1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Voraussetzungen der Zulassung
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Zulassungsverfahren
§ 6 Erlöschen und Widerruf der Zulassung
§ 7 Führung der Bezeichnung verantwortlicher Sachverständiger
2. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit
§ 8 Besondere Voraussetzungen
§ 9 Prüfungsausschuss, Prüfungs- und Nachprüfungsverfahren
§ 10 Aufgabenerledigung
3. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz
§ 11 Besondere Voraussetzungen
§ 12 Prüfungsausschuss, Prüfungs- und Nachprüfungsverfahren
§ 13 Aufgabenerledigung
4. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für Vermessung im Bauwesen
§ 14 Besondere Voraussetzungen
§ 15 Aufgabenerledigung
5. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
§ 16 Besondere Voraussetzungen
§ 17 Fachrichtungen
§ 18 Aufgabenerledigung
6. Abschnitt
Verantwortliche Sachverständige für den Erd- und Grundbau
§ 19 Besondere Voraussetzungen
§ 20 Beirat
§ 21 Aufgabenerledigung
7. Abschnitt
Vergütung
§ 22 Vergütung für die verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit
§ 23 Vergütung für die verantwortlichen Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, für Vermessung im Bauwesen, für die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie für den Erd- und Grundbau
8. Abschnitt
Vorlagepflicht
§ 24 Vorlagepflicht
9. Abschnitt
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelung
§ 25 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
§ 26 Übergangsregelung
Anlage 1 Honorarzonen
Anlage 2 Tabelle der durchschnittlichen anrechenbaren Kosten je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt