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Regelwerk Energie

(progres.nrw - Markteinführung 2020) - Programmbereich Markteinführung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw)

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 20. Februar 2013
(MBl. NRW Nr. 7 vom 27.03.2013 S. 102; 13.01.2014 S. 43; 30.01.2015 S. 112; 13.11.2015 S. 790 15; 30.09.2016 S. 680 16; 16.02.2017 S. 10 S. 237 17; 23.10.2017 S. 975 17a; 29.03.2018 S. 180 18; 01.10.2018 S. 551 18a; 11.03.2020 S. 163, ber. S. 196 20)
Gl.-Nr.: 751


Überschrift geändert siehe; 18, 20

1 Zuwendungszweck 17

1.1 Präambel 18

Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden in dem "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) gebündelt.

Teil dieses Programms ist die Richtlinie progres.nrw - Markteinführung. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Einführung und Verbreitung der vielen anwendbaren Techniken zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen und der rationellen Energieverwendung zu beschleunigen, um somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen zu leisten. Dabei sollen die Anlagentechniken in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander zur Anwendung kommen.

Eine Fortschreibung der Richtlinie bleibt in Abhängigkeit von der technischen Entwicklung und bei Änderung der energiewirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen unter Mitwirkung der Beteiligten und ihrer Repräsentanten zu gegebener Zeit vorbehalten.

1.2 Rechtsgrundlage 18

Das Land gewährt Zuwendungen auf der Grundlage dieser Richtlinie und nach Maßgabe folgender Regelungen in der jeweils geltenden Fassung der

1.3 Anspruch

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung 16 17 17a 20

Gefördert werden Ausgaben für die Errichtung folgender Maßnahmen und Anlagen:

2.1 Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung

2.2 Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme

2.3 Thermische Solaranlagen

2.4 Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage

2.5 Wasserkraftanlagen

2.6 Wärmeübergabestationen

2.7 Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage

2.8 Wärme- und Kältespeicher

2.9 Wärme- und Kältenetze

2.10 Oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren)

2.11 Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht

2.12 Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen

2.13 Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen

2.14 18a Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Fördergegenständen befinden sich:

2.15 (aufgehoben)

2.16 (aufgehoben)

2.17 (aufgehoben)

3 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger 17 18

3.1 15 Privatpersonen und freiberuflich Tätige.

3.2 Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition in Anhang I

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