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DIN 1053-3 - Bewehrtes Mauerwerk
Berechnung und Ausführung
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Mauerwerk
Stand 02/1990
Veröffentlichung: (AllMBl. By 1990 S. 933)
Masonry; reinforced masonry; design and construction Maconneries; maconneries armees; calcul et execution
Die Normen der Reihe DIN 1053 sind gegliedert in
DIN 1053 Teil 1 Mauerwerk; Rezeptmauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 1053 Teil 2 Mauerwerk; Mauerwerk nach Eignungsprüfung; Berechnung und Ausführung
DIN 1053 Teil 3 Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 1053 Teil 4 Mauerwerk; Bauten aus Ziegelfertigbauteilen
Maße in mm
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für tragende Bauteile aus bewehrtem Mauerwerk, bei dem die Bewehrung statisch in Rechnung gestellt wird.
Anforderungen hinsichtlich des Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes sind zu beachten.
Anmerkung: Die Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen dürfen innerhalb ihres Anwendungsbereiches weiterhin angewendet werden.
2 Bewehrungsführung
Es werden folgende Arten der Bewehrungsführung im Mauerwerk, die auch kombiniert werden dürfen, unterschieden:
Bild 1. Horizontale Bewehrung in der Lagerfuge (Prinzipskizze)
Bild 2. Horizontale Bewehrung in Formsteinen (Prinzipskizze)
Bild 3. Horizontale Bewehrung in trogförmigen Formsteinen (Prinzipskizze)
Bild 4. Vertikale Bewehrung in Formsteinen mit kleiner Aussparung (Prinzipskizze)
Bild 5. Vertikale Bewehrung in Formsteinen mit großer Aussparung (Prinzipskizze)
Bild 6. Bewehrung in ummauerten Aussparungen (Prinzipskizze)
Bild 7. Bewehrung in durchgehenden, ummauerten Aussparungen (Prinzipskizze)
3 Baustoffe
3.1 Mauersteine
Es dürfen Steine nach DIN 105 Teil 1 bis Teil 5, DIN 106 Teil 1 und Teil 2, DIN 398, DIN 4165, DIN 18151, DIN 18152, DIN 18153 und Formsteine verwendet werden. Zusätzlich gelten die Anforderungen nach Anhang A, Abschnitt A.1.
Lochanteil und Druckfestigkeit von Formsteinen sind nach Anhang A, Abschnitt A.2.2, zu ermitteln.
Bei Formsteinen für vertikale Bewehrung wird zwischen "kleinen" und "großen" Aussparungen unterschieden.
Kleine Aussparungen (siehe Bild 4) müssen in jeder Richtung ein Mindestmaß von 60 mm, große Aussparungen (siehe Bild 5) in jeder Richtung ein Mindestmaß von 135 mm aufweisen. Bei Formsteinen für horizontale Bewehrung darf die Höhe der Aussparung wegen des hinzukommenden Lagerfugenmörtels auf 45 mm verringert werden (siehe Bilder 2 und 3).
Bei Ringankern nach DIN 1053 Teil 1 darf auf die Anforderungen an die Mauersteine nach Anhang A, Abschnitt A.1, verzichtet werden.
3.2 Mauermörtel
Es darf nur Mauermörtel nach DIN 1053 Teil 1 mit Ausnahme von Normalmörtel der Mörtelgruppe I verwendet werden.
Die Bewehrung darf nur in Normalmörtel der Mörtelgruppen III und IIIa nach DIN 1053 Teil 1 eingebettet werden.
Der Zuschlag muss dichtes Gefüge aufweisen und DIN 4226 Teil 1 entsprechen.
3.3 Beton zum Verfüllen von Aussparungen mit ungeschützter Bewehrung
Zum Verfüllen ist Beton mindestens der Festigkeitsklasse B 15 nach DIN 1045 zu verwenden, soweit nicht hinsichtlich des Korrosionsschutzes der Bewehrung eine höhere Festigkeitsklasse erforderlich ist. Das Größtkorn darf 8 mm nicht überschreiten.
3.4 Betonstahl
Es ist gerippter Betonstahl nach DIN 488 Teil 1 zu verwenden.
4 Bemessung
4.1 Allgemeines
Unter Beachtung der folgenden Abweichungen ist die Bemessung der bewehrten Querschnitte nach DIN 1045 durchzuführen.
4.2 Lasteinleitung
Die Auflagerkräfte von bewehrtem Mauerwerk sollen in direkter Lagerung auf Druck eingeleitet werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Auflagerkräfte durch ausreichend verankerte Bewehrung aufgenommen werden.
Bei Balken und wandartigen Trägern, die außer ihrer Eigenlast Lasten abzutragen haben, müssen diese Lasten im Bereich der Biegedruckzone oder oberhalb davon eingetragen werden, wenn keine ausreichende Aufhängebewehrung zur Übertragung dieser Lasten bis in die Höhe der Biegedruckzone vorhanden ist.
4.3 Bemessung für Biegung, Biegung mit Längskraft und Längskraft allein
4.3.1 Begrenzung der Biegeschlankheit
Die Biegeschlankheitl/d von biegebeanspruchten Bauteilen darf nicht größer als 20 sein.
Bei wandartigen Trägern darf die statische Nutzhöheh nur bis zur Hälfte der Stützweitel angesetzt werden.
4.3.2 Bemessungsquerschnitt
Der Bemessungsquerschnitt ist das tragende Mauerwerk. Aussparungen, die mit Mörtel oder Beton verfüllt sind, zählen zum Bemessungsquerschnitt.
4.3.3 Rechenwerte der Mauerwerksfestigkeit
Als RechenwertβR
(Stand: 01.03.2019)
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