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Erste Verordnung zur Änderung der Straßensondernutzungsgebührenverordnung *
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 17. Juni 2013
(GVOBl. M.V. Nr. 11 vom 12.07.2013 S. 436)
Aufgrund
verordnet das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Finanzministerium:
Die Anlage (Gebührentarif) zur Straßensondernutzungsgebührenverordnung vom 15. April 2009 (GVOBl. M-V S. 332) wird wie folgt geändert:
1. Tarifnummer 1.2 wird wie folgt gefasst:
Nr. | Nutzungsart | Gebühren in EUR jährlich | Gebühren in EUR sonstig |
"1.2 | von bebauten oder in der Bebauung befindlichen, für Wohnzwecke bestimmten Grundstücken je Wohneinheit | gebührenfrei"
. |
2. Tarifnummer 1.3 wird wie folgt gefasst:
Nr. | Nutzungsart | Gebühren in EUR jährlich | Gebühren in EUR sonstig |
"1.3 | nicht gewerblich genutzte Grundstücke | gebührenfrei" |
3. Die Zeile nach der Tarifnummer 1.4 wird wie folgt gefasst:
Nr. | Nutzungsart | Gebühren in EUR jährlich |
Gebühren in EUR sonstig |
"Zu Tarifnummer 1.4: | |||
Bei der Gebührenbemessung sind die Verkehrsdichte auf der Bundl.4:ern- oder Landesstraße sowie Art und Umfang des Anliegerverkehrs zu berücksichtigen." |
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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