält eine 12-stellige Nummer (sog. europäische Fahrzeugnummer, EVN) mit folgender Struktur:
Fahrzeuggruppe | Fahrzeugtyp und Interoperabilitätseignung | Land, in dem das Fahrzeug registriert ist | Technische Merkmale | Seriennummer | Prüfziffer |
[2 Ziffern] | [2 Ziffern] | [4 Ziffern] | [3 Ziffern] | [1 Ziffer] | |
Güterwagen | 00 bis 09 10 bis 19 20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 80 bis 89 [Details in Teil 6] |
01 bis 99 [Details in Teil 4] |
0000 bis 9999 [Details in Teil 9] |
000 bis 999 | 0 bis 9 [Details in Teil 3] |
Reisezugwagen ohne Eigenantrieb | 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 [Details in Teil 7] |
0000 bis 9999 [Details in Teil 10] |
000 bis 999 | ||
Triebfahrzeuge und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung | 90 bis 99 [Details in Teil 8] |
0000000 bis 8999999 [Die Bedeutung dieser Ziffern wird von den Mitgliedstaaten festgelegt, ggf. durch bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen] |
|||
Sonderfahrzeuge | 9000 bis 9999 [Details in Teil 11] |
000 bis 999 |
In einem gegebenen Land sind die 7 Ziffern der technischen Merkmale und die Seriennummer ausreichend zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrzeugs in den Gruppen Reisezugwagen ohne Eigenantrieb und Sonderfahrzeuge 7.
Diese Nummer wird durch alphabetische Kennzeichnungen ergänzt:
Zuweisung der Nummern
Die europäische Fahrzeugnummer wird gemäß den Bestimmungen der Entscheidung 2007/756/EG 8 zugewiesen.
Die europäische Fahrzeugnummer ist zu ändern, wenn sie aufgrund technischer Veränderungen des Fahrzeugs für die Interoperabilitätseignung oder die technischen Merkmale gemäß dieser Anlage nicht mehr zutrifft. Solche technischen Veränderungen erfordern gegebenenfalls eine neue Inbetriebnahme gemäß Artikel 20 bis 25 der Richtlinie 2008/57/EG .
Teil 1 - Fahrzeughalterkennzeichnung
1. Definition der Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM)
Die Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM, Vehicle Keeper Marking) ist ein alphabetischer Code aus 2 bis 5 Buchstaben 9. Eine VKM muss an jedem Eisenbahnfahrzeug in der Nähe der europäischen Fahrzeugnummer angebracht werden. Die VKM drückt aus, dass der Fahrzeughalter in einem nationalen Einstellungsregister eingetragen ist.
Die VKM wird in allen von dieser TSI betroffenen Ländern und in allen Ländern, die eine Vereinbarung abgeschlossen haben, nach der das System der Fahrzeugnummerierung und der VKM nach dieser TSI übernommen wird, nur einmal vergeben und hat dort Gültigkeit.
2. Format der Fahrzeughalterkennzeichnung
Die VKM ist die Darstellung des vollen Namens des Fahrzeughalters oder einer Abkürzung davon, wenn möglich in einer erkennbaren Ausführung. Dazu können alle 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets verwendet werden. Die Buchstaben der VKM müssen Großbuchstaben sein. Buchstaben, die nicht die ersten Buchstaben in den Wörtern des Fahrzeughalternamens darstellen, können klein geschrieben werden. Bei der Prüfung auf Eindeutigkeit werden die klein geschriebenen Buchstaben wie Großbuchstaben behandelt.
Die Buchstaben können diakritische Zeichen enthalten 10. Bei diesen Buchstaben verwendete diakritische Zeichen werden bei der Prüfung auf Eindeutigkeit der Kennzeichnung ignoriert.
Bei Fahrzeugen von Haltern in einem Land, in dem keine lateinischen Buchstaben benutzt werden, kann hinter der VKM eine Übersetzung in landesüblicher Schrift - durch einen Schrägstrich (/) getrennt - hinzugefügt werden. Diese VKM- Übersetzung wird bei der Datenverarbeitung nicht berücksichtigt.
3. Bestimmungen zur Zuweisung von Fahrzeughalterkennzeichnungen
Einem Fahrzeughalter kann mehr als eine VKM zugewiesen werden, wenn
Eine einheitliche VKM kann für eine Gruppe von Unternehmen vergeben werden,
4. VKM-Register und Zuweisungsverfahren
Das VKM-Register ist öffentlich und wird in Echtzeit aktualisiert.
Ein Antrag auf Zuweisung einer VKM wird bei der zuständigen nationalen Behörde des Antragstellers eingereicht und an die ERa weitergeleitet. Eine VKM darf erst nach deren Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.
Der VKM-Inhaber muss der zuständigen nationalen Behörde das Ende der Benutzung seiner VKM mitteilen, wonach die zuständige nationale Behörde diese Information an die ERa weiterleitet. Daraufhin wird die VKM zurückgenommen, sobald der Halter nachgewiesen hat, dass die Kennzeichnung an allen betreffenden Fahrzeugen geändert wurde. Sie wird 10 Jahre lang nicht wieder vergeben, außer an den früheren Halter oder auf dessen Antrag hin an einen anderen Halter.
Eine VKM kann auf einen anderen Halter übertragen werden, der Rechtsnachfolger des bisherigen Halters ist. Eine VKM bleibt auch gültig, wenn der VKM-Inhaber seinen Namen so verändert, dass er keine Ähnlichkeit mehr mit der VKM hat.
Bei einer Änderung des Halters, die eine Änderung der VKM zur Folge hat, müssen die betreffenden Güterwagen innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Halteränderung im nationalen Einstellungsregister mit der neuen VKM versehen werden. Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen der am Fahrzeug angebrachten VKM und den im nationalen Einstellungsregister eingetragenen Daten hat die Eintragung im nationalen Einstellungsregister Vorrang.
Teil 2 - Kennzeichnung der Wagen mit ihrer Nummer und den entsprechenden Kennbuchstaben
1. Allgemeine Bestimmungen zur äusseren Kennzeichnung
Die zur Kennzeichnung verwendeten Großbuchstaben und Ziffern müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 80 mm aufweisen und in serifenlosen Schriftzeichen in Korrespondenzqualität ausgeführt sein. Eine geringere Zeichenhöhe ist nur dann zulässig, wenn die Kennzeichnung nur an den Längsträgern angebracht werden kann.
Die Kennzeichnung darf höchstens 2 Meter über Schienenoberkante angebracht werden.
2. Güterwagen
Die Kennzeichnung ist nach folgenden Vorgaben am Wagenkasten anzubringen:
23 | TEN | 31 | TEN | 33 | TEN | |||
80 | D-RFC | 80 | D-DB | 84 | NL-ACTS | |||
7369 | 553-4 | 0691 | 235-2 | 4796 | 100-8 | |||
Zcs | Tanoos | Slpss |
Bei Wagen, die keine Fläche aufweisen, die für diese Anordnung breit genug ist (was insbesondere bei Flachwagen der Fall sein kann), muss die Kennzeichnung wie folgt angebracht werden:
01 87 3320 644-7
TEN F-SNCF Ks
Wenn ein oder mehrere Buchstaben mit nationaler Bedeutung am Güterwagen angebracht sind, muss diese nationale Kennzeichnung hinter der internationalen Buchstabenkennzeichnung angebracht und wie folgt durch einen Trennstrich von ihr getrennt sein:
01 87 3320 644-7
TEN F-SNCF Ksxy
3. Personenwagen und beförderte Reisezugwagen
Die Nummer ist auf jeder Seitenwand des Fahrzeugs wie folgt anzubringen:
F-SNCF | 61 | 87 | 20 - 72 021 | - 7 |
B10 tu |
Die Kennzeichnung des Landes, in dem das Fahrzeug registriert ist, und die technischen Daten müssen direkt vor, hinter oder unter der europäischen Fahrzeugnummer angebracht sein.
Bei Personenwagen mit Führerraum muss die europäische Fahrzeugnummer auch im Führerraum angebracht sein.
4. Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Sonderfahrzeuge
Die europäische Fahrzeugnummer muss auf jeder Seitenwand des Triebfahrzeugs wie folgt angebracht sein:
92 10 1108 062-6
Die europäische Fahrzeugnummer muss auch in jedem Führerraum des Triebfahrzeugs angebracht sein.
Der Halter kann in Buchstaben, die größer sind als die Ziffern der europäischen Fahrzeugnummer, eine eigene Kennnummer anbringen (die im Allgemeinen aus einer Seriennummer und einer alphabetischen Ergänzung besteht), wenn er dies für den Betrieb als nützlich erachtet. Die Stelle, an der diese Kennnummer angebracht wird, bleibt dem Halter überlassen; es muss jedoch gewährleistet sein, dass die europäische Fahrzeugnummer stets leicht von der eigenen Kennnummer des Halters zu unterscheiden ist.
Teil 3 - Verbindliches Verfahren zum Bestimmen der Prüfziffer (12. Ziffer)
Die Prüfziffer ist wie folgt zu bestimmen:
Beispiele:
1 - | Grundnummer: | 3 | 3 | 8 | 4 | 4 | 7 | 9 | 6 | 1 | 0 | 0 |
Multiplikationsfaktor: | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | |
_______________________________________________________ | ||||||||||||
6 | 3 | 16 | 4 | 8 | 7 | 18 | 6 | 2 | 0 | 0 |
Summenbildung: 6 + 3 + 1 + 6 + 4 + 8 + 7 + 1 + 8 + 6 + 2 + 0 + 0 = 52
Die Einerstelle dieser Summe ist 2.
Demnach ist die Prüfziffer 8, worauf die Grundnummer zur Registriernummer 33 84 4796 100 - 8 vervollständigt wird.
2 - | Grundnummer: | 3 | 1 | 5 | 1 | 3 | 3 | 2 | 0 | 1 | 9 | 8 |
Multiplikationsfaktor: | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | |
________________________________________________________ | ||||||||||||
6 | 1 | 10 | 1 | 6 | 3 | 4 | 0 | 2 | 9 | 16 |
Summenbildung: 6 + 1 + 1 + 0 + 1 + 6 + 3 + 4 + 0 + 2 + 9 + 1 + 6 = 40
Die Einerstelle dieser Summe ist 0.
Demnach ist die Prüfziffer 0, worauf die Grundnummer zur Registriernummer 31 51 3320 198 - 0 vervollständigt wird.
Teil 4 - Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden
(3. und 4. Ziffer und Abkürzung)
Die Angaben zu Drittstaaten dienen allein Informationszwecken.
Staat | Buchstabencode1 | Zifferncode |
Albanien | AL | 41 |
Algerien | DZ | 92 |
Armenien | AM | 58 |
Österreich | A | 81 |
Aserbaidschan | AZ | 57 |
Belarus | BY | 21 |
Belgien | B | 88 |
Bosnien und Herzegowina | BIH | 49 |
Bulgarien | BG | 52 |
China | RC | 33 |
Kroatien | HR | 78 |
Kuba | CU1 | 40 |
Zypern | CY | |
Tschechische Republik | CZ | 54 |
Dänemark | DK | 86 |
Ägypten | ET | 90 |
Estland | EST | 26 |
Finnland | FIN | 10 |
Frankreich | F | 87 |
Georgien | GE | 28 |
Deutschland | D | 80 |
Griechenland | GR | 73 |
Ungarn | H | 55 |
Iran | IR | 96 |
Irak | IRQ1 | 99 |
Irland | IRL | 60 |
Israel | IL | 95 |
Italien | I | 83 |
Japan | J | 42 |
Kasachstan | KZ | 27 |
Kirgistan | KS | 59 |
Lettland | LV | 25 |
Libanon | RL | 98 |
Liechtenstein | FL | |
Litauen | LT | 24 |
Luxemburg | L | 82 |
Mazedonien | MK | 65 |
Malta | M | |
Moldau | MD1 | 23 |
Monaco | MC | |
Mongolei | MGL | 31 |
Montenegro | ME | 62 |
Marokko | MA | 93 |
Niederlande | NL | 84 |
Nordkorea | PRK1 | 30 |
Norwegen | N | 76 |
Polen | PL | 51 |
Portugal | P | 94 |
Rumänien | RO | 53 |
Russland | RUS | 20 |
Serbien | SRB | 72 |
Slowakei | SK | 56 |
Slowenien | SLO | 79 |
Republik Korea | ROK | 61 |
Spanien | E | 71 |
Schweden | SE | 74 |
Schweiz | CH | 85 |
Syrien | SYR | 97 |
Tadschikistan | TJ | 66 |
Tunesien | TN | 91 |
Türkei | TR | 75 |
Turkmenistan | TM | 67 |
Ukraine | UA | 22 |
Vereinigtes Königreich | GB | 70 |
Usbekistan | UZ | 29 |
Vietnam | VN1 | 32 |
____
1) Nach dem alphabetischen Codiersystem in Anhang 4 des Abkommens von 1949 und Artikel 45 Absatz 4 des Abkommens von 1968 zum Straßenverkehr.
Teil 5 - Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen Einsatz
"TEN": Fahrzeug, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
"PPV/PPW": Fahrzeug, das die Anforderungen des PPV/PPW- oder PGW-Abkommens erfüllt (innerhalb der OSJD-Staaten)
Anmerkungen:
Teil 6 - Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)
1. Ziffer | 2. Ziffer | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 2. Ziffer | 1. Ziffer | |
Spurweite | fest oder veränderlich | fest | veränderlich | fest | veränderlich | fest | veränderlich | fest | veränderlich | fest oder veränderlich | Spurweite | |||
TENa und/oder COTIFb und/oder PPV/PPW | 0 | mit Achsen | bleibt frei | TENa und/oder COTIF Güterwagen | bleibt freid | PPV/PPW Güterwagen (veränderliche Spurweite) | mit Achsen | 0 | ||||||
1 | mit Drehgestellen | mit Drehgestellen | 1 | |||||||||||
TENa und/oder COTIFb und/oder PPV/PPW | 2 | mit Achsen | TENa und/oder COTIF Güterwagen | PPV/PPW Güterwagen (feste Spurweite) | mit Achsen | 2 | ||||||||
3 | mit Drehgestellen | mit Drehgestellen | 3 | |||||||||||
Sonstige Güterwagen | 4 | mit Achsenc | Wagen für Instandhaltungszwecke | Sonstige Güterwagen | Wagen mit spezieller Nummerierung für die technischen Merkmale, die nicht innerhalb der EU in Betrieb genommen sind |
mit Achsen | 4 | |||||||
8 | mit Drehgestellenc | mit Drehgestellen | 8 | |||||||||||
Verkehr | Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | |||||||||||||
1. Ziffer | 2. Ziffer | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 2. Ziffer | 1. Ziffer |
_____
a) Wagen, die mit der Kennzeichnung "TEN" versehen werden dürfen, siehe Teil 5.
b) Einschließlich Wagen, die nach bestehenden Vorschriften die in dieser Tabelle festgelegten Ziffern tragen. COTIF: Fahrzeug entspricht den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahmen geltenden COTIF-Vorschriften.
c) Feste oder veränderliche Spurweite.
d) Ausnahme Güterwagen der Kategorie I (temperierte Güterwagen); nicht für neu in Betrieb genommene Fahrzeuge zu verwenden.
Teil 7 - Codes für Internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)
Inlandsverkehr | TENa und/oder COTIFb und/oder PPV/PPW | Inlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung | TENa und/oder COTIFb |
PPV/PPW | ||||||
2. Ziffer
1. Ziffer |
0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
5 | Fahrzeuge für Inlandsverkehr | Fahrzeuge mit fester Spurweite ohne Klimaanlage (einschließlich Autotransportwagen) | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) ohne Klimaanlage | bleibt frei | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1668) ohne Klimaanlage | Historische Fahrzeuge | bleibt freic | Fahrzeuge mit fester Spurweite | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch Drehgestellwechsel | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch verstellbare Achsen |
6 | Instandhaltungsfahrzeuge | Fahrzeuge mit fester Spurweite mit Klimaanlage |
Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) mit Klimaanlage | Instandhaltungsfahrzeuge | Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1668) mit Klimaanlage | Autotransportwagen | bleibt freic | |||
7 | Druckdichte Fahrzeuge mit Klimaanlage | bleibt frei | bleibt frei | Druckdichte Fahrzeuge mit fester Spurweite mit Klimaanlage | bleibt frei | Sonstige Fahrzeuge | bleibt frei | bleibt frei | bleibt frei | bleibt frei |
a) Einhaltung der anwendbaren TSI, siehe Anlage P Teil 5.
b) Einschließlich Fahrzeuge, die nach bestehenden Vorschriften die in dieser Tabelle festgelegten Ziffern tragen. COTIF: Fahrzeug entspricht den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahmen geltenden COTIF-Vorschriften. c) Ausnahme Reisezugwagen mit fester Spurweite (56) und veränderlicher Spurweite (66), die bereits in Betrieb genommen wurden; nicht für neue Fahrzeuge zu verwenden. |
Teil 8 - typen von Triebfahrzeugen und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung (1. und 2. Ziffer)
Die 1. Ziffer lautet "9".
Falls die 2. Ziffer den Triebfahrzeugtyp beschreiben soll, muss einer der nachfolgenden Codes gewählt werden:
Code | Allgemeiner Fahrzeugtyp |
0 | Unterschiedlich |
1 | Elektrische Lokomotive |
2 | Diesellokomotive |
3 | Elektrischer Triebzug (Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen] |
4 | Elektrischer Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen] |
5 | Diesel-Triebzug [Triebwagen oder Beiwagen] |
6 | Spezieller Beiwagen |
7 | Elektrische Rangierlok |
8 | Diesel-Rangierlok |
9 | Sonderfahrzeug |
Teil 9 - Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)
In dieser Anlage ist die Nummernkennzeichnung der technischen Hauptmerkmale des Wagens festgelegt. Sie ist auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu).veröffentlicht.
Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.
Teil 10 - Codes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)
Teil 10 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.
Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.
Teil 11 - Codes für die technischen Merkmale bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)
Teil 11 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.
Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.
Teil 12 - Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und Mehrteiligen Wagen)
Teil 12 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.
Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.
Teil 13 - Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen
Teil 13 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.
Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERa weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERa verwendet werden.
Teil 14 - Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge
gestrichen
Anlage Q |
Nicht verwendet
Anlage R |
Nicht verwendet
Anlage S |
Nicht verwendet
Bremsleistung | Anlage T |
A. Rolle des Infrastrukturbetreibers
Der Infrastrukturbetreiber informiert das Eisenbahnverkehrsunternehmen über die auf jeder Strecke erforderliche Bremsleistung und hat Angaben zu den Streckenmerkmalen zu machen. Der Infrastrukturbetreiber stellt sicher, dass der Einfluss der Streckenmerkmale und gleisseitige Sicherheitsreserven bei der erforderlichen Bremsleistung berücksichtigt werden.
Die erforderliche Bremsleistung ist grundsätzlich in Bremshundertstel anzugeben, sofern der Infrastrukturbetreiber und das Eisenbahnverkehrsunternehmen keine andere Einheit zur Angabe der Bremsleistung (z.B. gebremste Tonnen, Bremskräfte, Verzögerungswerte, Verzögerungsprofile) vereinbart haben.
Für Triebwagen und feste Zugzusammensetzungen soll der Infrastrukturbetreiber die Bremsleistungsanforderungen auf Wunsch des Eisenbahnverkehrsunternehmens als Verzögerungswerte angeben.
B. Rolle des Eisenbahnverkehrsunternehmens
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen stellt sicher, dass jeder Zug die vom Infrastrukturbetreiber geforderte Bremsleistung erfüllt oder übererfüllt. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen berechnet die Bremsleistung eines Zuges daher unter Berücksichtigung der Zugzusammensetzung.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss die Bremsleistung des Fahrzeugs oder der Zugeinheit, die bei Inbetriebnahme festgelegt wurde, berücksichtigen. Rollmaterialbezogenen Sicherheitsreserven wie Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Bremsen ist Rechnung zu tragen. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss auch die Angaben zu Streckenmerkmalen berücksichtigen, die das Zugverhalten beeinflussen, wenn die Bremsleistung für das Anhalten und Sichern des Zugs angewendet wird.
Die Bremsleistung, die sich aus der Überprüfung des tatsächlich verkehrenden Zuges (wie Zugzusammensetzung, Bremsenverfügbarkeit, Bremseinstellungen) ergibt, wird als Ausgangswert für anschließend auf den Zug angewandte Betriebsvorschriften zugrunde gelegt.
C. Nichterreichen der Bremsleistung
Der Infrastrukturbetreiber hat Vorschriften aufzustellen, die anzuwenden sind, wenn ein Zug die erforderliche Bremsleistung nicht erreicht, und diese Vorschriften den Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Erreicht ein Zug die für die zu befahrenden Strecken erforderliche Bremsleistung nicht, muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen sich daraus ergebende Beschränkungen, z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, einhalten.
Liste der offenen Punkte | Anlage U |
Anlage B (Siehe Punkt 4.4 dieser TSI)
Andere Vorschriften, die einen kohärenten Betrieb ermöglichen
Punkt 4.2.2.1.3.3
Güterzüge, die keine Grenze zwischen Mitgliedstaaten überschreiten
Anlage V |
Nicht verwendet
Glossar | Anlage W |
Die Definitionen in diesem Glossar beziehen sich auf die Verwendung der Bezeichnungen in dieser TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung im konventionellen Eisenbahnsystem
Bezeichnung | Definition |
Unfall | Definition nach Artikel 3 der Richtlinie 2004/49/EG . |
Zulassung von Zugfahrten | Ausführung von Bedienungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten zur sicheren Durchführung des Zugverkehrs in Stellwerken, in Kontrollräumen für Bahnstromversorgung und in Betriebsleitstellen, die die Erlaubnis für Zugfahrten erteilen. Dazu gehört nicht das Personal von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die für die Verwaltung der Ressourcen wie Zugpersonal und Fahrzeuge verantwortlich sind. |
Kompetenz | Die erforderliche Qualifikation und Erfahrung zur sicheren und zuverlässigen Durchführung der Aufgaben. Die Erfahrung kann im Rahmen der Ausbildung erworben werden. |
Gefährliche Güter | Gemäß der Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland |
Gestörter Betrieb | Betrieb bei ungeplanten Ereignissen, die einen normalen Zugbetrieb verhindern. |
Abfertigung | Siehe Abfahrbereitschaft |
Triebfahrzeugführer | Definition nach Artikel 3 der Richtlinie 2007/59/EG . |
Außergewöhnliche Ladung | Ladung (z.B. Container, Wechselbehälter o. Ä.) auf einem Schienenfahrzeug, dessen Größe und/oder Achslast eine Sondergenehmigung für die Fahrt und/oder besondere Fahrbedingungen auf der Strecke oder auf einem Teil davon erfordert. |
Arbeitsmedizinische Anforderungen | Im Rahmen dieser TSI bezieht sich dies nur auf die medizinischen und psychologischen Anforderungen hinsichtlich des Betriebs der jeweiligen Elemente des Teilsystems. |
Heißläufer | Achslager, dessen Temperatur die zulässige Betriebstemperatur überschreitet. |
gefährliche Unregelmäßigkeit | Definition nach Artikel 3 der Richtlinie 2004/49/EG . |
Zuglänge | Länge aller Fahrzeuge über Puffer einschließlich der Triebfahrzeuge |
Betriebssprache | Sprache bzw. Sprachen, die von einem Infrastrukturbetreiber für die Vermittlung von betriebs- oder sicherheitsrelevanten Meldungen zwischen dem Personal des Infrastrukturbetreibers und Eisenbahnverkehrsunternehmen verwendet wird und in seinen Netzzugangsbedingungen veröffentlicht ist. |
Reisender | Person (jedoch kein Beschäftigter mit speziellen Aufgaben im Zug), die im Zug fährt bzw. sich vor und nach einer Zugfahrt auf dem Eisenbahngelände aufhält. |
Leistungsüberwachung | Systematische Beobachtung und Aufzeichnung/Dokumentation zur Leistung des Zugbetriebs und der Infrastruktur mit dem Ziel, die Leistung beider zu verbessern. |
Qualifikation | Die physische und psychologische Eignung für die Aufgaben in Verbindung mit den erforderlichen Kenntnissen. |
Echtzeit | Möglichkeit, Informationen zu bestimmten Ereignissen bei einer Zugfahrt (Ankunft, Durchfahrt, Abfahrt in einem Bahnhof) zu demselben Zeitpunkt zu verarbeiten / auszutauschen, an dem sie eintreten. |
Meldepunkt | Punkt auf dem Fahrplan, an dem ein Bericht über die Ankunft, Durchfahrt, Abfahrt der Züge verlangt wird. |
Streckenabschnitt | Spezieller Abschnitt bzw. spezielle Abschnitte einer Strecke |
Sicherheitsrelevante Tätigkeit | Tätigkeit des Personals, die mit der Steuerung oder Bewegung eines Fahrzeugs verbunden ist oder bei der streckenseitigen Regelung von Fahrten, durch die die Gesundheit und Sicherheit von Personen beeinträchtigt werden kann. |
Personal | Beschäftigte eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder eines Infrastrukturbetreibers bzw. deren Unterauftragnehmer, die Aufgaben nach dieser TSI erfüllen. |
Haltepunkt | Im Fahrplan eines Zugs festgelegter Punkt, an dem dieser gewöhnlich anhält, um bestimmte Tätigkeiten zu ermöglichen, z.B. Ein-, Um- und Aussteigen von Reisenden. |
Fahrplan | Dokument oder System mit Einzelangaben zu Fahrten von Zügen auf Fahrplantrassen. |
Fahrzeitmesspunkt | Ein festgelegter Ort auf der fahrplanmäßigen Zugstrecke, an dem ein bestimmter Zeitpunkt erfasst wird. Dabei kann es sich um die Ankunfts- oder Abfahrtszeit oder, falls der Zug an dem Ort gemäß Fahrplan nicht hält, die Durchfahrtzeit handeln. |
Triebfahrzeug | Fahrzeug, das allein fahren kann und andere Fahrzeuge ziehen kann, die mit ihm gekuppelt sind. |
Zug | Ein oder mehrere Triebfahrzeuge mit oder ohne angekuppelte Eisenbahnfahrzeuge unter Verfügbarkeit von Zugdaten im Verkehr zwischen zwei oder mehr festgelegten Punkten. |
Abfahrbereitschaft | Mitteilung an den Triebfahrzeugführer, dass alle Bahnhofs- oder Betriebswerktätigkeiten beendet sind und - soweit das verantwortliche Personal betroffen ist - die Zugfahrt zugelassen ist. |
Zugpersonal | Mitglieder des Bordpersonals eines Zuges, die nachweislich qualifiziert sind und von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu eingesetzt werden, spezifische, genau festgelegte sicherheitsrelevante Aufgaben im Zug zu erfüllen, zum Beispiel der Triebfahrzeugführer oder Schaffner. |
Zugvorbereitung | Tätigkeiten, mit denen ein Zug für den sicheren Betriebseinsatz vorbereitet wird, so dass die Zugausrüstung einwandfrei funktioniert und die Zusammensetzung des Zugs seiner Fahrplantrasse entspricht. Die Zugvorbereitung beinhaltet auch technische Inspektionen vor der Abfahrt. |
Abkürzung | Erläuterung |
AC | Wechselstrom |
CCS | Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung (Command, Control, Signalling) |
CEN | Europäisches Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation) |
COTIF | Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires) |
CR | Konventionelles Eisenbahnsystem (Conventional Rail) |
dB | Dezibel |
DC | Gleichstrom |
DMI | Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine (Driver Machine Interface) |
EG | Europäische Gemeinschaft |
EKG | Elektrokardiogramm |
EIRENE | Europäisches integriertes Eisenbahn-Funknetzwerk (European Integrated Railway Radio Enhanced Network) |
EN | Europäische Norm |
ENE | Energie |
ERA | Europäische Eisenbahnagentur |
ERTMS | Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System) |
ETCS | Europäisches Zugsteuerungssystem |
EU | Europäische Union |
FRS | Spezifikation für funktionale Anforderungen (Functional Requirement Specification) |
GSM-R | Digitale Mobilfunk-Kommunikation für Eisenbahnen |
HABD | Heißläuferortungsanlage (Hot Axle Box Detector) |
Hz | Hertz |
IM | Infrastrukturbetreiber (Infrastructure Manager) |
INF | Infrastruktur |
OPE | Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (Operation and Traffic Management) |
OSJD | Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen |
PPV/PPW | Russische Abkürzung für "Prawila Polsowanija Wagonami w meschdunarodnom soobschtschenij" = Vorschriften für den Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen im internationalen Verkehr |
RST | Fahrzeuge (Rolling Stock) |
RU | Eisenbahnverkehrsunternehmen (Railway Undertaking) |
SMS | Sicherheitsmanagementsystem |
SPAD | Überfahrenes Haltesignal (Signal Passed at Danger) |
SRS | Spezifikation der Systemanforderungen (System Requirement Specification) |
TAF | Telematikanwendungen im Güterverkehr (Telematic Applications for Freight) |
TEN | Transeuropäisches Netz |
TSI | Technische Spezifikation für die Interoperabilität |
UIC | Internationaler Eisenbahnverband (Union Internationale des Chemins de fer) |
VKM | Fahrzeughalterkennzeichnung (Vehicle Keeper Marking) |
____
1) ABl. Nr. L 260 vom 30.09.2008 S. 13.
2) Bei Triebfahrzeugen muss die Nummer in einem gegebenen Land eindeutig sein und 6 Stellen umfassen.
3) Bei Sonderfahrzeugen muss in einem gegebenen Land die Nummer aus der ersten Ziffer und den 5 letzten Ziffern der technischen Merkmale sowie der Seriennummer einmalig sein.
4) Der Halter eines Fahrzeugs ist entweder dessen Eigentümer oder er kann rüber das Fahrzeug verfügen und nutzt es dauernd wirtschaftlich als Transportmittel, wozu er im Fahrzeugregister eingetragen ist.
5) Für NMBS/SNCB kann der eingekreiste Buchstabe B weiter verwendet werden.
6) Diakritische Zeichen sind Akzente u. Ä. wie bei den Buchstaben À, Ç, Ö, Z, Å usw. Besondere Buchstaben wie Ø und Æ sind als einzelne Buchstaben auszuführen, bei der Prüfung auf Eindeutigkeit wird wie O und wie a behandelt.
7) Bei Sonderfahrzeugen muss in einem gegebenen Land die Nummer aus der ersten Ziffer und den 5 letzten Ziffern der technischen Merkmale sowie der Seriennummer einmalig sein.
8) ABl. Nr. L 305 vom 23.11.2007 S. 30.
9) Für NMBS/SNCB kann der eingekreiste Buchstabe B weiter verwendet werden.
10) Diakritische Zeichen sind Akzente u. Ä. wie bei den Buchstaben À, Ç, Ö, Z, Å usw. Besondere Buchstaben wie Ø und Æ sind als einzelne Buchstaben auszuführen, bei der Prüfung auf Eindeutigkeit wird wie O und wie a behandelt.
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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