Regelwerk, EU 2008

VO (EG) 1333/2008
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftslisten der Zugelassenen Zusatzstoffe

Artikel 4 Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe

Artikel 5 Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Lebensmittelzusatzstoffen und/oder Lebensmitteln

Artikel 6 Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in die Gemeinschaftsliste und für die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe

Artikel 7 Besondere Bedingungen für Süßungsmittel

Artikel 8 Besondere Bedingungen für Farbstoffe

Artikel 9 Einteilung der Lebensmittelzusatzstoffe nach Funktionsklassen

Artikel 10 Inhalt der Gemeinschaftslisten von Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 11 Festlegung der Verwendungsmengen

Artikel 12 Änderungen im Produktionsprozess oder in Ausgangsstoffen für einen Lebensmittelzusatzstoff, der bereits in der Gemeinschaftsliste aufgeführt ist

Artikel 13 Lebensmittelzusatzstoffe, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen

Artikel 14 Spezifikationen von Lebensmittelzusatzstoffen

Kapitel III
Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln

Artikel 15 Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln

Artikel 16 Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Säuglings- und Kleinkindernahrung

Artikel 17 Verwendung von Farbstoffen zur Kennzeichnung

Artikel 18 Migrationsgrundsatz

Artikel 19 Auslegungsentscheidungen

Artikel 20 Traditionelle Lebensmittel

Kapitel IV
Kennzeichnung

Artikel 21 Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 22 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 23 Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 24 Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die bestimmte Lebensmittelfarbstoffe enthalten

Artikel 25 Sonstige Kennzeichnungsanforderungen

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 26 Informationspflichten

Artikel 27 Überwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 28 Ausschuss

Artikel 29 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 30 Erstellung der Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe

Artikel 31 Übergangsbestimmungen

Artikel 32 Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe

Artikel 33 Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 34 Übergangsbestimmungen

Artikel 35 Inkrafttreten

Anhang I Funktionsklassen von Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmittelzusatzstoffen und -enzymen

Anhang II EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung

Teil A

1. Einleitung

2. Allgemeine Bestimmungen über die aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe und die Verwendungsbedingungen

Tabelle 1: Lebensmittel, in denen nach dem Migrationsgrundsatz nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Zusatzstoffe nicht zugelassen werden dürfen

Tabelle 2: Lebensmittel, in denen nach dem Migrationsgrundsatz nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Farbstoffe nicht zugelassen werden dürfen

Tabelle 3 Farbstoffe, die in Form von Lacken verwendet werden dürfen

Teil B
Liste aller Zusatzstoffe

1. Farbstoffe

2. Süßungsmittel

3. Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel

Teil C
Festlegung von Zusatzstoffgruppen

1. Gruppe I

2. Gruppe II: Lebensmittelfarbstoffe ohne Höchstmengenbeschränkung

3. Gruppe III: Lebensmittelfarbstoffe mit kombinierter Höchstmengenbeschränkung

4. Gruppe IV: Polyole

5. Andere Zusatzstoffe, die kombiniert reguliert werden können

a) E 200-E 202: Sorbinsäure - Kaliumsorbat (SA)

b) E 210-E 213: Benzoesäure - Benzoate (BA)

c) E 200-E 213: Sorbinsäure - Sorbate; Benzoesäure - Benzoate (Sa + BA)

d) E 200-E 219: Sorbinsäure - Sorbate; Benzoesäure - Benzoate; p-Hydroxybenzoate (Sa + Ba + PHB)

e) E 200-E 202; E 214-E 219: Sorbinsäure - Kaliumsorbat; p-Hydroxybenzoate (Sa + PHB)

f) E 214-E 219: p-Hydroxybenzoate (PHB)

g) E 220-E 228: Schwefeldioxid - Sulfite

h) E 249-E 250: Nitrite

i) E 251-E 252: Nitrate

j) E 280-E 283: Propionsäure - Propionate

k) E 310-E 320: Propylgallat, TBHQ und BHA

k.2) E 334-337 und E 354: Weinsäure - Tartrate

l) E 338-E 341, E 343 und E 450-E 452: Phosphorsäure - Phosphate - Di-, Tri- und Polyphosphate

m) E 355-E 357: Adipinsäure - Adipate

n) E 432-E 436: Polysorbate

o) E 473-E 474: Zuckerester von Speisefettsäuren, Zuckerglyceride

p) E 481-E 482: Salze der Stearoylmilchsäure

q) E 491- E 495: Sorbitester

r) E 520-E 523: Aluminiumsulfate

s) (s.1.) E 551 - E 559: Siliciumdioxid - Silicate *
( s.2.) E 551 - E 553: Siliciumdioxid - Silicate **
t) E 620-E 625: Glutaminsäure - Glutamate

u) E 626-E 635: Ribonucleotide

v) E 960a - 960c Steviolglycoside

Teil D
Lebensmittelkategorien

0. Alle Lebensmittelkategorien

1. Milchprodukte und Analoge

2. Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen

3. Speiseeis

4. Obst und Gemüse

5. Süßwaren

6. Getreide und Getreideprodukte

7. Backwaren

8. Fleisch

9. Fisch und Fischereiprodukte

10. Eier und Eiprodukte

11. Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen

12. Salz, Gewürze, Suppen, Sogen, Salate und Eiweißprodukte

13. Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Richtlinie 2009/39/EG

14. Getränke

15. Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien

16. Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4

17. Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

18. Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung

Teil E
Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe und Verwendungsbedingungen nach Lebensmittelkategorie

0. Lebensmittelzusatzstoffe, die in allen Lebensmittelkategorien außer Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassen sind, soweit nicht anderweitig ausdrücklich vorgesehen

01 Milchprodukte und Analoge

01.1 Nicht aromatisierte, pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch

01.2 Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, einschließlich natürlicher nicht aromatisierter Buttermilch (ausgenommen sterilisierte Buttermilch), nicht wärmebehandelt nach der Fermentation

01.3 Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, wärmebehandelt nach der Fermentation

01.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt

01.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG

01.6 Sahne und Sahnepulver

01.6.1 Nicht aromatisierte pasteurisierte Sahne (ausgenommen fettreduzierte Sahne)

01.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 %

01.6.3 Sonstige Sahneprodukte

01.7 Käse und Käseprodukte

01.7.1 Ungereifter Käse, ausgenommen Produkte der Kategorie 16

01.7.2 Gereifter Käse

01.7.3 Essbare Käserinde

01.7.4 Molkenkäse

01.7.5 Schmelzkäse

01.7.6 Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)

01.8 Milchprodukt-Analoge, auch Getränkeweißer

01.9 Nährkaseinate

02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen

02.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)

02.2 Fett- und Ölemulsionen, vorwiegend der Art Wasser-in-Öl

02.2.1 Butter, Butterschmalz, Butterfett und wasserfreies Milchfett

02.2.2 Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates und flüssige Emulsionen

02.3 Backspray auf Pflanzenölbasis

03 Speiseeis

04 Obst und Gemüse

04.1 Nicht verarbeitetes Obst und Gemüse

04.1.1 Ganzes frisches Obst und Gemüse

04.1.2 Obst und Gemüse, geschalt, geschnitten und zerkleinert

04.1.3 Obst und Gemüse, gefroren

04.2 Verarbeitetes Obst und Gemüse

04.2.1 Obst und Gemüse, getrocknet

04.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake

04.2.3 Obst- und Gemüsekonserven

04.2.4 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Produkte der Kategorie 5.4

04.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott

04.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16

04.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte

04.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG

04.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG

04.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse

04.2.5.4 Nut butters und Brotaufstriche auf Nussbasis

04.2.6 Verarbeitete Kartoffelprodukte

05 Süßwaren

05.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG

05.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren

05.3 Kaugummi

05.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4

06 Getreide und Getreideprodukte

06.1 Getreidekörner, ganz, geschrotet oder als Flocken

06.2 Mehl und sonstige Müllerei- und Stärkeprodukte

06.2.1 Mehl

06.2.2 Stärkeprodukte

06.3 Frühstücksgetreidekost

06.4 Teigwaren

06.4.1 Frische Teigwaren

06.4.2 Trockene Teigwaren

06.4.3 Frische vorgekochte Teigwaren

06.4.4 Kartoffelgnocchi

06.4.5 Füllungen für Teigwaren (Ravioli u. Ä.)

06.5 Noodles (Nudeln asiatischer Art)

06.6 Panaden

06.7 Vorgekochte oder verarbeitete Getreidekost

07 Backwaren

07.1 Brot und Brötchen

07.1.1 Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestellt

07.1.2 Pain courant francais; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerek

07.2 Feine Backwaren

08 Fleisch

08.1 Frisches Fleisch, ausgenommen Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

08.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

08.3 Fleischerzeugnisse

0.8.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse

08.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse

08.3.3 Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch

08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten

08.3.4.1 Traditionelle nassgepökelte Erzeugnisse (in eine Pökellösung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, eingelegte Fleischerzeugnisse)

08.3.4.2 Traditionelle trockengepökelte Erzeugnisse (Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisierungs-/Reifezeit schließt sich an.)

08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)

09 Fisch und Fischereiprodukte

09.1 Fisch und Fischereiprodukte, nicht verarbeitet

09.1.1 Fisch, nicht verarbeitet

09.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet

09.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet

09.3 Fischrogen

10 Eier und Eiprodukte

10.1 Eier, nicht verarbeitet

10.2 Eier und Eiprodukte, verarbeitet

11 Zucker- und Siruparten, Honig und Tafelsüßen

11.1 Zucker- und Siruparten gemäß der Richtlinie 2001/111/EG

11.2 Sonstige Zucker- und Siruparten

11.3 Honig gemäß der Richtlinie 2001/110/EG

11.4 Tafelsüßen

11.4.1 Tafelsüßen, flüssig

11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform

11.4.3 Tafelsüßen in tablettenform

12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte

12.1 Kochsalz und Kochsalzsersatz

12.1.1 Kochsalz

12.1.2 Kochsalzersatz

12.2 Kräuter, Gewürze, Würzmittel

12.2.1 Kräuter und Gewürze

12.2.2 Würzmittel

12.3 Speiseessig und verdünnte Essigsäure (verdünnt mit Wasser auf 4-30 Vol.-%)

12.4 Senf

12.5 Suppen und Brühen

12.6 Soßen

12.7 Salate und würzige Brotaufstriche

12.8 Hefe und Hefeprodukte

12.9 Eiweißprodukte, ausgenommen Produkte der Kategorie 1.8

13 Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Richtlinie 2009/39/EG

13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung

13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung gemäß der Richtlinie 2006/141/EG

13.1.2 Folgenahrung gemäß der Richtlinie 2006/141/EG

13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 2006/125/EG

13.1.4 Sonstige Kleinkindnahrung

13.1.5 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 1999/21/EG und besondere Säuglingsanfangsnahrung

13.1.5.1 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und besondere Säuglingsanfangsnahrung

13.1.5.2 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 1999/21/EG

13.2 Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie 13.1.5)

13.3 Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder eine Mahlzeit ersetzen sollen (ganz oder teilweise)

13.4 Lebensmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 41/2009, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind

14 Getränke

14.1 Nichtalkoholische Getränke

14.1.1 Wasser, einschließlich natürlichen Mineralwassers gemäß der Richtlinie 2009/54/EG und Quellwasser, sowie jedes in Flaschen abgefüllte oder anderweitig abgepackte Wasser

14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsesäfte

14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte

14.1.4 Aromatisierte Getränke

14.1.5 Kaffee, Tee, Kräuter- und Früchtetee, Zichorie; Tee, Kräuter- und Früchtetee und Zichorienextrakte; Tee-, Pflanzen-, Frucht- und Getreideaufgusszubereitungen sowie Mischungen und Instant-Mischungen dieser Produkte

14.1.5.1 Kaffee, Kaffee-Extrakte

14.1.5.2 Sonstige

14.2 Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt

14.2.1 Bier und Malzgetränke

14.2.2 Wein und andere Produkte gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

14.2.3 Apfelwein und Birnenwein

14.2.4 Fruchtwein und made wine

14.2.5 Met

14.2.6 Spirituosen gemäß der Verordnung (EU) 2019/787

14.2.7 Aromatisierte Getränke auf Weinbasis gemäß der Verordnung (EU) Nr. 251/2014

14.2.7.1 Aromatisierte Weine

14.2.7.2 Aromatisierte weinhaltige Getränke

14.2.7.3 Aromatisierte weinhaltige Cocktails

14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und anderen aus destilliertem Alkohol hergestellten alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %

15 Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien

15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis

15.2 Verarbeitete Nüsse

16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4

17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG

17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

17.3 Nahrungsergänzungsmittel in Form von Sirup oder in kaubarer Form

18 Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung

Anhang III Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen und -aromen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihrer Verwendungsbedingungen

Teil 1
Trägerstoffe in Lebensmittelzusatzstoffen

Teil 2
Lebensmittelzusatzstoffe außer Trägerstoffe in Lebensmittelzusatzstoffen

Teil 3
Lebensmittelzusatzstoffe einschließlich der Trägerstoffe in Lebensmittelenzymen

Teil 4
Lebensmittelzusatzstoffe einschließlich der Trägerstoffe in Lebensmittelaromen

Teil 5
Lebensmittelzusatzstoffe in Nährstoffen

Abschnitt A

Abschnitt B

Teil 6
Bestimmung von Zusatzstoffgruppen für die Teile 1 bis 5

Tabelle 1

Tabelle 2: Sorbinsäure - Kaliumsorbat

Tabelle 3: Schwefeldioxid - Sulfite

Tabelle 4: Polysorbate

Tabelle 5: Sorbitester

Tabelle 6: Phosphorsäure - Phosphate - Di-, Tri- und Polyphosphate

Tabelle 7: Alginsäure - Alginate

Tabelle 8: Weinsäure - Tartrate

Anhang IV Traditionelle Erzeugnisse, für die einzelne Mitgliedstaaten das Verbot der Verwendung bestimmter Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen aufrechterhalten können

Anhang V