Regelwerk, EU chronologisch, EU 2002

RL 2002/3/EG
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Artikel 1 Ziele

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Zielwerte

Artikel 4 Langfristige Ziele

Artikel 5 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonwerte die langfristigen Ziele einhalten

Artikel 6 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 7 Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 8 Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Artikel 9 Beurteilung der Konzentrationen von Ozon und Vorläuferstoffen in der Luft

Artikel 10 Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 11 Überprüfung und Berichterstattung

Artikel 12 Leitlinien

Artikel 13 Ausschussverfahren

Artikel 14 Sanktionen

Artikel 15 Umsetzung

Artikel 16 Aufhebung

Artikel 17 Inkrafttreten

Artikel 18 Adressaten

Anhang I Begriffsbestimmungen, Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

I. Begriffsbestimmungen

II. Zielwerte für Ozon

III. Langfristige Ziele für Ozon

Anhang II Informationsschwelle und Alarmschwelle

I. Informationsschwelle und Alarmschwelle für Ozon

II. Mindestinformationen für die Öffentlichkeit bei festgestellter oder vorhergesagter Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwelle

Anhang III Von den Mitgliedstaaten der Kommission zu übermittelnde Informationen, Kriterien für die Aggregation der Daten und die Berechnung statistischer Parameter

I. Der Kommission zu übermittelnde Informationen:

II. Kriterien für die Aggregation der Daten und die Berechnung statistischer Parameter

Anhang IV Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer Standorte

I. Großräumige Standortbestimmung:

II. Kleinräumige Standortbestimmung

III. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anhang V Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

I. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Qualität der Luft im Hinblick auf die Einhaltung der Zielwerte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, soweit die kontinuierliche Messung die einzige Informationsquelle darstellt

II. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele eingehalten werden

Anhang VI Messung von Ozonvorläuferstoffen

Anhang VII Datenqualitätsziele und Zusammenstellung der Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung

I. Datenqualitätsziele

II. Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung

III. Normierung

Anhang VIII Referenzmethode zur Analyse von Ozon und zur Kalibrierung der Ozonmessinstrumente

I. Referenzmethode zur Analyse von Ozon und zur Kalibrierung der Ozonmessgeräte: