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Regelwerk, EU 2019, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 272 vom 25.10.2019 S. 74 A;
VO (EU) 2021/341 - ABl. L 68 vom 26.02.2021 S. 108 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2023/3 - ABl. L 2 vom 04.01.2023 S. 1 Inkrafttreten)



Nachfolgeregelung -Ersetzt zum 01.07.2021 VO (EG) 640/2009

Normenübersicht // Normen zur VO (EG) 640/2009

Ergänzende Informationen
Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"

Die Europäische Kommission -

gestützt auf Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (im Folgenden "Ökodesign") energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die in der Union ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen.

(2) Die Mitteilung COM(2016) 773 der Kommission 2 mit dem gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG erstellten Ökodesign-Arbeitsprogramm enthält die Prioritäten für die Arbeit in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung im Zeitraum 2016-2019. Das Ökodesign-Arbeitsprogramm führt die energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen auf, die bei der Durchführung von Vorstudien und der anschließenden Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen vorrangig behandelt werden sollen, und sieht eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission 3 vor.

(3) Die Maßnahmen des Arbeitsprogramms könnten Schätzungen zufolge im Jahr 2030 insgesamt zu jährlichen Endenergieeinsparungen von mehr als 260 TWh führen, was im Jahr 2030 einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um rund 100 Mio. Tonnen jährlich entspricht. Zu den im Arbeitsprogramm genannten Produktgruppen gehören auch Elektromotoren, deren jährlicher Endenergieverbrauch bis 2030 um schätzungsweise 10 TWh verringert werden könnte.

(4) Die Kommission hat in der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren festgelegt und sieht darin auch eine Überprüfung der Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts bei Motoren und Steuerungen vor.

(5) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 hat die Kommission die Verordnung überprüft und dabei die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Elektromotoren und Drehzahlregelungen analysiert. Die Überprüfung wurde in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern und anderen Beteiligten aus der Union und Drittländern durchgeführt. Ihre Ergebnisse wurden veröffentlicht und dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Konsultationsforum vorgelegt.

(6) Wie die Überprüfung ergab, verbrauchen mit Elektromotoren betriebene Systeme etwa die Hälfte der in der Union erzeugten elektrischen Energie. Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2015 in Elektromotoren 1.425 TWh elektrische Energie in mechanische Energie und Wärme umgewandelt, was Emissionen von 560 Mio. t CO2-Äquivalent entspricht. Dieser Wert dürfte bis 2020 auf ca. 1.470 TWh und bis 2030 auf ca. 1.500 TWh steigen.

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(Stand: 06.01.2023)

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