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Regelwerk

DIN 1053-3 - Bewehrtes Mauerwerk
Berechnung und Ausführung
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Mauerwerk

Stand 02/1990


Veröffentlichung: (AllMBl. By 1990 S. 933)

Masonry; reinforced masonry; design and construction Maconneries; maconneries armees; calcul et execution

Die Normen der Reihe DIN 1053 sind gegliedert in

DIN 1053 Teil 1 Mauerwerk; Rezeptmauerwerk; Berechnung und Ausführung

DIN 1053 Teil 2 Mauerwerk; Mauerwerk nach Eignungsprüfung; Berechnung und Ausführung

DIN 1053 Teil 3 Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung

DIN 1053 Teil 4 Mauerwerk; Bauten aus Ziegelfertigbauteilen

Maße in mm

1 Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für tragende Bauteile aus bewehrtem Mauerwerk, bei dem die Bewehrung statisch in Rechnung gestellt wird.

Anforderungen hinsichtlich des Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes sind zu beachten.

Anmerkung: Die Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen dürfen innerhalb ihres Anwendungsbereiches weiterhin angewendet werden.

2 Bewehrungsführung

Es werden folgende Arten der Bewehrungsführung im Mauerwerk, die auch kombiniert werden dürfen, unterschieden:

  1. horizontale Bewehrung in den Lagerfugen (siehe Bild 1)

    Bild 1. Horizontale Bewehrung in der Lagerfuge (Prinzipskizze)

  2. horizontale Bewehrung in Formsteinen (siehe Bilder 2 und 3)

    Bild 2. Horizontale Bewehrung in Formsteinen (Prinzipskizze)

    Bild 3. Horizontale Bewehrung in trogförmigen Formsteinen (Prinzipskizze)

  3. vertikale Bewehrung in Formsteinen mit kleiner Aussparung (siehe Bild 4)

    Bild 4. Vertikale Bewehrung in Formsteinen mit kleiner Aussparung (Prinzipskizze)

  4. vertikale Bewehrung in Formsteinen mit großer Aussparung (siehe Bild 5)

    Bild 5. Vertikale Bewehrung in Formsteinen mit großer Aussparung (Prinzipskizze)

  5.  Bewehrung in ummauerten Aussparungen (siehe Bilder 6 und 7)

    Bild 6. Bewehrung in ummauerten Aussparungen (Prinzipskizze)

    Bild 7. Bewehrung in durchgehenden, ummauerten Aussparungen (Prinzipskizze)

3 Baustoffe

3.1 Mauersteine

Es dürfen Steine nach DIN 105 Teil 1 bis Teil 5, DIN 106 Teil 1 und Teil 2, DIN 398, DIN 4165, DIN 18151, DIN 18152, DIN 18153 und Formsteine verwendet werden. Zusätzlich gelten die Anforderungen nach Anhang A, Abschnitt A.1.

Lochanteil und Druckfestigkeit von Formsteinen sind nach Anhang A, Abschnitt A.2.2, zu ermitteln.

Bei Formsteinen für vertikale Bewehrung wird zwischen "kleinen" und "großen" Aussparungen unterschieden.

Kleine Aussparungen (siehe Bild 4) müssen in jeder Richtung ein Mindestmaß von 60 mm, große Aussparungen (siehe Bild 5) in jeder Richtung ein Mindestmaß von 135 mm aufweisen. Bei Formsteinen für horizontale Bewehrung darf die Höhe der Aussparung wegen des hinzukommenden Lagerfugenmörtels auf 45 mm verringert werden (siehe Bilder 2 und 3).

Bei Ringankern nach DIN 1053 Teil 1 darf auf die Anforderungen an die Mauersteine nach Anhang A, Abschnitt A.1, verzichtet werden.

3.2 Mauermörtel

Es darf nur Mauermörtel nach DIN 1053 Teil 1 mit Ausnahme von Normalmörtel der Mörtelgruppe I verwendet werden.

Die Bewehrung darf nur in Normalmörtel der Mörtelgruppen III und IIIa nach DIN 1053 Teil 1 eingebettet werden.

Der Zuschlag muss dichtes Gefüge aufweisen und DIN 4226 Teil 1 entsprechen.

3.3 Beton zum Verfüllen von Aussparungen mit ungeschützter Bewehrung

Zum Verfüllen ist Beton mindestens der Festigkeitsklasse B 15 nach DIN 1045 zu verwenden, soweit nicht hinsichtlich des Korrosionsschutzes der Bewehrung eine höhere Festigkeitsklasse erforderlich ist. Das Größtkorn darf 8 mm nicht überschreiten.

3.4 Betonstahl

Es ist gerippter Betonstahl nach DIN 488 Teil 1 zu verwenden.

4 Bemessung

4.1 Allgemeines

Unter Beachtung der folgenden Abweichungen ist die Bemessung der bewehrten Querschnitte nach DIN 1045 durchzuführen.

4.2 Lasteinleitung

Die Auflagerkräfte von bewehrtem Mauerwerk sollen in direkter Lagerung auf Druck eingeleitet werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Auflagerkräfte durch ausreichend verankerte Bewehrung aufgenommen werden.

Bei Balken und wandartigen Trägern, die außer ihrer Eigenlast Lasten abzutragen haben, müssen diese Lasten im Bereich der Biegedruckzone oder oberhalb davon eingetragen werden, wenn keine ausreichende Aufhängebewehrung zur Übertragung dieser Lasten bis in die Höhe der Biegedruckzone vorhanden ist.

4.3 Bemessung für Biegung, Biegung mit Längskraft und Längskraft allein

4.3.1 Begrenzung der Biegeschlankheit

Die Biegeschlankheitl/d von biegebeanspruchten Bauteilen darf nicht größer als 20 sein.

Bei wandartigen Trägern darf die statische Nutzhöheh nur bis zur Hälfte der Stützweitel angesetzt werden.

4.3.2 Bemessungsquerschnitt

Der Bemessungsquerschnitt ist das tragende Mauerwerk. Aussparungen, die mit Mörtel oder Beton verfüllt sind, zählen zum Bemessungsquerschnitt.

4.3.3 Rechenwerte der Mauerwerksfestigkeit

Als RechenwertβR

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(Stand: 01.03.2019)

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