Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten
Kapitel 1
Strahlenschutzgrundsätze, Grundpflichten und allgemeine Grenzwerte
§ 4 Rechtfertigung
§ 5 Dosisbegrenzung
§ 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
Kapitel 2
Genehmigungen, Zulassungen, Freigabe
Abschnitt 1
Umgang mit radioaktiven Stoffen
§ 7 Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen
§ 8 Genehmigungsfreier Umgang; genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
§ 9 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen
§ 10 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
Abschnitt 2
Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 11 Genehmigungsbedürftige Errichtung und genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 12 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 12a Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 13 Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 14 Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
Abschnitt 3
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
§ 15 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Abschnitt 4
Beförderung radioaktiver Stoffe
§ 16 Genehmigungsbedürftige Beförderung
§ 17 Genehmigungsfreie Beförderung
§ 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung
Abschnitt 5
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
§ 19 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 20 Anzeigebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 21 Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
§ 22 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung
Abschnitt 6
Medizinische Forschung
§ 23 Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
§ 24 Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
Abschnitt 7
Bauartzulassung
§ 25 Verfahren der Bauartzulassung
§ 26 Zulassungsschein und Bekanntmachung der Bauart
§ 27 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung und des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
Abschnitt 8
Ausnahmen
§ 28 Ausnahmen von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
Abschnitt 9
Freigabe
§ 29 Voraussetzungen für die Freigabe
Kapitel 3
Anforderungen bei der Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Fachkunde im Strahlenschutz
§ 30 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
Abschnitt 2
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 31 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte
§ 32 Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§ 33 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§ 34 Strahlenschutzanweisung
§ 35 Auslegung oder Aushang der Verordnung
Abschnitt 3
Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen; physikalische Strahlenschutzkontrolle
§ 36 Strahlenschutzbereiche
§ 37 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 38 Unterweisung
§ 39 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 40 Zu überwachende Personen
§ 41 Ermittlung der Körperdosis
§ 42 Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht
§ 43 Schutzvorkehrungen
§ 44 Kontamination und Dekontamination
§ 45 Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen
Abschnitt 4
Schutz von Bevölkerung und Umwelt bei Strahlenexpositionen aus Tätigkeiten
§ 46 Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung
§ 47 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 48 Emissions- und Immissionsüberwachung
Abschnitt 5
Schutz vor sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen
§ 49 Sicherheitstechnische Auslegung für den Betrieb von Kernkraftwerken, für die standortnahe Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und für Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
§ 50 Begrenzung der Strahlenexposition als Folge von Störfällen bei sonstigen Anlagen und Einrichtungen und bei Stilllegungen
§ 51 Maßnahmen bei Ereignissen
§ 52 Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 53 Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen
Abschnitt 6
Begrenzung der Strahlenexposition bei der Berufsausübung
§ 54 Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen
§ 55 Schutz bei beruflicher Strahlenexposition
§ 56 Berufslebensdosis
§ 57 Dosisbegrenzung bei Überschreitung
§ 58 Besonders zugelassene Strahlenexpositionen
§ 59 Strahlenexposition bei Personengefährdung und Hilfeleistung
Abschnitt 7
Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen
§ 60 Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge
§ 61 Ärztliche Bescheinigung
§ 62 Behördliche Entscheidung
§ 63 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 64 Ermächtigte Ärzte
Abschnitt 8
Sonstige Anforderungen
§ 65 Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe
§ 66 Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung
§ 67 Strahlungsmessgeräte
§ 68 Kennzeichnungspflicht
§ 69 Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 69a Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
§ 70 Buchführung und Mitteilung
§ 70a Register über hochradioaktive Strahlenquellen
§ 71 Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt
Abschnitt 9
Radioaktive Abfälle
§ 72 Planung für Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle
§ 73 Erfassung
§ 74 Behandlung und Verpackung
§ 75 Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle
§ 76 Ablieferung
§ 77 Ausnahmen von der Ablieferungspflicht
§ 78 Zwischenlagerung
§ 79 Umgehungsverbot
Kapitel 4
Besondere Anforderungen bei der medizinischen Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Heilkunde und Zahnheilkunde
§ 80 Rechtfertigende Indikation
§ 81 Beschränkung der Strahlenexposition
§ 82 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen
§ 83 Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung
§ 84 Bestrahlungsräume
§ 85 Aufzeichnungspflichten
§ 86 Anwendungen am Menschen außerhalb der Heilkunde oder Zahnheilkunde
Abschnitt 2
Medizinische Forschung
§ 87 Besondere Schutz- und Aufklärungspflichten
§ 88 Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für einzelne Personengruppen
§ 89 Mitteilungs- und Berichtspflichten
§ 90 Schutzanordnung
§ 91 Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen
§ 92 Ethikkommission
Kapitel 5
Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Tierheilkunde
§ 92a Beschränkung der Strahlenexposition bei Tierbegleitpersonen
§ 92b Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
Teil 3
Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten
Kapitel 1
Grundpflichten
§ 93 Dosisbegrenzung
§ 94 Dosisreduzierung
Kapitel 2
Anforderungen bei terrestrischer Strahlung an Arbeitsplätzen
§ 95 Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen
§ 96 Dokumentation und weitere Schutzmaßnahmen
Kapitel 3
Schutz der Bevölkerung bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 97 Überwachungsbedürftige Rückstände; unzulässige Verbringung
§ 98 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung
§ 99 In der Überwachung verbleibende Rückstände
§ 100 Mitteilungspflicht, Rückstandskonzept, Rückstandsbilanz
§ 101 Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken
§ 102 Überwachung sonstiger Materialien
Kapitel 4
Kosmische Strahlung
§ 103 Schutz des fliegenden Personals vor Expositionen durch kosmische Strahlung
Kapitel 5
Betriebsorganisation
§ 104 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
Teil 4
Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe zu Produkten
§ 105 Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung
§ 106 Genehmigungsbedürftiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§ 107 Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung
§ 108 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 109 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 110 Rückführung von Konsumgütern
Teil 5
Gemeinsame Vorschriften
Kapitel 1
Berücksichtigung von Strahlenexpositionen
§ 111 Festlegungen zur Ermittlung der Strahlenexposition; Duldungspflicht
§ 112 Strahlenschutzregister
Kapitel 2
Befugnisse der Behörde
§ 113 Anordnung von Maßnahmen
§ 114 Behördliche Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften
Kapitel 3
Formvorschriften
§ 115 Elektronische Kommunikation
Kapitel 4
Ordnungswidrigkeiten
§ 116 Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 5
Schlussvorschriften
§ 117 Übergangsvorschriften
§ 118 Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Sanierung von Hinterlassenschaften
Anlage 1 Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Anlage II Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
- Teil A,
- Teil B
Anlage III Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht
Tabelle 1: Freigrenzen, Oberflächenkontaminationswerte und Freigabewerte
1. Periode H
3. Periode Na, Mg, Al, Si, P, S, Cl, Ar
4. Periode K, Ca, Sc, Ti, V, Cr, Mn, Fe, Co, Ni, Cu, Zn, Ga, Ge, As, Se, Br, Kr
5. Periode Rb, Sr, Y, Zr, Nb, Mo, Tc, Ru, Rh, Pd, Ag, Cd, In, Sn, Sb, Te, I, Xe
6. Periode Cs, Ba, La, Hf, Ta, W, Re, Os, Ir, Pt, Au, Hg, Tl, Pb, Bi, Po, At, Rn
Lanthanoide Ce, Pr, Nd, Pm, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb, Lu
Aktinoide Th, Pa, U, Np, Pu, Am, Cm, Bk, Cf, Es, Fm, Md
Tabelle 2 Liste der Radionuklide der Tabelle 1 im radioaktiven Gleichgewicht mit den angegebenen Tochternukliden
Tabelle 3 Freigabe ausgewählter Radionuklide für freizugebende Massen bis zu 100 Tonnen im Kalenderjahr
Anlage IV Festlegungen zur Freigabe
- Teil A: Allgemeines
- Teil B: Uneingeschränkte Freigabe
- Teil C: Freigabe zur Beseitigung
- Teil D: Freigabe von Gebäuden
- Teil E: Freigabe von Bodenflächen
- Teil F: Freigabe von Bauschutt und Bodenaushub
- Teil G: Freigabe von Metallschrott zur Rezyklierung
Anlage V Voraussetzungen für die Bauartzulassung von Vorrichtungen
- Teil A: Geräte und andere Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind
- Teil B: Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
- Teil C: Antragsunterlagen für die Bauartzulassung nach § 25
Anlage VI Dosimetrische Größen, Gewebe- und Strahlungs-Wichtungsfaktoren
- Teil A: Messgrößen für äußere Strahlung
- Teil B: Berechnung der Körperdosis
- Teil C: Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors und des Gewebe-Wichtungsfaktors
- Teil D: Berechnung der Organ-Folgedosis und der effektiven Folgedosis
Anlage VII Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition
- Teil A: Expositionspfade
- Teil B: Lebensgewohnheiten
Tabelle 1 Mittlere Verzehrsraten der Referenzperson
Tabelle 2 Atemrate in m3/Jahr
Tabelle 3 Expositionspfade
- Teil C: Übrige Annahmen
- Teil D: Maximal zulässige Aktivitätskonzentration aus Strahlenschutzbereichen
Tabelle 4 Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen Radionuklide
Tabelle 5 Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen (zu Anlage VII Teil D Nr. 1.2) Radionuklidgemische
Tabelle 6
Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen
(zu Anlage VII Teil D Nr. 1.1 und 2)
Anlage VIII Ärztliche Bescheinigung
Anlage IX Strahlenzeichen
Anlage X Radioaktive Abfälle: Benennung, Buchführung, Transportmeldung
- Teil A: Benennung radioaktiver Abfälle
- Teil B: Buchführung über radioaktive Abfälle
- Teil C: Transportmeldung an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde vor der Beförderung radioaktiver Abfälle
Anlage XI Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlungsquellen auftreten können
- Teil A: Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222-Expositionen
- Teil B: Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte ohne Radon
Anlage XII Verwertung und Beseitigung überwachungsbedürftiger Rückstände
- Teil A: Liste der zu berücksichtigenden Rückstände
- Teil B: Überwachungsgrenzen für Rückstände nach Teil A
- Teil C: Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
- Teil D: Grundsätze für die Ermittlung von Strahlenexpositionen bei Rückständen nach Teil A
Anlage XIII Information der Bevölkerung
- Teil A: Information bei einer radiologischen Notstandsituation
- Teil B: Information in Vorbereitung auf eine radiologische Notstandssituation
Anlage XIV Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
Anlage XV Standarderfassungsblatt für hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ)