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ETAG 001 - Teil 6:
Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton
Ausgabe Februar 2003
Geänderte Version August 2010
Geänderte Version 2011
Vom 28. Oktober 2011
(BAnz Nr. 27a S. 57)
Siehe Fn. *
Archiv 2004
Einleitende Bemerkungen
In diesem Teil werden Anforderungen, Kriterien und Angaben zur Versuchsdurchführung aufgeführt, die für Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen im Beton gelten. Es wird die gleiche Nummerierung der Abschnitte wie in Teil 1 verwendet . Wird ein Abschnitt nicht aufgeführt, gilt Teil 1 unverändert.
2 Geltungsbereich
2.0 Allgemeines
Dieser Teil der Leitlinie gilt für die Beurteilung von nachträglich in Normalbeton eingebauten Metalldübeln zur Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen.
Für die Verankerung dieser Dübel sind die Anforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit gemäß der wesentlichen Anforderung Nr. 4 (ER 4) der BPR zu erfüllen. Versagen des zu befestigenden Bauteils stellt eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen dar.
Diese Dübel müssen als Mehrfachbefestigungen verwendet werden, siehe 2.6.
2.1 Dübel
2.1.1 typen und Wirkungsprinzipien
Dieser Teil der Leitlinie gilt für Metalldübel, die in gebohrte Löcher gesetzt werden, und auf folgenden Wirkungsprinzipien beruhen:
Für Beispiele der verschiedenen Dübeltypen siehe Teil 1, Bild 2.2
2.1.2 Werkstoffe
Es gilt Teil 1, 2.1.2. Außerdem gilt dieser Teil der Leitlinie auch für Dübel aus anderen Metallen als Stahl; für diese Dübel können aber weitere Beurteilungen hinsichtlich ihrer Dauerhaftigkeit, Korrosion usw. erforderlich sein.
2.1.3 Abmessungen
Dieser Teil der Leitlinie gilt für Dübel mit einer Mindest-Gewindegröße (M5) bzw. einem Mindestbohrernenndurchmesser von 5 mm.
Die effektive Verankerungstiefe min hef sollte mindestens 30 mm betragen; in besonderen Fällen (nur Innenraumbedingungen) kann min hef auf 25 mm reduziert werden. In Spannbetonhohlplatten können die Dübel auch in einer Mindestspiegeldicke von 17 mm (siehe Bild 2.3) verankert werden.
Bild 2.3: Beispiel für Spannbetonhohlplatten
2.2 Beton
2.2.1 Materialien
Dieser Teil der Leitlinie gilt für die Verankerung von Dübeln in Normalbeton der Festigkeitsklassen von C 12/15 bis C 50/60 gemäß EN 206-1:2000-12 (8).
Dieser Teil der Leitlinie gilt nicht für Verankerungen in Glätt- oder Deckschichten, die für Beton uncharakteristisch und/oder wenig tragfähig sein können.
2.2.2 Betonbauteile
Dieser Teil der Leitlinie gilt Anwendungsfällen, bei denen die Mindestdicke der Bauteile, in denen die Dübel verankert werden, h> 2 hef und mindestens h> 80 mm beträgt. Für Verbunddübel siehe Teil 5. Bei Spannbetonhohlplatten sollte die Spiegeldicke>17 mm betragen.
2.3 Einwirkungen
Es gilt Teil 1, 2.3. Außerdem müssen die auf die Dübel einwirkenden Lasten von Mehrfachbefestigungssystemen stammen.
2.4 Kategorien
Dieser Teil gilt für Verankerungen folgender Kategorien:
2.6 Definition von Dübeln für die Verwendung als Mehrfachbefestigung
Bei der Verwendung von Dübeln für Mehrfachbefestigungen wird davon ausgegangen, dass im Falle von übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann und hierbei nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird, siehe 7.1.
Die Definition der Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung ist von den Mitgliedstaaten im Anhang 1 angegeben.
4 Anforderungen an Bauwerke
4.1.1.2 Temperatur
Es gilt Teil 1, 4.1.1.2, und für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.1.1.2.
4.1.2.1 Einwandfreie Montage
Es gilt Teil 1, 4.1.2.1, und für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.1.2.1.
4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.3.
5 Nachweisverfahren
5.1.2 Eignungsversuche
(Stand: 16.06.2018)
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