VO (EG) 245/2009
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Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ökodesign-Anforderungen
Artikel 4 Konformitätsbewertung
Artikel 5 Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
Artikel 6 Unverbindliche Referenzwerte
Artikel 7 Aufhebung
Artikel 8 Überprüfung
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang I Ausnahmen
Anhang II Erfasste technische Parameter und Begriffsbestimmungen für die Anhänge I und III bis VII
1. Technische parameter für Ökodesign-Anforderungen
2. Technische Parameter für unverbindliche Referenzwerte
Anhang III Ökodesign-Anforderungen an Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen sowie an Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb
1. Anforderungen an Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät und an Hochdruckentladungslampen
1.1. Anforderungen an den Lampenwirkungsgrad
A. Anforderungen der ersten Stufe
Tabelle 1 : Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute von T8- und T5-Lampen
Tabelle 2 : Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute von Einsockel-Leuchtstofflampen, betrieben nur mit elektronischem Vorschaltgerät
Tabelle 3 : Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute von Einsockel-Leuchtstofflampen, betrieben nur mit elektronischem Vorschaltgerät
Tabelle 4 : Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute von Einsockel-Leuchtstofflampen quadratischer Form oder (sehr) hoher Lichtleistung
Tabelle 5 : Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute kreisförmiger T9- und T5-Lampen
Tabelle 6 : Abzugs-Prozentsätze zur den Bemessungswerten für die Mindestlichtausbeute von Leuchtstofflampen mit hoher Farbtemperatur und/oder hoher Farbwiedergabe und/oder zweiter Lampenhülle und/oder langer Lebensdauer
B. Anforderungen der zweiten Stufe
Tabelle 7 : Tabelle 7 Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute von Hochdruck-Natriumdampflampen mit Ra > 60
Tabelle 8 : Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute von Metallhalogenidlampen mit Ra d 80 und von Hochdruck-Natriumdampflampen mit Ra > 60
Tabelle 9 : Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute sonstiger Hochdruckentladungslampen
C. Anforderungen der dritten Stufe
Tabelle 10 : Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute von Metallhalogenidlampen - 3. Stufe
1.2. Leistungsanforderungen an Lampen
A. Anforderungen der ersten Stufe
B. Anforderungen der zweiten Stufe
Tabelle 11 : Lampenlichtstromerhaltwerte für Einsockel- und Zweisockel-Leuchtstofflampen - 2. Stufe
Tabelle 11a Abzugs-Prozentsätze für die Anforderungen an den Lampenlichtstromerhalt von Leuchtstofflampen
Tabelle 12 : Lampenüberlebensfaktoren für Einsockel- und Zweisockel-Leuchtstofflampen - 2. Stufe
Tabelle 13 : Werte für den Lampenlichtstromerhalt und den Lampenüberlebensfaktor von Hochdruck-Natriumdampflampen - 2. Stufe
C. Anforderungen der dritten Stufe
Tabelle 14 : Werte für den Lampenlichtstromerhalt und den Lampenüberlebensfaktor von Metallhalogenidlampen - 3. Stufe
1.3. Anforderungen an die Produktinformationen zu Lampen
2. Anforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät und an Vorschaltgeräte für Hochdruckentladungslampen
2.1. Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte
A. Anforderungen der ersten Stufe Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung gilt:
B. Anforderungen der zweiten Stufe Drei Jahre nach Inkrafttreten der Durchführungsmaßnahme gilt:
Tabelle 15 : Mindestwirkungsgrad von Vorschaltgeräten für Hochdruckentladungslampen - 2. Stufe
C. Anforderungen der dritten Stufe
Tabelle 16 : Mindestwirkungsgrad von Vorschaltgeräten für Hochdruckentladungslampen - 3. Stufe
2.2. Anforderungen an die Produktinformationen zu Vorschaltgeräten
A. Anforderungen der ersten Stufe
Tabelle 17 : Anforderungen an steuerungsunfähige Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen in Bezug auf den Energieeffizienzindex
Tabelle 18 : Anforderungen an nicht in Tabelle 17 aufgeführte steuerungsunfähige Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen in Bezug auf den Energieeffizienzindex
Tabelle 19 : Anforderungen an steuerungsfähige Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen in Bezug auf den Energieeffizienzindex
B. Anforderungen der zweiten Stufe
3. Anforderungen an Leuchten für Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät und an Leuchten für Hochdruckentladungslampen
3.1. Energieeffizienzanforderungen an Leuchten
A. Anforderungen der ersten Stufe
B. Anforderungen der zweiten Stufe Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung gilt:
C. Anforderungen der dritten Stufe Acht Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung gilt:
3.2. Anforderungen an die Produktinformationen zu Leuchten
A. Anforderungen der ersten Stufe
Anhang IV Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
Anhang V Unverbindliche Referenzwerte für Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen
(zu Informationszwecken)
Tabelle 20 : Unverbindliche Bemessungswerte für Wirkungsgrad und Leistung von Metallhalogenidlampen (Referenzniveau)
Tabelle 21 : Unverbindliche Bemessungswerte für Wirkungsgrad und Leistung von Natriumdampf-Hochdrucklampen (Referenzniveau)
2. Quecksilbergehalt der Lampen
3. Leistung des Vorschaltgeräts
4. Produktinformationen zu den Leuchten
Anhang VI Unverbindliche Referenzwerte für Produkte zur Bürobeleuchtung
(zu Informationszwecken)
1. Referenzwerte für Lampen
1.1. Leistung der Lampen
Tabelle 22 : Unverbindliche Werte für LLMF und LSF von Lampen zur Bürobeleuchtung (Referenzniveau)
1.2. Produktinformationen zu den Lampen
2. Referenzwerte für Lichtquellensteuergeräte
2.1. Leistung der Lichtquellensteuergeräte
2.2. Produktinformationen zu den Lichtquellensteuergeräten
3. Referenzwerte für Leuchten
3.1. Leistung der Leuchten
3.2. Produktinformationen zu den Leuchten
Tabelle 23 : Unverbindliche Werte für den Leuchtenlichtstromerhalt (Referenzniveau)
Anhang VII Unverbindliche Referenzwerte für Produkte zur Straßenbeleuchtung
(zu Informationszwecken)
1. Referenzwerte für Lampen
1.1. Leistung der Lampen
Tabelle 24 : Unverbindliche Werte für LLMF und LSF von Lampen zur Straßenbeleuchtung (Referenzniveau)
1.2. Produktinformationen zu den Lampen
2. Referenzwerte für Lichtquellensteuergeräte
2.1. Leistung der Lichtquellensteuergeräte
2.2. Produktinformationen zu den Lichtquellensteuergeräten
3. Referenzwerte für Leuchten
3.1. Leistung der Leuchten
Tabelle 25 : Unverbindliche Höchstwerte für den in den oberen Halbraum abgestrahlten Lichtanteil (Upward Light Output Ratio, ULOR) nach Straßen-Beleuchtungsklassen für Leuchten zur Straßenbeleuchtung (Referenzniveau)
3.2. Produktinformationen zu den Leuchten