Regelwerk, Bau und Planung

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1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Voraussetzungen der Zulassung

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen

§ 4 Allgemeine Pflichten

§ 5 Zulassungsverfahren

§ 6 Erlöschen und Widerruf der Zulassung

§ 7 Führung der Bezeichnung verantwortlicher Sachverständiger

2. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit

§ 8 Besondere Voraussetzungen

§ 9 Prüfungsausschuss, Prüfungs- und Nachprüfungsverfahren

§ 10 Aufgabenerledigung

3. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz

§ 11 Besondere Voraussetzungen

§ 12 Prüfungsausschuss, Prüfungs- und Nachprüfungsverfahren

§ 13 Aufgabenerledigung

4. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für Vermessung im Bauwesen

§ 14 Besondere Voraussetzungen

§ 15 Aufgabenerledigung

5. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen

§ 16 Besondere Voraussetzungen

§ 17 Fachrichtungen

§ 18 Aufgabenerledigung

6. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für den Erd- und Grundbau

§ 19 Besondere Voraussetzungen

§ 20 Beirat

§ 21 Aufgabenerledigung

7. Abschnitt
Vergütung

§ 22 Vergütung für die verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit

§ 23 Vergütung für die verantwortlichen Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, für Vermessung im Bauwesen, für die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie für den Erd- und Grundbau

8. Abschnitt
Vorlagepflicht

§ 24 Vorlagepflicht

9. Abschnitt
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelung

§ 25 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

§ 26 Übergangsregelung

Anlage 1 Honorarzonen

Anlage 2 Tabelle der durchschnittlichen anrechenbaren Kosten je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

Anlage 3