umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (9)

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Tabelle 42: Mindestbreiteb und Mindesthöheh von vorgefertigten Flachstürzen, ausbetonierten U-Schalen und Porenbetonstürzen nach Abschnitt 4.5.3.5
Die (.)-Werte gelten für Stürze mit 3seitigem Putz nach Abschnitt 4.5.2.10
Auf den Putz an der Sturzunterseite kann bei Anordnung von Stahl- oder Holz-Umfassungszargen verzichtet werden.

Zeile Konstruktionsmerkmale Mindest- Mindestbreiteb in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
Betondeckung
mm
Höheh
mm
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
   
1 Vorgefertigte Flachstürze  
1.1 Mauerziegel nach DIN 105 Teil 1 bis Teil 5 - 71 (115) (115) (115) - -
113 115 115 175
(115)
- -
1.2 Kalksandsteine nach DIN 106 Teil 1 und Teil 2 - 71 115 115 175 (175) -
113 115 115 115 (175) -
1.3 Leichtbeton - 71 115 115 175 - -
113 115 115 115    
2 Ausbetonierte U-Schalen aus  
2.1 Porenbeton - 240 175 175 175 - -
2.2 Leichtbeton - 240 175 175 175 - -
2.3 Mauerziegeln - 240 115 115 175 - -
2.4 Kalksandsteinen - 240 115 115 175 - -
 

Mindeststabzahln = 3

 
3 Porenbetonstürze  
3.1   10 240 175
(175)
240
(200)
- - -
- - -
3.2   20 240 175
(175)
240
(200)
3001)
(240)
- -
- -
3.3   30 240 175
(175)
175
(175)
200
(175)
- -
- -

1) Mindeststabzahln = 4

4.5.4 Bewehrtes Mauerwerk

4.5.4.1 Die Dicke von bewehrten Mauerwerkswänden nach DIN 1053 Teil 3/02.90, Abschnitte 2b, 2d und 2e, muss den Werten nach den Tabellen 39 bis 41 entsprechen.

4.5.4.2 Die Betondeckung der Bewehrung, bezogen auf die Betonquerschnitte, muss mindestens den Angaben der Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen (siehe Fall 2b) bzw. Tabelle 31 (siehe Fall 2d, 2e) entsprechen.

4.5.4.3 Die Dicke von bewehrten Mauerwerkswänden nach DIN 1053 Teil 3/02.90, Abschnitte 2a und 2c, muss mindestens den Werten der Tabellen 39 und 40 entsprechen; die Mörtelüberdeckung muss mindestens jeweils ≥ 50 mm betragen. Diese Angaben gelten nur bis zur Feuerwiderstandsklasse F 90, im Übrigen siehe Abschnitt 4.5.1.1.

Bei Anordnung der Bewehrung nach Abschnitt 2a darf die Dicke einer Putzschicht als Mörtelüberdeckung mit angerechnet werden.

4.6 Feuerwiderstandsklassen von Wänden aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge

4.6.1 Anwendungsbereich

4.6.1.1 Die Angaben von Abschnitt 4.6 gelten für Wände und Pfeiler aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge nach DIN 4232 mit Rohdichteklassen ≥ 0,8.

4.6.1.2 Wegen der Bemessung von Brandwänden siehe Abschnitt 4.8.

4.6.2 Randbedingungen

4.6.2.1 Wände aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge müssen nach Tabelle 43 bei nichttragenden Wänden mindestens die in Zeile 1 und bei tragenden Wänden die in Zeilen 2 bis 2.3 angegebenen Mindestwanddicken besitzen.

4.6.2.2 Hinsichtlich des Ausnutzungsfaktorsα3 gilt Abschnitt 3.13.2.2 sinngemäß.

4.6.2.3 Bei beidseitig angeordnetem Putz nach DIN 18550 Teil 2 gelten die in denselben Zeilen angegebenen (.)-Werte sowie die Randbedingungen von Abschnitt 4.5.2.10.

4.6.2.4 Pfeiler bzw. Wandscheiben aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge müssen mindestens die in Tabelle 43, Zeilen 3 bis 3.2, angegebenen Dickend und die Mindestpfeilerbreiteb besitzen.

4.6.2.5 Stürze sind entsprechend den Angaben von Abschnitt 4.5.3 auszubilden. Bei Stürzen aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge gelten hinsichtlich der Achsabständeu undus der Sturzbewehrung die in Tabelle 6 für Stahlbetonbalken wiedergegebenen Mindestwerte.

4.7 Feuerwiderstandsklassen von Wänden aus bewehrtem Porenbeton

4.7.1 Anwendungsbereich

4.7.1.1 Die Angaben von Abschnitt 4.7 gelten für Wände aus bewehrtem Porenbeton.

Anmerkung: Wände aus Porenbeton-Wandplatten bedürfen zur Zeit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; die dort angegebenen Bedingungen sind zu beachten.

4.7.1.2 Wegen der Bemessung von Brandwänden siehe Abschnitt 4.8.

4.7.2 Randbedingungen

4.7.2.1 Wände aus bewehrtem Porenbeton müssen unter Beachtung von Abschnitt 4.7.2 die in Tabelle 44 angegebenen Bedingungen erfüllen.

4.7.2.2 Für die Bemessung der Wände gelten die Bedingungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.

Hinsichtlich des Ausnutzungsfaktorsα4 gilt Abschnitt 4.5.2.2 sinngemäß.

4.7.2.3 Als Putz zur Verbesserung der Feuerwiderstandsdauer können Putze der Mörtelgruppe P IV nach DIN 18550 Teil 2 oder Putze aus Leichtmörtel nach DIN 18550 Teil 4 verwendet werden.

Voraussetzung für die brandschutztechnische Wirksamkeit ist eine ausreichende Haftung am Putzgrund. Sie wird sichergestellt, wenn der Putzgrund die Anforderungen nach DIN 18550 Teil 2 erfüllt.

4.7.2.4 Wandbereiche über Öffnungen bzw. Stürze müssen dieselbe Breite wie die Wände besitzen. Wegen der Betondeckungc der Sturzbewehrung gelten die Randbedingungen von Tabelle 42.

Für die Bemessung von Stahlbeton- und Stahlstürzen gelten die Bestimmungen von Abschnitt 4.5.3.

4.7.2.5 Bei Verwendung von Kunstharzmörtel (Dispersions-Klebemörtel) gilt Abschnitt 4.5.2.7 sinngemäß.

Tabelle 43: Mindestdicke und Mindestbreiten von tragenden1) und nichttragenden Wänden sowie von tragenden Pfeilern aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge
Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach Abschnitt 4.5.2.10.

Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestdicked in mm nichttragender Wände3) 752) 752) 100 125 150
(60)2) (75)2) (100) (100) (125)
2 Mindestdicked in mm tragender1) Wände bei einem  
2.1 Ausnutzungsfaktorα3 = 0,2 1152) 150 150 150 175
(115)2) (115)2) (115)2) (115)2) (125)2)
2.2 Ausnutzungsfaktorα3 = 0,5 150 175 200 240 240
(115)2) (150) (175) (200) (200)
2.3 Ausnutzungsfaktorα3 = 1,0 175 200 240 300 300
(150) (175) (175) (200) (240)
3 Mindestquerschnittsabmessungend/b in mm/mm tragender Pfeiler bzw. nichtraumabschließender Wandabschnitte bei einem          
3.1 Ausnutzungsfaktorα3 = 0,5 240/2402) 2402)/300 2402)/365 300/365 365/365
3.2 Ausnutzungsfaktorα3 = 1,0 240/2402) 300/365 365/365 365/365 365/365


1) Die Angaben gelten sowohl für tragende, raumabschließende als auch für tragende, nichtraumabschließende Wände.
2) Die Mindestmaße nach DIN 4232 sind zu beachten.
3) Die Angaben gelten auch für Wände aus stehenden Wandplatten aus Stahlbetonhohldielen aus Leichtbeton aus haufwerksporigem Gefüge nach DIN 4028.

Tabelle 44: Tragende1) und nichttragende Wände aus bewehrtem Porenbeton
Die (.)-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach Abschnitt 4.7.2.3.

Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Wände aus nichttragenden Wandplatten nach Zulassungsbescheid
1.1 Zulässige Schlankheit = Geschoßhöhe/Wanddicke =hs/d
1.2 Mindestwanddicked in mm 75 75 100 125 150
(75) (75) (100) (100) (125)
2 Wände aus tragenden1) Wandtafeln2) nach Zulassungsbescheid
2.1 Zulässige Schlankheit = Geschoßhöhe/Wanddicke =hs/d
2.2 Mindestwanddicked in mm bei einem  
2.2.1 Ausnutzungsfaktorα4 = 0,5 150 175 200 225 240
(125) (150) (175) (200) (225)
2.2.2 Ausnutzungsfaktorα4 = 1,0 175 200 225 250 300
(150) (175) (200) (225) (250)
2.3 Mindestachsabstandu in mm der Längsbewehrung bei einem  
2.3.1 Ausnutzungsfaktorα4 = 0,5 10 10 20 30 50
2.3.2 Ausnutzungsfaktorα4 = 1,0 10 20 30 40 60


1) Die Angaben gelten sowohl für tragende, raumabschließende als auch für tragende, nichtraumabschließende Wände.
2) Die Mindestwanddicken gelten auch für unbewehrte Wandtafeln.

4.8 Brandwände

4.8.1 Anwendungsbereich

Die Angaben von Abschnitt 4.8 gelten für Wände aus

  1. Normalbeton nach DIN 1045,
  2. Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge nach DIN 4232,
  3. bewehrtem Porenbeton und
  4. Mauerwerk nach DIN 1053 Teil 1 sowie Teil 2/07.84, Abschnitte 6 bis 8, und Teil 4,

die die Anforderungen an Brandwände nach DIN 4102 Teil 3 erfüllen.

Anmerkung: Wände aus Porenbeton-Wandplatten bedürfen zur Zeit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; die dort angegebenen Bedingungen sind zu beachten.

4.8.2 Randbedingungen

4.8.2.1 Aussteifungen von Brandwänden - z.B. aussteifende Querwände, Decken, Riegel, Stützen oder Rahmen - müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 entsprechen; Stützen und Riegel aus Stahl, die unmittelbar vor einer Brandwand angeordnet werden, müssen darüber hinaus die in den Bildern 25 bis 30 angegebenen Randbedingungen erfüllen.

4.8.2.2 Wandbereiche bzw. Stürze über Öffnungen, sofern diese nach bauaufsichtlichen Bestimmungen gestattet werden, müssen ebenfalls mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 angehören - siehe Abschnitte 1.3.1 sowie 4.1.6.4 und 4.2 bis 4.7.

4.8.2.3 Brandwände müssen weitere, im folgenden nicht aufgeführte allgemeine Anforderungen erfüllen; sie sind den bauaufsichtlichen Bestimmungen der Länder zu entnehmen.

4.8.3 Zulässige Schlankheit, Mindestwanddicke und Mindestachsabstand der Längsbewehrung

4.8.3.1 Brandwände müssen hinsichtlich Schlankheit, Wanddicke und Achsabstand der Längsbewehrung, die in Tabelle 45 angeführten Bedingungen erfüllen.

4.8.3.2 Bekleidungen dürfen nicht zur Verminderung der in Tabelle 45 angegebenen Mindestwanddicken in Ansatz gebracht werden. Soweit Wandbauarten in der Praxis, z.B. aus bauphysikalischen Gründen, nicht ohne Putz ausgeführt werden, sind in der Tabelle auch Werte für Wände mit Putz angegeben.

4.8.4 Anschlüsse von Ortbeton- und Mauerwerkswänden an angrenzende Massivbauteile

Statisch erforderliche Anschlüsse (Anschlüsse, die die Stoßbeanspruchung nach DIN 4102 Teil 3 aufzunehmen haben) an angrenzende Massivbauteile müssen bei Wänden aus Stahlbeton oder Mauerwerk vollfugig mit Mörtel nach DIN 1053 Teil 1 oder Beton nach DIN 1045 bzw. DIN 4232 oder nach den Angaben der Bilder 19, 20 und 24 ausgeführt werden.

Statisch nicht erforderliche Anschlüsse können nach den Angaben der Bilder 17 und 18 ausgeführt werden.

Bild 24: Statisch erforderliche Anschlüsse von Brandwänden aus Mauerwerk oder Stahlbeton an angrenzende Stahlbetonbauteile (Beispiele)

Tabelle 45: Zulässige Schlankheit, Mindestwanddicke und Mindestachsabstand von 1- und 2schaligen Brandwänden (1seitige Brandbeanspruchung)
Die (.)-Werte gelten für Wände mit Putz nach Abschnitt 4.5.2.10.

Zeile Schema-Skizze für bewehrte Wände
Schema-Skizze für Wände aus Mauerwerk
Wandart
Zulässige Schlankheit Mindestdicked in mm bei Mindestachsabstandu
1schaliger 2schaliger10)
hs/d Ausführung mm
1 Wände aus Normalbeton nach DIN 1045 Bemessung nach DIN 1045 200 2 x 180 nach DIN 1045
1.1 Unbewehrter Beton
1.2 Bewehrter Beton Bemessung nach DIN 1045 120 2 x 100 nach DIN 1045
1.2.1 Nichttragend
1.2.2 Tragend 25 140 2 x 1201) 25
2 Wände aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge nach DIN 4232 der Rohdichteklasse Bemessung nach DIN 4232     entfällt
2.1 ≥ 1,4 250 2 x 200
2.2 ≥ 0,8 300 2 x 200
3 Wände aus bewehrtem Porenbeton Nach Zulassbescheid 175 2 x 175 20
3.1 Nichttragende Wandplatten der Festigkeitsklasse 4.4, Rohdichteklasse ≥ 0,7
3.2 Nichttragende Wandplatten der Festigkeitsklasse 3.3, Rohdichteklasse ≥ 0,6 200 2 x 200 30
3.3 Tragende, stehend angeordnete Wandtafeln der Festigkeitsklasse 4.4, Rohdichteklasse ≥ 0,7 2002) 2 x 2002) 202)
4 Wände aus Ziegelfertigbauteilen nach DIN 1053 Teil 4  
4.1 Hochlochtafeln mit Ziegeln für vollvermörtelbare Stoßfugen 25 165 2 x 165 Nach DIN 1053 Teil 4
4.2 Verbundtafeln mit zwei Ziegelschichten 25 240 2 x 165
5 Wände aus Mauerwerk≫ nach DIN 1053 Teil 1 und Teil 2 unter Verwendung von Normalmörtel der Mörtelgruppe II IIa oder III, IIIa Bemessung nach DIN 1053 Teil 13), Teil 23)   entfällt
5.1 Steine nach DIN 105 Teil 1 der Rohdichteklasse  
≥ 1,43) 240 2 x 175
≥ 1,0 300 2 x 200
(240) (2 x 175)
DIN 105 Teil 2 der Rohdichteklasse ≥ 0,8 3656) 2 x 240
(300)6) (2 x 175)
5.2 Steine nach DIN 106 Teil 1 und Teil 1 A14) (z. Z. Entwurf) sowie Teil 2 der Rohdichteklasse     entfällt
≥ 1,8 2405) 2 x 1759)
≥ 1,4 240 2 x 175
≥ 0,9 300 2 x 200
(300) (2 x 175)
= 0,8 300 2 x 240
(2 x 175)
5.3 Steine nach DIN 4165 der Rohdichteklasse   entfällt
5.3.1 ≥ 0,6 300 2 x 240
5.3.2 ≥ 0,67) 240 2 x 175
5.3.3 ≥ 0,511) 300 2 x 240
5.4 Steine nach DIN 18151, DIN 18152, DIN 18153   entfällt
5.4.1 ≥ 0,8 240 2 x 175
(175) (2 x 175)
5.4.2 ≥ 0,6 300 2 x 240
(240) (2 x 175)
1) Sofern infolge hohen Ausnutzungsfaktors nach Tabelle 35 keine größeren Werte gefordert werden.
2) Sofern infolge hohen Ausnutzungsfaktors nach Tabelle 44 keine größeren Werte gefordert werden.
3) Exzentrizitäted/3
4) Auch mit Dünnbettmörtel.
5) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinend = 175 mm
6) Bei Verwendung von Leichtmauermörtel; Ausnutzungsfaktorα2 ≤ 0,6.
7) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen mit Vermörtelung der Stoß- und Lagerfugen.
8) Weitere Angaben siehe z.B. [5]
9) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinend = 150 mm
10) Hinsichtlich des Abstandes der beiden Schalen bestehen keine Anforderungen.
11) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen mit Nut und Feder nur bei Vermörtelung der Stoß- und Lagerfugen

4.8.5 Anschlüsse von nichttragenden, liegend angeordneten Wandplatten an angrenzende Stahlbetonbauteile

4.8.5.1 Anschlüsse von nichttragenden, liegend angeordneten Wandplatten aus Stahlbeton nach DIN 1045 oder bewehrtem Porenbeton an angrenzende Stahlbetonstützen oder -wandscheiben können z.B. nach den Angaben von Bild 25, Ausführungsmöglichkeiten 1, 3, 4 und 5, ausgeführt werden; Wandplatten aus bewehrtem Porenbeton dürfen auch nach Ausführungsmöglichkeit 2 angeschlossen werden. Bei Anschlüssen an Eckstützen gelten die Angaben von Bild 26 5).

4.8.5.2 Bei Verwendung von Wandplatten aus Stahlbeton darf der Anschluss auch durch Anschweißen von Stahllaschen ≥ 5 x 20 erfolgen. Die Stahllaschen sind im Querschnittsinnern der Wandplatten mit einer Längel ≥ 400 mm im Bereich zwischen der beidseitig verlegten Wandbewehrung zu verankern. Die Betondeckung der Stahllaschen muss im eingebauten Zustand allseitig ≥ 50 mm sein.

4.8.5.3 Die Stahlbetonstützen müssen eine Mindestdicke vond = 240 mm besitzen; Wandscheiben (Breite der Wandscheibeb > 5d nach DIN 1045) müssen eine Mindestdicked = 170 mm aufweisen. Die Stützen bzw. Wandscheiben sind im Übrigen nach den Abschnitten 3.13 bzw. 4.2 für ≥ F 90 zu bemessen.

Bild 25: Ausführungsmöglichkeiten 1 bis 5 von Anschlüssen von nichttragenden, liegend angeordneten Wandplatten an Stahlbetonstützen bzw. -wandscheiben; die Ausführungsschnitte 1 bis 4 sind mit Wandplatten aus Porenbeton dargestellt

Bild 26: Ausführungsmöglichkeit eines Anschlusses von nichttragenden, liegend angeordneten Wandplatten an Stahlbeton-Eckstützen (Darstellung mit Wandplatten aus Porenbeton)

4.8.6 Anschlüsse von nichttragenden, liegend angeordneten Wandplatten an angrenzende Stahl- und Verbundstützen

4.8.6.1 Anschlüsse von nichttragenden, liegend angeordneten Wandplatten aus Stahlbeton nach DIN 1045 oder bewehrtem Porenbeton an angrenzende Stahl- oder Verbundstützen können z.B. nach den Angaben von Bild 27, Ausführungsmöglichkeiten 1 bis 4, konstruiert werden; bei Anschlüssen an Eckstützen gelten die Angaben von Bild 28. 5)

4.8.6.2 Bei Verwendung von Wandplatten aus Stahlbeton darf der Anschluss auch entsprechend den Angaben nach Abschnitt 4.8.5.2 erfolgen; die Stahllaschen sind mit den Stahlstützen zu verschweißen.

4.8.6.3 Stahlstützen sind nach den Angaben der Abschnitte 6.3.3 oder 6.3.4 3seitig - bei Eckstützen 2seitig - für ≥ F 90 zu ummanteln. Darüber hinaus sind die raumseitigen Flächen zwischen den Flanschen auszumauern oder auszubetonieren. Die Bekleidungen sind durch Bügel, Durchmesser ≥ 5 mm, in Abständena ≤ 250 mm nach den Angaben der Bilder 27, Ausführungsmöglichkeiten 1 und 2, sowie 28, Ausführungsmöglichkeit 1, zu sichern; dabei sind die Bügelenden am wandseitigen Stützenflansch anzuschweißen oder durch Umbiegen zwischen den Flanschen zu verankern.

Stahlstützen mit Bekleidungen aus Gipskartonplatten nach Abschnitt 6.3.5 müssen eine Ummantelungsdicke für ≥ F 90 aufweisen und darüber hinaus die Randbedingungen von Bild 29, Ausführungsmöglichkeiten 1, 2 oder 3, erfüllen.5)

Bild 27: Ausführungsmöglichkeiten 1 bis 4 von Anschlüssen von nichttragenden, liegend angeordneten Wandplatten an Stahl- und Verbundstützen

Bild 28: Ausführungsmöglichkeiten 1 und 2 von Anschlüssen von nichttragenden, liegend angeordneten Wandplatten an Stahl- und Verbund-Eckstützen; der Ausführungsschnitt 1 ist mit Wandplatten aus Porenbeton dargestellt

4.8.7 Anschlüsse von nichttragenden, stehend angeordneten Wandplatten an angrenzende Stahlbeton- und Stahlbauteile

4.8.7.1 Anschlüsse von nichttragenden, stehend angeordneten Wandplatten aus Stahlbeton nach DIN 1045 oder bewehrtem Porenbeton an angrenzende Stahlbeton-Riegel- und -Deckenscheiben bzw. Sockel- und Fundamentteile können z.B. nach den Angaben von Bild 30 ausgeführt werden.

Anschlüsse entsprechender Wandplatten an angrenzende Stahl-Riegel- oder -Deckenträger sind sinngemäß auszuführen; die Ankerlaschen oder Ankerschienen sind dabei an den Stahlbauteilen anzuschweißen.

4.8.7.2 Bei Verwendung von Wandplatten aus Stahlbeton darf der Anschluss auch nach den Angaben der Abschnitte 4.8.5.2 bzw. 4.8.6.2 ausgeführt werden.

4.8.7.3 Stahlbetonriegel müssen eine Mindestbreite vonb = 240 mm besitzen. Die Achsabstände der Riegelbewehrung sind nach den Angaben von Tabelle 6 für ≥ F 90 zu bemessen.

4.8.7.4 Stahlriegel sind nach den Angaben von Abschnitt 6.2 3seitig für ≥ F 90 zu ummanteln. Darüber hinaus sind die in Bild 29, Ausführungen 5 bis 7, gekennzeichneten Flächen zwischen den Flanschen auszumauern oder auszubetonieren; alternativ darf sinngemäß anstelle der Ausmauerung bzw. Ausbetonierung auch eine Blechbekleidung nach Bild 29, Ausführung 3, verwendet werden.

4.8.7.5 Stahlbeton-Stützen und -Wandscheiben sind nach den Angaben von Abschnitt 4.8.5.3, Stahlstützen nach den Angaben von Abschnitt 4.8.6.3 auszuführen.

Bild 29: Bekleidung (Schema) von Stahlstützen (Ausführungen 1 bis 3) und Stahlriegeln (Ausführungen 4 bis 7)

Bild 30: Ausführungsmöglichkeiten von Anschlüssen von nichttragenden, stehend angeordneten Wandplatten an Stahlbeton-Riegeln; die Schnitte sind mit Wandplatten aus Porenbeton dargestellt

4.8.8 Ausbildung der Fugen zwischen Wandplatten

4.8.8.1 Horizontalfugen zwischen liegend angeordneten Wandplatten aus Stahlbeton müssen nach den Angaben von Bild 31, Ausführung 1 (Nut- und Federfuge) oder Ausführung 2 (Glatte Fuge mit Verbindungsdollen), ausgeführt werden.

Horizontalfugen zwischen liegend angeordneten Wandplatten aus bewehrtem Porenbeton sind nach den Angaben von Bild 31, Ausführung 1, auszuführen.

4.8.8.2 Vertikalfugen zwischen stehend angeordneten Wandplatten aus Stahlbeton müssen nach den Angaben von Bild 31, Ausführung 1, oder Bild 30 ausgeführt werden. Vertikalfugen zwischen stehend angeordneten Wandplatten aus bewehrtem Porenbeton können nach den Angaben von Bild 30 (isometrische Darstellung) ausgeführt werden.

4.8.8.3 Bei Horizontal- und Vertikalfugen kann statt Mörtel auch Kunstharzmörtel (Dispersions-Klebemörtel) zur Verbindung im Fugenbereich in einer Dicke von ≤ 3 mm verwendet werden.

4.8.8.4 Platten-Anschlüsse können nach den Angaben der Bilder 25 bis 28 und 30 ausgeführt werden.

4.8.8.5 Gefaste Kanten mit einer Fasung ≤ 3 cm beeinflussen die Klassifizierung nicht. Die Fasungen dürfen mit Fugendichtstoffen nach DIN EN 26927 geschlossen werden.

4.8.9 Bewehrung von Wandplatten aus Porenbeton

Die Bewehrung von Wandplatten aus Porenbeton muss den Angaben von Bild 32 entsprechen.

Bild 31: Längsfugen zwischen Wandplatten

Ausführung 1: Stahlbeton- oder Porenbeton-Wandplatten

Ausführung 2: Stahlbeton- Wandplatten

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