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Entscheidung 2008/724/EG der Kommission vom 8. September 2008 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, die vorläufigen Zulassungen für die neuen Wirkstoffe Fluopicolid und Pinoxaden zu verlängern
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 4732)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 245 vom 13.09.2008 S. 16)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Vereinigte Königreich hat im Mai 2004 von Bayer CropScience einen Antrag nach Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG auf Aufnahme des Wirkstoffs Fluopicolid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG erhalten. Mit der Entscheidung 2005/778/EG der Kommission 2 wurde bestätigt, dass die Unterlagen vollständig sind und den Anforderungen der Anhänge II und III der genannten Richtlinie hinsichtlich der Daten und Informationen grundsätzlich genügen.
Das Vereinigte Königreich hat im März 2004 einen entsprechenden Antrag von Syngenta Ltd für Pinoxaden erhalten. Mit der Entscheidung 2005/459/EG der Kommission 3 wurde bestätigt, dass die Unterlagen vollständig sind und den Anforderungen der Anhänge II und III der genannten Richtlinie hinsichtlich der Daten und Informationen grundsätzlich genügen.
(1) Die Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen war notwendig, um deren eingehende Prüfung zu erlauben und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, für Pflanzenschutzmittel mit den betreffenden Wirkstoffen eine auf höchstens drei Jahre befristete vorläufige Zulassung zu erteilen, sofern die Voraussetzungen von Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 91/414/EWG erfüllt sind, insbesondere die Voraussetzung in Bezug auf die eingehende Bewertung der Wirkstoffe und der Pflanzenschutzmittel im Hinblick auf die Anforderungen der Richtlinie.
(2) Die Auswirkungen dieser Wirkstoffe auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt wurden gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/414/EWG für die von den Antragstellern vorgeschlagenen Anwendungen geprüft. Der berichterstattende Mitgliedstaat hat der Kommission die Entwürfe der Bewertungsberichte am 12. Dezember 2005 (Fluopicolid) bzw. am 30. November 2005 (Pinoxaden) übermittelt.
(5) Nachdem der berichterstattende Mitgliedstaat die Entwürfe der Bewertungsberichte vorgelegt hatte, wurde entschieden, bei den Antragstellern weitere Informationen einzuholen und diese dem berichterstattenden Mitgliedstaat zur Prüfung und Bewertung vorzulegen. Da die Prüfung der Unterlagen noch im Gange ist, wird es nicht möglich sein, die Beurteilung innerhalb des in der Richtlinie 91/414/EWG vorgesehenen Zeitrahmens abzuschließen.
(6) Da die Beurteilung bisher noch keine Gründe zur unmittelbaren Besorgnis ergeben hat, sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, die vorläufigen Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit den betreffenden Wirkstoffen gemäß Artikel 8 der Richtlinie 91/414/EWG um 24 Monate zu verlängern, so dass die Prüfung der Unterlagen fortgesetzt werden kann. Der Zeitraum von 24 Monaten dürfte ausreichen, um die Beurteilung abzuschließen und über die Aufnahme von Fluopicolid und Pinoxaden in Anhang I der Richtlinie zu entscheiden.
(7) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Die Mitgliedstaaten dürfen bestehende vorläufige Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Fluopicolid oder Pinoxaden enthalten, um einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten nach Erlass dieser Entscheidung verlängern.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 8. September 2008
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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