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Kapitel IV 11
Alternative Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Eine solche Kennzeichnung ist jedoch nicht erforderlich für folgendes in Abschnitt 2 genannte Material:
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats stellt die Ergebnisse amtlicher Kontrollen der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats auf deren Ersuchen zur Verfügung, wenn in diesem Mitgliedstaat eine alternative Methode erstmals angewandt wird, um die Einführung der neuen alternativen Methode zu erleichtern.
Abschnitt 2 15 20
Verarbeitungsstandards
A. Alkalische Hydrolyse
1. AusgangsmaterialFür dieses Verfahren können tierische Nebenprodukte aller Kategorien verwendet werden.
2. Verarbeitungsmethode
Die alkalische Hydrolyse ist gemäß den folgenden Verarbeitungsstandards durchzuführen:
- Eine Natriumhydroxid- (NaOH) oder eine Kaliumhydroxid- (KOH) -Lösung (oder eine Kombination aus diesen) ist in einer Menge zu verwenden, die ein angenähertes molares Äquivalent zu Gewicht, Art und Zusammensetzung der zu vergärenden tierischen Nebenprodukte gewährleistet.
Bei hohem Fettgehalt der tierischen Nebenprodukte, der die base neutralisiert, ist die zugesetzte base anzupassen, so dass das genannte molare Äquivalent erreicht wird.
Die tierischen Nebenprodukte sind in einen Behälter aus legiertem Stahl zu geben. Die abgemessene Menge Alkali ist entweder in fester Form oder als Lösung gemäß Buchstabe a zuzugeben.
Der Behälter ist zu schließen und die tierischen Nebenprodukte und die Alkalimischung sind auf eine Kern-temperatur von mindestens 150 °C bei einem (absoluten) Druck von mindestens 4 bar zu erhitzen, und diese Temperatur ist mindestens zu halten:
Die Verarbeitung hat im Chargenbetrieb zu erfolgen und das Material im Behälter ist zur Förderung des Vergärungsprozesses ständig zu mischen, bis die Gewebe aufgelöst sowie Knochen und Zähne aufgeweicht sind; und
die tierischen Nebenprodukte sind in einer Weise zu behandeln, dass die Anforderungen an Zeit, Temperatur und Druck gleichzeitig erfüllt sind.
B. Thermo-Druck-Hydrolyse
1. AusgangsmaterialFür dieses Verfahren kann Material der Kategorien 2 und 3 verwendet werden.
2. Verarbeitungsmethode Die Thermo-Druck-Hydrolyse ist gemäß den folgenden Verarbeitungsstandards durchzuführen:
- Die tierischen Nebenprodukte sind auf eine Kerntemperatur von mindestens 180 °C zu erhitzen und diese Temperatur ist mindestens 40 min ununterbrochen bei einem (absoluten) Druck von mindestens 12 bar zu halten, und zwar durch indirekte Bedampfung des biolytischen Reaktors;
- der Vorgang ist in einer Füllung durchzuführen, und das Material in dem Behälter ist ständig zu mischen; und
- die tierischen Nebenprodukte sind in einer Weise zu behandeln, dass die Anforderungen an Zeit, Temperatur und Druck gleichzeitig erfüllt sind.
C. Hochdruck-Hydrolyse-Biogas-Verfahren
1. AusgangsmaterialFür dieses Verfahren können tierische Nebenprodukte aller Kategorien verwendet werden.
2. Verarbeitungsmethode
Das Hochdruck-Hydrolyse-Biogas-Verfahren ist gemäß den folgenden Verarbeitungsstandards durchzuführen:
- Die tierischen Nebenprodukte sind zunächst nach der Verarbeitungsmethode 1 (Drucksterilisation) gemäß Kapitel III in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb zu verarbeiten;
- nach der Verarbeitung gemäß Buchstabe a ist das entfettete Material bei einer Temperatur von mindestens 220 °C mindestens 20 min bei einem (absoluten) Druck von mindestens 25 bar zu behandeln, in zwei Stufen zu erhitzen, zuerst durch direkte Dampfzuführung, danach indirekt in einem Koaxial-Wärmetauscher;
- der Vorgang ist in einer Füllung oder in einem kontinuierlichen System durchzuführen, und das Material ist ständig zu mischen;
- die tierischen Nebenprodukte sind so zu behandeln, dass die Anforderungen an Zeit, Temperatur und Druck gleichzeitig erfüllt sind;
- das entstandene Material ist dann mit Wasser zu mischen und in einem Biogasreaktor unter anaeroben Bedingungen zu fermentieren (Biogasumwandlung);
(Stand: 27.11.2023)
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