Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Straßensondernutzungsgebührenverordnung *
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 17. Juni 2013
(GVOBl. M.V. Nr. 11 vom 12.07.2013 S. 436)



Aufgrund

verordnet das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Finanzministerium:

Artikel 1

Die Anlage (Gebührentarif) zur Straßensondernutzungsgebührenverordnung vom 15. April 2009 (GVOBl. M-V S. 332) wird wie folgt geändert:

1. Tarifnummer 1.2 wird wie folgt gefasst:

Nr. Nutzungsart Gebühren in EUR jährlich Gebühren in
EUR sonstig
"1.2 von bebauten oder in der Bebauung befindlichen, für Wohnzwecke bestimmten Grundstücken je Wohneinheit gebührenfrei"

.

2. Tarifnummer 1.3 wird wie folgt gefasst:

Nr. Nutzungsart Gebühren in EUR jährlich Gebühren in EUR sonstig
"1.3 nicht gewerblich genutzte Grundstücke gebührenfrei"

3. Die Zeile nach der Tarifnummer 1.4 wird wie folgt gefasst:

Nr. Nutzungsart Gebühren in EUR
jährlich
Gebühren in
EUR sonstig
"Zu Tarifnummer 1.4:
Bei der Gebührenbemessung sind die Verkehrsdichte auf der Bundl.4:ern- oder Landesstraße sowie Art und Umfang des Anliegerverkehrs zu berücksichtigen."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

*

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion