Regelwerk, EU chronologisch, EU 2002

VO (EG) 6/2002
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 2 Amt

Titel II
Materielles Geschmacksmusterrecht

Abschnitt 1
Schutzvoraussetzungen

Artikel 3 Begriffe

Artikel 4 Schutzvoraussetzungen

Artikel 5 Neuheit

Artikel 6 Eigenart

Artikel 7 Offenbarung

Artikel 8 Durch ihre technische Funktion bedingte Geschmacksmuster und Geschmacksmuster von Verbindungselementen

Artikel 9 Geschmacksmuster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen

Abschnitt 2
Umfang und Dauer des Schutzes

Artikel 10 Schutzumfang

Artikel 11 Schutzdauer des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Artikel 12 Schutzdauer des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Artikel 13 Verlängerung

Abschnitt 3
Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 14 Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 15 Geltendmachung der Berechtigung auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 16 Wirkungen der Gerichtsentscheidung über den Anspruch auf ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 17 Vermutung zugunsten des eingetragenen Geschmacksmusterinhabers

Artikel 18 Recht des Entwerfers auf Nennung

Abschnitt 4
Wirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Artikel 19 Rechte aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 20 Beschränkung der Rechte aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 21 Erschöpfung der Rechte

Artikel 22 Vorbenutzungsrecht betreffend das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Abschnitt 5
Nichtigkeit

Artikel 24 Erklärung der Nichtigkeit

Artikel 25 Nichtigkeitsgründe

Artikel 26 Wirkung der Nichtigkeit

Titel III
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster als Vermögensgegenstand

Artikel 27 Gleichstellung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters mit dem Geschmacksmusterrecht eines Mitgliedstaats

Artikel 28 Übergang der Rechte an einem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 29 Dingliche Rechte an einem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 30 Zwangsvollstreckung

Artikel 31 Insolvenzverfahren

Artikel 32 Lizenz

Artikel 33 Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 34 Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters als Vermögensgegenstand

Titel IV
Die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Abschnitt 1
Einreichung der und Anforderungen an die Anmeldung

Artikel 35 Einreichung und Weiterleitung der Anmeldung

Artikel 36 Erfordernisse der Anmeldung

Artikel 37 Sammelanmeldungen

Artikel 38 Anmeldetag

Artikel 39 Wirkung wie eine nationale Anmeldung

Artikel 40 Klassifikation

Abschnitt 2
Priorität

Artikel 41 Prioritätsrecht

Artikel 42 Inanspruchnahme der Priorität

Artikel 43 Wirkung des Prioritätsrechts

Artikel 44 Ausstellungspriorität

Titel V
Eintragungsverfahren

Artikel 45 Prüfung der Anmeldung auf Formerfordernisse

Artikel 46 Behebbare Mängel

Artikel 47 Eintragungshindernisse

Artikel 48 Eintragung

Artikel 49 Bekanntmachung

Artikel 50 Aufgeschobene Bekanntmachung

Titel VI
Verzicht auf das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Nichtigkeit

Artikel 51 Verzicht

Artikel 52 Antrag auf Nichtigerklärung

Artikel 53 Prüfung des Antrags

Artikel 54 Beteiligung des angeblichen Rechtsverletzers am Verfahren

Titel VII
Beschwerden

Artikel 55 Beschwerdefähige Entscheidungen

Artikel 56 Beschwerdeberechtigte und Verfahrensberechtigte

Artikel 57 Frist und Form der Beschwerde

Artikel 58 Abhilfe

Artikel 59 Prüfung der Beschwerde

Artikel 60 Entscheidung über die Beschwerde

Artikel 61 Klage beim Gerichtshof

Titel VIII
Verfahren vor dem Amt

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 62 Begründung der Entscheidungen

Artikel 63 Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen

Artikel 64 Mündliche Verhandlung

Artikel 65 Beweisaufnahme

Artikel 66 Zustellung

Artikel 67 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Artikel 68 Heranziehung allgemeiner Grundsätze

Artikel 69 Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen

Abschnitt 2
Kosten

Artikel 70 Kostenverteilung

Artikel 71 Vollstreckung der Kostenentscheidung

Abschnitt 3
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 72 Register für Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 73 Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen

Artikel 74 Akteneinsicht

Artikel 75 Amtshilfe

Artikel 76 Austausch von Veröffentlichungen

4. Abschnitt
Vertretung

Artikel 77 Allgemeine Grundsätze der Vertretung

Artikel 78 Vertretung

Titel IX
Zuständigkeit und Verfahren für Klagen, die Gemeinschaftsgeschmacksmuster betreffen

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Vollstreckung

Artikel 79 Anwendung des Vollstreckungsübereinkommens

Abschnitt 2
Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 80 Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte

Artikel 81 Zuständigkeit für Verletzung und Rechtsgültigkeit

Artikel 82 Internationale Zuständigkeit

Artikel 83 Reichweite der Zuständigkeit für Verletzungen

Artikel 84 Klage und Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Artikel 85 Vermutung der Rechtsgültigkeit - Einreden

Artikel 86 Entscheidungen über die Rechtsgültigkeit

Artikel 87 Wirkungen der Entscheidung über die Rechtsgültigkeit

Artikel 88 Anwendbares Recht

Artikel 89 Sanktionen bei Verletzungsverfahren

Artikel 90 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 91 Besondere Vorschriften über im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 92 Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte zweiter Instanz - Weitere Rechtsmittel

Abschnitt 3
Sonstige Streitigkeiten über Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 93 Ergänzende Vorschriften über die Zuständigkeit der nationalen Gerichte, die keine Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte sind

Artikel 94 Bindung des nationalen Gerichts

Titel X
Auswirkungen auf das Recht der Mitgliedstaaten

Artikel 95 Parallele Klagen aus Gemeinschaftsgeschmacksmustern und aus nationalen Musterrechten

Artikel 96 Verhältnis zu anderen Schutzformen nach nationalem Recht

Titel XI
Ergänzende Bestimmungen zum Amt

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 97 Allgemeine Bestimmung

Artikel 98 Verfahrenssprache

Artikel 99 Veröffentlichung und Eintragung

Artikel 100 Zusätzliche Befugnisse des Präsidenten

Artikel 101 Zusätzliche Befugnisse des Verwaltungsrats

Abschnitt 2
Verfahren

Artikel 102 Zuständigkeit

Artikel 103 Prüfer

Artikel 104 Marken- und Musterverwaltungs- und Rechtsabteilung

Artikel 105 Nichtigkeitsabteilungen

Artikel 106 Beschwerdekammern

Titel XIa
Internationale Eintragung von Mustern und Modellen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 106a Anwendung der Bestimmungen

Abschnitt 2
Internationale Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist

Artikel 106b Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 106c Benennungsgebühren

Artikel 106d Wirkung internationaler Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist

Artikel 106e Schutzverweigerung

Artikel 106f Nichtigerklärung der Wirkung einer internationalen Eintragung

Titel XII
Schlussbestimmungen

Artikel 107 Durchführungsverordnung

Artikel 108 Verfahrensvorschriften für die Beschwerdekammern

Artikel 109 Ausschuss

Artikel 110 Übergangsbestimmungen

Artikel 110a Bestimmungen über die Erweiterung der Gemeinschaft

Artikel 111