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Regelwerk

Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand

Vom 7. April 2015
(BAnz. AT vom 21.05.2015 B4; 04.12.2020 B2aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2009

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit machen gemeinsam folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand bekannt.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 (BAnz. S. 3163).

Allgemeiner Hinweis:
Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der Energieeinsparverordnung ( EnEV) verwiesen wird, ist damit die jeweils geltende EnEV gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung der EnEV zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf DIN V 18599 oder Teile dieser Vornorm verwiesen wird, ist die Ausgabe Dezember 2011 unter Einschluss der Berichtigungsblätter zu Teil 5, Teil 8 und Teil 9 mit Ausgabedatum "2013-05" gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Nichtwohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

  1. der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und die wärmetechnischen Eigenschaften der Gebäudehülle ermittelt werden sollen
    aa) im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV an Nichtwohngebäuden (§ 9 Absatz 2 EnEV) oder
    bb) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Nichtwohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 18 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 EnEV) oder
  2. im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 EnEV der Ausgangszustand der betroffenen Bauteile ermittelt werden soll (§ 9 Absatz 2 Satz 4 EnEV) oder
  3. im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes nach § 9 Absatz 4 EnEV der Ausgangszustand vorhandener Gebäudeteile ermittelt werden soll (§ 9 Absatz 2 Satz 4 EnEV) oder
  4. Modernisierungsempfehlungen als Bestandteil von Energieausweisen für Nichtwohngebäude ausgestellt werden sollen (§ 20 Satz 4 EnEV).

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen des in § 9 Absatz 2 Satz 2 EnEV genannten Berechnungsverfahrens

  1. Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese vereinfacht ermittelt werden sollen oder
  2. energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen und Gebäudenutzungen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 9 Absatz 2 Satz 3 erster Halbsatz sowie Satz 4 EnEV anerkannte Regeln der Technik angewendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 9 Absatz 2 Satz 3 zweiter Halbsatz EnEV).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

2.1 Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen. Generell soll die Maßtoleranz 3 % nicht überschreiten.

Tabelle 1: Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung
1a. Fensteraufmaß Die Fensterbreite bei Lochfassaden kann analog zu DIN 5034 mit 55 v. H. der Raumbreite angenommen werden. Die Fensterhöhe ergibt sich aus der lichten Raumhöhe minus 1,50 m
1b Aufmaß Außentüren nicht erforderlich im Falle der Anwendung von Zeile 1a
(Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche - siehe Zeile la - enthalten).
1c Rollladenkästen Fläche: 10 v. H. der Fensterfläche
2
  • opake Vor- und Rücksprünge in den Fassaden bis zu 0,5 m
  • Brandriegel im Fassadenbereich
dürfen übermessen werden
3a Aufzugunterfahrten, Pumpensümpfe und vergleichbare Bauteile, die als Ausbuchtung über die sonstige thermische Gebäudehülle nach unten ins Erdreich überstehen dürfen übermessen werden
3b Treppenabgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die aus dem beheizten Gebäudevolumen nach unten in einen unbeheizten Bereich führen dürfen bei Anwendung des Verfahrens nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell") übermessen werden. Dies gilt nicht, wenn die Innentemperatur im unbeheizten Bereich in der Heizsaison infolge starker Belüftung (z.B. Tiefgaragen) nur unwesentlich über der Außentemperatur liegt.
3c Treppenaufgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die ohne wirksamen thermischen Abschluss aus dem beheizten Gebäudevolumen nach oben in einen unbeheizten Bereich führen Für
  • Treppenaufgänge bis 25 m2 Grundfläche und
  • Schächte bis 12 m2 Grundfläche

darf eine Ersatzfläche in der Ebene der obersten Geschossdecke liegend angenommen werden, die die gleiche Fläche besitzt wie der Treppenraum bzw. der jeweilige Schacht (einschließlich gegebenenfalls vorhandenem Aufzugsmaschinenraum), für die jedoch in Abhängigkeit von der Baualtersklasse des Gebäudes der folgende Ersatz-U-Wert anzusetzen ist:

Treppenaufgänge:

  • bis 1918
    6,80 W/(m2× K)
  • 1919 bis 1957
    5,70 W/(m2× K)
  • 1958 bis 1978
    3,60 W/(m2× K)
  • ab 1979
    1,30 W/(m2× K)

Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche

  • bis 1978
    13,00 W/(m2× K)
  • ab 1979
    8,00 W/(m2× K)

Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2 Grundfläche

  • bis 1978
    10,00 W/(m2× K)
  • - ab 1979
    6,00 W/(m2× K)
4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit der Hälfte der Fläche des darüber liegenden Fensters angenommen werden.
5 Lüftungsschächte dürfen übermessen werden
6 Sonstige opake Bauteile der Hüllfläche mit jeweils weniger als 1,0 m2 Fläche dürfen übermessen werden
7 Orientierung Die Ausrichtung einer senkrechten oder geneigten Fläche darf so angesetzt werden, als wäre sie nach der nächstgelegenen der vier Haupt- und vier Nebenhimmelsrichtungen (also im 45° Raster: Nord, Nordost, Ost, Südost,...) ausgerichtet.
8 Neigung Die Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°, 30°, 45°, 60° oder 90° gerundet werden.

2.2 Zonierung

Bei der Aufteilung des Gebäudes in Zonen ist es ausreichend, deren Abmessungen und Geometrie mit einer Genauigkeit zu ermitteln, die methodisch sicherstellt, dass

  1. die einzelnen Zonenflächen mit einer Toleranz von ±10 % ermittelt werden und
  2. die Abweichungen der Einzelflächen im Mittel so ausfallen, dass für die sich ergebende Gesamtfläche des Gebäudes die Einhaltung einer Toleranz von -20 % / +5 % zu erwarten ist.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

In den in Nummer 1 (Anwendungsbereich) dieser Bekanntmachung genannten Fällen und bei Vorliegen der dort dargestellten Voraussetzungen können gesicherte Erfahrungswerte für die energetische Qualität von Außenbauteilen wie folgt ermittelt werden:

  1. vorrangig auf der Grundlage von Nummer 3.1 aus Erkenntnissen über regionaltypische Bauweisen oder
  2. soweit dies mangels spezifischer Erkenntnisse nicht möglich ist, auf der Grundlage von Nummer 3.2

und soweit der Ausgangszustand des jeweiligen Bauteils durch nachträglich aufgebrachte Schichten verändert wurde, auch unter Anwendung von Nummer 3.3.

In allen genannten Fällen sind Wärmebrücken gemäß § 7 Absatz 3 EnEV zusätzlich über einen in den Berechnungsregeln gegebenen pauschalen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen.

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bauweisen

Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen regionaltypischer Bauweisen können auch für Nichtwohngebäude vereinfacht unter Verwendung der Erkenntnisse aus der folgenden Untersuchung ermittelt werden, die durch das ehemalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Mitteln der Wohnungsbauforschung gefördert wurde:

S. Klauß, W. Kirchhof, J. Gissel: "Erfassung regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten", ZUB Kassel April 2009 (BBR-Förderkennzeichen Z6 - 10.07.03-06.13 / II 2 - 80 01 06-13).

Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung, die als gesicherte Erfahrungswerte für die jeweilige regionaltypische Bauweise anzusehen sind, sind auch im Internet (mit Suchfunktion) verfügbar:

www.altbaukonstruktionen.d

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen, Eigenschaften von Verglasungen

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können die pauschalen Werte nach Tabelle 2, für transparente Bauteile nach den Tabellen 3 und 4 verwendet werden. Wärmebrücken sind dabei zusätzlich gemäß § 7 Absatz 3 EnEV in Verbindung mit DIN V 18599-2: 2011-12, gegebenenfalls auch in Verbindung mit DIN 4108 Beiblatt 2: 2006-02, über einen pauschalen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen. Ist der U-Wert für eine komplette Fassade gegeben, so ist davon auszugehen, dass ein Wärmebrückenzuschlag darin schon enthalten ist. In diesem Fall ist für die weitere Berechnung der U-Wert der Fassade nach folgender Gleichung um den Wärmebrückenzuschlag ΔUWB der Zone zu reduzieren:

UCW - UCW - ΔUWB

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische= 2× UAußenwand

Wärmeströme über Bauteile zum Erdreich oder unbeheizte Keller dürfen auch in gekühlten Zonen vereinfacht durch die Anwendung von Temperatur-Korrekturfaktoren Fx nach DIN V 18599-2 bestimmt werden.

Tabelle 2: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter opaker Bauteile im Ausgangszustand

Bauteil Konstruktion Baualtersklasse 1
bis 1918 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 ×K)
Dach
(auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss)
massive Konstruktion 2,1 2,1 2,1 1,3 1 ,3 0,6 0,4 0,3
Holzkonstruktion 2,6 1 ,4 1,4 1,4 0,8 0,7 0,5 0,3
oberste Geschossdecke (auch Geschossdecke nach unten gegen Außenluft, z.B. über Durchfahrten) massive Decke 2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,6 0,3 0,3
Holzbalkendecke 1,0 1,0 0,8 0,7 0,6 0,4 0,3 0,3
Außenwand massive Konstruktion (auch Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten [Keller] Räumen) Zweischalige Wandaufbauten ohne Dämmschicht 1,3 1 ,3 1,3 1,4 1 ,0 0,8 0,6 0,5
Massivwand aus Vollziegeln, wenig oder nicht porösem Naturstein, Kalksandstein, Bimsbetonvollsteinen oder vergleichbaren Materialien bis 20 cm Wandstärke(gegebenenfalls einschließlich Putz) 2,8 2,8 2,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
wie vorstehend, jedoch 20 bis 30 cm Wandstärke
(gegebenenfalls einschließlich Putz)
1,8 1 ,8 1 ,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
wie vorstehend, jedoch über 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz) 1,5 1,5 1,5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Massivwand aus Hochlochziegeln, Bimsbetonhohlsteinen oder vergleichbaren porösen oder stark gelochten Materialien 1,4 1,4 1,4 1,4 1,0 0,8 0,6 0,5
Sonstige massive Wandaufbauten bis 20 cm Wandstärke über alle Schichten 3,0 3,0 3,0 1,4 1,0 0,8 0,7 0,7
Sonstige Wandaufbauten über 20 cm Wandstärke über alle Schichten, gegebenenfalls mit ursprünglicher Dämmung 2,2 2,2 2,2 1,4 1,0 0,8 0,6 0,5
Außenwand
Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich)
Massivholzwand
(z.B. Blockhaus),
Holzrahmen oder Holztafelwand mit dämmender Füllung
0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,4 0,4
Fachwerkwand mit Lehm-/Lehnnziegelausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz 1,5 1,5 1,5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Fachwerkwand mit Vollziegel oder massiver Natursteinausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz 2,0 2,0 2,0 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
sonstige Holzkonstruktion 2,0 2,0 1,5 1,4 0,6 0,5 0,4 0,4
sonstige Bauteile gegen Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-)Räumen Kellerdecke
Stahlbeton massiv
1,6 1,6 2,3 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
Kellerdecke als Holzbalkendecke 1,0 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4
Kellerdecke als Ziegel- oder Hohlsteinkonstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
Boden gegen Erdreich, Stahlbeton massiv 1,6 1,6 2,3 1,2 1,2 0,8 0,6 0,6
Boden gegen Erdreich als Ziegel- oder Hohlsteinkonstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
Boden gegen Erdreich/Hohlraum als Holzkonstruktion 1,8 1,8 1,0 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4
Rollladenkasten 2 gedämmt 1,8
ungedämmt 3,0
Türen 3 im Wesentlichen aus Metall 4,0
im Wesentlichen aus Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoff 2,9

Tabelle 3: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie für Fassaden im Ausgangszustand

Bauteil Konstruktion Eigenschaft

Baualtersklasse 4

bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten U in W/(m2× K) und ψ in W/(m× K), sowie Verglasungstyp nach DIN V 18599-2, Tab. 7
Fenster, Fenstertüren Holzfenster, einfach verglast UW 5,0 keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Glas einfach keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Ug 5,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Holzfenster, zwei Scheiben 5 UW 2,7 2,7 2,7 1,6
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
Kunststofffenster, Isolierverglasung UW 3,0 3,0 3,0 1,9
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
Aluminium- oder Stahlfenster, Isolierverglasung UW 4,3 4,3 3,2 1,9
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
zusätzliche Elemente von Fassaden Paneel/opake Füllung UP 1,5 1,2 0,9 0,6
Fassadenprofil Uf 7,0 4,5 3,0 2,6
Festverglasung ψg 0 0,15 0,15 0,19
Paneel/opake Füllung ψP 0,20 0,20 0,20 0,20
Fenster ψW 0,07 0,07 0,07 0,07

Bedeutung der Indizes:

w = Fenster inkl. Fensterrahmen,
g = Verglasung,
p = opake Füllung, Paneel,
f = Fassadenprofil

Weitere solare und beleuchtungstechnische Standardwerte (g⊥ , τe, τD65 und gtot) von Verglasungen und Sonnenschutzvorrichtungen sind anhand des Verglasungstyps und des Ug-Wertes aus DIN V 18599-2 Tabelle 7 zu entnehmen, bei Sonnenschutzverglasungen der Baualtersklassen bis 1994 aus Tabelle 4 dieser Bekanntmachung.

Tabelle 4: Standardwerte für die Kennwerte von Sonnenschutzverglasungen der Baualtersklassen bis 1994

ohne Sonnenschutzvorrichtung gtot [ ]
mit außen liegender Sonnenschutzvorrichtung
gtot [ ]
mit innen liegender Sonnenschutzvorrichtung
Ug g⊥ τe τD65 Außenjalousie vertikale Markise innenliegende Jalousie Textilrollo Folie
10°-Stellung 45°-Stellung 10°-Stellung 45°-Stellung
[W/(m2 ×K)] [ ] [ ] [ ] weiß dunkelgrau weiß dunkelgrau weiß grau weiß hellgrau weiß hellgrau weiß grau weiß
2,90 0,51 0,4.4. 0,47 0,05 0,09 0,11 0,10 0,16 0,12 0,31 0,35 0,34 0,37 0,30 0,39 0,30

Die bei der Berechnung der Nutzwärme/-kälte verwendeten Bauteileigenschaften müssen auch im Falle von Vereinfachungen nach Tabelle 4 bei den Ansätzen für die Beleuchtung berücksichtigt werden.

Der U-Wert einer Vorhangfassade Ucw, darf vereinfacht mit folgender Gleichung aus den einzelnen Elementen der Fassade

bestimmt werde n:

UP× AP + UW× AW + Ug× Ag + Uf× Af + ψP× PP+ ψW + PW + ψg× Pg
Ucw=
AP+ AW+ Ag + Af

mit

Ucw Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade in W/(m2×K)
U Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Elemente in W/(m2×K)
A Fläche der einzelnen Elemente (senkrechte Projektionsfläche) in m2
ψ Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m× K)
P Sichtbare Gesamtumfangslänge der einzelnen Elemente in m

Indizes

p opake Füllung/Paneel
w Fenster inklusive Fensterrahmen
g Festverglasung
f Fassadenprofil

Vereinfacht dürfen die Längen und Flächen über die Achsmaße eines Fassadenelements bestimmt werden; das Fassadenprofil darf dabei vereinfacht mit einem Anteil von 15 % angenommen werden. Werden bei Fassaden die solaren und beleuchtungstechnischen Standardwerte (g⊥ , τe, τD65 und gtot) für die ganze Fassade angesetzt, so ist stets auch der Rahmenteil (FF-Wert) für die gesamte Fassade zu ermitteln.

3.3 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der aus Tabelle 2 entnommene pauschale U-Wert entsprechend korrigiert werden. Dabei ist die Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschichten und ihre Wärmeleitfähigkeit (bzw. eine pauschalierte Annahme dafür gemäß nachstehender Festlegung) zu ermitteln und wie folgt umzurechnen:

mit

UD pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das nachträglich gedämmte Bauteil in W/( m2 ×K)
U0 pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/( m2×K)
dD1 Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in m
λ1 Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in W/(m×K)
dD2 Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in m
λ2 Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in W/(m× K)
dDi Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in m
λi Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in W/(m×K)

Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in W/(m× K)

Ist die Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht nicht bekannt, kann vereinfachend für Mineralfaser-Produkte und Kunststoffschäume ein Wert von 0,040 W/(m× K) und für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder Einblas-Dämmstoffe ein Wert von 0,050 W/(m× K) angenommen werden.

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Beleuchtung

Ist in einer Zone eines bestehenden Nichtwohngebäudes eine eingebaute Beleuchtungs anlage zwar vorhanden, ihre energetische Qualität aber nicht bekannt und nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln, darf auch hier die Festlegung für Zonen ohne eingebaute Beleuchtungstechnik gemäß Anlage 2 Nummer 2.1.7 EnEV entsprechend angewandt werden. Für diese Zonen sind demnach bei der Berechnung als Beleuchtungsart eine direkte/indirekte Beleuchtung mit elektronischem Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe und eine Regelung der Beleuchtung gemäß Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 2.2 EnEV anzunehmen.

4.2 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteversorgungs anlagen

Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben entsprechend der jeweiligen Gebäudenutzung und der Altersklasse den Tabellen 5 bis 7 entnommen werden. Die Angaben in Spalte 10 der Tabellen 5 bis 7 dienen der zusätzlichen Information über die unterschiedlichen in Betracht kommenden Ausführungen und können genutzt werden, um gegebenenfalls anhand einfacher Merkmale eine von den nach den Spalten 3 bis 8 regelmäßig in den Gebäuden anzutreffenden Ausführungen abweichende Technik festzustellen und zu berücksichtigen.

Die Angaben zum Baualter beziehen sich auf das Baujahr 6des Gebäudes, soweit ein davon abweichendes Alter der Anlage nicht ausdrücklich festgestellt wurde. Für eine solche Feststellung des Alters von Anlagen bzw. Anlagenteilen ist in Zweifelsfällen die Typschildangabe maßgebend, auch wenn der Einbau in das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

Tabelle 5: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungs anlagen; Berechnung nach DIN V 18599-5

Lfd. Nr. Anlagentechnik/Eigenschaft Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf DIN V 18599: 2011-12 Merkmale/Identifikation/Kennwerte
Bürogebäuden/Verwaltungsgebäuden Schulgebäuden Betriebsgebäuden Gebäuden des Handels Hotels sonstigen Nichtwohngebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Prozessbereich Erzeugung
1 Kessel Niedertemperaturkessel bis 1977:
Umstellbrandkessel

1978 - 1986:
Standard-Gebläsekessel

ab 1987:
NT-Gebläsekessel

Teil 5 Abschnitt6.5.4.3.1 Niedertemperatur (NT)-Gebläsekessel
  • Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
  • Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
  • Gebläsebrenner an Lüfterrad oder Lüftermotor zu erkennen

Norm-Nutzungsgrade nKzwischen 89 % und 95 % (bezogen auf Heizwert Ni)

Systemtemperaturen: 70/55 °C

Brennwertkessel

  • Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
  • Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
  • Durch Nutzung der Kondensationswärme im Abgas erhöht sich der Wirkungsgrad
  • Erkennungsmerkmal: Kondensatablauf

Norm-Nutzungsgrade nKzwischen 102 % und 108 % (bezogen auf Heizwert Hi)

Systemtemperaturen: 55/45 °C

2 Betriebsweise bei Mehrkessel anlagen Parallelbetrieb Teil 5 Abschnitt 6.5.4.2 Im Parallelbetrieb sind die Heizkessel gleichzeitig zur Deckung des Wärmebedarfs in Betrieb.

Im Betrieb Folgeschaltung wird die erforderliche Heizleistung zunächst von einem Heizkessel erbracht. Ist die angeforderte Leistung höher als die zur Verfügung stehende, schaltet sich der nächste Heizkessel ein.

3 Fernwärme Art: Heißwasser über 110 °C - 130 °C
Dämmklasse: Sekundärseite Klasse 1;
Primärseite Klasse 2.
Teil 5 Abschnitt 6.5.7 (Tabelle 54) Versorgung durch Fernwärme ist häufig in großen Ballungsgebieten und in der Nähe von Heizkraftwerken anzutreffen; oft auch bei großen Liegenschaften. Sie ist zu erkennen am nicht vorhandenen Heizkessel und vorhandener Übergabestation. Die Temperaturangabe bezieht sich auf die Primär-Vorlauftemperatur

Dämmklassen der Fernwärme-Hausstation: Rohre mit Außendurchmesser d1 ≤ 0,4 m

  • Dämmklasse 1: λ = 3,3× d1 + 0,22 [W/(m× K)]
  • Dämmklasse 2: λ= 2,6× d1 + 0,20 [W/(m× K)]

Rohre mit Außendurchmesser d1 > 0,4 m oder ebene Oberfläche

  • Dämmklasse 1: U = 1,17 W/(m2× K)
  • Dämmklasse 2: U = 0,88 W/(m2× K)
4 Nachtabsenkung/-abschaltung bis 1994 durchgehender Betrieb ab 1995 Nachtabsenkung durchgehender Betrieb Nachtabsenkung durchgehender Betrieb - Teil 5 Abschnitt 5.4.1 Nachtabsenkung: Raum-Solltemperatur um ca. 3 Kelvin herabgesetzt

Nachtabschaltung: vollständige Abschaltung der Heizungs anlage bis zu einer geringen Außentemperatur (meist +5°C)

Durchgehender Betrieb: bei Gebäuden mit 24 h Wärmeanforderung

5 Wochenendabsenkung/-abschaltung Wochenendabsenkung durchgehender Betrieb * Teil 5 Abschnitt 5.4.1
  • bei Wochenendabsenkung/-abschaltung wird die Raum-Solltemperatur über das gesamte Wochenende abgesenkt bzw. abgeschaltet
  • - durchgehender Betrieb in Gebäuden, in denen auch am Wochenende Publikumsverkehr stattfindet, in Betriebsgebäuden mit Schichtbetrieb über das Wochenende sowie in Schulen, in denen auch am Wochenende Unterricht stattfindet
Prozessbereich Verteilung
6 Systemtemperaturen 70/55 °C bis 1985
90/70 °C

ab 1986
70/55 °C

Teil 5 Abschnitt 5.3.1 Systemtemperaturen
  • sind die Haupt-Vorlauf- und Haupt-Rücklauftemperaturen im Heizungsnetz
  • sind abhängig von der Art der Wärmeerzeugung und der Wärmeverwendung
7 Verteilung/Netzart Zweirohrnetz Teil 5 Abschnitt 6.3.2 -
8 Dämmung der Heizungsleitungen gedämmt Teil 5 Abschnitt 6.3.1.6
(Tabelle 23)
-
9 Überströmung keine Überströmung vorhanden Teil 5 Abschnitt 6.3.2.6
(Gl. 62)
Überströmventile werden zwischen dem Haupt-Vorlauf- und dem Haupt-Rücklauf eingesetzt; meistens zur Sicherstellung einer Mindestumlaufwassermenge am Wärmeerzeuger.

Bei Gebäuden mit beheizten Zuluft anlagen findet sich häufig durch falschen Anschluss der Heizregister eine ständige Überströmung.

10 Wasserinhalt des Wärmeerzeugers > 0,15 1/kW Teil 5 Abschnitt 6.3.2.6
(Gl. 62)
Ein höherer Wasserinhalt des Kessels bringt meist eine geringere Schalthäufigkeit sowie einen niedrigeren wasserseitigen Druckverlust mit sich.
  • Wandhängende Geräte meist ≤ 0,15 1/kW
  • Stehende Heizkessel meist > 0,15 1/kW
11 Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt Teil 5 Abschnitt 6.2.1
(Tabelle 6)
Von einem durchgeführten hydraulischen Abgleich kann ausgegangen werden bei
  • verschiedenen Einstellungen von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Rücklaufverschraubungen
  • einstellbaren Strangarmaturen
12 Dimensionierung Heizungspumpe nicht bedarfsausgelegt Teil 5 Abschnitt 6.3.2.3 -
13 Druckregelung der Heizungspumpe bis 1994 ungeregelt ab 1995
konstantdruckgeregelt
ungeregelt Teil 5 Abschnitt 6.3.2.5
(Tabelle 24)
Pumpe ungeregelt:
  • einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschlusskasten
14 Integriertes Pumpenmanagement beim Wärmeerzeuger kein integriertes Pumpenmanagement Teil 5 Abschnitt 4.3.3 Ein integriertes Pumpenmanagement liegt vor, wenn eine regelungstechnische Kopplung der primären Heizungspumpe zum Brenner des Wärmeerzeugers vorhanden ist.
15 Intermittierender Pumpenbetrieb bis 1994 nein

ab 1995 ja

nein ja nein Teil 5 Abschnitt 6.3.2.6
(Gl. 61)
Ein intermittierender Pumpenbetrieb liegt vor, wenn die Pumpe außerhalb der Nutzungszeit mit eingeschränkter Leistung betrieben oder abgeschaltet wird.

Bei einigen Gebäuden mit einer Kombination aus statischer Heizung und RLT-Anlage stellt die statische Heizung die Grundbeheizung und wird während der Nutzungszeit durch die RLT-Anlage ergänzt. In diesem Fall wird nur die Pumpe der RLT-Anlage intermittierend betrieben.

16 Heizungspufferspeicher nicht vorhanden Teil 5 Abschnitt 6.4 Heizungspufferspeicher werden eingesetzt, wenn die Betriebsweisen von Wärmeerzeuger und der restlichen Heizungs anlage (Verteilnetz und Verbraucher) nicht zusammenpassen oder um ein Takten des Wärmeerzeugers zu reduzieren. Einsatz finden sie bei Feststoffkesseln oder Wärmepumpen sowie bei Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung. Da Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel in der Regel in der Leistung modulierend betrieben werden, ist der Einsatz eines Pufferspeichers hier gegebenenfalls überflüssig.
Prozessbereich Übergabe
17 Art der Wärme übergabe Heizkörper - Unterflurkonvektor oder Heizkörper Heizkörper Teil 5 Abschnitt 6.2 Spalte 6: In Kaufhäusern werden häufig Unterflur-Konvektoren vor den Schaufenstern eingesetzt, um die Sicht nicht zu verdecken und dem Kaltluftabfall an den meist großen Verglasungen entgegenzuwirken.

Betriebsgebäude (Spalte 5): Gebläsekonvektoren (decken- und wandhängend)

18 Raumtemperaturregelung Thermostat (2K) - Raumgruppenregelung mit Führungsraum Thermostat
(2K)
Thermostat
(2K)
Teil 5 Abschnitt 6.2.3, 6.2.4, 6.2.8
  • Die Angabe "2K" bezieht sich auf die Proportionalabweichung der Thermostatventile.
  • Ist eine Elektroheizung eingebaut, kann eine P-Regelung (1K) angenommen werden.

Tabelle 6: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Lüftungs- und Klima anlagen; Berechnung nach DIN V 18599-3 und DIN V 18599-7

Lfd. Nr. Anlagentechnik/Eigenschaft Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf DIN V 18599: 2011-12 Merkmale/Identifikation/Kennwerte
Bürogebäuden/Verwaltungsgebäuden Schulgebäuden Betriebsgebäuden Gebäuden des Handels Hotels sonstigen Nichtwohngebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Prozessbereich Erzeugung
1 mechanische Abluft vorhanden
(WC-Abluft bei innen liegenden WCs)
vorhanden
(WC-Abluft bei innen liegenden WCs)
vorhanden vorhanden vorhanden - Teil 2 Abschnitt 6.3.3.4 Mechanische Abluft ist regelmäßig anzutreffen
  • in innen liegenden WC-Räumen (Pflicht) und
  • in Gebäudezonen, in denen Luftverunreinigungen und innere Lasten nicht ausreichend über eine freie Lüftung abzuführen sind.

Angaben zur Identifizierung des Anlagentyps (reine Abluft anlage oder Zu- und Abluft anlage) befinden sich in der Regel an den Lüftungsgeräten.

2 mechanische Zuluft vorhanden nicht vorhanden nicht vorhanden vorhanden vorhanden - Teil 2 Abschnitt 6.3.3.3 Mechanische Zuluft ist regelmäßig in Gebäudezonen anzutreffen,
  • wo der notwendige Luftwechsel nicht oder nur teilweise durch freie Lüftung sichergestellt werden kann und
  • wo eine Überdrucklüftung erforderlich ist. Eine Zuluft anlage ist fast immer mit einer Abluft anlage gekoppelt. Angaben zur Identifizierung des Anlagentyps (reine Abluft anlage oder Zu- und Abluft anlage) befinden sich in der Regel an den Lüftungsgeräten.
3 teilweise oder vollständige Belüftung (Im Falle teilweiser Belüftung beziehen sich die Angaben der Zeilen 4 bis 13 ausschließlich auf die mechanisch belüfteten Zonen.) Kommunalverwaltung:
teilweise

Sonstige bis 1989:
vollständig

Sonstige ab 1990: teilweise

** * vollständig vollständig - Teil 2 Abschnitt 6.3.3.3 Teilweise Belüftung: Der Luftwechsel wird teils von der mechanischen Lüftung und teils durch freie Lüftung erbracht.

Vollständige Belüftung: Der Luftwechsel wird alleine durch die mechanische Lüftung erreicht.

4 vorwiegende Luftbehandlungsmethode H + K + E ** H + K H+K+E H+K+E * - H: Heizen
K: Kühlen
E: Entfeuchten
5 überwiegend
  • zentrale oder
  • dezentrale

Außenluftaufbereitung

zentral ** zentral Teil 7 Abschnitt 1
(Bild 2)
Zentrale Außenluftaufbereitung: Zentrale Außenluftaufbereitung (gebäude-, abschnitts- oder geschossweise) und Verteilung der Zuluft über Luftkanalsysteme (unabhängig von der Art gegebenenfalls zusätzlicher Raumkühlung).

Dezentrale Außenluftaufbereitung: Raumweise Außenluftaufbereitung oder natürliche Lüftung über Fenster; gegebenenfalls zusätzliche Raumkühlsysteme mit Wasser oder Kältemittel als Wärmeträger.

6 Gesamtvolumenstrom
  • variabel oder
  • konstant
bis 1974 konstant

ab 1975 variabel

** konstant variabel konstant * Teil 3 Abschnitt 5.2, 5.4, 6.1, 6.2 Bei Anlagen mit variablem Gesamtvolumenstrom wird zur Anpassung an die Wärme- oder Kälteleistung der Volumenstrom durch einen drehzahlgeregelten Ventilator variiert.

Bei Anlagen mit konstantem Volumenstrom wird der Volumenstrom beibehalten und die Lufttemperatur variiert.

7 Ventilatorregelung bis 1994
ein- oder mehrstufig

ab 1995 drehzahlgeregelt

** ein- oder mehrstufig bis 1994 ein- oder mehrstufig

ab 1995 drehzahlgeregelt

ein- oder mehrstufig bis 1994 ein- oder mehrstufig

ab 1995 drehzahlgeregelt

Teil 3 Abschnitt 6 Drehzahlgeregelte Ventilatoren ermöglichen die variable Regelung des Volumenstroms abhängig von Druck oder Temperatur

Die mehrstufige Regelung erlaubt eine gestufte Regelung des Volumenstroms.

Bei einstufigen Ventilatoren erfolgt keine Anpassung des Volumenstroms

8 Grundlüftung mit Zusatzfunktion:
  • Art der Zusatzfunktion
bis 1974
Kühlregister (Induktionsgerät)

1975 - 1984
VVS- Anlage

ab 1985
Luft-Wasser- Systeme

** ohne VVS- Anlage Nachkühler
(Splitgerät)
* Teil 3 Abschnitt 1 Anlagen mit Grundlüftung und Zusatzfunktion zur Abdeckung der Raumkühllasten: entweder durch ein zusätzliches Energiemedium (Nachkühler, Kühldecke, Umluft anlage oder Kühlregister in Induktionsgerät) oder durch Erhöhung des vorkonditionierten Außenluftvolumenstroms mit Hilfe einer VVS- Anlage.

VVS: Variable-Volumenstrom-Systeme

Prozessbereich Verteilung
9 Klimasystem bis 1974 Induktions anlage mit Primärluft

ab 1975 Drallluft- durchlass und Schlitzdurchlass

** * Drallluftdurchlass und Schlitzdurchlass Fan-Coil mit Primärluft * Teil 7 Abschnitt 5.3
(Tabelle 9)
In Induktionsgeräten befinden sich je nach Bauart ein oder zwei Wärmeübertrager, die an das Heizungsnetz und an das Kaltwassernetz angeschlossen sind.

Ventilatorkonvektoren (Fan-Coils) sind Raumklimasysteme, die ähnlich funktionieren wie Induktionsgeräte und für die Luftumwälzung Gebläse besitzen. Der Mindestaußenluftvolumenstrom wird hierbei nicht durch das Gerät selber, sondern durch separate Luftdurchlässe eingeblasen. Neben der Temperatur kann auch der Volumenstrom raumweise eingestellt werden.

Drallauslässe und Schlitzauslässe verteilen die Luft im Raum. Sie sind meist an/in der Decke montiert.

10 Wärmerückgewinnung (WRG)
  • mit oder
  • ohne

Stoff- bzw. Feuchtetransport

WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport ** * WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport * Teil 3 Abschnitt 7.2 WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport:

Plattenwärmeübertrager, Kreislaufverbundsysteme und Wärmerohre

WRG mit Stoff- bzw. Feuchtetransport:
Rotationswärmeübertrager

11 Rückwärmzahl der Wärmerückgewinnung Rückwärmzahlen abhängig vom eingesetzten WRG-Typ zwischen 40 und 70 % (siehe Merkmale und Kennwerte). Teil 3 Abschnitt 7.2

Teil 7 Abschnitt 5.2.2

Übliche Rückwärmzahlen:
  • Kreuzstrom-Plattenwärmeübertrager:
    η = 50 %
  • Kreislaufverbundsystem:
    η= 40 %
  • Wärmerohre:
    η= 50 %
  • Rotationswärmeübertrager:
    η= 70 %
12 Feuchteanforderung keine Feuchteanforderung ** * keine Feuchteanforderung * Teil 3 Abschnitt 7.2 Hinsichtlich der Befeuchtung ist zu unterscheiden, ob und inwieweit Anforderungen einzuhalten sind ("keine Feuchteanforderung", "Feuchteanforderungen mit Toleranzen" oder "Feuchteanforderungen mit geringen Toleranzen").
13 Befeuchtertyp * Teil 3 Abschnitt 7.2

Teil 7 Abschnitt 6.6.3
(Tabelle 21)

Im Falle einer Befeuchtung ist zur Bestimmung eines Anlagentyps nach DIN V 18599 der Luftbefeuchtertyp zu wählen:

Verdunstungsbefeuchter: regelbar oder nicht regelbar, Wasser wird über Verdunstung in die zu befeuchtende Luft aufgenommen.

Dampfbefeuchter: Die Luft wird über Wasserdampf befeuchtet. Dampferzeugung elektrisch, gasbefeuert, ölbefeuert oder Ferndampf; am häufigsten Elektrodampferzeuger.

Tabelle 7: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Kälteversorgungs anlagen; Berechnung nach DIN V 18599-7

Lfd. Nr. Anlagentechnik/Eigenschaft Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf DIN V 18599: 2011-12 Merkmale/Identifikation/Kennwerte
Bürogebäuden/Verwaltungsgebäuden Schulgebäuden Betriebsgebäuden Gebäuden des Handels Hotels sonstigen Nichtwohngebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Prozessbereich Erzeugung
1 Kälteerzeugung vorhanden? ja nein * ja ja * Teil 2 Abschnitt 6.5.6 Im Falle von Gebäuden mit teilweiser Belüftung mit Kühlfunktion gelten auch Aussagen zur Kälteversorgung nur für die entsprechend versorgten Zonen.
(Kälteerzeugung häufig bei Betriebsgebäuden vorhanden!)
2 Erzeugungssystem indirekte, wassergekühlte Kompressionskältemaschine ** * indirekte, wassergekühlte Kompressionskältemaschine indirekte, luftgekühlte Kompressionskältemaschine * Teil 7 Abschnitt 7.1.1
(Tabelle 23)
Indirekte oder direkte Systeme:
  • Bei direkter Kühlung wird die Wärme direkt vom Kältemittel der Kältemaschine aufgenommen.
  • Bei indirekten Systemen wird die übermaschineschüssige Wärme zunächst an einen Wasserkreislauf übertragen, der mit dem Verdampfer der Kältemaschine verbunden ist.

Wassergekühlte Kältemaschinen geben über einen Wasserkreislauf zwischen dem Kondensator der Kältemaschine und dem Rückkühlwerk die Wärme an die Umgebung ab. Bei luftgekühlten Kältemaschinen wird der Kondensator direkt mit Luft durchströmt.

Split- Anlagen sind direkte, dezentrale Klima anlagen mit einem Außengerät und einem oder mehreren Innengeräten.

  • Mono-Split- Anlagen:
    ein Verflüssiger (außen) und ein Verdampfer (innen)
  • Multi-Split- Anlagen:
    in Verflüssiger (außen) und mehrere Verdampfer (innen)
3 Verdichter bis 300 kW häufig Kolbenverdichter

> 300 kW Schraubenverdichter

** bis 300 kW häufig Kolbenverdichter

> 300 kW Schraubenverdichter

* Teil 7 Abschnitt 7.1.1
(Tabelle 23)
Verdichterbauarten:
  • für Leistungen bis 300 kW meist Hubkolbenverdichter
  • Leistungen ab 300 kW häufig Schraubenverdichter
  • ab 1990 auch Scrollverdichter bis ca. 200 kW
  • Turbo-Verdichter nur bei sehr großen Kälteleistungen.
4 Art der Teillastregelung der Verdichter Mehrstufig schaltbar ** Mehrstufig schaltbar Zweipunktregelung Mehrstufig schaltbar * Teil 7 Abschnitt 7.1.3
(Tabelle 25, 27, 29)
Zylinderabschaltung nur bei Kolbenverdichtern Zweipunktregelung häufig bei Anlagen mit nur einem Verdichter

Bei mehreren Verdichtern oft mehrstufig schaltbar

5 Kältemittel bis 1999:
R22

ab 2000:
R134a Nasskühler

** bis 1999:
R22

ab 2000:
R134a

Teil 7 Abschnitt 7.1.3
(Tabelle 26, 28)
Das Kältemittel bestimmt in den Kältemaschinen durch Zustandsänderungen den Kreisprozess und hat damit Einfluss auf die Effizienz.

In Bestands anlagen ist sehr häufig noch das Kältemittel R22 enthalten. Seit dem Jahr 2000 dürfen allerdings keine Anlagen mehr mit diesem Kältemittel gebaut werden. Als Ersatz für R22 (ab 1. Januar 2015 Nachfüllung gänzlich verboten) werden oft folgende Kältemittel eingesetzt:

  • R404 a und R507 in wassergekühlten Kältesätzen
  • R407 A, 407 B und 407 C in luftgekühlten Kältesätzen

In den meisten Fällen wird bei Neu anlagen das Kältemittel R134a genutzt.

6 Kühlwassertemperatur
(Rückkühlkreis)
Nasskühler
27/33 °C
Trockenkühler
40/45 °C
** * Nasskühler
27/33 °C
Trockenkühler
40/45 °C
* * Teil 7 Abschnitt 7.1.3.2 Die Kühlwassertemperatur kann bei wassergekühlten Kältemaschinen mit den aufgeführten Näherungswerten, abhängig vom Rückkühler angenommen werden.

Bei luftgekühlten Kältemaschinen entfällt der Kühlwasserkreislauf.

7 Art der Rückkühlung * ** - Teil 7 Abschnitt 7.1.7
(Tabelle 35)
Trockenkühler: häufig bei Anforderungen an Winterfestigkeit oder Nebelschwadenvermeidung eingesetzt; in der Regel günstiger Nasskühler: Anforderungen an Energieeffizienz oder Platzbedarf
8 Betriebsweise Kühlwasserpumpe Saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung ** * Saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung * * Teil 7 Abschnitt 6.5.2.4 (Tabelle 18) Der vollautomatisierte Betrieb ist nur bei Anlagen mit einer Gebäudeautomation zu realisieren. Bei älteren Anlagen wurden häufig Regel-Komponenten nachgerüstet, um eine saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung automatisch umzusetzen
Prozessbereich Verteilung
9 Kühlwasserpumpe
  • geregelt oder
  • ungeregelt
ungeregelt ** * ungeregelt ** * Teil 7 Abschnitt 6.5.3.3
(Tabelle 19)
Bei mehreren Kältemaschinen und mehreren Rückkühlern werden eher drehzahlgeregelte Pumpen eingesetzt; bei Bestandsbauten ist dies jedoch die Ausnahme.
10 Kühlwasserpumpe an Auslegungspunkt adaptiert nein ** * nein * * Teil 7 Abschnitt 6.5.3.2.2 Pumpen neueren Baujahres können an den Betriebspunkt adaptiert werden.

Sie können dort eingesetzt werden, wo keine Mindestmassenströme gefordert sind.

11 Hydraulischer Abgleich Kühlwasserkreis nein ** nein nein * nein Teil 7 Abschnitt 6.5.2.6 Bei hydraulischem Abgleich sind die Komponenten im Kühlwasserkreislauf durch Anpassen des Massenstroms im Rohrnetz gegenseitig optimal abgeglichen.
12 Kaltwassertemperatur
(Primärkreis)
6/12 °C ** 6/12 °C Teil 7 Abschnitt 7.1.3
(Tabelle 26, 28)
Die Kaltwassertemperatur ist abhängig vom eingesetzten Klimasystem.

Standardmäßig:

  • Induktions anlagen 14/18 °C
  • Kaltwasser/VVS- Anlage 6/12 °C
  • Kühldecke 16/18 °C
  • Ventilatorkonvektoren 14/18 °C
  • Bauteilaktivierung 18/20 °C
13 Überströmung in Kaltwasserkreislauf vorhanden ja ** nein ja nein * Teil 7 Abschnitt 6.5.2.5 Überströmventile werden zwischen dem Kaltwasser-Vor- und dem Kaltwasser-Rücklauf zur Sicherstellung der Mindestumlaufwassermenge am Verdampfer bzw. zur Begrenzung der Druckdifferenz am Verbraucher oder zur permanenten Kältebereithaltung im Verteilnetz eingesetzt.
14 Betriebsweise Kaltwasserpumpe Saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung ** Saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung vollautomatisierter, bedarfs- in gesteuerter Betrieb Saisonale Abschaltung in Monaten ohne Kühlbedarf Teil 7 Abschnitt 6.5.2.4
(Tabelle 18)
siehe Zeile 8
15 Kaltwasserpumpe
  • geregelt oder
  • ungeregelt
ungeregelt ** ungeregelt Teil 7 Abschnitt 6.5.3.3
(Tabelle 19)
  • Pumpe ungeregelt: Einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschlusskasten.
  • Wenn die Verdampfer den vollen Massenstrom benötigen, werden keine drehzahlgeregelten Pumpen eingesetzt.
16 Kaltwasserpumpe an Auslegungspunkt adaptiert nein ** * nein Teil 7 Abschnitt 6.5.3.2.2 siehe Zeile 10
17 Hydraulischer
Abgleich
Kaltwasserkreis
nein ** nein Teil 7 Abschnitt .5.2.6 Bei hydraulischem Abgleich erhält jeder Verbraucher seinen definierten Massenstrom durch Ändern der Widerstände im Rohrnetz.
18 Kältespeicher vorhanden nein ** * nein Teil 7 Abschnitt 6.5.2.5 Kältespeicher werden eingesetzt, um ein Takten des Kälteerzeugers zu verhindern oder um Kälte für den Tag zu bevorraten, wenn die Kälteerzeugung (z.B. wegen eines günstigeren Stromtarifs) nur in der Nacht laufen soll.
19 Hydraulische
Entkopplung
Kaltwasserkreis
nein ** * nein Teil 7 Abschnitt 6.5.2.5 Eine hydraulische Entkopplung liegt vor, wenn sich die Verbraucher und der Erzeuger hydraulisch nicht beeinflussen (z.B. hydraulische Weiche, parallel geschalteter Kältespeicher, Umlenkventile).

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z.B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungs anlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z.B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben. 1) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei neu eingebauten Bauteilen). Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem das Bauteil gehört.
Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

2) Bei der Baualtersklasse ab 1995 kann auch ohne nähere Feststellung von einer gedämmten Ausführung ausgegangen werden.

3) Siehe im Übrigen auch DIN 4108-4: 2013-02.

4) Siehe Fußnote 1.

5) Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster.

6) Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem die Anlage gehört.

Erläuterung zu den Tabellen:
*) keine Angabe zur Vereinfachung, insbesondere wegen generell uneinheitlicher Ausführung in der Praxis; siehe auch jeweilige Hinweise in Spalte 10
**) die Angabe ist irrelevant, z.B. weil die jeweilige Funktion nicht vorhanden ist

ENDE

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