VO (EG) 1333/2008
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Gemeinschaftslisten der Zugelassenen Zusatzstoffe
Artikel 4 Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe
Artikel 5 Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Lebensmittelzusatzstoffen und/oder Lebensmitteln
Artikel 6 Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in die Gemeinschaftsliste und für die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe
Artikel 7 Besondere Bedingungen für Süßungsmittel
Artikel 8 Besondere Bedingungen für Farbstoffe
Artikel 9 Einteilung der Lebensmittelzusatzstoffe nach Funktionsklassen
Artikel 10 Inhalt der Gemeinschaftslisten von Lebensmittelzusatzstoffen
Artikel 11 Festlegung der Verwendungsmengen
Artikel 12 Änderungen im Produktionsprozess oder in Ausgangsstoffen für einen Lebensmittelzusatzstoff, der bereits in der Gemeinschaftsliste aufgeführt ist
Artikel 13 Lebensmittelzusatzstoffe, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen
Artikel 14 Spezifikationen von Lebensmittelzusatzstoffen
Kapitel III
Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln
Artikel 15 Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln
Artikel 16 Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Säuglings- und Kleinkindernahrung
Artikel 17 Verwendung von Farbstoffen zur Kennzeichnung
Artikel 18 Migrationsgrundsatz
Artikel 19 Auslegungsentscheidungen
Artikel 20 Traditionelle Lebensmittel
Kapitel IV
Kennzeichnung
Artikel 21 Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 22 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 23 Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 24 Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die bestimmte Lebensmittelfarbstoffe enthalten
Artikel 25 Sonstige Kennzeichnungsanforderungen
Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung
Artikel 26 Informationspflichten
Artikel 27 Überwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen
Artikel 28 Ausschuss
Artikel 29 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 30 Erstellung der Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe
Artikel 31 Übergangsbestimmungen
Artikel 32 Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe
Artikel 33 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 34 Übergangsbestimmungen
Artikel 35 Inkrafttreten
Anhang I Funktionsklassen von Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmittelzusatzstoffen und -enzymen
Anhang II EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung
1. Einleitung
2. Allgemeine Bestimmungen über die aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe und die Verwendungsbedingungen
Tabelle 1: Lebensmittel, in denen nach dem Migrationsgrundsatz nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Zusatzstoffe nicht zugelassen werden dürfen
Tabelle 2: Lebensmittel, in denen nach dem Migrationsgrundsatz nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Farbstoffe nicht zugelassen werden dürfen
Tabelle 3 Farbstoffe, die in Form von Lacken verwendet werden dürfen
Teil B
Liste aller Zusatzstoffe
1. Farbstoffe
2. Süßungsmittel
3. Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel
Teil C
Festlegung von Zusatzstoffgruppen
1. Gruppe I
2. Gruppe II: Lebensmittelfarbstoffe ohne Höchstmengenbeschränkung
3. Gruppe III: Lebensmittelfarbstoffe mit kombinierter Höchstmengenbeschränkung
4. Gruppe IV: Polyole
5. Andere Zusatzstoffe, die kombiniert reguliert werden können
a) E 200-E 202: Sorbinsäure - Kaliumsorbat (SA)
b) E 210-E 213: Benzoesäure - Benzoate (BA)
c) E 200-E 213: Sorbinsäure - Sorbate; Benzoesäure - Benzoate (Sa + BA)
d) E 200-E 219: Sorbinsäure - Sorbate; Benzoesäure - Benzoate; p-Hydroxybenzoate (Sa + Ba + PHB)
e) E 200-E 202; E 214-E 219: Sorbinsäure - Kaliumsorbat; p-Hydroxybenzoate (Sa + PHB)
f) E 214-E 219: p-Hydroxybenzoate (PHB)
g) E 220-E 228: Schwefeldioxid - Sulfite
h) E 249-E 250: Nitrite
i) E 251-E 252: Nitrate
j) E 280-E 283: Propionsäure - Propionate
k) E 310-E 320: Propylgallat, TBHQ und BHA
k.2) E 334-337 und E 354: Weinsäure - Tartrate
l) E 338-E 341, E 343 und E 450-E 452: Phosphorsäure - Phosphate - Di-, Tri- und Polyphosphate
m) E 355-E 357: Adipinsäure - Adipate
n) E 432-E 436: Polysorbate
o) E 473-E 474: Zuckerester von Speisefettsäuren, Zuckerglyceride
p) E 481-E 482: Salze der Stearoylmilchsäure
q) E 491- E 495: Sorbitester
r) E 520-E 523: Aluminiumsulfate
s) (s.1.) E 551 - E 559: Siliciumdioxid - Silicate *
( s.2.) E 551 - E 553: Siliciumdioxid - Silicate **
t) E 620-E 625: Glutaminsäure - Glutamate
u) E 626-E 635: Ribonucleotide
v) E 960a - 960c Steviolglycoside
Teil D
Lebensmittelkategorien
0. Alle Lebensmittelkategorien
1. Milchprodukte und Analoge
2. Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
3. Speiseeis
4. Obst und Gemüse
5. Süßwaren
6. Getreide und Getreideprodukte
7. Backwaren
8. Fleisch
9. Fisch und Fischereiprodukte
10. Eier und Eiprodukte
11. Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
12. Salz, Gewürze, Suppen, Sogen, Salate und Eiweißprodukte
13. Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Richtlinie 2009/39/EG
14. Getränke
15. Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
16. Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4
17. Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder
18. Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung
Teil E
Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe und Verwendungsbedingungen nach Lebensmittelkategorie
0. Lebensmittelzusatzstoffe, die in allen Lebensmittelkategorien außer Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassen sind, soweit nicht anderweitig ausdrücklich vorgesehen
01 Milchprodukte und Analoge
01.1 Nicht aromatisierte, pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch
01.2 Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, einschließlich natürlicher nicht aromatisierter Buttermilch (ausgenommen sterilisierte Buttermilch), nicht wärmebehandelt nach der Fermentation
01.3 Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, wärmebehandelt nach der Fermentation
01.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt
01.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG
01.6 Sahne und Sahnepulver
01.6.1 Nicht aromatisierte pasteurisierte Sahne (ausgenommen fettreduzierte Sahne)
01.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 %
01.6.3 Sonstige Sahneprodukte
01.7 Käse und Käseprodukte
01.7.1 Ungereifter Käse, ausgenommen Produkte der Kategorie 16
01.7.2 Gereifter Käse
01.7.3 Essbare Käserinde
01.7.4 Molkenkäse
01.7.5 Schmelzkäse
01.7.6 Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)
01.8 Milchprodukt-Analoge, auch Getränkeweißer
01.9 Nährkaseinate
02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
02.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)
02.2 Fett- und Ölemulsionen, vorwiegend der Art Wasser-in-Öl
02.2.1 Butter, Butterschmalz, Butterfett und wasserfreies Milchfett
02.2.2 Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates und flüssige Emulsionen
02.3 Backspray auf Pflanzenölbasis
03 Speiseeis
04 Obst und Gemüse
04.1 Nicht verarbeitetes Obst und Gemüse
04.1.1 Ganzes frisches Obst und Gemüse
04.1.2 Obst und Gemüse, geschalt, geschnitten und zerkleinert
04.1.3 Obst und Gemüse, gefroren
04.2 Verarbeitetes Obst und Gemüse
04.2.1 Obst und Gemüse, getrocknet
04.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake
04.2.3 Obst- und Gemüsekonserven
04.2.4 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Produkte der Kategorie 5.4
04.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott
04.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16
04.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte
04.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG
04.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG
04.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse
04.2.5.4 Nut butters und Brotaufstriche auf Nussbasis
04.2.6 Verarbeitete Kartoffelprodukte
05 Süßwaren
05.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG
05.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren
05.3 Kaugummi
05.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4
06 Getreide und Getreideprodukte
06.1 Getreidekörner, ganz, geschrotet oder als Flocken
06.2 Mehl und sonstige Müllerei- und Stärkeprodukte
06.2.1 Mehl
06.2.2 Stärkeprodukte
06.3 Frühstücksgetreidekost
06.4 Teigwaren
06.4.1 Frische Teigwaren
06.4.2 Trockene Teigwaren
06.4.3 Frische vorgekochte Teigwaren
06.4.4 Kartoffelgnocchi
06.4.5 Füllungen für Teigwaren (Ravioli u. Ä.)
06.5 Noodles (Nudeln asiatischer Art)
06.6 Panaden
06.7 Vorgekochte oder verarbeitete Getreidekost
07 Backwaren
07.1 Brot und Brötchen
07.1.1 Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestellt
07.1.2 Pain courant francais; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerek
07.2 Feine Backwaren
08 Fleisch
08.1 Frisches Fleisch, ausgenommen Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
08.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
08.3 Fleischerzeugnisse
0.8.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse
08.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse
08.3.3 Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch
08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten
08.3.4.1 Traditionelle nassgepökelte Erzeugnisse (in eine Pökellösung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, eingelegte Fleischerzeugnisse)
08.3.4.2 Traditionelle trockengepökelte Erzeugnisse (Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisierungs-/Reifezeit schließt sich an.)
08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)
09 Fisch und Fischereiprodukte
09.1 Fisch und Fischereiprodukte, nicht verarbeitet
09.1.1 Fisch, nicht verarbeitet
09.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet
09.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet
09.3 Fischrogen
10 Eier und Eiprodukte
10.1 Eier, nicht verarbeitet
10.2 Eier und Eiprodukte, verarbeitet
11 Zucker- und Siruparten, Honig und Tafelsüßen
11.1 Zucker- und Siruparten gemäß der Richtlinie 2001/111/EG
11.2 Sonstige Zucker- und Siruparten
11.3 Honig gemäß der Richtlinie 2001/110/EG
11.4 Tafelsüßen
11.4.1 Tafelsüßen, flüssig
11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform
11.4.3 Tafelsüßen in tablettenform
12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
12.1 Kochsalz und Kochsalzsersatz
12.1.1 Kochsalz
12.1.2 Kochsalzersatz
12.2 Kräuter, Gewürze, Würzmittel
12.2.1 Kräuter und Gewürze
12.2.2 Würzmittel
12.3 Speiseessig und verdünnte Essigsäure (verdünnt mit Wasser auf 4-30 Vol.-%)
12.4 Senf
12.5 Suppen und Brühen
12.6 Soßen
12.7 Salate und würzige Brotaufstriche
12.8 Hefe und Hefeprodukte
12.9 Eiweißprodukte, ausgenommen Produkte der Kategorie 1.8
13 Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Richtlinie 2009/39/EG
13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung
13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung gemäß der Richtlinie 2006/141/EG
13.1.2 Folgenahrung gemäß der Richtlinie 2006/141/EG
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 2006/125/EG
13.1.4 Sonstige Kleinkindnahrung
13.1.5 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 1999/21/EG und besondere Säuglingsanfangsnahrung
13.1.5.1 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und besondere Säuglingsanfangsnahrung
13.1.5.2 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 1999/21/EG
13.2 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie 13.1.5)
13.3 Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder eine Mahlzeit ersetzen sollen (ganz oder teilweise)
13.4 Lebensmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 41/2009, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind
14 Getränke
14.1 Nichtalkoholische Getränke
14.1.1 Wasser, einschließlich natürlichen Mineralwassers gemäß der Richtlinie 2009/54/EG und Quellwasser, sowie jedes in Flaschen abgefüllte oder anderweitig abgepackte Wasser
14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsesäfte
14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte
14.1.4 Aromatisierte Getränke
14.1.5 Kaffee, Tee, Kräuter- und Früchtetee, Zichorie; Tee, Kräuter- und Früchtetee und Zichorienextrakte; Tee-, Pflanzen-, Frucht- und Getreideaufgusszubereitungen sowie Mischungen und Instant-Mischungen dieser Produkte
14.1.5.1 Kaffee, Kaffee-Extrakte
14.1.5.2 Sonstige
14.2 Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt
14.2.1 Bier und Malzgetränke
14.2.2 Wein und andere Produkte gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
14.2.3 Apfelwein und Birnenwein
14.2.4 Fruchtwein und made wine
14.2.5 Met
14.2.6 Spirituosen gemäß der Verordnung (EU) 2019/787
14.2.7 Aromatisierte Getränke auf Weinbasis gemäß der Verordnung (EU) Nr. 251/2014
14.2.7.1 Aromatisierte Weine
14.2.7.2 Aromatisierte weinhaltige Getränke
14.2.7.3 Aromatisierte weinhaltige Cocktails
14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und anderen aus destilliertem Alkohol hergestellten alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %
15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis
15.2 Verarbeitete Nüsse
16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4
17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG
17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder
17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder
17.3 Nahrungsergänzungsmittel in Form von Sirup oder in kaubarer Form
18 Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung
Anhang III Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen und -aromen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihrer Verwendungsbedingungen
Teil 1
Trägerstoffe in Lebensmittelzusatzstoffen
Teil 2
Lebensmittelzusatzstoffe außer Trägerstoffe in Lebensmittelzusatzstoffen
Teil 3
Lebensmittelzusatzstoffe einschließlich der Trägerstoffe in Lebensmittelenzymen
Teil 4
Lebensmittelzusatzstoffe einschließlich der Trägerstoffe in Lebensmittelaromen
Teil 5
Lebensmittelzusatzstoffe in Nährstoffen
Teil 6
Bestimmung von Zusatzstoffgruppen für die Teile 1 bis 5
Tabelle 2: Sorbinsäure - Kaliumsorbat
Tabelle 3: Schwefeldioxid - Sulfite
Tabelle 4: Polysorbate
Tabelle 5: Sorbitester
Tabelle 6: Phosphorsäure - Phosphate - Di-, Tri- und Polyphosphate
Tabelle 7: Alginsäure - Alginate
Tabelle 8: Weinsäure - Tartrate
Anhang IV Traditionelle Erzeugnisse, für die einzelne Mitgliedstaaten das Verbot der Verwendung bestimmter Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen aufrechterhalten können