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Richtlinie 2008/107/EG der Kommission vom 25. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Abamectin, Epoxiconazol, Fenpropimorph, Fenpyroximat und Tralkoxydim
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 316 vom 26.11.2008 S. 4)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit den Verordnungen (EG) Nr. 451/2000 der Kommission 2 und (EG) Nr. 1490/2002 der Kommission 3 werden die Durchführungsbestimmungen für die dritte Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG sowie die Liste der Wirkstoffe festgelegt, die im Hinblick auf ihre mögliche Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet werden sollen. Diese Liste enthält Abamectin, Epoxiconazol, Fenpropimorph, Fenpyroximat und Tralkoxydim.
(2) Die Auswirkungen dieser Wirkstoffe auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt wurden gemäß den Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 451/2000 und (EG) Nr. 1490/2002 für eine Reihe der von den Antragstellern vorgeschlagenen Anwendungen geprüft. Darüber hinaus werden in den genannten Verordnungen die berichterstattenden Mitgliedstaaten bestimmt, die gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 die jeweiligen Bewertungsberichte und Empfehlungen an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermitteln. Für Abamectin waren die Niederlande berichterstattender Mitgliedstaat und alle relevanten Informationen wurden am 27. Oktober 2005 übermittelt. Für Epoxiconazol, Fenpropimorph und Fenpyroximat war Deutschland berichterstattender Mitgliedstaat und alle relevanten Informationen wurden am April 2005, am 17. März 2005 bzw. am 25. Oktober 2005 übermittelt. Für Tralkoxydim war das Vereinigte Königreich berichterstattender Mitgliedstaat und alle relevanten Informationen wurden am 6. September 2005 übermittelt.
(3) Die Bewertungsberichte wurden von den Mitgliedstaaten und der EFSa einem Peer Review unterzogen und der Kommission am 29. Mai 2008 für Abamectin, am 26. März 2008 für Epoxiconazol und Tralkoxydim, am 14. April 2008 für Fenpropimorph und am 5. Mai 2008 für Fenpyroximat in Form wissenschaftlicher Berichte der EFSa vorgelegt 4. Diese Berichte wurden von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit geprüft und am 11. Juli 2008 in Form der Beurteilungsberichte der Kommission über Abamectin, Epoxiconazol, Fenpropimorph, Fenpyroximat und Tralkoxydim abgeschlossen.
(4) Laut den verschiedenen Bewertungen ist davon auszugehen, dass abamectin-, epoxiconazol-, fenpropimorph-, fenpyroximat- und tralkoxydimhaltige Pflanzenschutzmittel die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 91/414/EWG grundsätzlich erfüllen, insbesondere hinsichtlich der geprüften und in den Beurteilungsberichten der Kommission genannten Anwendungen. Um sicherzustellen, dass Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen in allen Mitgliedstaaten gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 91/414/EWG erteilt werden können, sollten diese Wirkstoffe daher in Anhang I der genannten Richtlinie aufgenommen werden.
(4) Wissenschaftlicher Bericht der EFSa (2008) 148, Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Abamectin (abgeschlossen: 29. Mai 2008). Wissenschaftlicher Bericht der EFSa (2008) 138, Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Epoxiconazol (abgeschlossen: 26. März 2008). Wissenschaftlicher Bericht der EFSa (2008) 144, Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Fenpropimorph (abgeschlossen: 14. April 2008). Wissenschaftlicher Bericht der EFSa (2008) 143, Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Fenpyroximat (abgeschlossen: 5. Mai 2008). Wissenschaftlicher Bericht der EFSa (2008), Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Tralkoxydim (abgeschlossen: 26. März 2008).
(5) Unbeschadet dieser Schlussfolgerung ist es angezeigt, weitere Informationen über bestimmte spezielle Punkte einzuholen. Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 91/414/EWG sieht vor, dass die Aufnahme eines Stoffes in Anhang I
(Stand: 11.03.2019)
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