Regelwerk, Bau und Planung

Glaskonstruktionen
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1. Von den TRLV abweichende Überkopfverglasungen

1.1 Punktförmig gelagerte Überkopfverglasungen

1.2 Linienförmig gelagerte Überkopfverglasungen aus VSG aus TVG mit Auskragung

1.3 Linienförmig gelagerte Überkopfverglasungen mit Auskragung über den Randträger und Bohrungen in den Randscheiben

2. Von den TRAV abweichende absturzsichernde Verglasungen:

2.1 Absturzsichernde Verglasungen der Kategorie a mit parallelogrammförmigen Scheiben

2.2 Feststehende Verglasungen von Fenstern im Brüstungsbereich

2.3 Verglasungen der Kategorie a nach TRAV auf massiven Brüstungen

2.4 Raumhohe Verglasungen mit Geländer in Anlehnung an DIN 24533

2.5 Doppelfassaden mit absturzsichernder Außenfassade, Verglasung linienförmig gelagert

Anlage 1 Hilfen für die Beantragung der Zustimmung im Einzelfall

Anlage 2 Anforderungen an begehbare Verglasungen - Empfehlungen für das Zustimmungsverfahren

1. Allgemeines

2. Anwendungsbedingungen

3. Rechnerische Nachweise unter statischer Belastung

4. Experimentelle Nachweise der Stoßsicherheit und der Resttragfähigkeit

4.1 Allgemeines

4.2 Nachweis der Stoßsicherheit

4.3 Nachweis der Resttragfähigkeit

5. Übereinstimmungsnachweis

Abb. 1: Skizze des Stoßkörpers

Anlage 3 Nachweise bei zu Reinigungszwecken betretbaren Überkopfverglasungen

1. Fallversuche zum Nachweis der Betretbarkeit

1.1 Stoffkörper 50 kg (Sack mit Glaskugeln)

1.2 Stoßkörper 4,1 kg (Stahlkugel)

2. Resttragfähigkeit (an der durch die Stoßkörperabwürfe geschädigten Verglasung durchzuführen)

3. Rechnerische Nachweise unter statischer Belastung

Anlage 4 Nachweise bei von der TRLV abweichenden nicht betretbaren Überkopfverglasungen

1. Fallversuche (harter Stoß) mit einer 4,1 kg schweren Stahlkugel

1.1 Anforderung:

2. Resttragfähigkeit (an der durch die Stoßkörperabwürfe geschädigten Verglasung durchzuführen)

3. Rechnerische Nachweise unter statischer Belastung

Anlage 5 Anforderungen an absturzsichernde doppelschalige Glasfassaden

A Äußere Fassade absturzsichernd, innere Fassade ohne Absturzsicherung (nur zum Teil von der Zustimmung im Einzelfall freigestellt, siehe Nr. 1.6)

B Innere Fassade absturzsichernd, äußere Fassade ohne Absturzsicherung

C Innere Fassade absturzsichernd, äußere Fassade bedingt absturzsichernd

D Außen- und Innenfassade sind ein zusammenwirkendes System

Tabelle: Übersicht der Anforderungen an Doppelglasfassaden mit Absturzsicherung

Anlage 6 Verglasungskonstruktionen mit filigraner Tragkonstruktion

Anlage 7 Auszug aus der Liste der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen

Anlage 8 Auszug aus der Bauregelliste a Teil 1, Ausgabe 2004/2