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Regelwerk, EU 2009, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 191 vom 23.07.2009 S. 35;
VO (EU) 622/2012 - ABl. Nr. L 180 vom 12.07.2012 S. 4;
VO (EU) 2016/2282 - ABl. Nr. L 346 vom 20.12.2016 S. 51 Inkrafttreten

A;
VO (EU) 2019/1781 - ABl. L 272 vom 25.10.2019 S. 74 Inkrafttreten Geltungsbeginn)



Normenübersicht / Normen

Hinweis: Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie 2005/32/EG legt die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") energiebetriebener Produkte fest, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkung und ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen.

(2) Gemäß Artikel 16 Absatz 2 erster Spiegelstrich der Richtlinie 2005/32/EG erlässt die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der in Artikel 15 Absatz 2 festgelegten Kriterien und nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums gegebenenfalls eine Durchführungsmaßnahme für Aggregate in elektrischen Antriebssystemen und in Heizanlagen wie Umwälzpumpen.

(3) Die Kommission hat in einer Vorstudie die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte der üblicher weise in Gebäuden verwendeten Umwälzpumpen unter suchen lassen. Die Ergebnisse der gemeinsam mit Interessengruppen und interessierten Kreisen aus der Gemeinschaft und aus Drittländern konzipierten Studie wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

(4) Umwälzpumpen verbrauchen einen erheblichen Teil der für die Gebäudeheizung benötigten Energie. Zudem arbeiten die meisten gängigen Umwälzpumpen kontinuierlich und unabhängig vom tatsächlichen Wärmebedarf. Sie gehören deshalb zu den Produkten, für die vorrangig Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden sollten.

(5) Der für die Zwecke dieser Verordnung als erheblich an gesehene Umweltaspekt von Umwälzpumpen ist der Stromverbrauch im Betrieb.

(6) Der Vorstudie zufolge werden jährlich ca. 14 Millionen Umwälzpumpen in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht. Ihre hauptsächliche Umweltauswirkung rührt in allen Phasen ihres Lebenszyklus von ihrem Stromverbrauch im Betrieb her. Der EU-weite jährliche Stromverbrauch der von dieser Verordnung erfassten Produkte betrug im Jahr 2005 50 TWh, was einem CO2-Ausstoß von 23 Mio. t entspricht. Der Verbrauch soll Vorhersagen zufolge bis auf 55 TWh im Jahr 2020 steigen, falls keine spezifischen Maßnahmen getroffen werden. Durch die Vorstudie ist belegt, dass ihr Stromverbrauch deutlich gesenkt werden kann.

(7) Aus der Vorstudie ist zu ersehen, dass Anforderungen zu anderen in Anhang I Teil 1 der Richtlinie 2005/32/EG aufgeführten Umweltaspekten nicht erforderlich sind, da der Energieverbrauch im Betrieb der bei weitem bedeutendste Umweltaspekt von Umwälzpumpen ist.

(8) Die Energieeffizienz von Umwälzpumpen sollte durch Anwendung herstellerneutraler und kostengünstiger technischer Lösungen verbessert werden, die geeignet sind, die Anschaffungs- und Betriebskosten solcher Geräte zu senken.

(9) Mit den Ökodesign-Anforderungen sollten gemeinschaftsweit einheitliche Grenzwerte für den Stromverbrauch von Umwälzpumpen festgelegt werden, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und die Umweltverträglichkeit dieser Geräte zu verbessern.

(10) Um die Wiederverwendung und das Recycling von Umwälzpumpen zu fördern, sollten die Hersteller Information für Zusammenbau und Zerlegung der Umwälzpumpen zur Verfügung stellen.

(11) Die Ökodesign-Anforderungen sollten die Funktion von Umwälzpumpen nicht beeinträchtigen und keine Nach teile für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt mit sich bringen. Insbesondere sollte der Nutzen einer Verringerung des Stromverbrauchs im Betrieb etwaige zusätzliche Umweltauswirkungen bei der Produktion überwiegen.

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(Stand: 08.11.2019)

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