Regelwerk, EU chronologisch, EU 2005

VO (EG) 2073/2005
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Allgemeine Anforderungen

Artikel 4 Untersuchung anhand von Kriterien

Artikel 5 Spezifische Bestimmungen über Probenahme und Untersuchung

Artikel 6 Anforderungen an die Kennzeichnung

Artikel 7 Unbefriedigende Ergebnisse

Artikel 8 Vorübergehende Ausnahmeregelungen

Artikel 9 Trendanalysen

Artikel 10 Überprüfung

Artikel 11 Aufhebung

Artikel 12

Anhang I Mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

Kapitel 1.
Lebensmittelsicherheitskriterien

Kapitel 2.
Prozesshygienekriterien

2.1. Fleisch und Fleischerzeugnisse

2.2. Milch und Milcherzeugnisse

2.3. Eierzeugnisse

2.4. Fischereierzeugnisse

2.5. Gemüse, Obst und daraus hergestellte Erzeugnisse

Kapitel 3.
Bestimmungen über die Entnahme und Aufbereitung von Untersuchungsproben

3.1. Allgemeine Bestimmungen über die Entnahme und Aufbereitung der Untersuchungsproben

3.2. Probenahme zur bakteriologischen Untersuchung in Schlachthöfen und Betrieben, die Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch und Frischfleisch herstellen

3.3. Bestimmungen über die Probenahme von Sprossen

A. Allgemeine Bestimmungen für Probenahme und Untersuchung

B. Ausnahme von der Voruntersuchung bei allen Partien von Samen nach Ziffer A.1 dieses Abschnitts

Anhang II