umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (6)

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Tabelle 26: Mindestquerschnittsabmessungen, -achsabstände und -stabzahlen von 1achsig gespannten Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen

Zeile Konstruktionsmerkmale
Statisches System Die Bemessung ist durchzuführen nach
Abschnitt Tabelle
1 Rippen von

   
1.1 statisch bestimmt gelagerten Rippendecken    
1.1.1 Mindestrippenbreiteb 3.2.2 3 und 4
1.1.2 Mindestachsabständeu,us und gegebenenfallsum sowien 3.2.4 6
1.2 statisch unbestimmt gelagerten Rippendecken

   
1.2.1 Mindestrippenbreiteb 3.3.2 7
1.2.2 Mindestachsabständeuo,u,us und gegebenenfallsum sowien 3.3.4 8
2 Platten    
2.1 Mindestplattendicked 3.4.2 bis 3.4.3 9 bis 10
2.2 Mindestachsabstände der Plattenbewehrung bei der    
2.2.1 Stützbewehrung 3.4.5 12, Zeilen 1 und 2
2.2.2 Feldbewehrung 3.4.5 12, Zeile 3.1.2.2

3.9 Feuerwiderstandsklassen von Stahlsteindecken

3.9.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.9.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.9 gelten für von unten oder von oben beanspruchte Stahlsteindecken nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 20.2, sowie für gleichzustellende Dächer.

3.9.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.1.2 und 3.4.1.3.

3.9.2 Randbedingungen

3.9.2.1 Stahlsteindecken müssen unter Beachtung der Bedingungen von Abschnitt 3.9.2 die in Tabelle 27 angegebenen Mindestdickend und Mindestachsabständeu besitzen.

3.9.2.2 Bei Decken der Feuerwiderstandsklassen ≥ F 60 dürfen nur solche Deckenziegel nach DIN 4159 verwendet werden, bei denen die Abständea - siehe Schema-Skizze in Tabelle 27 - der senkrecht oder geneigt verlaufenden Innenstegea < 60 mm sind.

Bei Abständena > 60 mm sind die Feuerwiderstandsklassen ≥ F 60 durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 2 nachzuweisen.

3.9.2.3 Die Achsabstände der Feldbewehrung dürfen nach den Angaben nach Tabelle 27, Zeile 2.2.2, bestimmt werden, wenn die Stütz- bzw. Einspannbewehrung an jeder Stelle gegenüber der nach DIN 1045 erforderlichen Stütz- bzw. Einspannbewehrung um 0,15l verlängert wird - bei durchlaufenden Decken istl die Stützweite des angrenzenden größeren Feldes.

Tabelle 27: Mindestdicke und Mindestachsabstände von Stahlsteindecken

Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestdicked in mm von Stahlsteindecken 115 140 165 240 290
1.1 ohne Berücksichtigung einer Bekleidung oder eines Estrichs
1.2 mit Berücksichtigung eines Putzes nach Abschnitt 3.1.6.3 ≥15 mm Dicke 90 115 140 165 240
1.3 mit Berücksichtigung eines Estrichs der Baustoffklasse a oder eines Gussasphaltestrichs in ≥ 30 mm Dicke 90 90 115 140 165
1.4 mit Berücksichtigung eines Putzes nach Abschnitt 3.1.6.3 in ≥ 15 mm Dicke und eines Estrichs der Baustoffklasse a oder eines Gussasphaltestrichs in ≥ 30 mm Dicke 90 90 90 115 140
2 Mindestachsabstandu in mm der Feldbewehrung unbekleideter Decken2)

10 10 20 30 45
2.1 bei statisch bestimmter Lagerung
2.2 bei statisch unbestimmter Lagerung bei Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung 10 10 20 30 45
2.2.1 nach DIN 1045
2.2.2 nach Abschnitt 3.9.2.3, sofern das Stützweitenverhältnis min.l ≥ 0,8 max.l ist 10 10 10 15 35
2.2.3 nach Abschnitt 3.9.2.3, sofern dass Stützweitenverhältnis min.l ≥ 0,2 max.l ist Interpolation zwischen den Zeilen 2.2.1 und 2.2.2
3 Mindestachsabstanduo in mm der Stütz- bzw. Einspannbewehrung 10 10 15 30 50
3.1 ohne Anordnung von Estrichen
3.1.2 bei Anordnung eines Estrichs der Baustoffklasse a oder eines Gußasphaltestrichs 10 10 10 15 20
4 Mindestdicke in mm des Estrichs bei Wahl vonuo nach Zeile 3.2 - - 10 15 30


1) Bei Anordnung von Gussasphaltestrich und bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Baustoffklasse B muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.
2) Bei Anordnung eines Putzes nach Abschnitt 3.1.6.3 darf der Mindestachsabstandu um 10 mm - maximal aufu = 10 mm - abgemindert werden; die Putzdicke muss bei Putz der Mörtelgruppe P II ≥ 15 mm und bei Putz der Mörtelgruppe P IV ≥ 10 mm sein.

3.10 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbeton- und Spannbeton-Balkendecken sowie entsprechenden Rippendecken jeweils aus Normalbeton mit Zwischenbauteilen

3.10.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.10.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.10 gelten für von unten oder von oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbeton-Balken- bzw. -Rippendecken aus Normalbeton mit Zwischenbauteilen sowie für gleichzustellende Dächer nach den folgenden Abschnitten von DIN 1045/ 07.88:

  1. Abschnitt 19.7.7 - Balkendecken
  2. Abschnitt 19.7.8 - Rippendecken mit ganz oder teilweise vorgefertigten Rippen und
  3. Abschnitt 21.2 - Rippendecken

3.10.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.1.2 und 3.4.1.3.

Bild 13: Beispiele für die Breiteb von Zwischenbauteilen (Schema-Skizzen für die Ausführungen 1 bis 3)

3.10.2 Randbedingungen

3.10.2.1 Für die Bemessung von Balken- und Rippendecken mit Zwischenbauteilen gelten unter Beachtung der folgenden Abschnitte in Abhängigkeit von der Art der Zwischenbauteile die in Tabelle 28 angegebenen Abschnitte und Tabellen.

3.10.2.2 Die brandschutztechnisch wirksame Deckendichted ist nach Gleichung ( 7) zu berechnen.

( 7)

Die NettoquerschnittsflächeANetto ist in Abhängigkeit vom Querschnitt der Zwischenbauteile und einer gegebenenfalls darüber liegenden Ortbetonschicht zu bestimmen;b ist die jeweilige Breite der Zwischenbauteile (siehe Bild 13).

Bei Zwischenbauteilen nach DIN 4160 darf nur die oberste Ziegelschicht in Ansatz gebracht werden - siehe Bereichd in der Schema-Skizze in Tabelle 28, Zeile 1.1.3.

Bei Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoffklasse B darf nur die obere Ortbetonschicht in Ansatz gebracht werden.

Bei Verwendung von Zwischenbauteilen aus Leichtbeton oder Ziegeln darf die auf diese Baustoffe entfallende Dicked um 10% vergrößert werden.

Die errechnete Dicked muss der angegebenen Mindestdicke sein.

3.10.2.3 Bei unbekleideten Decken mit Zwischenbauteilen nach DIN 4158 muss bei den Feuerwiderstandsklassen ≥ F 90 auf der Deckenoberseite stets eine Ortbetonschicht oder ein Estrich ≥ 30 mm dick vorhanden sein. Bei Decken mit Zwischenbauteilen nach DIN 278 gilt dies entsprechend.

3.10.2.4 Bei Decken mit Zwischenbauteilen nach DIN 4159 dürfen bei den Feuerwiderstandsklassen F 60 nur solche Deckenziegel verwendet werden, bei denen die Abständea - siehe Bild 13 - der senkrecht oder geneigt verlaufenden Innenstege ≤ 60 mm sind. Bei Abständena > 60 mm ist nach den Angaben von Tabelle 28, Zeile 1.1.3, zu bemessen.

3.10.2.5 Bei Verwendung von Zwischenbauteilen nach DIN 4158 der Formen a oder B darf der Mindestachsabstandu verkleinert werden:

Bei Verwendung von Zwischenbauteilen nach DIN 4159/ 04.78, Abschnitt 5, darfu um 12 mm verkleinert werden.

3.10.2.6 Bei Verwendung von Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoffklasse B lautet die Benennung jeweils F...-AB.

Tabelle 28: Mindestquerschnittsabmessungen, -achsabstände und -stabzahlen von Stahlbeton- und Spannbeton-Balken- und -Rippendecken aus Normalbeton mit Zwischenbauteilen

Zeile Konstruktionsmerkmale Art der Zwischenbauteile Die Bemessung ist durchzuführen nach
Form Schema-Skizze Abschnitt Tabelle
1 Mindestbreiteb von Balken oder Rippen von a bis D und DM keine Anforderungen
1.1 Decken mit ebener Untersicht mit
1.1.1 Zwischenbauteilen nach DIN 41581)
1.1.2 Zwischenbauteilen nach DIN 41582) Nach DIN 41592), Abschnitte 5 und 6 keine Anforderungen
1.1.3 Zwischenbauteilen nach DIN 4160      
1.1.3.1 mit Massiv- oder Halbmassivstreifen 3.7.2 24
1.1.3.2 ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen 3.7.2 26
1.1.4 Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoff klasse B 3.7 16 bis 26
1.2 Decken mit nicht ebener Untersicht mit E, EM, F, FM sowie GM    
1.2.1 Zwischenbauteilen nach DIN 41581)    
1.2.1.1 mit Massiv- oder Halbmassivstreifen 3.7.2 24
1.2.1.2 ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen 3.7.2 26
1.2.2 Zwischenbauteilen nach DIN 4159 Nach DIN 41592), Abschnitt 6 Siehe Zeile 1.2.1 E, FM 3.7.2 24 bzw. 26
1.2.3 Zwischenbauteilen nach DIN 278 Hourdis Siehe Zeile 1.2.1 GM 3.7.2 26
1.2.4 Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoffklasse B   Siehe Zeile 1.2.1 3.7 16 bis 26
2 Mindestdicked von Decken mit Zwischenbauteilen nach den Zeilen 1 bis 1.2.4 Siehe Abschnitt 3.10.2.2 3.4.2 9
3 Mindestachsabständeu undus sowie Mindeststabzahln Siehe die Zeilen 1.1.1 und 1.1.2 3.4.4 bzw. 3.4.5 11 bzw. 12
3.1 bei Decken mit ebener Untersicht mit Zwischenbauteilen nach DIN 4158 und DIN 4159
3.2 bei Decken mit Zwischenbauteilen nach DIN 4160, bei Decken mit Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoff klasse B und bei Decken mit nicht ebener Untersicht Siehe die Zeilen 1.1.3 bis 1.2.4 3.7 16 bis 26


1) Ausgabe Mai 1978
2) Ausgabe April 1978

Tabelle 29: Mindestabmessungen und Mindestbetondeckungen sowie Mindestbekleidungsdicken von Stahlbetondecken mit im Beton eingebetteten Stahlträgern

Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestabmessungen von Stahlbetonplatten          
1.1 Mindestdicked in mm 100 100 100 120 150
1.2 Mindestbetondeckungc in mm1) 15 25 35 45 60
1.3 Mindestdicke D in mm eines Estrichs der Baustoffklasse A, eines Gussasphaltestrichs oder von Walzasphalt 10 15 25 30 50
1.4 Mindestputzdicked1 in mm über Putzträger Durchdringung des Putzträgers nach ≥ 10 mm bei Verwendung von Putzen          
1.4.1 der Mörtelgruppe P II oder P IVc nach DIN 18550 Teil 2 15        
1.4.2 der Mörtelgruppe P IVa oder P IVb nach DIN 18550 Teil 2 5 15 25    
1.4.3 nach Abschnitt 3.1.6.5 5 5 5 10 20
2 Mindestabmessungen von Decken mit aus Platten herausragenden Trägern          
2.1 Mindestbetondeckungcs1)2)          
2.1.1 bei einer Breiteb in mm von 120 150 180 200 240
2.1.1.1 cs in mm 35 50 65 75 90
2.1.2 bei einer Breiteb in mm von ≥ 160 ≥ 200 ≥ 250 ≥ 300 ≥ 400
2.1.2.1 cs in mm 15 25 35 45 60
2.2 Mindestabmessungend,c,D undd1 siehe Zeile 1
3 Mindestabmessungen von Kappendecken4), Ausführungsmöglichkeiten 1 und 2

         
3.1 Mindestabmessungend,c undD siehe Zeilen 1.1 bis 1.3
3.2 Mindestputzdicked1 über Putzträger bei einer Durchdringung der Putze ≥ 10 mm siehe Zeile 1.4
3.3 Mindestabmessungen bei Kappendecken mit Unterdecken  
3.3.1 MindestdickeD oderc siehe Zeilen 1.2 und 1.3
3.3.2 Mindestdicked in mm d ≥ 50 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1) Betondeckungen unterhalb und seitlich von Stahlträgern müssen konstruktiv durch eine Bewehrung gesichert sein.
2) Zwischen den Werten nach den Zeilen 2.1.1.1 und 2.1.2.1 darf in Abhängigkeit vonb geradlinig interpoliert werden.
3) Bei Anordnung von Gussasphaltestrich und bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Baustoffklasse B muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.
4) Der Gewölbeschub ist durch entsprechend feuerwiderstandsfähige Bauteile - z.B. Wände unter Beachtung der Verformung - aufzunehmen.
5) Alternativ zud1 giltc nach Zeile 12.

3.11 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbetondecken in Verbindung mit im Beton eingebetteten Stahlträgern sowie bei Kappendecken

3.11.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.11.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.11 gelten für von unten oder oben beanspruchte Stahlbetondecken mit im Beton eingebetteten Stahlträgern sowie für gleichzustellende Dächer.

Stahlbetondecken mit freiliegenden Stahlträgern mit Ummantelungen oder Unterdecken werden in den Abschnitten 6.2 und 6.5 behandelt.

3.11.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.1.2 und 3.4.1.3.

3.11.2 Decken ohne Zwischenbauteile

3.11.2.1 Stahlbetondecken mit im Beton eingebetteten Stahlträgern ohne Zwischenbauteile müssen die in Tabelle 29 angegebenen Mindestabmessungen, Mindestbetondeckungen und Mindestbekleidungsdicken besitzen.

3.11.2.2 Für die Ausführung der Decken außerhalb der Trägerbereiche gelten je nach Deckenart die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4 bis 3.10.

3.11.3 Kappendecken

Für Kappendecken gelten die in Tabelle 29, Zeilen 3 bis 3.3.2, angegebenen Randbedingungen4). Die Angaben gelten in erster Linie für die Sanierung von Altbauten.

3.11.4 Hourdis-Decken

3.11.4.1 Für die Mindestabmessungenc undD von Hourdis- Normaldecken nach Bild 14 sowie von Hourdis- Sonderdecken nach Bild 15 gelten die Angaben der Zeilen 1.2 und 1.3 von Tabelle 29 4).

3.11.4.2 Die brandschutztechnisch wirksame Deckendicked ist nach Gleichung ( 7) zu berechnen. Die NettoquerschnittsflächeANetto ist in Abhängigkeit vom Querschnitt der Hourdis und der darüber liegenden Ortbetonschicht zu bestimmen;b ist die jeweilige Breite der Hourdis. Die auf die Hourdis entfallende Dicke darf um 10% vergrößert werden. Die errechnete Dicked muss ≥ der in Zeile 1.1 von Tabelle 29 angegebenen Dicked sein.

3.11.4.3 Die Putzdicked1 bzw.d2 muss mindestens den Werten von Tabelle 30 entsprechen.

Bild 14: Hourdis- Normaldecken (Schema für die Ausführungen 1 und 2)

Bild 15: Hourdis -Sonderdecken (Schema für die Ausführungen 1.1 und 1.3)

Tabelle 30: Mindestputzdicken bei Hourdis- Decken nach Bild 14 und 15

Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse
F 30 F 60 F 90 F 120 F 180
1 Mindestputzdicked1 in mm - bei Decken nach Bild 14 sowie bei Decken nach Bild 15, Ausführungen 3.1 und 3.2, über Putzträger bei einer Durchdringung des Putzträgers ≥ 10 mm und bei Decken nach Bild 15, Ausführungen 1.1 bis 2.2, über Hourdis bzw. Sonderziegel gemessen - bei Verwendung von Putz          
1.1 der Mörtelgruppe P II oder P IVc nach DIN 18550 Teil 2 15        
1.2 der Mörtelgruppe P IVa oder P IVb nach DIN 18550 Teil 2 5 15 25    
1.3 nach Abschnitt 3.1.6.5 5 5 5 10 20
2 Mindestputzdicked2 in mm, sofern die Widerlagerund Trägerverkleidungssteine nach Bild 15, Ausführung 1.1 bis 2.2, in Mörtel oder Zementschlämme verlegt und die Untergurte der Träger dadurch vollständig umschlossen werden, bei Verwendung von Putz          
2.1 der Mörtelgruppe P II oder P IVc nach DIN 18550 Teil 2 0 5 15 25  
2.2 der Mörtelgruppe P IVa oder P IVb nach DIN 18550 Teil 2 0 5 10 20  
2.3 nach Abschnitt 3.1.6.5 0 5 5 10 15

3.12 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbetondächern aus Normal- oder Leichtbeton

3.12.1 Für die Bemessung von Stahlbetondächern aus Normalbeton gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4 bis 3.11.

3.12.2 Wird bei Stahlbetondächern

  1. auf der Dachabdichtung eine ≥ 50 mm dicke Kiesschüttung oder eine ≥ 50 mm dicke Schicht aus dicht verlegten Betonplatten angeordnet und werden
  2. als Dämmschicht mineralische Faserdämmstoffe nach DIN 18165 Teil 2/03.87, Abschnitt 2.2, der Baustoffklasse B2 mit einer Rohdichte ≥ 30 kg/m3 verwendet,

darf die in den Abschnitten 3.4 bis 3.11 geforderte Mindestdicked jeweils um 20 mm abgemindert werden; die für F 30 jeweils angegebene Deckendicke darf jedoch nicht unterschritten werden.

3.13 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbetonstützen aus Normalbeton

3.13.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.13.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.13 gelten für Stahlbetonstützen aus Normalbeton nach DIN 1045. Es wird unterschieden zwischen mehrseitiger und 1seitiger Brandbeanspruchung.

3.13.1.2 Eine mehrseitige Brandbeanspruchung liegt vor, wenn die Stützen mit mehr als einer Seite der Brandbeanspruchung ausgesetzt sind.

3.13.1.3 Eine 1seitige Brandbeanspruchung liegt vor, wenn die Stützen in ganzer Höhe in raumabschließende Wände aus Beton oder Mauerwerk nach Abschnitt 4 so eingebaut werden, dass die raumseitige Oberfläche der Stützen bündig mit der raumseitigen Wandoberfläche verläuft.

Wandöffnungen müssen mindestens um das in Tabelle 31 Zeile 2.1 angegebene Maß von Stützen entfernt sein.

Schließen die Stützen nicht bündig mit der Wand ab oder ist der Abstand von Wandöffnungen kleiner als das in Tabelle 31, Zeile 2.1, angegebene Maß, so muss der in der Wand eingebettete Stützenteil die Belastung allein aufnehmen, oder die Stützen sind wie mehrseitig beanspruchte Stützen zu bemessen.

3.13.1.4 Stützen als integraler Bestandteil von Wandteilen werden als "gegliederte Stahlbetonwände" in Abschnitt 4.3 behandelt.

3.13.1.5 Stahlbetonkonsolen an Stützen werden in Abschnitt 3.2.5 behandelt.

Stahlkonsolen sind nach Abschnitt 6.3 zu bemessen.

3.13.2 Randbedingungen

3.13.2.1 Stahlbetonstützen aus Normalbeton müssen unter Beachtung der Bedingungen von Abschnitt 3.13.2 die in Tabelle 31 angegebenen Mindestdicken und Mindestachsabstände besitzen.

3.13.2.2 Der Ausnutzungsfaktorα1 ist das Verhältnis der vorhandenen Beanspruchung zu der zulässigen Beanspruchung (1/γ-fache rechnerische Bruchlast) nach DIN 1045. Bei planmäßig ausmittiger Beanspruchung ist für die Ermittlung vonα1 von einer konstanten Ausmitte auszugehen.

3.13.2.3 Die Knicklänge im Brandfall ist nach DIN 1045/ 07.88, Abschnitt 17.4.2, zu bestimmen.

3.13.2.4 Tabelle 31 ist bei ausgesteiften Gebäuden anwendbar, sofern die Stützenenden, wie in der Praxis üblich, rotationsbehindert gelagert sind.

Läuft eine Stütze über mehrere Geschosse durch, so gilt der entsprechende Endquerschnitt im Brandfall ebenfalls als an seiner freien Rotation wirksam gehindert.

Tabelle 31 darf nicht angewendet werden, wenn die Stützenenden konstruktiv als Gelenk (z.B. Auflagerung auf einer Zentrierleiste) ausgebildet sind.

3.13.2.5 Die Knicklänge der Stützen zur Bestimmung der zulässigen Beanspruchung nach Abschnitt 3.13.2.3 entspricht der Knicklänge bei Raumtemperatur, jedoch ist sie mindestens so groß wie die Stützenlänge zwischen zwei Auflagerpunkten (Geschosshöhe).

3.13.2.6 Die Mindestdicked ist bei Stützen mit Rechteckquerschnitt die Länge der kleinsten Seite, bei Stützen mit Kreisquerschnitt der Durchmesser.

Liegen andere Formen vor, so sind die nach Abschnitt 3.13.2 nachgewiesenen Rechteck- bzw. Kreisquerschnitte in die zu beurteilenden Querschnitte so zu projizieren, dass alle Randbedingungen noch erfüllt werden.

3.13.2.7 Werden Stützen an Dehnfugen errichtet, so darf die Mindestdicked nach Bild 16 unter folgenden Bedingungen auf zwei aneinandergrenzende Stützen bezogen werden:

  1. Bei Sollfugenbreitena ≤ 15 mm dürfen die Fugen mit oder ohne Dichtung ausgeführt werden.
  2. Bei Sollfugenbreitea > 15 mm müssen die Fugen eine Dichtung (Dämmschicht) aus mineralischen Fasern nach DIN 18165 Teil 1/07.91, Abschnitt 2.2, der Baustoffklasse a mit einer Rohdichte ≥ 50 kg/m3 und einem Schmelzpunkt ≥ 1000°C nach DIN 4102 Teil 17 besitzen; die Dämmschicht muss um etwa 1 cm gestaucht ≥ 100 mm tief in die Fugen hineinreichen, bündig mit den Stützenaußenflächen abschließen und durch Anleimen mit einem Kleber der Baustoffklasse a mindestens 1seitig an den Stützen befestigt sein. Die Fugen dürfen darüber hinaus durch Abdeckleisten aus Holz, Aluminium, Stahl oder Kunststoff bekleidet werden, wobei die Sollfugenbreite nicht eingeengt werden darf.

3.13.2.8 Runde Aussparungen mit einem Durchmesser ≤ 100 mm dürfen vernachlässigt werden, wenn beidseitig der Aussparung mindestens 80 mm Beton erhalten bleiben. Rechteckige Aussparungen mit einer Breite ≤ 100 mm dürfen ebenfalls vernachlässigt werden, wenn beidseitig der Aussparung mindestens 80 mm Beton erhalten bleiben und der Aussparungsquerschnitt zwischen durchgeführtem Rohr o.ä. und dem Beton der Stütze dicht mit einer Dämmschicht ohne 1seitiges Anleimen entsprechend Punkt b) im Abschnitt 3.13.2.7 ausgestopft wird 2)

Bild 16: Dehnfugenausbildung bei aneinandergrenzenden Stützen (Schema)

a) Fugen ohne Dichtung

b) Fugen mit Dichtung

Tabelle 31: Mindestdicke und Mindestachsabstand von Stahlbetonstützen aus Normalbeton

Zeile Konstruktionsmerkmale1)
Feuerwiderstandsklasse
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestquerschnittsabmessungen unbekleideter Stahlbetonstützen bei mehrseitiger Brandbeanspruchung bei einem  
1.1 Ausnutzungsfaktorα1 = 0,3  
1.1.1 Mindestdicked in mm. 150 150 180 200 240
1.1.2 zugehöriger Mindestachsabstandu in mm 2) 2) 2) 40 50
1.2 Ausnutzungsfaktorα1 = 0,7  
1.2.1 Mindestdicked in mm 150 180 210 250 320
1.2.2 zugehöriger Mindestachsabstandu in mm 2) 2) 2) 40 50

  

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