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Regelwerk

Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand

Vom 30. Juli 2009
(BAnz. Nr. 133 vom 08.09.2009 S. 3163; 21.05.2015 B4aufgehoben)


Zur aktuellen Fassung

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ersetzt die "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand" vom 26. Juli 2007 (BAnz. S. 7680).

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) verwiesen wird, ist damit die jeweils geltende EnEV gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung der EnEV zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf DIN V 18599 oder Teile dieser Vornorm verwiesen wird, ist die Ausgabe Februar 2007 gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

  1. der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und die wärmetechnischen Eigenschaften der Gebäudehülle ermittelt werden sollen
    aa) im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV * an Nichtwohngebäuden ; § 9 Absatz 2 EnEV) oder
    bb) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Nichtwohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 18 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 EnEV),
    oder
  2. Modernisierungsempfehlungen für Nichtwohngebäude ausgestellt werden sollen (§ 20 Absatz 1 Satz 3 EnEV).

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen des in § 9 Absatz 2 Satz 2 EnEV genannten Berechnungsverfahrens

  1. Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese vereinfacht ermittelt werden sollen oder
  2. energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen und Gebäudenutzungen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 EnEV anerkannte Regeln der Technik angewendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 9 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 3 EnEV).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

2.1 Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen.

Tabelle 1 : Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung
1a Fensteraufmaß Die Fensterbreite bei Lochfassaden kann analog zu DIN 5034 mit 55 v.H. der Raumbreite angenommen werden. Die Fensterhöhe ergibt sich aus der lichten Raumhöhe minus 1,50 m.
1b Aufmaß Außentüren nicht erforderlich im Falle der Anwendung von Zeile la (Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche - siehe Zeile 1a - enthalten).
1c Rollladenkästen Fläche: 10 v. H. der Fensterfläche
2 opake Vor- und Rücksprünge in den Fassaden bis zu 0,5 m dürfen übermessen werden
3 innenliegende Treppen- auf- und -abgänge zu unbeheizten Zonen dürfen übermessen werden
4 Flächen der Heizkörpernischen Fläche: ein Drittel der Fensterfläche
5 Lüftungsschächte dürfen übermessen werden
6 Orientierung Abweichungen von der Senkrechten auf die betrachtete Bauteilfläche von nicht mehr als 22,5 Grad von der jeweiligen Himmelsrichtung sind zulässig. In Grenzfällen ist die Haupthimmelsrichtung (Nord, Ost, Süd, West) zu wählen.
7 Neigung Die Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°; 30°; 45°; 60°; 90° gerundet werden.

2.2 Zonierung

Bei der Aufteilung des Gebäudes in Zonen ist es ausreichend, deren Abmessungen und Geometrie mit einer Genauigkeit zu ermitteln, die methodisch sicherstellt, dass

  1. die einzelnen Zonenflächen mit einer Toleranz von ± 10 % ermittelt werden und
  2. die Abweichungen der Einzelflächen im Mittel so ausfallen, dass für die sich ergebende Gesamtfläche des Gebäudes die Einhaltung einer Toleranz von -20%1+5% zu erwarten ist.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen, Eigenschaften von Verglasungen

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können die pauschalen Werte nach Tabelle 2, für transparente Bauteile nach den Tabellen 3 und 4 verwendet werden. Wärmebrücken sind dabei zusätzlich gemäß EnEV ** über einen pauschalen Zuschlag AUwB zu berücksichtigen. Ist der U-Wert für eine komplette Fassade gegeben, so ist davon auszugehen, dass ein Wärmebrückenzuschlag darin schon enthalten ist. In diesem Fall ist für die weitere Berechnung der U-Wert der Fassade nach folgender Gleichung um den Wärmebrückenzuschlag ΔUWB der Zone zu reduzieren:

UCw = UCw - ΔUWB

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 · UAußenwand

Wärmeströme über Bauteile zum Erdreich oder unbeheizte Keller dürfen auch in gekühlten Zonen vereinfacht durch die Anwendung von Temperatur-Korrekturfaktoren Fx nach DIN V 18599-2 bestimmt werden.

Tabelle 2 : Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter opaker Bauteile im Urzustand




Bauteil



Konstruktion
Baualtersklasse *
bis 1918 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 · K)
Dach
(auch Wände zwischen
beheiztem und unbeheiztem
Dachgeschoss)
massive Konstruktion
(insbes. Flachdächer)
2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,5 0,4 0,3
Holzkonstruktion
(insbes. Steildächer)
2,6 1,4 1,4 1,4 0,8 0,5 0,4 0,3
oberste Geschossdecke
(auch Fußboden gegen außen, z.B. über Durchfahrten)
massive Decke 2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,5 0,4 0,3
Holzbalkendecke 1,0 0,8 0,8 0,8 0,6 0,4 0,3  
Außenwand
(auch Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen)
massive Konstruktion
(Mauerwerk, Beton oder ähnlich)
1,7 1,7 1,4 1,4 1,0 0,8 0,6 0,5
Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich)
2,0 2,0 1,4 1,4 0,6 0,5 0,4 0,4
sonstige Bauteile gegen Erdreich massive Bauteile 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen Holzbalkendecke 1,0 0,8 0,8 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4
Rollladenkasten neu, gedämmt 1,8
alt, ungedämmt

3,0

Türen
*) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei neu eingebauten Bauteilen). Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

Tabelle 3 : Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie für Fassaden im Urzustand.




Bauteil



Konstruktion



Eigenschaft
Baualtersklasse1
bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten U in W/(m2· K) und Ψin W/(mK), sowie Verglasungstyp nach DIN V 18599-2, Tab. 5
Fenster, Fenstertüren Holzfenster, einfach verglast Uw 5,0 - - -
Glas einfach - - -
Ug 5,8 - - -
Holzfenster, zwei Scheiben) Uw 2,7 2,7 2,7 1,6
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
Kunststofffenster, Isolierverglasung Uw 3,0 3,0 3,0 1,9
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
Alu- oder Stahlfenster, Isolierverglasung Uw 4,3 4,3 3,2 1,9
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
zusätzliche Elemente von Fassaden Paneel/opake Füllung Up 1,5 1,2 0,9 0,6
Fassadenprofil Uf 7,0 4,5 3,0 2,6
Festverglasung Ψg 0 0,15 0,15 0,19
Paneel/opake Füllung Ψp 0,20 0,20 0,20 0,20
Fenster Ψw 0,07 0,07 0,07 0,07
1) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei neu eingebauten Bauteilen, insbes. Fenster). Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

2) Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster.

Bedeutung der Indizes: w = Fenster inkl. Fensterrahmen, g = Verglasung, p = opake Füllung, Paneel, f = Fassadenprofil

Weitere solare und beleuchtungstechnische Standardwerte (g⊥, τe, τD65 und gtot) von Verglasungen und Sonnenschutzvorrichtungen sind anhand des Verglasungstyps und des Ug Wertes aus DIN V 18599-2, Tabelle 5 zu entnehmen, bei Sonnenschutzverglasungen der Baualtersklassen bis 1994 aus Tabelle 4 dieser Bekanntmachung.

Tabelle 4 : Standardwerte für die Kennwerte von Sonnenschutzverglasungen der Baualtersklassen bis 1994

ohne Sonnenschutzvorrichtung gtot[-] gtot[-]
mit außen liegender Sonnenschutzvorrichtung mit innen liegender Sonnenschutzvorrichtung
Ug g⊥ τe τD65 Außenjalousie vertikale Markise innen liegende Jalousie Textilrollo Folie
10°-Stellung 45°-Stellung 10°-Stellung 45°-Stellung
[W/(m2 K)] [-] [-] [-] weiß dunkelgrau weiß dunkelgrau weiß grau weiß hellgrau weiß hellgrau weiß grau weiß
2,90 0,51 0,44 0,47 0,05 0,09 0,11 0,10 0,16 0,12 0,31 0,35 0,34 0,37 0,30 0,39 0,30

Die bei der Berechnung der Nutzwärme/-kälte verwendeten Bauteileigenschaften müssen auch im Falle von Vereinfachungen nach Tabelle 4 bei den Ansätzen für die Beleuchtung berücksichtigt werden.

Der U-Wert einer Vorhangfassade UCW darf vereinfacht mit folgender Gleichung aus den einzelnen Elementen der Fassade bestimmt werden:

  Up Ap+ Ug Ag +Uf Af+ Ψp Pp+ Ψw Pw+ Ψg Pg
Ucw =
  Ap+ Aw+ Ag+ Af

mit

Ucw Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade in W/(m2· K)
U Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Elemente in W/(m2· K)
A Fläche der einzelnen Elemente (senkrechte Projektionsfläche) in m2
Ψ Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m ⋅ K)
P Sichtbare Gesamtumfangslänge der einzelnen Elemente in m
Indizes
p opake Füllung/Paneel
w Fenster inkl. Fensterrahmen
g Festverglasung
f Fassadenprofil

Vereinfacht dürfen die Längen und Flächen über die Achsmaße eines Fassadenelementes bestimmt werden; das Fassadenprofil darf dabei vereinfacht mit einem Anteil von 15 % angenommen werden. Werden bei Fassaden die solaren und beleuchtungstechnischen Standardwerte (g⊥, τe, τD65 und gtot) für die ganze Fassade angesetzt, so ist stets auch der Rahmenteil (FF-Wert) für die gesamte Fassade zu ermitteln.

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der pauschale U-Wert aus Tabelle 2 entsprechend korrigiert werden. Dabei wird vereinfacht davon ausgegangen, dass das Dämmmaterial eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(mK) aufweist. Es muss also lediglich die Stärke der nachträglichen Dämmung dD erhoben werden:

 UD = 1   [W / (m2 ⋅K)]

  1      dD

  +
 
  U0 0,04 WK

mit

UD pauschaler U-Wert für das nachträglich gedämmte Bauteil in W/(m2 ⋅ K)
U0 pauschaler U-Wert für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/(m2 ⋅ K)
dD Dicke der nachträglichen Dämmung in m

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können alternativ die pauschalen Werte nach Tabelle 5 verwendet werden. Zwischenwerte der Tabelle dürfen nicht interpoliert werden.

Tabelle 5 : Wärmedurchgangskoeffizienten für nachträglich gedämmte opake Ranteile

U-Wert im Urzustand zusätzliche Dämmung
2 cm 5 cm 8 cm 12 cm 16 cm 20 cm 30 cm 40 cm
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 ⋅ K)
> 2,5 1,20 0,63 0,43 0,30 0,23 0,19 0,13 0,10
> 2,0 ... 2,5 1,11 0,61 0,42 0,29 0,23 0,19 0,13 0,10
> 1,5 ... 2,0 1,00 0,57 0,40 0,29 0,22 0,18 0,13 0,10
> 1,0 ... 1,5 0,86 0,52 0,38 0,27 0,21 0,18 0,12 0,09
> 0,7 ... 1,0 0,67 0,44 0,33 0,25 0,20 0,17 0,12 0,09
> 0,5 ... 0,7 0,52 0,37 0,29 0,23 0,18 0,16 0,11 0,09
≤0,5 0,40 0,31 0,25 0,20 0,17 0,14 0,11 0,08

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben entsprechend der jeweiligen Gebäudenutzung und der Altersklasse den Tabellen 6 bis 8 entnommen werden.

Die Angaben in Spalte 10 der Tabellen 6 bis 8 dienen der zusätzlichen Information über die unterschiedlichen in Betracht kommenden Ausführungen und können genutzt werden, um ggf. anhand einfacher Merkmale eine von den nach Spalten 3 bis 8 regelmäßig in den Gebäuden anzutreffenden Ausführungen abweichende Technik festzustellen und zu berücksichtigen.

Die Angaben zum Baualter beziehen sich auf das Baujahr des Gebäudes; soweit ein davon abweichendes Alter der Anlage nicht ausdrücklich festgestellt wurde.

Erläuterung zu den Tabellen:
*) keine Angabe zur Vereinfachung, insbesondere wegen generell uneinheitlicher Ausführung in der Praxis; siehe auch jeweilige Hinweise in Spalte 10
hellgrau die Angabe ist irrelevant, z.B. weil die jeweilige Funktion nicht vorhanden ist

Tabelle 6 : Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungsanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-5

Lfd. Nr. Anlagen-
technik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei
Bürogeb./ Verwaltungs-
gebäuden
Schul-
gebäu-
den
Betriebs-
gebäuden
Gebäuden des Handels Hotels Sonstigen
Nicht- Wohn-
gebäuden
Bezug auf DIN V
18599
Merkmale/ Identifikation/ Kennwerte
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich erzeugen
1 Kessel Niedertemperaturkessel bis 1977:
Umstell-
brandkessel

1978-1986:
Standard-
Gebläsekessel

ab 1987:
NT-Gebläse-
kessel

Teil 5 Absch. 6.4.3.2 Niedertemperatur (NT)-Gebläsekessel
  • Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
  • Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
  • Gebläsebrenner an Lüfterrad oder Lüftermotor zu erkennen
  • Norm-Nutzungsgrade IIK zwischen 89 % und 95 % (bezogen auf Heizwert Hi) Systemtemperaturen: 70/55°C

Brennwertkessel

  • Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
  • Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
  • Durch Nutzung der Kondensationswärme im Abgas erhöht sich der Wirkungsgrad
  • Erkennungsmerkmal: Kondensatablauf

Norm-Nutzungsgrade BK zwischen 102 % und 108 % (bezogen auf Heizwert Hi) Systemtemperaturen: 55/45°C

2 Betriebsweise bei Mehrkesselanlagen Parallelbetrieb Teil 5 Absch. 6.4.3.1 Im Parallelbetrieb sind die Heizkessel gleichzeitig zur Deckung des Wärmebedarfs in Betrieb. Im Betrieb Folgeschaltung wird die erforderliche Heizleistung zunächst von einem Heizkessel erbracht. Ist die angeforderte Leistung höher als die zur Verfügung stehende, schaltet sich der nächste Heizkessel ein.
3 Fernwärme Art: Heißwasser über 110°C - 130°C
Dämmklasse:
Sekundärseite Klasse 1; Primärseite Klasse 2.
Teil 5 Absch.6.4.5
(Tab. 38)
Versorgung durch Fernwärme ist häufig in großen Ballungsgebieten und in der Nähe von Heizkraftwerken anzutreffen; oft auch bei großen Liegenschaften. Sie ist zu erkennen am nicht vorhandenen Heizkessel und vorhandener Übergabestation.

Die Temperaturangabe bezieht sich auf die Primär-Vorlauftemperatur Dämmklassen der Fernwärme-Hausstation: Rohre mit Außendurchmesser d1 ≤ 0,4 m

  • Dämmklasse
    1:λ= 3,3 d1 + 0,22 [W/(m ⋅ K)]
  • Dämmklasse
    2:λ = 2,6 d1 + 0,20 [W/(m ⋅ K)]

Rohre mit Außendurchmesser d1 > 0,4 m oder ebene Oberfläche

  • Dämmklasse
    1:U = 1,17 W/(m2 ⋅ K)
  • Dämmklasse
    2:U = 0,88 W/(m2 ⋅ K)
4 Nachtabsenkung/ -abschaltung bis 1994 durchgehender Betrieb
ab 1995 Nacht-
absenkung
durchgehender Betrieb Nacht-
absenkung
durch-
gehender Betrieb
* Teil 5 Absch. 5.4.1 Nachtabsenkung:
Raum-Solltemperatur um ca. 3 Kelvin herabgesetzt

Nachtabschaltung:
vollständige Abschaltung der Heizungsanlage bis zu einer geringen Außentemperatur (meist + 5°C) Durchgehender Betrieb: bei Gebäuden mit 24 h Wärmeanforderung

5 Wochenend-
absenkung/
-abschaltung
Wochenendabsenkung durch-
gehender Betrieb
* Teil 5 Absch. 5.4.1
  • bei Wochenendabsenkung/-abschaltung wird die Raum-Solltemperatur über das gesamte Wochenende abgesenkt bzw. abgeschaltet
  • durchgehender Betrieb in Gebäuden, in denen auch am Wochenende Publikumsverkehr stattfindet, sowie in Schulen, in denen auch am Wochenende Unterricht stattfindet
  Prozessbereich Verteilung
6 System-
temperaturen
70/55°C bis 1985 90/70°C

ab 1986 70/55°C

Teil 5 Absch. 5.2 Systemtemperaturen
  • sind die Haupt-Vorlauf- und Haupt-Rücklauftemperaturen im Heizungsnetz
  • sind abhängig von der Art der Wärmeerzeugung und der Wärmeverwendung
7 Verteilung/Netzart Zweirohrnetz Teil 5 Absch. 6.2.1 -
8 Dämmung der Heizungsleitungen gedämmt Teil 5 Absch. 6.2 (Tab. 16) -
9 Überströmung keine Überströmung vorhanden Teil 5 Absch. 6.2.1 (Gl. 48) Überströmventile werden zwischen dem Haupt-Vorlauf- und dem Haupt-Rücklauf eingesetzt; meistens zur Sicherstellung einer Mindestumlaufwassermenge am Wärmeerzeuger.
10 Wasserinhalt des Wärmeerzeugers > 0,15 1/kW Teil 5 Absch. 6.2.1 (Gl. 48) Ein höherer Wasserinhalt des Kessels bringt meist eine geringere Schalthäufigkeit sowie einen niedrigeren wasserseitigen Druckverlust mit sich.
  • Wandhängende Geräte meist ≤ 0,15 1/kW
  • Stehende Heizkessel meist > 0,15 1/kW
11 Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt Teil 5 Absch. 6.2.1 Von einem durchgeführten hydraulischen Abgleich kann ausgegangen werden bei
  • verschiedenen Einstellungen von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Rücklaufverschraubungen
  • einstellbaren Strangarmaturen
12 Dimensionierung Heizungspumpe nicht bedarfsausgelegt Teil 5 Absch. 6.2.1 -
13 Druckregelung der Heizungspumpe bis 1994
ungeregelt

ab 1995
konstantdruckgeregelt

ungeregelt Teil 5 Absch. 6.2.1 (Tab. 17) Pumpe ungeregelt:
  • einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder
  • mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschlusskasten
14 Integriertes Pumpen-
management beim Wärmeerzeuger
kein integriertes Pumpenmanagement Teil 5 Absch. 4.2.2 Ein integriertes Pumpenmanagement liegt vor, wenn eine regelungstechnische Kopplung der primären Heizungspumpe zum Brenner des Wärmeerzeugers vorhanden ist.
15 intermittierender Pumpenbetrieb bis 1994
nein

ab 1995
ja

nein ja nein Teil 5 Absch. 6.2.1 (Gl. 47) Ein intermittierender Pumpenbetrieb liegt vor, wenn die Pumpe außerhalb der Nutzungszeit mit eingeschränkter Leistung betrieben oder geschaltet wird. Bei einigen Gebäuden mit einer Kombination aus statischer Heizung und RLT-Anlage stellt die statische Heizung die Grundbeheizung und wird während der Nutzungszeit durch die RLT-Anlage ergänzt. In diesem Fall wird nur Pumpe der RLT-Anlage intermittierend betrieben.
16 Heizungs-
pufferspeicher
nicht vorhanden Teil 5 Absch. 6.3 Heizungspufferspeicher werden eingesetzt, wenn die Betriebsweisen von Wärmeerzeuger und der restlichen Heizungsanlage (Verteilnetz und Verbraucher) nicht zusammenpassen oder um ein Takten des Wärmeerzeugers zu reduzieren. Einsatz finden sie bei Feststoffkessein oder Wärmepumpen sowie bei Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung. Da Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel in der Regel in der Leistung modulierend betrieben werden, ist der Einsatz eines Pufferspeichers hier ggf. überflüssig.
  Prozessbereich Übergabe
17 Art der Wärmeübergabe Heizkörper Unterflur-
konvektor oder Heizkörper
Heizkörper Teil 5 Absch. 6.1 In Kaufhäusern werden häufig Unterflur-Konvektoren vor den Schaufenstern eingesetzt, um die Sicht nicht zu verdecken und dem Kaltluftabfall an den meist großen Verglasungen entgegenzuwirken.
18 Raumtemperatur-
regelung
Thermostat (2K) Raumgruppen-
regelung mit Führungsraum
Thermostat (2K) Thermostat (2K) Teil 5 Absch. 6.1.1, 6.1.2, 6.1.6, 6.1.7
  • Die Angabe "2K" bezieht sich auf die Proportionalabweichung der Thermostatventile.
  • Ist eine Elektroheizung eingebaut, kann eine P-Regelung (1K) angenommen werden.

Tabelle 7 : Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Lüftungs- und Klimaanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-3 und DIN V 18599-7

Lfd. Nr. Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei
Büroge-
bäuden/
Verw.-
gebäuden
Schul-
gebäuden
Betriebs-
gebäuden
Gebäuden des Handels Hotels Sonstigen Nicht-
Wohnge-
bäuden
Bezug auf DIN V 18599 Merkmale/
Identifikation/ Kennwerte
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 mechanische Abluft vorhanden vorhan-
den (WC-
Abluft bei innenlie-
genden WC's)
vorhanden
(WC- Abluft bei innenlie-
genden WC's)
vorhan-
den
vorhan-
den
* Teil 2 Absch. 6.3.3.3 Mechanische Abluft ist regelmäßig anzutreffen
  • in innen liegenden WC-Räumen (Pflicht) und
  • in Gebäudezonen in denen Luftverunreinigungen und innere Lasten nicht ausreichend über eine freie Lüftung abzuführen sind.

Angaben zur Identifizierung des Anlagentyps (reine Abluftanlage oder Zu- und Abluftanlage) befinden sich in der Regel an den Lüftungsgeräten.

2 mechanische Zuluft vorhanden nicht vorhan-
den
nicht vorhanden vorhan-
den
vorhan-
den
* Teil 2 Absch. 6.3.3.2 Mechanische Zuluft ist regelmäßig in Gebäudezonen anzutreffen,
  • wo der notwendige Luftwechsel nicht oder nur teilweise durch freie Lüftung sichergestellt werden kann und
  • wo eine Überdrucklüftung erforderlich ist.

Eine Zuluftanlage ist fast immer mit einer Abluftanlage gekoppelt. Angaben zur Identifizierung des Anlagentyps (reine Abluftanlage oder zu- und Abluftanlage) befinden sich in der Regel an den Lüftungsgeräten.

3 teilweise oder vollständige Belüftung
(Im Falle teilweiser Belüftung beziehen sich die Angaben der Zeilen 4 bis 13 ausschließlich auf die mechanisch belüfteten Zonen.)
Kommunal-
verwaltung:
teilweise

Sonstige bis 1989:
vollständig

Sonstige ab 1990:
teilweise

    vollstän-
dig
vollstän-
dig
* Teil 2 Absch. 6.3.3.2 Teilweise Belüftung:
Der Luftwechsel wird teils von der mechanischen Lüftung und teils durch freie Lüftung erbracht.

Vollständige Belüftung:
Der Luftwechsel wird alleine durch die mechanische Lüftung erreicht.

4 vorwiegende Luftbehandlungs-
methode
H + K + E     H + K + E H + K + E * - H: Heizen
E: Entfeuchten
K: Kühlen
5 überwiegend
  • zentrale oder
  • dezentrale Außenluftaufbereitung
zentral     zentral Teil 7 Absch. 1 (Bild 2) Zentrale Außenluftaufbereitung: Zentrale Außenluftaufbereitung (gebäude-, abschnitts- oder geschossweise) und Verteilung der Zuluft über Luftkanalsysteme (unabhängig von der Art ggf. zusätzlicher Raumkühlung).

Dezentrale Außenluftaufbereitung: Raumweise Außenluftaufbereitung oder natürliche Lüftung über Fenster; ggf. zusätzliche Raumkühlsysteme mit Wasser oder Kältemittel als Wärmeträger.

6 Gesamtvolumenstrom
  • variabel oder
  • konstant
bis 1974
konstant

ab 1975
variabel

    variabel konstant * Teil 3 Absch. 5.2, 5.4, 6.1, 6.2 Bei Anlagen mit variablem Gesamtvolumenstrom wird zur Anpassung an die Wärme- oder Kälteleistung der Volumenstrom durch einen drehzahlgeregelten Ventilator variiert.

Bei Anlagen mit konstantem Volumenstrom wird der Volumenstrom beibehalten und die Lufttemperatur variiert.

7 Ventilatorregelung bis 1994
ein- oder mehrstufig

ab 1995
drehzahl-
geregelt

    bis 1994
ein- oder mehrstufig

ab 1995
drehzahl-
geregelt

ein- oder mehr-
stufig
bis 1994
ein- oder mehrstufig

ab 1995
drehzahl-
geregelt

Teil 3 Absch. 6 Drehzahlgeregelte Ventilatoren ermöglichen die variable Regelung des Volumenstroms abhängig von Druck oder Temperatur.

Die mehrstufige Regelung erlaubt eine gestufte Regelung des Volumenstroms.

Bei einstufigen Ventilatoren erfolgt keine Anpassung des Volumenstroms.

8 Grundlüftung mit Zusatzfunktion:
  • Art der Zusatzfunktion
bis 1974
Kühlregister
(Induktions-
gerät)

1975-1984
VVS-Anlage

ab 1985
Luft- Wasser- Systeme

    VVS-Anlage Nach-
kühler (Split-
gerät)
  Teil 3 Absch. 1 Anlagen mit Grundlüftung und Zusatzfunktion zur Abdeckung der Raumkühllasten: entweder durch ein zusätzliches Energiemedium (Nachkühler, Kühldecke, Umluftanlage oder durch Erhöhung des vorkonditionierten Außenluftvolumenstroms mit Hilfe einer VVS-Anlage.

VVS: Variable-Volumenstrom-Systeme

  Prozessbereich Verteilung
9 Klimasystem bis 1974
Induktions-
anlage mit Primärluft

ab 1975
Drallluft-
durchlass und Schlitz-
durchlass

    Drallluft-
durchlass und Schlitz-
durchlass
Fan-Coil mit Primärluft * Teil 7 Absch. 5.2 (Tab. 5) In Induktionsgeräten befinden sich je nach Bauart ein oder zwei Wärmeübertrager, die an das Heizungsnetz und an das Kaltwassernetz angeschlossen sind.

Ventilatorkonvektoren (Fan-Coils) sind Raumklimasysteme, die ähnlich funktionieren wie Induktionsgeräte und für die Luftumwälzung Gebläse besitzen. Der Mindestaußenluftvolumenstrom wird hierbei nicht durch das Gerät selber, sondern durch separate Luftdurchlässe eingeblasen. Neben der Temperatur kann auch der Volumenstrom raumweise eingestellt werden.

Drallauslässe und Schlitzauslässe verteilen die Luft im Raum. Sie sind meist an/in der Decke montiert.

10 Wärmerückgewinnung (WRG)
  • mit oder
  • ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport
WRG ohne Stoff- bzw. Feuchte-
transport
    WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetran sport   * Teil 3 Absch. 7.1 WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport:
Plattenwärmeübertrager, Kreislaufverbundsysteme und Wärmerohre

WRG mit Stoff- bzw. Feuchtetransport: Rotationswärmeübertrager

11 Rückwärmzahl der Wärmerück-
gewinnung
Rückwärmezahlen abhängig vom eingesetzten WRG-Typ zwischen 40 und 70 % (siehe Merkmale und Kennwerte) Teil 3 Absch. 7.1

Teil 7 Absch. 5.1.2

Übliche Rückwärmzahlen:
  • Plattenwärmeübertrager: η50 und 65 %
  • Kreislaufverbundsystem: η40 und 70%
  • Wärmerohre: η50 und 70%
  • Rotationswärmeübertrager: ηca. 70 %
12 Feuchteanforderung keine Feuchte-
anforderung
    keine Feuchte-
anforderung
* Teil 3 Absch. 7.1 Hinsichtlich der Befeuchtung ist zu unterscheiden, ob und inwieweit Anforderungen einzuhalten sind ("keine Feuchteanforderung", "Feuchteanforderungen mit Toleranzen" oder "Feuchteanforderungen mit geringen Toleranzen").
13 Befeuchtertyp * Teil 3 Absch. 7.1

Teil 7 Absch. 6.3.3 (Tab. 16)

Im Falle einer Befeuchtung ist zur Bestimmung eines Anlagentyps nach DIN V 18599 der Luftbefeuchtertyp zu wählen:

Verdunstungsbefeuchter: regelbar oder nicht regelbar, Wasser wird über Verdunstung in die zu befeuchtende Luft aufgenommen.

Dampfbefeuchter: Die Luft wird über Wasserdampf befeuchtet. Dampferzeugung elektrisch, gasbefeuert, ölbefeuert oder Ferndampf; am häufigsten Elektrodampferzeuger.

Tabelle 8 : Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Kälteversorgungsanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-7

Lfd. Nr. Anlagentechnik/ Eigenschaft Bürogebäuden/ Verwaltungs-
gebäuden
Schul-
gebäu-
den
Regelmäßig vorzufindende Betriebs-
gebäuden
Ausführung Gebäuden des Handels bei Hotels Sonstigen Nicht- Wohnge-
bäuden
Bezug auf DIN V 18599 Merkmale/ Identifikation/ Kennwerte
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 Kälteerzeugung vorhanden ja nein nein ~a ja * Teil 2 Absch. 6.5.6 Im Falle von Gebäude mit teilweiser Belüftung mit Kühlfunktion gelten auch Aussagen zur Kälteversorgung nur für die entsprechend versorgten Zonen.
2 Erzeugungs-
system
indirekte, wassergekühlte Kompressions-
kältemaschine
    indirekte, wassergekühlte Kompressions-
kältemaschine
indirekte, luftgekühlte Kompressions-
kältemaschine
  Teil 7 Absch. 7.1 (Tab. 17) Indirekte- oder direkte Systeme:
  • Bei direkter Kühlung wird die Wärme direkt vom Kältemittel der Kältemaschine aufgenommen
  • Bei indirekten Systemen wird die überschüssige Wärme zunächst an einen Wasserkreislauf über- tragen, der mit dem Verdampfer der Kältemaschine verbunden ist.

Wassergekühlte Kältemaschinen geben über einen Wasserkreislauf zwischen dem Kondensator der Kältemaschine und dem Rückkühlwerk die Wärme an die Umgebung ab. Bei luftgekühlten Kältemaschinen wird der Kondensator direkt mit Luft durchströmt. Split-Anlagen sind direkte, dezentrale Klimaanlagen mit einem Außengerät und einem oder mehreren Innengeräten.

  • Mono-Split-Anlagen:
    ein Verflüssiger (außen) und ein Verdampfer (innen)
  • Multi-Split-Anlagen:
    ein Verflüssiger (außen) mehrere Verdampfer (innen)
3 Verdichter bis 300 kW häufig Kolbenverdichter > 300 kW Schrauben-
verdichter
    bis 300 kW häufig Kolbenverdichter > 300 kW Schrauben-
verdichter
* Teil 7 Absch. 7.1 (Tab. 17) Verdichterbauarten:
  • für Leistungen bis 300 kW meist Hubkolbenverdichter
  • Leistungen ab 300 kW häufig Schraubenverdichter
  • ab 1990 auch Scrollverdichter bis ca. 200 kW
  • Turbo-Verdichter nur bei sehr großen Kälteleistungen.
4 Art der Teillastregelung der Verdichter Mehrstufig schaltbar     Zweipunkt-
regelung
Mehrstufig schaltbar   Teil 7 Absch. 7.1.2 (Tab. 19, 21, 23) Zylinderabschaltung nur bei Kolbenverdichtern Zweipunktregelung häufig bei Anlagen mit nur einem Verdichter Bei mehreren Verdichtern oft mehrstufig schaltbar
5 Kältemittel bis 1999:
22 J

ab 2000: R134a

    bis 1999:
R22 V

ab 2000:
R134a

Teil 7 Absch. 7.1.2 (Tab. 20, 22) Das Kältemittel bestimmt in den Kältemaschinen durch Zustandsänderungen den Kreisprozess und hat damit Einfluss auf die Effizienz. In Bestandsanlagen ist sehr häufig noch das Kältemittel R22 enthalten. Seit dem Jahr 2000 dürfen allerdings keine Anlagen mehr mit diesem Kältemittel gebaut werden. Als Ersatz für R22 (ab 1. Januar 2015 Nachfüllung gänzlich verboten) werden oft folgende Kältemittel eingesetzt:
  • R404 a und R507 in wassergekühlten Kältesätzen
  • R407 A, 407 B und 407 C in luftgekühlten Kältesätzen

In den meisten Fällen wird bei Neuanlagen das Kältemittel R134a genutzt.

6 Kühlwasser-
temperatur (Rückkühlkreis)
Nasskühler 27/33 °C Trocken-
kühler 40/45°C
    Nasskühler 27/33°C Trocken- kühler 40/45 °C * * Teil 7 Absch. 7.1.2.1 Die Kühlwassertemperatur kann bei wassergekühlten Kältemaschinen mit den aufgeführten Näherungswerten, abhängig vom Rückkühler angenommen werden. Bei luftgekühlten Kältemaschinen entfällt der Kühlwasserkreislauf.
7 Art der Rückkühlung *     * Teil 7 Absch. 7.1.6 (Tab. 29) Trockenkühler:
häufig bei Anforderungen an Winterfestigkeit oder Nebelschwadenvermeidung eingesetzt; in der Regel günstiger

Nasskühler:
Anforderungen an Energieeffizienz oder Platzbedarf

8 Betriebsweise Kühlwasserpumpe Saisonale sowie Nacht- und Wochenend-
abschaltung
    Saisonale sowie Nacht- und Wochenend-
abschaltung
* * Teil 7 Absch. 6.5.2.3 (Tab. 13) Der vollautomatisierte Betrieb ist nur bei Anlagen mit einer Gebäudeautomation zu realisieren. Bei älteren Anlagen wurden häufig Regel-Komponenten nachgerüstet um eine saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung automatisch umzusetzen.
  Prozessbereich Verteilung
9 Kühlwasserpumpe
  • geregelt oder
  • ungeregelt
ungeregelt     ungeregelt     Teil 7 Absch. 6.5.3.3 (Tab. 14) Bei mehreren Kältemaschinen und mehreren Rückkühlern werden eher drehzahlgeregelte Pumpen eingesetzt; bei Bestandsbauten ist dies jedoch die Ausnahme.
10 Kühlwasserpumpe an Auslegungspunkt adaptiert nein     nein     Teil 7 Absch. 6.5.3.2 Pumpen neueren Baujahres können an den Betriebspunkt adaptiert werden. Sie können dort eingesetzt werden, wo keine Mindestmassenströme gefordert sind.
11 Hydraulischer Abgleich Kühlwasserpumpe nein     nein   nein Teil 7 Absch. 6.5.2.5 Bei hydraulischem Abgleich sind die Komponenten im Kühlwasserkreislauf durch Anpassen des Massenstroms im Rohrnetz gegenseitig optimal abgeglichen.
12 Kaltwasser-
temperatur (Primärkreis)
6/12°C     6/12°C     Teil 7 Absch. 7.1.2 (Tab. 20, 22) Die Kaltwassertemperatur ist abhängig vom ein- gesetzten Klimasystem.

Standardmäßig:

  • Induktionsanlagen 14/18°C
  • Kaltwasser/VVS -Anlage 6/12°C
  • Kühldecke 16/18°C
  • Ventilatorkonvektoren 14/18°C
  • Bauteilaktivierung 18/20°C
13 Überströmung in Kaltwasserkreislauf vorhanden ja     ja nein   Teil 7 Absch. 6.5.2.4 Überströmventile werden zwischen dem Kaltwasser-Vor- und dem Kaltwasser-Rücklauf zur Sicherstellung der Mindestumlaufwasser- menge am Verdampfer bzw. zur Begrenzung der Druckdifferenz am Verbraucher oder zur permanenten Kältebereithaltung im Verteilnetz eingesetzt.
14 Betriebsweise Kaltwasserpumpe Saisonale sowie Nacht- und Wochenend-
abschaltung
    Saisonale sowie Nacht- und Wochenend-
abschaltung
Vollauto-
matisierter, bedarfs- gesteuerter Betrieb
Saisonale Abschaltung in Monaten ohne Kühlbedarf Teil 7 Absch. 6.5.2.3 (Tab. 13) siehe Zeile 8
15 Kaltwasserpumpe
  • geregelt oder
  • ungeregelt
ungeregelt     ungeregelt Teil 7 Absch. 6.5.3.3 (Tab. 14) - Pumpe ungeregelt: Einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschlusskasten - Wenn die Verdampfer den vollen Massenstrom benötigen, werden keine drehzahlgeregelten Pumpen eingesetzt.
16 Kaltwasserpumpe an Auslegungspunkt adaptiert nein     nein Teil 7 Absch. 6.5.3.2 siehe Zeile 10
17 Hydraulischer Abgleich Kaltwasserpumpe nein     nein Teil 7 Absch. 6.5.3.2 Bei hydraulischem Abgleich erhält jeder Verbraucher seinen definierten Massenstrom durch ändern der Widerstände im Rohrnetz.
18 Kältespeicher vorhanden nein     nein Teil 7 Absch. 6.5.2.4 Kältespeicher werden eingesetzt um ein Takten des Kälteerzeugers zu verhindern oder um Kälte für den Tag zu bevorraten, wenn die Kälteerzeugung (z.B. wegen eines günstigeren Stromtarifs) nur in der Nacht laufen soll.
19 Hydraulische Entkopplung Kaltwasserkreis nein     nein Teil 7 Absch. 6.5.2.4 Eine hydraulische Entkopplung liegt vor, wenn sich die Verbraucher und der Erzeuger hydrauisch nicht beeinflussen (z.B. hydraulische Weiche, parallel geschalteter Kältespeicher Umlenkventile).

5 Bewertung der Anlagentechnik eines bestehenden Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Energieausweises für einen als Nichtwohngebäude genutzten Gebäudeteil bei Anwendung von § 22 Absatz 1 EnEV

Ist bei der Ausstellung von Energieausweisen auf Grund von § 22 Absatz 1 EnEV nur ein Teil eines Gebäudes Gegenstand von Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599, so müssen in Anwendung dieser technischen Regel dennoch zum Zwecke der Bewertung von gemeinsam genutzten Wärmeerzeugern und zentralen Einrichtungen zur Warmwasserbereitung Bedarfsberechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt werden.

In diesen Fällen kann vereinfacht wie folgt vorgegangen werden:

Für den Gebäudeteil, für den die getrennte Berechnung als Nichtwohngebäude durchgeführt werden soll, sind rein rechnerisch eigene zentrale Einrichtungen der Wärmeerzeugung (Wärmeerzeuger, Wärmespeicher, zentrale Warmwasserbereitung) anzunehmen, die hinsichtlich ihrer Bauart, ihres Baualters und ihrer Betriebsweise den gemeinsam genutzten Einrichtungen entsprechen, hinsichtlich ihrer Größe und Leistung jedoch nur auf den zu berechnenden Gebäudeteil ausgelegt sind. Die Eigenschaften dieser fiktiven zentralen Einrichtungen sind - auch unter Anwendung der Nummer 4 dieser Bekanntmachung - nach DIN V 18599 zu bestimmen.

6 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z.B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z.B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.

*) Entspricht § 9 Absatz 1 EnEV 2007

**) EnEV 2007: Anlage 2 Nr. 2.5;
EnEV 2009: § 7 Absatz 3 in Verbindung mit DIN V 18599 

ENDE

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