Regelwerk, EU chronologisch, EU 2002
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zielwerte
Artikel 4 Langfristige Ziele
Artikel 5 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonwerte die langfristigen Ziele einhalten
Artikel 6 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Artikel 7 Pläne für kurzfristige Maßnahmen
Artikel 8 Grenzüberschreitende Luftverschmutzung
Artikel 9 Beurteilung der Konzentrationen von Ozon und Vorläuferstoffen in der Luft
Artikel 10 Übermittlung von Informationen und Berichten
Artikel 11 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 12 Leitlinien
Artikel 13 Ausschussverfahren
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Inkrafttreten
Artikel 18 Adressaten
Anhang I Begriffsbestimmungen, Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon
I. BegriffsbestimmungenII. Zielwerte für Ozon
III. Langfristige Ziele für Ozon
Anhang II Informationsschwelle und Alarmschwelle
I. Informationsschwelle und Alarmschwelle für OzonII. Mindestinformationen für die Öffentlichkeit bei festgestellter oder vorhergesagter Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwelle
Anhang III Von den Mitgliedstaaten der Kommission zu übermittelnde Informationen, Kriterien für die Aggregation der Daten und die Berechnung statistischer Parameter
I. Der Kommission zu übermittelnde Informationen:II. Kriterien für die Aggregation der Daten und die Berechnung statistischer Parameter
Anhang IV Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer Standorte
I. Großräumige Standortbestimmung:II. Kleinräumige Standortbestimmung
III. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung
Anhang V Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen
I. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Qualität der Luft im Hinblick auf die Einhaltung der Zielwerte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, soweit die kontinuierliche Messung die einzige Informationsquelle darstelltII. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele eingehalten werden
Anhang VI Messung von Ozonvorläuferstoffen
Anhang VII Datenqualitätsziele und Zusammenstellung der Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung
I. DatenqualitätszieleII. Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung
III. Normierung
Anhang VIII Referenzmethode zur Analyse von Ozon und zur Kalibrierung der Ozonmessinstrumente
I. Referenzmethode zur Analyse von Ozon und zur Kalibrierung der Ozonmessgeräte: